Stornierungen wegen Corona

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PLS

Reguläres Mitglied
03.01.2019
97
13
Vermutlich nicht, da bisher nicht thematisiert. Aber: Wenn die Airline wegen Corona storniert (und einen Gutschein anbietet statt zu erstatten), bringt Chargeback etwas?
 

traindriver

Erfahrenes Mitglied
10.08.2019
421
210
Bin kein Jurist, finde es aber sehr fragwürdig zum Zeitpunkt x geltendes Recht auszuhebeln. Schließlich habe ich zum Zeitpunkt x gebucht und mich auf die zu diesem Zeitpunkt gültigen Bedingungen verlassen.
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.350
639
lej, sxf, txl
Fragt die ganz Alten, wie das mit der Hyperinflation war.

Sicherlich, das bestreitet auch keiner, das dies nicht vielleicht doch auch noch kommt. Aber dennoch wird dir niemand einen Betrag Inflations oder Hyperinflation bereinigt erstatten, genau wie du es auch nicht aufgezinst erstattet bekommst.

Bin kein Jurist, finde es aber sehr fragwürdig zum Zeitpunkt x geltendes Recht auszuhebeln. Schließlich habe ich zum Zeitpunkt x gebucht und mich auf die zu diesem Zeitpunkt gültigen Bedingungen verlassen.

Ich bin auch kein Jurist, aber ich kann mir vorstellen, das hier wieder zugunsten dem Großen und Ganzen entschieden wird und der "Kleine" durchs Raster fällt. Für mich ist das auch nachvollziehbar, da irgendwie die Reisebranche auch Systemrelevant wird ( um so weiter man die Definition spinnt ) und unter diesem Deckmantel dürfen Entscheidungen getroffen werden, welche nicht nur Jubelstürme ernten. Bevor es dann für einige etwas zurück gibt, solange noch Masse zum verteilen da ist und die anderen dann nichts mehr bekommen, ist mir eine Gutscheinlösung mit Staatsschutz vor Insolvenz lieber. Da mir die andere Option als noch ungerechter erscheint.

Das wohl daran gearbeitet wird entnimmt man einigen Links hier, oder auch einigen Pressemitteilung.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.029
642
.de
Sicherlich, das bestreitet auch keiner, das dies nicht vielleicht doch auch noch kommt. Aber dennoch wird dir niemand einen Betrag Inflations oder Hyperinflation bereinigt erstatten, genau wie du es auch nicht aufgezinst erstattet bekommst.

Eben. Deshalb ist die vorgeschlagene Gutscheinlösung nicht i.O.
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.350
639
lej, sxf, txl
Eben. Deshalb ist die vorgeschlagene Gutscheinlösung nicht i.O.

Ist dir dann eine Lösung lieber, wo vielleicht 20-40% abgefunden werden und der Rest sich beim Insolvenzverwalter einreiht? Die Deutsche Reisebranche ist schon so extrem konzentriert oder ausgedünnt, das es wirklich wehtut, wenn ein weiterer Anbieter wegfallen würde. Hier kommt ab und an der Eindruck, das sich doch jeder selbst am wichtigsten ist, zumal es mit der aktuellen geplanten Lösung ein kaum bis geringes Risiko nur birgt. Achja auch mich trifft es aktuell mit 2 geplanten Reisen (eigentlich ab diesem Sonntag und Ende Mai, Nr.1 ist bereits alles von Seiten der Anbieter storniert und ich gehen bei Nr. 2 auch davon aus) mit vielleicht aktuell 5.800 Euro, wobei ich bereits ca. 1.000 Euro von AirChina erstattet bekommen habe.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.522
9.784
BRU
A3 hat mir heute per Mail die Stornierung von ZRH-ATH am 1. Mai bestätigt.
Light Tarif gegen den schon bekannten Voucher :)

A3 bietet aber doch neu auch die kostenlose Umbuchung (also komplett kostenlos, ohne Tarifdifferenz) auf ein späteres Datum bis März 2021 an. Und immerhin kann man eventuelle Restbeträge für eine weitere Buchung nutzen und bekommt nach 18 Monaten nicht genutztes Guthaben zurück. Also kundenfreundlicher als LH-Gruppe....
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Ja, ist sie. Eine weitere eMail mit der genauen Höhe der Erstattung sollte dann kommen, wenn die eigentliche Erstattung erfolgt.


Als Datenpunkt: Meine erste Streichung war am 10.3. und ich warte immer noch auf das Geld. So schnell rechne ich nicht damit, um ehrlich zu sein.

