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Lese doch bitte die Info der Bundesregierung.
Man springt bei Insolvenzen ein.
Nur bei Pauschalreisen!
Lese doch bitte die Info der Bundesregierung.
Man springt bei Insolvenzen ein.
Als nächstes fragt jemand, warum einem nicht 1,44% mehr erstattet/gutgeschrieben worden ist, als er 2019 bezahlt hat, damit ihm auch die Inflation ausgeglichen wird...
Fragt die ganz Alten, wie das mit der Hyperinflation war.
Bin kein Jurist, finde es aber sehr fragwürdig zum Zeitpunkt x geltendes Recht auszuhebeln. Schließlich habe ich zum Zeitpunkt x gebucht und mich auf die zu diesem Zeitpunkt gültigen Bedingungen verlassen.
Sicherlich, das bestreitet auch keiner, das dies nicht vielleicht doch auch noch kommt. Aber dennoch wird dir niemand einen Betrag Inflations oder Hyperinflation bereinigt erstatten, genau wie du es auch nicht aufgezinst erstattet bekommst.
Lese doch bitte die Info der Bundesregierung.
Man springt bei Insolvenzen ein.
Eben. Deshalb ist die vorgeschlagene Gutscheinlösung nicht i.O.
A3 hat mir heute per Mail die Stornierung von ZRH-ATH am 1. Mai bestätigt.
Light Tarif gegen den schon bekannten Voucher![]()
Ja, ist sie. Eine weitere eMail mit der genauen Höhe der Erstattung sollte dann kommen, wenn die eigentliche Erstattung erfolgt.
Als Datenpunkt: Meine erste Streichung war am 10.3. und ich warte immer noch auf das Geld. So schnell rechne ich nicht damit, um ehrlich zu sein.
Meinst es kommt noch? Warte ebenso seit über 2 Wochen ...
IHier kommt ab und an der Eindruck, das sich doch jeder selbst am wichtigsten ist, zumal es mit der aktuellen geplanten Lösung ein kaum bis geringes Risiko nur birgt.
Was nützt mir eine angeblich kostenlose Umbuchung, wenn dafür eine Aufzahlung der Tarifdifferenz von P auf D oder C oder von A auf F verlangt wird? Oder es die Tarife nicht mehr gibt oder die Bedingungen - z.B. Mindestaufenthalt - aus welchen Gründen auch immer nicht eingehalten werden können?Was nützt dir ein Gutschein über 150%, wenn LH die Preise um 200% erhöht?
Was nützt mir eine angeblich kostenlose Umbuchung, wenn dafür eine Aufzahlung der Tarifdifferenz von P auf D oder C oder von A auf F verlangt wird? Oder es die Tarife nicht mehr gibt oder die Bedingungen - z.B. Mindestaufenthalt - aus welchen Gründen auch immer nicht eingehalten werden können?
Aber gerade solche Punkte bestärken mich immer mehr darin, auf der Cash-Erstattung zu bestehen, denn dann kann ich mit dem Geld machen was ich will, zum Beispiel bei der Konkurrenz buchen, innerdeutsch (oder meinetwegen noch ins benachbarte Ausland) mit der Bahn fahren - oder etwas ganz anderes damit anstellen.
Hilft es dann, wenn man schnell rechtliche Schritte einleitet, sodass die geforderte Rückzahlung dann hoffentlich unter Vertrauensschutz steht? Man hat ja einen Anspruch auf Rückzahlung und der ist ja nach aktuellem Recht 100%ig klar. Dann dürfte man in dem Fall ja auch nicht auf den Rechtskosten sitzen bleiben...
Eurowings annulliert den Flug und bietet nur die Erstattung in Gutschein an, ist ein Widerspruch gegen die Lastschrift rechtlich problematisch?
Ist dir dann eine Lösung lieber, wo vielleicht 20-40% abgefunden werden und der Rest sich beim Insolvenzverwalter einreiht?
- Und kann die EU oder ein Staat im Alleingang überhaupt rückwirkend Regelungen erlassen?
So schnell wie möglich das Geld zurückfordern. Die Frist ist ja über die EU-Verordnung geregelt und mit 7 Tagen recht kurz gehalten. Da kann man tatsächlich relativ zeitnah sein Geld zurückbuchen lassen, wenn die Airline sich Frist nicht einhält. Ich denke auch, dass es sich in solchen Fällen lohnt, schnell zu sein. Wenn LH staatlich gerettet wird, heißt das ja noch lange nicht, EW und Co auch gerettet werden.Es hilft sicherlich bei solchen Dingen grundsätzlich schnell zu sein. Das hat man leider schon zu oft erlebt, daß die Letzten die Hunde beißen.
Theoretisch ja, wenn die Rückzahlung noch nicht fällig gestellt ist. Man sollte unter Fristsetzung anmahnen und danach die Lastschrift zurückgehen lassen, dann hat mein kein Risiko auf Kosten sitzen zu bleiben. Allerdings dabei auch die Fristen zur Lastschriftrückgabe beachten. Aktuell würde ich aber eher eine formell noch nicht fällige Forderung zurückgehen lassen als die Lastschriftrückgabefrist zu verpassen.
...
Mein Problem mit den Vouchers sind v.a. die intransparenten (etwa bei der LH-Gruppe keinerlei Infos, für was für Flüge die gelten) und unfairen (Verfallen des Restbetrags bei billigeren Flügen, aber Tarifdifferenz bei teureren) Bedingungen, zu kurze Gültigkeit usw.
Wobei ich hier aber wie schon geschrieben auf eine Verbesserung hoffe, sollte es eine gesetzliche Regelung zu Vouchers geben.
Genau daran arbeiten die Lobbyisten seit 3 Wochen mit Hochdruck. Mit Erfolg.
Schaut Euch doch mal die Tagesschau von heute an: An der Gesetzgebung wird gerade mit heißer Nadel gestrickt, es soll eine Härtefallregelung geben - gleichzusetzen mit einem Offenbahrungseid - sonst nur Gutscheine. Sollen die Verbraucherschützer doch bellen, wie in der Sendung. EU-Gesetzgebung zum Verbraucherschutz? Interessiert keinen, wie auch die gesamte Institution EU. Irrelevant. Schließlich befinden wir uns in der Jahrhundertkrise. Da sind Opfer zu bringen. Von jedem!
Kurze Zwischenfrage: Wo ist der Gerichtsstand in meinem Fall? Ich buchte bei Air France online Flüge von Berlin via Paris nach Buenos Aires und zurück (wieder über Paris). Während ich in Buenos Aires war, wurde mein Teilrückflug von Buenos Aires nach Paris annulliert. (Der Weiterflug Paris nach Berlin wurde nicht annulliert, wurde für mich aber natürlich hinfällig.)
Gerichtsstand? Paris? Frankfurt? (Sitz der Direktion von Air France Deutschland). Oder darf ich auch in meiner Heimatstadt Berlin klagen?
ich darf der LH also nicht nur mit meinen Steuern helfen, sondern soll ihr zusätzlich auch noch ein zweijähriges zinsloses Darlehen geben, juhu!