Streiks in der EU

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MFox

Erfahrenes Mitglied
10.06.2016
1.673
2.306
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Richtig so.
Beitrag automatisch zusammengeführt:
Das EuGH Urteil ist leider ein echter "pain in the ass" für den ehrlichen Verbraucher.

Wenn ich immer die Losdeppen hier lese kommt mir die Wut. Schönen Dank auch.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
11.057
3.691
Nord Europa
Der 4Y64 heute ist nicht gestrichen. Mal sehn was Montag passiert.
Am Samstag fallen nach Angaben des Flughafens zwölf Flüge aus. Insgesamt würden zwei Drittel aller geplanten Flüge stattfinden, hatte ein Lufthansa-Sprecher am Freitag erklärt. Die Passagiere ausfallender Verbindungen würden umgehend informiert und auf Flüge anderer Gesellschaften umgebucht.
Tagesschau 09:30h
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Gebucht über Reisebüro. Wer ist für die Umbuchung zuständig?
Wer ist für die Umbuchung zuständig?
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
11.057
3.691
Nord Europa
Find ich auch. Ich hätte auch in einem herablassenden Ton antworten können dass man die Antwort auf die Frage innerhalb 10 Sekunden auf Google finden könnte (wenn sie nicht sowieso schon zwingend logisch ist). Aber ich wollte mal lieb sein.
Wenn es denn so einfach wäre. Also, zuständig ist alleine das Reisebüro. (Wochenende geschlossen, unwillig, etc...)
 

imfromgermany

Erfahrenes Mitglied
02.10.2017
1.494
1.462
NUE
Ich weiß. Nichts desto trotz wird es von einigen darauf angelegt EU261/2004 bis zum erbrechen zu maximieren. Das dann auch da irgendwann Verbraucherfeindlichr Urteile oder Gesetzesänderungen folgen ist nur eine Frage der Zeit.
Ich glaube du überschätzt das. Wenn überhaupt ist es ein sehr sehr kleiner prozentualer Anteil.
 

MFox

Erfahrenes Mitglied
10.06.2016
1.673
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Ich glaube du überschätzt das. Wenn überhaupt ist es ein sehr sehr kleiner prozentualer Anteil.
Ist egal. Am Ende wird die Airlinelobby das als Argumentation für eine Verschärfung der Fluggastrechteregeln nutzen. Zu Recht. Dumm aus der Wäsche gucken dann nur alle anderen die von den Airlines hängen gelassen werden.
 
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pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
2.561
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TXL
Im Ergebnis sollte es auch diesen Quatsch nicht geben. Einziges relevantes Recht sollte ein unmittelbarer Anspruch auf Umbuchung geben zzgl Übernachtung un Co im Rahmen des gemeinsamen Lebensrisikos (also keine Gewährung von Hotelkosten bspw. im Fall einer Luftraumsperrung wegen Vulkanasche - gibt ja passende Regelungen im Reiserecht).

Und wenn das nicht richtig gemacht wird von Airlines, dann sollte es saftige Bußgelder geben, die den Anreiz bieten den o.g. Anspruch auch nicht ins Leere laufen zu lassen.

Diese 250/400/600€-Geschichte gehört auf den Friedhof der rechtlichen Fehlentwicklung.
 
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keeeeeevin

Erfahrenes Mitglied
08.06.2017
466
570
Diese 250/400/600€-Geschichte gehört auf den Friedhof der rechtlichen Fehlentwicklung.
Würde bei der LH G(ewinnmaximierungs)roup leider dazu führen, dass sie einfach noch mehr Flüge anbieten und dann im Nachhinein die Flüge so zusammenstreichen und über den/die Folgetag(e) so zusammenlegen, dass jeder Flieger "randvoll" ist, der umbenötigte Rest wird dann einfach annulliert - weil hat ja eh keine Konsequenzen.
 

pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
2.561
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TXL
Würde bei der LH G(ewinnmaximierungs)roup leider dazu führen, dass sie einfach noch mehr Flüge anbieten und dann im Nachhinein die Flüge so zusammenstreichen und über den/die Folgetag(e) so zusammenlegen, dass jeder Flieger "randvoll" ist, der umbenötigte Rest wird dann einfach annulliert - weil hat ja eh keine Konsequenzen.
Das dürfte auch gerne entsprechend sanktioniert werden. Ansonsten macht es durchaus Sinn, dass man lange genug im voraus Flüge zusammenlegt, die im Ergebnis ökonomisch und ökologischen keinen Sinn ergeben.
 