Meinst es kommt noch? Warte ebenso seit über 2 Wochen ...
 
A

Anonym-36803

Guest
Meinst es kommt noch? Warte ebenso seit über 2 Wochen ...

Gute Frage, nächste Frage.

Ganz abgeschrieben habe ich das Geld noch nicht, Hoffnungen auf eine baldige Erstattung mache ich mir aber auch nicht.

Ich wollte erst telefonisch oder per eMail nachfragen, aber das ändert ja letztendlich nichts, denn die armen Kerle an der Hotline können auch nichts ändern, wenn von oben anders entschieden wurde.

Letztendlich bleibt wohl nur aussitzen oder klagen, und ob ich letzteres tatsächlich will...

Wie schon mehrfach geschrieben, wenn mir LH einen flexibel einsetzbaren Gutschein über 125-150% Ticketwert (schließlich gebe ich LH ein zinsloses Darlehen und trage das Insolvenzrisiko), dessen Restwert nicht verfällt und der bis Ende 2021 online einsetzbar ist, anböte, wäre ich nicht abgeneigt. Aber nicht mit den derzeitigen intransparenten Umbuchungsregeln, die oftmals eine saftige Aufzahlung verlangen - zumal eh niemand weiß, wann man auch nur wieder einigermaßen normal reisen können wird und darf.
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.452
570
IHier kommt ab und an der Eindruck, das sich doch jeder selbst am wichtigsten ist, zumal es mit der aktuellen geplanten Lösung ein kaum bis geringes Risiko nur birgt.

Nachdem die Airlines uns vorgespielt haben, wie man sich selbst am wichtigsten ist, ist es nun nicht verwunderlich, wenn wir, nachdem der Spieß sich umgedreht hat, uns genauso verhalten. Die könnten wenigstens ein faires Angebot machen aber selbst das bekommen die wenigsten hin.


Eigentlich ist es ja auch nicht so schwer... die Leute sind gierig. Wenn man einen Gutschein mit z.B. 120% Ticketwert anbietet, dann sorgt die Gier der meisten Leute doch eh schon dafür, dass man den freiwillig nimmt.
 
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A

Anonym-36803

Guest
Was nützt dir ein Gutschein über 150%, wenn LH die Preise um 200% erhöht?
Was nützt mir eine angeblich kostenlose Umbuchung, wenn dafür eine Aufzahlung der Tarifdifferenz von P auf D oder C oder von A auf F verlangt wird? Oder es die Tarife nicht mehr gibt oder die Bedingungen - z.B. Mindestaufenthalt - aus welchen Gründen auch immer nicht eingehalten werden können?

Aber gerade solche Punkte bestärken mich immer mehr darin, auf der Cash-Erstattung zu bestehen, denn dann kann ich mit dem Geld machen was ich will, zum Beispiel bei der Konkurrenz buchen, innerdeutsch (oder meinetwegen noch ins benachbarte Ausland) mit der Bahn fahren - oder etwas ganz anderes damit anstellen.
 

Worldwide Traveler

Erfahrenes Mitglied
09.04.2012
457
5
Wien
Richtig, die LH war immer schon eine Abzocker Airline.
Versuch dein Geld zurück zu bekommen.
Was nützt mir eine angeblich kostenlose Umbuchung, wenn dafür eine Aufzahlung der Tarifdifferenz von P auf D oder C oder von A auf F verlangt wird? Oder es die Tarife nicht mehr gibt oder die Bedingungen - z.B. Mindestaufenthalt - aus welchen Gründen auch immer nicht eingehalten werden können?

Aber gerade solche Punkte bestärken mich immer mehr darin, auf der Cash-Erstattung zu bestehen, denn dann kann ich mit dem Geld machen was ich will, zum Beispiel bei der Konkurrenz buchen, innerdeutsch (oder meinetwegen noch ins benachbarte Ausland) mit der Bahn fahren - oder etwas ganz anderes damit anstellen.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.260
927
Hilft es dann, wenn man schnell rechtliche Schritte einleitet, sodass die geforderte Rückzahlung dann hoffentlich unter Vertrauensschutz steht? Man hat ja einen Anspruch auf Rückzahlung und der ist ja nach aktuellem Recht 100%ig klar. Dann dürfte man in dem Fall ja auch nicht auf den Rechtskosten sitzen bleiben...

Es hilft sicherlich bei solchen Dingen grundsätzlich schnell zu sein. Das hat man leider schon zu oft erlebt, daß die Letzten die Hunde beißen.

