Streik(s) Sammelthread

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bcs13

Erfahrenes Mitglied
22.11.2010
1.657
2.779
Sehe ehrlich gesagt nicht, dass das was ausmacht, sonst könnte man ja nie buchen.

Habe am 10.02. gebucht und am 11.02. war direkt der Streik.
Bin ja kein Fluggastrechtsexperte, aber wenn am 10.2. der Streik schon angekündigt war und Du dann für den nächsten Tag, an dem der Streik stattfinden sollte gebucht hast (war das der Sachverhalt?), dann kann ich die LH gut verstehen. Ich finde auch das "Optimieren", bei dem Flüge in der Hoffnung auf Streik gebucht werden, nicht in Ordnung. Das führt am Ende dazu, daß auch die "ordentlichen Bucher" darunter leiden, weil alles länger dauert und LH (und andere) sich die Claims genauer und mit einem grundsätzlichen Mißbrauchsverdacht ansehen.
 

imfromgermany

Erfahrenes Mitglied
02.10.2017
1.660
1.690
NUE
Bei mir war es ein One-Way BER–FRA–ATH. Ich habe den Flug damals nicht umgebucht, sondern erstatten lassen (sonst habe ich immer umgebucht und da gab es nie Probleme). Daraufhin kam dann diese Antwort auf meinen Claim.

Das Ganze liegt jetzt beim Anwalt, weil von der Schlichtungsstelle noch folgende Rückmeldung kam:

„Wir kommen auf Ihren Schlichtungsantrag vom 16.03.2026 zurück.
Sie haben eine Forderung gegenüber der Deutschen Lufthansa AG geltend gemacht. Wie bereits mitgeteilt, haben wir Ihren Antrag an die Deutsche Lufthansa AG weitergeleitet.
Dazu können wir Ihnen nun folgende Rückmeldung geben:
Die Fluggesellschaft hat der Schlichtungsstelle mitgeteilt, dass der Verdacht einer Straftat besteht und sie daher keine Zahlung vornehmen wird.
Da in einer solchen Situation das Vertrauensverhältnis zwischen den Beteiligten als gestört anzusehen ist, gehen wir davon aus, dass eine Schlichtung keine Aussicht auf Erfolg hätte. Die Schlichtungsstelle lehnt daher eine Schlichtung ab (§ 7 Abs. 1 SRUV Verfahrensordnung i. V. m. § 14 Abs. 1 Nr. 4 VSBG).
Ihr Recht, ein Gericht anzurufen, bleibt unberührt.
Wir betrachten den Vorgang damit als abgeschlossen.“
Zum RA geben und gut ist. Nur diese Sprache verstehen die Fake Bots Anneke v. W. oder Dephine W.
 

Dagobert_1st

Erfahrenes Mitglied
12.03.2018
287
354
GTI
Bin ja kein Fluggastrechtsexperte, aber wenn am 10.2. der Streik schon angekündigt war und Du dann für den nächsten Tag, an dem der Streik stattfinden sollte gebucht hast (war das der Sachverhalt?), dann kann ich die LH gut verstehen. Ich finde auch das "Optimieren", bei dem Flüge in der Hoffnung auf Streik gebucht werden, nicht in Ordnung. Das führt am Ende dazu, daß auch die "ordentlichen Bucher" darunter leiden, weil alles länger dauert und LH (und andere) sich die Claims genauer und mit einem grundsätzlichen Mißbrauchsverdacht ansehen.
Es war auf der LH-Seite nichts ersichtlich, Buchung ganz normal möglich. Soll ich jetzt vor jeder Buchung erst News checken? Und wenn ich dann buche und ggf. storniere, ist das gleich eine Straftat? Finde ich ziemlich lebensfremd
 

hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
5.140
5.322
Bin ja kein Fluggastrechtsexperte, aber wenn am 10.2. der Streik schon angekündigt war und Du dann für den nächsten Tag, an dem der Streik stattfinden sollte gebucht hast (war das der Sachverhalt?), dann kann ich die LH gut verstehen.

Ich nicht. Wenn der Streik angekündigt war, dann sollte das LH wohl zuerst wissen. Wenn sie es nicht schaffen ihr Buchungssystem zu aktualisieren, dann ist das doch nicht das Problem des Verbrauchers...? Oder muss der zukünftig erstmal die Websites aller Gewerkschaften screenen?

