Turkish Airline - Flugverspaetungen Business Class

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Reinboldt

Neues Mitglied
19.06.2013
11
0
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Guten Tag
ich hoffe das auch einer der Marketing Fritzen von TK in diesem Forum mitliest - , denn ich habe einiges zur " besten Europaeischen Airline " zu sagen:
Hier mal eine erste Info-wie TK mit Verspaetungsclaim umgeht und argumentiert:

Sehr geehrter Herr …. Ohne Name
Vielen Dank für Ihre freundliche Stellungsname nach meiner Erinnerung per E-Mail an Sie. In Kurzform: Sie werben zwar die beste europäische Airline zu sein, behalten sich aber das Recht vor mir wie folgt zu antworten:

Quote:

Unstreitig handelt es sich bei der Turkish Airlines nicht um eine europäische Fluggesellschaft….

Ich habe das nun so zur Kenntnis genommen und werde Ihr Schreiben entsprechend meinen Möglichkeiten anderen Vielfliegern zur Information überlassen.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Sven Reinboldt


Von: TURKISH AIRLINES FRANKFURT [mailto:sales.fra@THY.COM]
Gesendet: Dienstag, 18. Juni 2013 11:40
An: Sven Reinboldt
Cc: TURKISH AIRLINES FRANKFURT
Betreff: RE: Flight cancellation - delay TK 712


Sehr geehrter Herr Reinboldt,

wir nehmen Bezug auf ihr Schreiben vom 16.05.2013 und möchten Ihnen mitteilen dass wir die Unannehmlichkeiten die Ihnen während des Fluges von Istanbul nach Dhakka enstanden sind, sehr bedauern.

Wir als Turkish Airlines verfolgen immer das Ziel, unseren Passagieren den besten Service während Ihren Flügen anzubieten. Aber leider kommt es trotz allen Bemühungen zu ungewollten Flugverspätungen, die im Luftverkehr nicht unumgänglich sind. Aber auch in diesen Fällen möchten wir unseren Passagieren den besten Service anbieten, in dem wir Sie betreuen und Sie ohne große Verspätungen zu Ihren gewünschten Zielen befördern.

Es steht fest, dass der Flug TK712 am 08.05.13, wegen unerwarteten technischen Problemen (höhere Gewalt) eine Verspätung von insgesamt 10 Stunden und 11 Minuten hatte. Unsere Mitarbeiter in Istanbul haben alles in ihrer Macht stehende getan, um die negativen Auswirkungen dieses Ereignisses so gering wie nur möglich zu halten. Es wurde z.B. eine Hotelübernachtung angeboten. Sie konnten zudem aufgrund der Lufthansa Senator Karte und wegen Ihrem Business Class Ticket in unsere CIP Lounge eintreten.

Zu Ihrer Forderung einer Kompensation nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, möchten wir Ihnen mitteilen, dass Ihre Forderung aufgrund einer fehlenden Rechtslage nicht erfüllt werden kann. Ein Recht auf eine Entschädigung/Kompensation besteht nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 nur für Fluggäste, die auf einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, dass den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten, oder das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist. Unstreitig handelt es sich bei der Turkish Airlines nicht um eine europäische Fluggesellschaft. Bei dem Abflugort der streitgegenständlichen Verspätung handelt es sich auch nicht um eine europäische Stadt. Daher ist die Regelungskompetenz des EuGH für den vorliegenden Fall überschritten. Wir beziehen uns ferner auch auf die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 13.11.2012 (Nr. 190/2012) und dem Beschluss vom 09.04.2013 (X ZR 105/12).


Wir bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind sehr, sehen jedoch aufgrund der oben genannten Ausführungen und fehlender Rechtslage, keine Möglichkeit Ihre Forderung einer Entschädigung zu erfüllen.

Wir sind aber dennoch bereit, die durch die Verspätung entstandenen zusätzlichen Kosten am Abflugtag, aus Kulanzgründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, diese unter Einreichung der entsprechenden Belege zu erstatten.
(Arbeitsausfall oder entgangener Urlaubstag bzw. -freude ist ausgeschlossen).

Mit freundlichen Grüßen
----------------------------------------
Turkish Airlines – Frankfurt
Email: sales.fra@thy.com
Web: www.turkishairlines.com
 
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YuropFlyer

Guest
Versuchst du EU261 auch bei Aeroflot anzuwenden? :LOL:

Russland ist ja auch in Europa :rolleyes:
 
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jackinthebox

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14.09.2010
428
-3
Was genau ist jetzt dein Problem?