keeeeeevin

Erfahrenes Mitglied
08.06.2017
466
570
Das dürfte auch gerne entsprechend sanktioniert werden. Ansonsten macht es durchaus Sinn, dass man lange genug im voraus Flüge zusammenlegt, die im Ergebnis ökonomisch und ökologischen keinen Sinn ergeben.
Im Endeffekt könnte sich dann niemand mehr auf verlässliche Buchungsdaten verlassen und Reisende en masse würden in den Hotels rund um den Airport stranden, weil die Airline sich denkt ach komm, fliegen wir erst morgen und legen 2 Flüge zusammen und andere wiederum zahlen für Hotelnächte am Urlaubsort, obwohl sie erst 1 Tag später kommen oder 1 Tag früher abreisen müssen, oder Geschäftsreisende verpassen wichtige Termine, die auf die "fixen" Flugzeiten abgestimmt sind...
 

pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
2.561
1.799
TXL
Im Endeffekt könnte sich dann niemand mehr auf verlässliche Buchungsdaten verlassen und Reisende en masse würden in den Hotels rund um den Airport stranden, weil die Airline sich denkt ach komm, fliegen wir erst morgen und legen 2 Flüge zusammen und andere wiederum zahlen für Hotelnächte am Urlaubsort, obwohl sie erst 1 Tag später kommen oder 1 Tag früher abreisen müssen, oder Geschäftsreisende verpassen wichtige Termine, die auf die "fixen" Flugzeiten abgestimmt sind...
Lange genug im voraus... macht man heute auch schon. Kurzfristig sollte es unterbunden sein... aber gerne durch harte Sanktionen für eine Airline und nicht Geldregen für Losjäger.

Und Hotels mit allem drum und dran kosten auch Geld, das man erst mit den anderen Flügen verdienen muss.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.029
3.313
CGN / MUC / ZRH / EWR
Lange genug im voraus... macht man heute auch schon. Kurzfristig sollte es unterbunden sein... aber gerne durch harte Sanktionen für eine Airline und nicht Geldregen für Losjäger.

Und Hotels mit allem drum und dran kosten auch Geld, das man erst mit den anderen Flügen verdienen muss.
Und wer entschädigt deiner Meinung nach dann die Pax, die durch die Willkür der Airlines finanziell schlechter gestellt werden?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.904
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Lange genug im voraus...

Pacta sunt aber nun einmal servanda. Das ist keine neue Erfindung von Eurokraten oder Loskäufern, sondern gilt seit ein paar tausend Jahren.

Schäden geltend machen soll man ja können. Die 250/400/600€ gibt's ja aktuell auch ohne einen Schaden zu haben.

Das ist ein pauschalierter Schadensersatz. Das dient nur der Arbeitserleichterung, ist also im Interesse auch der Airline, die keine Ressourcen darauf verwenden muss, geltendgemachte Ansprüche mühsam nachzuvollziehen.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.029
3.313
CGN / MUC / ZRH / EWR
Die 250/400/600€ gibt's ja aktuell auch ohne einen Schaden zu haben.
Die 250/400/600 gibts aktuell sogar nur noch für einen Zeitschaden am Startflughafen (was absolut sinnlos ist - weshalb dann die Summenstaffelung, die Anfahrt ist immer gleich lang) - nicht mehr pauschal zur Abgeltung damit verbundener finanzieller Schäden am Zielflughafen.
 

CarlD

Aktives Mitglied
03.04.2022
189
256
Etwas mehr Infos diesbezüglich:

Kommt jetzt doch etwas überraschend. Ich hätte eher mit einem Streik des Sicherheitspersonals gerechnet, für das ja in der nächsten Woche verhandelt wird. Oder schliesst der sich wohlmöglich dann nahtlos am Mittwoch um 7:10 Uhr (merkwürdige Zeitangabe) an.:confused: (fliege am Mittwoch mit KL)