Eurowings annulliert den Flug und bietet nur die Erstattung in Gutschein an, ist ein Widerspruch gegen die Lastschrift rechtlich problematisch?

Theoretisch ja, wenn die Rückzahlung noch nicht fällig gestellt ist. Man sollte unter Fristsetzung anmahnen und danach die Lastschrift zurückgehen lassen, dann hat mein kein Risiko auf Kosten sitzen zu bleiben. Allerdings dabei auch die Fristen zur Lastschriftrückgabe beachten. Aktuell würde ich aber eher eine formell noch nicht fällige Forderung zurückgehen lassen als die Lastschriftrückgabefrist zu verpassen.

Ist dir dann eine Lösung lieber, wo vielleicht 20-40% abgefunden werden und der Rest sich beim Insolvenzverwalter einreiht?

Bei einer Pauschalreise wäre mir das vermutlich lieber, da der Insolvenzausfall dann ja durch eine Versicherung abgesichert ist.

- Und kann die EU oder ein Staat im Alleingang überhaupt rückwirkend Regelungen erlassen?

Können... es kratz jedenfalls an der Rechtsstaatlichkeit und im Falle etwa einer faktischen Enteignung auch an der Verfassungswidrigkeit. Im Strafrecht ist es ganz strikt ausgeschlossen. Zivilrecht ist wie immer nicht ganz so glasklar.
 

acidbabe

Reguläres Mitglied
26.04.2017
35
2
Macht Euch doch nichts vor: KEINER, der nach der Abschaltung der Refund Funktion bei LH einen Flug storniert hat wird einen Cash Refund erhalten!

Genau daran arbeiten die Lobbyisten seit 3 Wochen mit Hochdruck. Mit Erfolg.

Schaut Euch doch mal die Tagesschau von heute an: An der Gesetzgebung wird gerade mit heißer Nadel gestrickt, es soll eine Härtefallregelung geben - gleichzusetzen mit einem Offenbahrungseid - sonst nur Gutscheine. Sollen die Verbraucherschützer doch bellen, wie in der Sendung. EU-Gesetzgebung zum Verbraucherschutz? Interessiert keinen, wie auch die gesamte Institution EU. Irrelevant. Schließlich befinden wir uns in der Jahrhundertkrise. Da sind Opfer zu bringen. Von jedem!

Ich bestelle mir jetzt extraweiches Druckerpapier, um die ausgedruckten Gutscheine (obacht: schnell sein bei der Beantragung, denn "nur solange Vorrat reicht"!) ihrem Klopapiermangel-bedingten Verwendungszweck zuzuführen.
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Es hilft sicherlich bei solchen Dingen grundsätzlich schnell zu sein. Das hat man leider schon zu oft erlebt, daß die Letzten die Hunde beißen.



Theoretisch ja, wenn die Rückzahlung noch nicht fällig gestellt ist. Man sollte unter Fristsetzung anmahnen und danach die Lastschrift zurückgehen lassen, dann hat mein kein Risiko auf Kosten sitzen zu bleiben. Allerdings dabei auch die Fristen zur Lastschriftrückgabe beachten. Aktuell würde ich aber eher eine formell noch nicht fällige Forderung zurückgehen lassen als die Lastschriftrückgabefrist zu verpassen.

...
So schnell wie möglich das Geld zurückfordern. Die Frist ist ja über die EU-Verordnung geregelt und mit 7 Tagen recht kurz gehalten. Da kann man tatsächlich relativ zeitnah sein Geld zurückbuchen lassen, wenn die Airline sich Frist nicht einhält. Ich denke auch, dass es sich in solchen Fällen lohnt, schnell zu sein. Wenn LH staatlich gerettet wird, heißt das ja noch lange nicht, EW und Co auch gerettet werden.
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.916
10.294
Dahoam
Mein Problem mit den Vouchers sind v.a. die intransparenten (etwa bei der LH-Gruppe keinerlei Infos, für was für Flüge die gelten) und unfairen (Verfallen des Restbetrags bei billigeren Flügen, aber Tarifdifferenz bei teureren) Bedingungen, zu kurze Gültigkeit usw.

Wobei ich hier aber wie schon geschrieben auf eine Verbesserung hoffe, sollte es eine gesetzliche Regelung zu Vouchers geben.

