Streik LH Flugbegleiter ab Juli 19 möglich

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alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.189
449
MUC
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Falls sich einer der hier anwesenden Anwälte berufen fühlen sollte:

Die Vereinigung Cockpit sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Syndikusrechtsanwalt (m/w/d) im Arbeitsrecht am Standort Frankfurt.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! #job #stellenanzeige #anwalt #arbeitsrecht

Es soll explizit auch im "tarifvertragliche Regelungen" gehen.=;

Quelle: https://twitter.com/vcockpit/status/1248233763861135362
 

bNNddd?!

Erfahrenes Mitglied
03.01.2017
989
466
Was man gutes aus der Krise mitnehmen kann:
Es wird in Zukunft bei mehreren Millionen zusätzlichen Arbeitslosen wieder eine Dankbarkeit gegenüber seinem Arbeitgeber herrschen, dass man einen Arbeitsplatz hat. Dieser LH-typische Hass auf den Arbeitgeber widert mich einfach nur an und gipfelt bei VC und UFO. Die Tage der Streiks sind sicherlich auf sehr lange Sicht vorbei.
 

Hwy93

Erfahrenes Mitglied
29.08.2011
4.421
1.405
Was man gutes aus der Krise mitnehmen kann:
Es wird in Zukunft bei mehreren Millionen zusätzlichen Arbeitslosen wieder eine Dankbarkeit gegenüber seinem Arbeitgeber herrschen, dass man einen Arbeitsplatz hat. Dieser LH-typische Hass auf den Arbeitgeber widert mich einfach nur an und gipfelt bei VC und UFO. Die Tage der Streiks sind sicherlich auf sehr lange Sicht vorbei.

Es gibt noch keinen Abschluss Kabine (remember, das waren die mit den Streiks im Herbst/Winter 2019/20). Und die werden immer noch von denselben Krawall- und Scharfmachern geführt, die wegen Germanwings bereits laut aufheulen. Ich sehe da keine Schamgrenze und würde Deine Aussage nicht so selbstbewusst mittragen.
 

mattanapura

Erfahrenes Mitglied
07.03.2012
604
2
PRG,USM,UTP
Was man gutes aus der Krise mitnehmen kann:
Es wird in Zukunft bei mehreren Millionen zusätzlichen Arbeitslosen wieder eine Dankbarkeit gegenüber seinem Arbeitgeber herrschen, dass man einen Arbeitsplatz hat. Dieser LH-typische Hass auf den Arbeitgeber widert mich einfach nur an und gipfelt bei VC und UFO. Die Tage der Streiks sind sicherlich auf sehr lange Sicht vorbei.

Ich wüsste auf jeden Fall wo ich als LH anfangen und wen kündigen würde.
 
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ratzfatz

Erfahrenes Mitglied
17.01.2012
468
24
Ich unterstütze zZt alle kleinen Geschäfte vor Ort: lasse mir Blumen von der Gärtnerei liefern, bestelle Essen vom Restaurant usw. nur LH werde ich nicht mehr buchen. Habe 2019/20 einige LH Flüge stornieren und umbuchen müssen wegen Streik und Streik Androhung und außerdem ständig Pech mit den aufblasbaren Sitzen in der C Class gehabt, da nützen dann die div. Vouchers auch nicht mehr. Solange LH keine Minisuiten mit Tür anbietet und UFO trotz Zusammenbruch der Wirtschaft weiterhin Krawall macht ( siehe homepage UFO) und Forderungen stellt anstatt froh zu sein, nicht wegrationalisiert zu werden, werde ich LH meiden, obwohl ich sogar einige Aktien besitze.
 
B

Boeing736

Guest
Solange LH keine Minisuiten mit Tür anbietet und UFO trotz Zusammenbruch der Wirtschaft weiterhin Krawall macht ( siehe homepage UFO) und Forderungen stellt anstatt froh zu sein, nicht wegrationalisiert zu werden, werde ich LH meiden, obwohl ich sogar einige Aktien besitze.

:confused:
Ich bin froh in einem Land zu leben in dem Gewerkschaften nicht wegrationalisiert werden können, so nervig sie manchmal auch sein mögen...
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.856
13.203
FRA/QKL
Denke mal, die jetztige Situation kann Lufthansa auch ideal nutzen um die "Streikwilligen der Vergangenheit" aus dem Unternehmen rauszuwerfen (...)
Zum Glueck gibt es auch Crews die komplett anders und positiv motiviert sind. Genau diese Leute muessen der LH erhalten bleiben.
Nach deutschen Arbeitsrecht zählt Schlechtleistung nicht als Kündigungsgrund. Wenn man sich von 20% trennen muss wird ein Sozialplan erstellt und dieser regelt wer gehen muss. Leistung oder Streikwilligkeit finden darin 0 (In Worten: NULL) Berücksichtigung. ;)
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.315
1.140
Nach deutschen Arbeitsrecht zählt Schlechtleistung nicht als Kündigungsgrund.