Ich finde auch das "Optimieren", bei dem Flüge in der Hoffnung auf Streik gebucht werden, nicht in Ordnung. Das führt am Ende dazu, daß auch die "ordentlichen Bucher" darunter leiden, weil alles länger dauert und LH (und andere) sich die Claims genauer und mit einem grundsätzlichen Mißbrauchsverdacht ansehen.

Von einem grundsätzlichen Mißbrauchsverdacht auszugehen fände ich absolut ungeheuerlich. Aber das schreibt LH ja auch nicht.

Dennoch frage ich mich welche Straftat aus Sicht LH gemeint sein soll?

Zum RA geben und gut ist. Nur diese Sprache verstehen die Fake Bots Anneke v. W. oder Dephine W.

Für sowas braucht man doch keinen Rechtsanwalt?
 

imfromgermany

Erfahrenes Mitglied
02.10.2017
1.660
1.690
NUE
Ich nicht. Wenn der Streik angekündigt war, dann sollte das LH wohl zuerst wissen. Wenn sie es nicht schaffen ihr Buchungssystem zu aktualisieren, dann ist das doch nicht das Problem des Verbrauchers...? Oder muss der zukünftig erstmal die Websites aller Gewerkschaften screenen?



Von einem grundsätzlichen Mißbrauchsverdacht auszugehen fände ich absolut ungeheuerlich. Aber das schreibt LH ja auch nicht.

Dennoch frage ich mich welche Straftat aus Sicht LH gemeint sein soll?
Beitrag automatisch zusammengeführt:



Für sowas braucht man doch keinen Rechtsanwalt?
Ist typisches SÖP Blabla, auch schon gehabt. Schade, dass die Schlichtungsstelle da unkritisch sämtlichen Falschbehauptungen der Elha folgt.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.378
3.920
MUC / EWR

bcs13

Erfahrenes Mitglied
22.11.2010
1.657
2.779
Es war auf der LH-Seite nichts ersichtlich, Buchung ganz normal möglich. Soll ich jetzt vor jeder Buchung erst News checken? Und wenn ich dann buche und ggf. storniere, ist das gleich eine Straftat? Finde ich ziemlich lebensfremd
Straftat finde ich auch weit hergeholt. Aber man kann sich auch naiver stellen, als man ist. Natürlich sollst Du keine websites der Gewerkschaften screenen. Aber ich denke einmal, daß die Mehrzahl der Forumsinsassen genau wissen, was da läuft. Und wenn ich sehe, wie viele hier "Lose" kaufen, wenn ein Streik angekündigt wird....
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.378
3.920
MUC / EWR
Bei mir war es ein One-Way BER–FRA–ATH. Ich habe den Flug damals nicht umgebucht, sondern erstatten lassen (sonst habe ich immer umgebucht und da gab es nie Probleme). Daraufhin kam dann diese Antwort auf meinen Claim.

Das Ganze liegt jetzt beim Anwalt, weil von der Schlichtungsstelle noch folgende Rückmeldung kam:

„Wir kommen auf Ihren Schlichtungsantrag vom 16.03.2026 zurück.
Sie haben eine Forderung gegenüber der Deutschen Lufthansa AG geltend gemacht. Wie bereits mitgeteilt, haben wir Ihren Antrag an die Deutsche Lufthansa AG weitergeleitet.
Dazu können wir Ihnen nun folgende Rückmeldung geben:
Die Fluggesellschaft hat der Schlichtungsstelle mitgeteilt, dass der Verdacht einer Straftat besteht und sie daher keine Zahlung vornehmen wird.
Da in einer solchen Situation das Vertrauensverhältnis zwischen den Beteiligten als gestört anzusehen ist, gehen wir davon aus, dass eine Schlichtung keine Aussicht auf Erfolg hätte. Die Schlichtungsstelle lehnt daher eine Schlichtung ab (§ 7 Abs. 1 SRUV Verfahrensordnung i. V. m. § 14 Abs. 1 Nr. 4 VSBG).
Ihr Recht, ein Gericht anzurufen, bleibt unberührt.
Wir betrachten den Vorgang damit als abgeschlossen.“
LH nutzt diese einschüchternde Blockwartmentalität relativ inflationär, vermutlich meinen sie ihre eigenen Geschäftspraktiken damit.. Bei mir haben sie das u.a. auch schon bei einem nicht erstattbaren, abgeflogenen Langstreckenflug behauptet, bei dem der innerdeutsche Zubringer wegen Schneefall ausgefallen ist (und sie problemlos per Zug oder Taxi rechtzeitig ein Erreichen des Anschlusses hätten hinbekommen können, wenn sie denn gewollt hätten).
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.378
3.920
MUC / EWR
Straftat finde ich auch weit hergeholt. Aber man kann sich auch naiver stellen, als man ist. Natürlich sollst Du keine websites der Gewerkschaften screenen. Aber ich denke einmal, daß die Mehrzahl der Forumsinsassen genau wissen, was da läuft. Und wenn ich sehe, wie viele hier "Lose" kaufen, wenn ein Streik angekündigt wird....
Nur weil ein Streik möglicherweise stattfinden könnte, soll also die LH weiter Tickets verkaufen dürfen aber der Kunde muss zwingend bereits auf andere Airlines zurückgreifen wenn er an den Tagen reisen muss und darf vorsorglich nicht mehr bei der LH buchen nur weil möglicherweise ein Streik drohen könnte?

Gerade Streiks bei der LH sind ja gerne mal a) oft, b) kurzfristig wieder abgesagt, c) nur partiell, da genügend Streikbrecher und Flüge doch stattfinden, d) ohne Auswirkung, da in der Gruppe genügend Optionen zur Umbuchung bestehen.

Der Fluggast ist also der Böse, der mit einem nicht erstattbaren Ticket ein erhebliches finanzielles Risiko eingeht sich für eine etwaige minimale Ausgleichszahlung erheblich zu verzocken?

Die Bemühungen der LH in aller Ehren, aber sie könnten doch besser mal gegen die Personen vorgehen, die 20 überschneidende Full Flex Tickets buchen und den Rest ihrer Kunden mit diesem Nepp in Ruhe lassen. Lustigerweise kommen genau diese “Loskäufer” scheinbar easy durch, während man die regulären Kunden direkt entsprechend einschüchtert.

Wenn wir schon beim Thema Straftat sind:
Wie sieht die LH das eigentlich, wenn sie sicherlich als erste Kenntnis von einem Streik bekommt, am besten ihre internen operativen Fähigkeiten und Möglichkeiten kennt und dann noch stunden-/tagelang Kunden aktiv täuscht und Flüge verkauft, die sie gar nicht mehr beabsichtigt durchzuführen?
 

Dagobert_1st

Erfahrenes Mitglied
12.03.2018
287
354
GTI
Straftat finde ich auch weit hergeholt. Aber man kann sich auch naiver stellen, als man ist. Natürlich sollst Du keine websites der Gewerkschaften screenen. Aber ich denke einmal, daß die Mehrzahl der Forumsinsassen genau wissen, was da läuft. Und wenn ich sehe, wie viele hier "Lose" kaufen, wenn ein Streik angekündigt wird....
Part of the game. Wird verkauft → wird gebucht
 

bcs13

Erfahrenes Mitglied
22.11.2010
1.657
2.779
Nur weil ein Streik möglicherweise stattfinden könnte, soll also die LH weiter Tickets verkaufen dürfen aber der Kunde muss zwingend bereits auf andere Airlines zurückgreifen wenn er an den Tagen reisen muss und darf vorsorglich nicht mehr bei der LH buchen nur weil möglicherweise ein Streik drohen könnte?

Gerade Streiks bei der LH sind ja gerne mal a) oft, b) kurzfristig wieder abgesagt, c) nur partiell, da genügend Streikbrecher und Flüge doch stattfinden, d) ohne Auswirkung, da in der Gruppe genügend Optionen zur Umbuchung bestehen.

Der Fluggast ist also der Böse, der mit einem nicht erstattbaren Ticket ein erhebliches finanzielles Risiko eingeht sich für eine etwaige minimale Ausgleichszahlung erheblich zu verzocken?

