Mal ne blöde Frage:
Wir haben eine Flug und Hotel Buchung aber keine klassische Pauschalreise. Haben aber diesen sicherungsschein. Würde das bei einer Insolvenz von Condor helfen?
Mindest - Antwort: Nein
Es handelt sich in Deinem Fall NICHT um eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistung dem Gesetz nach.
Insofern greift die Kundengeldabsicherung nicht.
Zusatzgedanken:
Die Kundengeldabsicherung / Sicherungsschein bedeutet ja dass ein Dritter (der Versicherer) für den Ersatz der geleisteten Zahlungen steht. Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, greifen die normalen Regeln der Insolvenz (Liste etc).
Nun ergibt sich aus Verbrauchersicht aber aufgrund der neuen Pauschalreiserichtlinie möglicherweise ein neuer Ansatzpunkt - wenn man die einzelnen Reiseleistungen über einen Reisemittler (zB Reisebuero, OTA) gebucht hat, und dieser in einer, für den Konsumenten ungenügenden, Art und Weise auf das NICHT VORLIEGEN einer Pauschalreise / verbundenen Reiseleistung hingewiesen (und dokumentiert) hat. In anderen Worten: Der Mittler kann möglicherweise in Haftung genommen werden WENN er im Buchungsprozess nicht sorgfältig den "Unterschied zwischen Pauschal- und Einzelleistungen" herausgearbeitet haben sollte.
Ein einsames, und erstes Indiz kann zB die Abrechnung 2er Reiseleistungen auf einem Beleg sein - also Flugpreis in Zeile 1 der Rechnung, und Hotel in Zeile 2.
Dies alles greift nur im B-C Geschäft.