Wenn schon Gutscheine dann welche die lange Gültigkeit haben (z.B. 3 Jahre ab Ausstellung) und auch einen erhöhten Wert besitzen (z.B. 125% des ursprünglichen Preises). Ebenfalls sollte alternativ immer ein Möglichkeit auf eine Umbuchung über längeren Zeitraum bestehen und zwar für die exakt gleiche Verbindung in der gleichen Reiseklasse unabhängig von einer verfügbaren Buchungsklasse. Dann würde ich mich vermutlich auch auf einen Gutschein einlassen. Die verbesserten Bedingungen würden das Pleite-Risiko der Airline irgendwie kompensieren.

Wenn man schon das geltende Recht ignoriert sollte man nicht gleichzeitig den Geschädigten auch noch mit den windigen Gutscheinbedingungen vor das Schienbein treten.
 
A

Anonym-36803

Guest
Genau daran arbeiten die Lobbyisten seit 3 Wochen mit Hochdruck. Mit Erfolg.

Schaut Euch doch mal die Tagesschau von heute an: An der Gesetzgebung wird gerade mit heißer Nadel gestrickt, es soll eine Härtefallregelung geben - gleichzusetzen mit einem Offenbahrungseid - sonst nur Gutscheine. Sollen die Verbraucherschützer doch bellen, wie in der Sendung. EU-Gesetzgebung zum Verbraucherschutz? Interessiert keinen, wie auch die gesamte Institution EU. Irrelevant. Schließlich befinden wir uns in der Jahrhundertkrise. Da sind Opfer zu bringen. Von jedem!

Damit werden aber auch die Flex-Tarif ad absurdum geführt, wenn man diese nicht mal mehr kostenlos erstatten lassen kann. Umbuchen geht ja bei Classic prinzipiell auch, und eine Buchungsklassenaufzahlung ist hier wie da fällig.
 
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Sabina0

Reguläres Mitglied
21.03.2020
55
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Gerichtsstand?

Kurze Zwischenfrage: Wo ist der Gerichtsstand in meinem Fall? Ich buchte bei Air France online Flüge von Berlin via Paris nach Buenos Aires und zurück (wieder über Paris). Während ich in Buenos Aires war, wurde mein Teilrückflug von Buenos Aires nach Paris annulliert. (Der Weiterflug Paris nach Berlin wurde nicht annulliert, wurde für mich aber natürlich hinfällig.)

Gerichtsstand? Paris? Frankfurt? (Sitz der Direktion von Air France Deutschland). Oder darf ich auch in meiner Heimatstadt Berlin klagen?
 

bitnapper

Erfahrenes Mitglied
18.04.2009
643
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Bodensee
Wieso gibt es denn nicht Gutscheine für die gebuchte Strecke, analog der geplanten Gutscheine für ausgefallene Konzerte? Hier soll es ja keinen "Barwert" geben sondern einfach einen Gutschein für das nachgeholte Konzert.

Wenn der Kunde diese stornierte Strecke nicht bis Ende 2021 geflogen ist, erhält er sein Geld zurück.

Alternativ kann er den Flugpreis auch für andere Strecken (Neubuchung) bis Ende 2021 verwenden.

Damit wäre die Angst, dass die Flugpreise steigen vom Tisch und das Geld blieb bei Lufthansa.
 

Oliigel

Erfahrenes Mitglied
02.03.2019
567
855
Kurze Zwischenfrage: Wo ist der Gerichtsstand in meinem Fall? Ich buchte bei Air France online Flüge von Berlin via Paris nach Buenos Aires und zurück (wieder über Paris). Während ich in Buenos Aires war, wurde mein Teilrückflug von Buenos Aires nach Paris annulliert. (Der Weiterflug Paris nach Berlin wurde nicht annulliert, wurde für mich aber natürlich hinfällig.)

Gerichtsstand? Paris? Frankfurt? (Sitz der Direktion von Air France Deutschland). Oder darf ich auch in meiner Heimatstadt Berlin klagen?

Nach Artikel 7 EuGVVO sollte sich Berlin zuständig fühlen.

https://dejure.org/gesetze/EuGVVO/7.html
 
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Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.452
570
ich darf der LH also nicht nur mit meinen Steuern helfen, sondern soll ihr zusätzlich auch noch ein zweijähriges zinsloses Darlehen geben, juhu!

Und selbst das ist noch besser als der Mist den uns die Airlines anbieten (nicht auszahlbar bei kürzerer Laufzeit).

... und ich seh es schon kommen, Ende 2021 fangen die Airlines dann an zu jammern, dass sie die ganzen Gutscheine erstatten müssen, weil das hat ja niemand kommen sehen, dass die erstattbar sind!!1

Ich habe noch "Glück" gehabt, ich habe mein Ticket am 9.3., einen Tag nach dem Stichtag, gekauft.