Die Bemühungen der LH in aller Ehren, aber sie könnten doch besser mal gegen die Personen vorgehen, die 20 überschneidende Full Flex Tickets buchen und den Rest ihrer Kunden mit diesem Nepp in Ruhe lassen. Lustigerweise kommen genau diese “Loskäufer” scheinbar easy durch, während man die regulären Kunden direkt entsprechend einschüchtert.
Frag doch mal den Kollegen, was er an dem Tag in Athen ohne Rückflugticket wollte. Am Tag vor dem Streik gebucht und sich nicht umbuchen lassen :) . Man kann ja alles mal probieren, sollte dann aber auch sportlich genug sein einzusehen, daß es nicht immer klappt. Er hat ja keinen Schaden davon getragen, da er sein Geld zurückbekommen hat und offensichtlich auch nicht nach Athen fliegen mußte.
Und ich gebe ja allen recht, daß LH ein Saftladen ist. Warte auch noch auf meine Erstattung für meine umgebuchten Flug (Monate vorher gebucht) und die Meilen für die dafür notwendigen Flüge mit Austrian. Alles nicht witzig. Ich finde aber die Optimierungsmentalität auch überhaupt nicht gut. Und das waren jetzt meine Gedanken zu dem Thema.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.378
3.920
MUC / EWR
Frag doch mal den Kollegen, was er an dem Tag in Athen ohne Rückflugticket wollte. Am Tag vor dem Streik gebucht und sich nicht umbuchen lassen :) . Man kann ja alles mal probieren, sollte dann aber auch sportlich genug sein einzusehen, daß es nicht immer klappt. Er hat ja keinen Schaden davon getragen, da er sein Geld zurückbekommen hat und offensichtlich auch nicht nach Athen fliegen mußte.
Und ich gebe ja allen recht, daß LH ein Saftladen ist. Warte auch noch auf meine Erstattung für meine umgebuchten Flug (Monate vorher gebucht) und die Meilen für die dafür notwendigen Flüge mit Austrian. Alles nicht witzig. Ich finde aber die Optimierungsmentalität auch überhaupt nicht gut. Und das waren jetzt meine Gedanken zu dem Thema.
Meine Antwort sollte sich eher allgemeiner verstehen, ohne Bezug zu dem Kollegen, da die LH diesen Nepp zurzeit großflächig fährt, selbst bei nicht erstattbaren Tickets, bei Roundtrips etc., da mehren sich zurzeit die Berichte bei X, Reddit, Facebook etc.

Theoretisch ist auch ein One-Way Flug nach Athen nichts verwerfliches, fliege auch oft kurzfristig One-Way, wenn noch nicht absehbar ist, wann und wie es zurück geht (die LH bietet da leider so ein Steinzeit System, bei dem man nur schwer umbuchen kann, da sind United und andere deutlich besser mit ihren flexiblen Umbuchungsmöglichkeiten).

Klar muss die LH irgendwie gegen Personen vorgehen, die 20 Flex Tickets buchen, aber dann doch bitte wirklich gegen diese Zielgruppe und nicht gegen normale Reisende, nur weil sie kurzfristig gebucht haben und die LH die Reisenden aktiv getäuscht hat.
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
1.474
1.409
Wenn wir schon beim Thema Straftat sind:
Wie sieht die LH das eigentlich, wenn sie sicherlich als erste Kenntnis von einem Streik bekommt, am besten ihre internen operativen Fähigkeiten und Möglichkeiten kennt und dann noch stunden-/tagelang Kunden aktiv täuscht und Flüge verkauft, die sie gar nicht mehr beabsichtigt durchzuführen?
Wobei man fairerweise sagen muss dass LH diese Streikwelle erstaunlich schnell nach Ankündigung die Verfügbarkeiten aus dem System genommen hat. Da haben sich ja hier selbst die "Loskäufer" teilweise gewundert wie schnell das ging.

Einzige Ausnahme war der Freitag an dem von der Gewerkschaft eine Schlichtung ins Spiel gebracht hat, das hat in der Tat ewig gedauert.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.657
18.299
Ich bin ja nun wirklich kein LH-Fan, finde dass sie sich bei den Streiks nicht mit Ruhm bekleckert, und bei so mancher kreativen Ausrede, um keine Entschädigung zahlen zu müssen, sehe ich auch durchaus eine strafrechtliche Relevanz.

