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Guten Tag
ich hoffe das auch einer der Marketing Fritzen von TK in diesem Forum mitliest - , denn ich habe einiges zur " besten Europaeischen Airline " zu sagen:
Hier mal eine erste Info-wie TK mit Verspaetungsclaim umgeht und argumentiert:
Sehr geehrter Herr …. Ohne Name
Vielen Dank für Ihre freundliche Stellungsname nach meiner Erinnerung per E-Mail an Sie. In Kurzform: Sie werben zwar die beste europäische Airline zu sein, behalten sich aber das Recht vor mir wie folgt zu antworten:
Quote:
Unstreitig handelt es sich bei der Turkish Airlines nicht um eine europäische Fluggesellschaft….
Ich habe das nun so zur Kenntnis genommen und werde Ihr Schreiben entsprechend meinen Möglichkeiten anderen Vielfliegern zur Information überlassen.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Sven Reinboldt
Von: TURKISH AIRLINES FRANKFURT [mailto:sales.fra@THY.COM]
Gesendet: Dienstag, 18. Juni 2013 11:40
An: Sven Reinboldt
Cc: TURKISH AIRLINES FRANKFURT
Betreff: RE: Flight cancellation - delay TK 712
Sehr geehrter Herr Reinboldt,
wir nehmen Bezug auf ihr Schreiben vom 16.05.2013 und möchten Ihnen mitteilen dass wir die Unannehmlichkeiten die Ihnen während des Fluges von Istanbul nach Dhakka enstanden sind, sehr bedauern.
Wir als Turkish Airlines verfolgen immer das Ziel, unseren Passagieren den besten Service während Ihren Flügen anzubieten. Aber leider kommt es trotz allen Bemühungen zu ungewollten Flugverspätungen, die im Luftverkehr nicht unumgänglich sind. Aber auch in diesen Fällen möchten wir unseren Passagieren den besten Service anbieten, in dem wir Sie betreuen und Sie ohne große Verspätungen zu Ihren gewünschten Zielen befördern.
Es steht fest, dass der Flug TK712 am 08.05.13, wegen unerwarteten technischen Problemen (höhere Gewalt) eine Verspätung von insgesamt 10 Stunden und 11 Minuten hatte. Unsere Mitarbeiter in Istanbul haben alles in ihrer Macht stehende getan, um die negativen Auswirkungen dieses Ereignisses so gering wie nur möglich zu halten. Es wurde z.B. eine Hotelübernachtung angeboten. Sie konnten zudem aufgrund der Lufthansa Senator Karte und wegen Ihrem Business Class Ticket in unsere CIP Lounge eintreten.
Zu Ihrer Forderung einer Kompensation nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, möchten wir Ihnen mitteilen, dass Ihre Forderung aufgrund einer fehlenden Rechtslage nicht erfüllt werden kann. Ein Recht auf eine Entschädigung/Kompensation besteht nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 nur für Fluggäste, die auf einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, dass den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten, oder das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist. Unstreitig handelt es sich bei der Turkish Airlines nicht um eine europäische Fluggesellschaft. Bei dem Abflugort der streitgegenständlichen Verspätung handelt es sich auch nicht um eine europäische Stadt. Daher ist die Regelungskompetenz des EuGH für den vorliegenden Fall überschritten. Wir beziehen uns ferner auch auf die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 13.11.2012 (Nr. 190/2012) und dem Beschluss vom 09.04.2013 (X ZR 105/12).
Wir bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind sehr, sehen jedoch aufgrund der oben genannten Ausführungen und fehlender Rechtslage, keine Möglichkeit Ihre Forderung einer Entschädigung zu erfüllen.
Wir sind aber dennoch bereit, die durch die Verspätung entstandenen zusätzlichen Kosten am Abflugtag, aus Kulanzgründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, diese unter Einreichung der entsprechenden Belege zu erstatten.
(Arbeitsausfall oder entgangener Urlaubstag bzw. -freude ist ausgeschlossen).
