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Da der genaue Sitzplatz ohne Reservierung schlicht nicht Teil des Vertrages ist, ist es relativ schwierig auf eine überraschende oder den Passagier unangemessen benachteiligende Bedingung abzustellen. Ich denke das rechtliche Risiko ist minimal für sie Airline.Ich halte es für AGB-rechtlich (soweit deutsches Recht gilt) für nicht zulässig, Reisende mit gemeinsamer Buchung gezielt auseinander zu plazieren.
Bei kleineren Kindern gibt es praktische Gründe, es ggf. anders zu handhaben, aber rechtlich ginge es auch da. Unbegleitet ist das Kind auch dann nicht, wenn der Papa 3 Reihen weiter hinten sitzt. Im Extremfall muß der eben aufstehen und sich kümmern. Die Stewardess kann auch immer noch was vermitteln.