Aber: "Lose" zu kaufen, bzw. anschließend diese "einzulösen" zu versuchen, ist nun einmal auch Betrug. Ein sehr schwer nachweisbarer, aber das muss der Loskäufer dann mit sich und seinem inneren Kompass selber ausmachen.
 

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
2.295
2.458
Was? Die Airlines die sich mit nicht erstattbaren Fantasiegebühren (aka „Internationaler Zuschlag“ usw.) ein Körberlgeld verdienen, werden nun durch fingierte Buchungen „geschädigt“?

Bei aller Liebe, aber erst wenn Flugbuchungen wieder der allgemeinen Logik von Werkverträgen folgen, werde ich auch wieder Verständnis für den Standpunkt der Airlines haben.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.378
3.920
MUC / EWR
Ich bin ja nun wirklich kein LH-Fan, finde dass sie sich bei den Streiks nicht mit Ruhm bekleckert, und bei so mancher kreativen Ausrede, um keine Entschädigung zahlen zu müssen, sehe ich auch durchaus eine strafrechtliche Relevanz.

Aber: "Lose" zu kaufen, bzw. anschließend diese "einzulösen" zu versuchen, ist nun einmal auch Betrug. Ein sehr schwer nachweisbarer, aber das muss der Loskäufer dann mit sich und seinem inneren Kompass selber ausmachen.
Ich glaub da sind wir alle der selben Meinung, aber die LH sollte dann vielleicht mal derartige Spielchen bei den Personen bringen, die 20 überschneidende Full Flex Buchungen hatten und nicht bei regulären Passagieren (bspw. non refundable), das hat ein gewisses Geschmäckle - vor allem wenn die LH besseren Wissens munter weiter Tickets verkauft hat.
 

ek046

Erfahrenes Mitglied
29.05.2013
3.434
1.014
Mal gespannt, wie lange die Ruhe zwischen VC und LH anhält. Hoffentlich wenigstens bis zu den Sommerferien.

Hat man eigentlich mal was von der UFO gehört? Dir sind ja scheinbar völlig abgetaucht seit dem Cityline Knall?

 

my2cents

Reguläres Mitglied
26.04.2018
46
74
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Frag doch mal den Kollegen, was er an dem Tag in Athen ohne Rückflugticket wollte. Am Tag vor dem Streik gebucht und sich nicht umbuchen lassen :) . Man kann ja alles mal probieren, sollte dann aber auch sportlich genug sein einzusehen, daß es nicht immer klappt. Er hat ja keinen Schaden davon getragen, da er sein Geld zurückbekommen hat und offensichtlich auch nicht nach Athen fliegen mußte.
Und ich gebe ja allen recht, daß LH ein Saftladen ist. Warte auch noch auf meine Erstattung für meine umgebuchten Flug (Monate vorher gebucht) und die Meilen für die dafür notwendigen Flüge mit Austrian. Alles nicht witzig. Ich finde aber die Optimierungsmentalität auch überhaupt nicht gut. Und das waren jetzt meine Gedanken zu dem Thema.

Sehe ich ebenso. Allerdings hatte ich mir vor lauter Wut auf die Skrupellosigkeit beider Streitparteien (Arbeitgeber & Gewerkschaften) diverse Verbindungen angesehen, die trotz Streikankündigungen buchbar gewesen wären.

Gereizt hat mich das schon. Nicht zur eigenen "Gewinnmaximierung", sondern eher als - zugegebenermaßen vergleichsweise lächerliche - Rache des "kleinen Mannes" (aka ehemaliger Kunde) gegenüber der Arbeitgeber/Arbeitnehmer-Kombo, der ihre Kunden offensichtlich völlig wurscht sind.

Wenn die Lufthansa schon soweit unten ist, dass sie von Arbeitnehmern und Arbeitgebern als reiner Selbstbedienungsladen angesehen wird, dann habe ich kein Problem damit, wenn sich einige Vielflieger hier just for Fun "Lose" kaufen.

Letztendlich habe ich davon abgesehen. Allerdings habe ich ehrlicherweise mit denen mitgefiebert, die dem jämmerlichen Saftladen mit seiner 1990er IT mal virtuell mit Anlauf richtig in den Allerwertesten treten.
 
  • Haha
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