Mit freundlichen Grüßen
----------------------------------------
Turkish Airlines – Frankfurt
Email: sales.fra@thy.com
Web: www.turkishairlines.com
ich hoffe das auch einer der Marketing Fritzen von TK in diesem Forum mitliest - , denn ich habe einiges zur " besten Europaeischen Airline " zu sagen:
Hier mal eine erste Info-wie TK mit Verspaetungsclaim umgeht und argumentiert:
Sehr geehrter Herr …. Ohne Name
Vielen Dank für Ihre freundliche Stellungsname nach meiner Erinnerung per E-Mail an Sie. In Kurzform: Sie werben zwar die beste europäische Airline zu sein, behalten sich aber das Recht vor mir wie folgt zu antworten:
Quote:
Unstreitig handelt es sich bei der Turkish Airlines nicht um eine europäische Fluggesellschaft….
Ich habe das nun so zur Kenntnis genommen und werde Ihr Schreiben entsprechend meinen Möglichkeiten anderen Vielfliegern zur Information überlassen.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Sven Reinboldt
Von: TURKISH AIRLINES FRANKFURT [mailto:sales.fra@THY.COM]
Gesendet: Dienstag, 18. Juni 2013 11:40
An: Sven Reinboldt
Cc: TURKISH AIRLINES FRANKFURT
Betreff: RE: Flight cancellation - delay TK 712
Sehr geehrter Herr Reinboldt,
wir nehmen Bezug auf ihr Schreiben vom 16.05.2013 und möchten Ihnen mitteilen dass wir die Unannehmlichkeiten die Ihnen während des Fluges von Istanbul nach Dhakka enstanden sind, sehr bedauern.
Wir als Turkish Airlines verfolgen immer das Ziel, unseren Passagieren den besten Service während Ihren Flügen anzubieten. Aber leider kommt es trotz allen Bemühungen zu ungewollten Flugverspätungen, die im Luftverkehr nicht unumgänglich sind. Aber auch in diesen Fällen möchten wir unseren Passagieren den besten Service anbieten, in dem wir Sie betreuen und Sie ohne große Verspätungen zu Ihren gewünschten Zielen befördern.
Es steht fest, dass der Flug TK712 am 08.05.13, wegen unerwarteten technischen Problemen (höhere Gewalt) eine Verspätung von insgesamt 10 Stunden und 11 Minuten hatte. Unsere Mitarbeiter in Istanbul haben alles in ihrer Macht stehende getan, um die negativen Auswirkungen dieses Ereignisses so gering wie nur möglich zu halten. Es wurde z.B. eine Hotelübernachtung angeboten. Sie konnten zudem aufgrund der Lufthansa Senator Karte und wegen Ihrem Business Class Ticket in unsere CIP Lounge eintreten.
Zu Ihrer Forderung einer Kompensation nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, möchten wir Ihnen mitteilen, dass Ihre Forderung aufgrund einer fehlenden Rechtslage nicht erfüllt werden kann. Ein Recht auf eine Entschädigung/Kompensation besteht nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 nur für Fluggäste, die auf einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, dass den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten, oder das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist. Unstreitig handelt es sich bei der Turkish Airlines nicht um eine europäische Fluggesellschaft. Bei dem Abflugort der streitgegenständlichen Verspätung handelt es sich auch nicht um eine europäische Stadt. Daher ist die Regelungskompetenz des EuGH für den vorliegenden Fall überschritten. Wir beziehen uns ferner auch auf die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 13.11.2012 (Nr. 190/2012) und dem Beschluss vom 09.04.2013 (X ZR 105/12).
Wir bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind sehr, sehen jedoch aufgrund der oben genannten Ausführungen und fehlender Rechtslage, keine Möglichkeit Ihre Forderung einer Entschädigung zu erfüllen.
Wir sind aber dennoch bereit, die durch die Verspätung entstandenen zusätzlichen Kosten am Abflugtag, aus Kulanzgründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, diese unter Einreichung der entsprechenden Belege zu erstatten.
(Arbeitsausfall oder entgangener Urlaubstag bzw. -freude ist ausgeschlossen).
Mit freundlichen Grüßen
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Turkish Airlines – Frankfurt
Email: sales.fra@thy.com
Web: www.turkishairlines.com