Die Überschrift finde ich interessant - wo ist der zwingende Zusammenhang zur C? Falls das Wetter schlecht ist und nicht geflogen werden kann - soll man dann die C-Paxe in den Regen jagen während die Eco am Gate steht und winkt?
 

fantus

Erfahrenes Mitglied
27.01.2010
885
2
BER
Ich seh da auch nichts warum die EU Verordnung greifen sollte.... Die Türkei ist nicht in der EU damit auch nicht Istanbul und TK auch nicht. In dem Fall greift wohl das Recht der Türkei.
 

Reinboldt

Neues Mitglied
19.06.2013
11
0
hat nix mit C class oder e class zu tun - aber alles in Ordnung und sorry - es geht hier um ein generelles Kunden Treatment
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
TK712 fliegt von IST nach DAC. Wenn man mal annimmt, dass er in Deutschland abgeflogen ist, dann steht ihm die Kompensation nach EU Verordnung sehr wohl zu. Erst auf dem Rückflug hätte es dann keine gegeben.
Das es keine höhere Gewalt sondern technische Probleme waren haben sie ja bereits zugegeben. Zumal es verwunderlich ist wieso sie an der Heimatbase keinen Ersatzflieger in unter 10 Stunden zur Verfügung stellen können.
 

rcs

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06.03.2009
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TK712 fliegt von IST nach DAC. Wenn man mal annimmt, dass er in Deutschland abgeflogen ist, dann steht ihm die Kompensation nach EU Verordnung sehr wohl zu. Erst auf dem Rückflug hätte es dann keine gegeben.

Wenn der betroffene Flug mit der Verspätung ex Deutschland wäre, ja. Bei Störungen des Anschlussflugs ex Drittland (=IST / Türkei) greifen die EU-Passagierrechte dann genauso wenig, wie auf dem Rückflug.
 
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rcs

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06.03.2009
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Bei einem Flug mit AF (=einer EU-Airline) und dem verspäteten Anschlussflug am einem EU-Flughafen muss AF natürlich auch zahlen.
Bei TK als nicht-EU-Airline stehen die Chancen schlecht, sobald Du den EU-Raum verlassen hast...

Wo TK nach dem EU-Urteil natürlich zahlen müsste, wäre eine Verspätung ex-EU, bei der man dann den Anschluss in IST verpasst, hier muss sich TK dann auch die Gesamtverspätung anrechnen lassen.

Im Gegensatz z.B. zur Schweiz wendet die Türkei die europäischen Passagierrechte eben nicht an.
 

tian

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26.12.2009
10.709
140
Im Gegensatz z.B. zur Schweiz wendet die Türkei die europäischen Passagierrechte eben nicht an.

Das ist richtig, aber hast du irgendeinen Fall zur Hand bei dem Umsteigeverbindungen außerhalb der EU nicht unter die EU Regelung gefallen sind, wenn es sich um den Outbound Flug handelt? Ich meine das ist mit dem Urteil abgedeckt.
 

rcs

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Das ist richtig, aber hast du irgendeinen Fall zur Hand bei dem Umsteigeverbindungen außerhalb der EU nicht unter die EU Regelung gefallen sind, wenn es sich um den Outbound Flug handelt? Ich meine das ist mit dem Urteil abgedeckt.

Mir ist kein Urteil bekannt, bei dem rechtswirksam eine Nicht-EU-Airline für einen verspäteten Anschlussflug außerhalb der EU den EU-Passagierrechten unterworfen wurde. Dir etwa?
 

tian

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26.12.2009
10.709
140

Nö. Da dir aber auch kein Fall für das Gegenteil bekannt ist und das EUGH Urteil welches ich gepostet hatte noch relativ frisch ist, halte ich es für falsch pauschal zu sagen, dass ihm nichts zusteht.
 

rcs

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06.03.2009
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Nö. Da dir aber auch kein Fall für das Gegenteil bekannt ist und das EUGH Urteil welches ich gepostet hatte noch relativ frisch ist, halte ich es für falsch pauschal zu sagen, dass ihm nichts zusteht.

Dann kannst Du, wenn Du so fest davon überzeugt bist, für den OP sicherlich die Prozesskostenfinanzierung übernehmen :D

Nur weil es kein passendes Urteil gibt, bedeutet dass noch lange nicht, dass Du die EU-Passagierrechte x-beliebig auf Fälle außerhalb des zutreffenden Rechtsraumes ausweiten kannst. Nach Deinem Credo müssten dann ja z.B. auch alle US-Airlines dafür haften, wenn ein inneramerikanischer Anschlussflug verspätet ist, sofern Du aus Europa kommst. Die werden Dir aber genauso etwas husten, wie die Turkish Airlines, da die Verspätung schlichtweg außerhalb der geographischen Anwendbarkeit der von Dir herangezogenen "Rechtsgrundlage" entstanden ist.