AFAIR gilt, dass der AG vom AN nur eine durchschnittliche Arbeitsleistung aber vollen Einsatz verlangen kann.

Js siehe Wikipedia:"Qualität der Arbeitsleistung:
Nach herrschender Meinung gilt im Arbeitsrecht ein subjektiver Leistungsbegriff: Gleiches gilt in Bezug auf die Arbeitsqualität. Auch insoweit ist ein individueller Maßstab anzulegen, wobei jedoch von dem Arbeitnehmer verlangt wird, dass er die ihm übertragenen Arbeiten sorgfältig und konzentriert unter Anspannung der möglichen Fertigkeiten verrichtet. Mit der herrschenden Meinung steht die Rechtsprechung zur Minderleistung als Kündigungsgrund (englisch Low-Performer-Kündigung) im Einklang: Erbringt der Arbeitnehmer eine erheblich unterdurchschnittliche Arbeitsleistung, kann dies unter Umständen eine verhaltens- oder personenbedingte Kündigung im Sinne des § 1 KSchG sozial rechtfertigen.[6] "
 
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tarantula

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02.02.2011
2.532
2.333
Löhne
Wenn ein Markt da ist, macht das ja Sinn, aber weiß ja nicht, wer grad Kabinenpersonal einstellt...

Die Nachfrage nach Kabinenpersonal dürfte sich in nächster Zeit in Grenzen halten. Da muss man sich wohl in anderen Branchen umschauen, der Gesundheitssektor hat nicht nur wegen Corona einen großen Personalbedarf.

Also wer sich berufen fühlt...
 

Batman

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18.11.2017
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4.476
Hamburg

Fighti

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19.08.2014
3.042
1.213
MLA
Der Arbeitsmarkt für Flugbegleiter ist ja nicht nur auf Airlines beschränkt. Die meisten werden wohl in eine andere Branche/ein anderes Aufgabenfeld wechseln.
Ist jetzt aber auch nicht so, dass sich generell auf dem Arbeitsmarkt aktuell um Arbeitnehmer gerissen wird, nur um Flugbegleiter nicht...
 

geminy007

Erfahrenes Mitglied
30.12.2019
588
1.005
41
Ticketrefunds.... Ach, das hatten wir ja schon.

Masken nähen sie ja eh grad schon, und neben der Pflege der Kranken fielen mir auch noch die Kinder ein....
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.856
13.203
FRA/QKL
AFAIR gilt, dass der AG vom AN nur eine durchschnittliche Arbeitsleistung aber vollen Einsatz verlangen kann.

Js siehe Wikipedia:"Qualität der Arbeitsleistung:
Nach herrschender Meinung gilt im Arbeitsrecht ein subjektiver Leistungsbegriff: Gleiches gilt in Bezug auf die Arbeitsqualität. Auch insoweit ist ein individueller Maßstab anzulegen, wobei jedoch von dem Arbeitnehmer verlangt wird, dass er die ihm übertragenen Arbeiten sorgfältig und konzentriert unter Anspannung der möglichen Fertigkeiten verrichtet. Mit der herrschenden Meinung steht die Rechtsprechung zur Minderleistung als Kündigungsgrund (englisch Low-Performer-Kündigung) im Einklang: Erbringt der Arbeitnehmer eine erheblich unterdurchschnittliche Arbeitsleistung, kann dies unter Umständen eine verhaltens- oder personenbedingte Kündigung im Sinne des § 1 KSchG sozial rechtfertigen.[6] "

Ja, aber wir wissen glaube ich beide wie schwierig das im Einzelfall ist nachzuweisen. Eine konkrete unterdurchschnittliche Leistung ist dem AN zunächst zu benennen und eine Abmahnung auszusprechen damit der AN (m/w/x) die Gelegenheit hat sich zu bessern. Ändert sich nichts folgt im Regelfall eine zweite Abmahnung mit erneuter sehr genauer Angabe der Gründe und dem detaillierten Hinweis auf mögliche Konsequenzen (Kündigung). Und genau nur diese Gründe dürfen bei nochmaligem Vorfall zur verhaltens- oder personenbedingten Kündigung führen. Die hier erwähnte Streikbereitschaft ist sicherlich kein Abmahngrund, solange es sich nicht um einen "wilden" Streik handelt.
 
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J

jsm1955

Guest
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Aber zumindest bei 4U wird es keine Streiks mehr geben. Wenn das die Hoffnung für LH ist...:censored:
Sieht das deutsche Arbeitsrecht eigentlich eine Tariföffnung bei wirtschaftlichen Notlagen vor?