Sorry, aber hier ist schon etwas Realismus gefragt...
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
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Dann kannst Du, wenn Du so fest davon überzeugt bist, für den OP sicherlich die Prozesskostenfinanzierung übernehmen

Danke für diesen hilfreichen Hinweis.
Wie wir gerade in einem anderem Beitrag lesen konnten greift z.B. die kanadische Passagierrechtsverordnung sobald das Ticket auch nur bei einem kanadischen OTA gebucht wurde. Da wurde Swiss angehalten Leute von RGN, mit mehreren Umsteigemöglichkeiten, nach Kanada zu transportieren. Die EU Verordnung soll in diesem Fall aber definitiv nicht greifen, nur weil es noch keinen Präzedenzfall gab? Na du musst es ja wissen.
 

rcs

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06.03.2009
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Danke für diesen hilfreichen Hinweis.
Wie wir gerade in einem anderem Beitrag lesen konnten greift z.B. die kanadische Passagierrechtsverordnung sobald das Ticket auch nur bei einem kanadischen OTA gebucht wurde. Da wurde Swiss angehalten Leute von RGN, mit mehreren Umsteigemöglichkeiten, nach Kanada zu transportieren. Die EU Verordnung soll in diesem Fall aber definitiv nicht greifen, nur weil es noch keinen Präzedenzfall gab? Na du musst es ja wissen.

Naja, Du solltest auch hier realistisch bleiben und nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

Die von Dir referenzierte Entscheidung in Hinblick auf SWISS ist vergleichbar mit einem der hier in Deutschland ergangenen Urteile gegenüber der Lufthansa in Hinblick auf die Wirksamkeit von Klauseln im Beförderungsvertrag. Die Entscheidung bezgl. SWISS bezieht sich auf die bei den kanadischen Behörden seitens SWISS hinterlegten Beförderungsbedingungen, und unterliegt folglich dann auch kanadischem Recht.
 

koelntom

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09.10.2011
1.883
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Das ist richtig, aber hast du irgendeinen Fall zur Hand bei dem Umsteigeverbindungen außerhalb der EU nicht unter die EU Regelung gefallen sind, wenn es sich um den Outbound Flug handelt? Ich meine das ist mit dem Urteil abgedeckt.


Reinboldt kanns ja mal bei flightright, fairplane und den anderen anklopfen und mal schauen ob sie den Fall annehmen...
 

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
6
Duisburg
You got what you paid for.

TK muss solcherlei Kompensation nicht in die Tickets einpreisen, eine EU-Gesellschaft schon. Auch deswegen sind TK-Tickets eben preiswerter.
 
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YuropFlyer

Guest
You got what you paid for.

TK muss solcherlei Kompensation nicht in die Tickets einpreisen, eine EU-Gesellschaft schon. Auch deswegen sind TK-Tickets eben preiswerter.

Klar, die EU Gesellschaften preisen die Kompensationen vielleicht in die Tickets ein (deshalb sind sie auch soviel teurer wie TK :D ), von wenigen Ausnahmen abgesehen muss man aber mindestens klagen, will man das Geld auch bekommen, das einem laut EU261 zusteht.. du kannst dir sicher sein, das 99%++ ihre Ansprüche NICHT erhalten, zum grössten Teil weil sie es nicht wissen, zu einem etwas kleineren Teil, weil sie nach dem "Erstkontakt" mit LH deswegen aufgeben, und zu einem noch kleineren Teil, weil ihnen ihre Zeit für eine Klage, auch wenn die Chance hoch ist, nicht wert ist. Dann gibt es noch die Klageportale, aber selbst wenn diese Tausende an Fällen durchziehen und das Geld von den Airlines erhalten, jeden einzelnen Tag dürfte es mehr Kunden geben, die Anrecht auf eine Klage hätten, als pro Jahr ausgezahlt wird..
 

TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
4.570
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EU 261 ist doch etwas fuer Fielvlieger, der Profi sieht sich in Dokumenten aus Montreal um, wenn er allerdings Pech hat, dann muss er mit Warschau auskommen, allerdings nicht in Yurop. :eek:
 
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TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
4.570
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You got what you paid for.

TK muss solcherlei Kompensation nicht in die Tickets einpreisen, eine EU-Gesellschaft schon. Auch deswegen sind TK-Tickets eben preiswerter.

Vor allem auch weil man die Piloten Ausbildung etwas lockerer sieht...

Ich bin mir nie ganz sicher, welche meine eigentliche Lieblingsairline in der Star ist.

Ist es Aegean, sind es die Jungs aus Nordafrika oder die vom Bosporus oder vielleicht doch die Tapulatoren...?