Turkish Airline - Flugverspaetungen Business Class

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sinochess

Aktives Mitglied
28.10.2012
227
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Solche Firmen kann theoretisch leicht gegründet werden.

Nur die Prozesse funktionieren dort anders als in der EU, nehme ich an. Somit ist das Risiko einfach zu groß, dass man am Ende ohne Entgelt gearbeitet hat. Wenn ich mich nicht täusche, haben in der EU auch nicht diese Firmen angefangen zu klagen. Sie bieten diese Services erst dann an, nachdem schon Referenzfälle existieren und sie nehmen auch nur Fälle an, wo sie gute Erfolge erwarten.
 

ChrisNeedsToKnow

Neues Mitglied
02.05.2013
18
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...Für die EU verbindlich hat der EuGH bereits 2009 diese Lücke in rechtsfortbildender freier Schöpfung dahingehend geschlossen, dass Ausgleichszahlungen auch bei grosser Verspätung fällig sind und dieses Urteil in 2012 bestätigt...

Habe mir das gerade mal komplett(!) durchgelesen. Da raucht einem als nicht-Jurist ja schon das Hirn, aber es wird auch vieles klarer.

Unglaublich finde ich, dass der Ausgleichsanspruch vom Gesetzgeber offensichtlich gewollt war, aber ein simpler Formulierungsfehler (Art. 6 "Verspätungen" bezieht sich nicht explizit auf Artikel 7 "Ausgleichsanspruch") dazu führt, dass sich die Gerichte zu Seitenweisen gedanklichen Ergüssen hinreissen lassen, die diesen Formulierungsfehler ausgleichen und den Bezug dann doch herstellen.
Die Art. 5, 6 und 7 der Verordnung Nr. 261/2004 sind dahin auszulegen, dass die Fluggäste verspäteter Flüge im Hinblick auf die Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Fluggästen annullierter Flüge gleichgestellt werden können und somit den in Art. 7 dieser Verordnung vorgesehenen Ausgleichsanspruch geltend machen können, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, d. h., wenn sie ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen...

Ich weiss dann auch nicht ob es für den türkischen Gesetzgeber spricht den Quatsch inkl. Formulierungsfehler ohne Mitdenken einfach zu übernehmen, nur um dann intern nochmals über die Gerichte zu müssen um das alles wieder aufzudröseln.

Hätten die nicht den Sinn erkennen können, und das Vorliegende verbessert umsetzen können?

Naja, mal schauen ob die Istanbuler Anwälte die ich angeschrieben habe antworten.

Gruss, Christian
 

ChrisNeedsToKnow

Neues Mitglied
02.05.2013
18
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...mal schauen ob die Istanbuler Anwälte die ich angeschrieben habe antworten...

Eine Anwältin hat sich bereiterklärt den Fall zu 25% Erfolgsbeteiligung und ohne Kostenrisiko für mich zu übernehmen. Ich werde posten wie es ausgeht. Falls es klappt UND die Dame einverstanden ist UND dieses Forum es zulässt werde ich Kontaktdaten hier posten.

Es kann allerdings eine Weile dauern.
 
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Y

YuropFlyer

Guest
Schlechter Deal. Deckt im Erfolgsfall noch nicht einmal den Aufwand der Aktenanlage, Korrespondenz und Fristenkontrolle.

Woher kommt eigentlich die Anspruchshaltung, dass Rechtsverfolgung auf keinen Fall etwas kosten dürfe? :sick:

Ich kann mir vorstellen das auch in der Türkei die Gegenseite die regulären Anwaltsgebühren übernehmen muss, wenn sie unterliegt.
 

ChrisNeedsToKnow

Neues Mitglied
02.05.2013
18
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Schlechter Deal. Deckt im Erfolgsfall noch nicht einmal den Aufwand der Aktenanlage, Korrespondenz und Fristenkontrolle.

Woher kommt eigentlich die Anspruchshaltung, dass Rechtsverfolgung auf keinen Fall etwas kosten dürfe? :sick:

In der EU übernimmt euclaim das zu genau diesen Konditionen. Warum sollte das Geschäftsmodell nicht jemand in der Türkei genauso übernehmen? Potentiell kann die Kanzlei viele Fälle parallel mit immer denselben Musterbriefen abdecken - das ist eine Lizenz zum Gelddrucken für die Kanzlei, und nicht im entferntesten ein "schlechter Deal".
 

ChrisNeedsToKnow

Neues Mitglied
02.05.2013
18
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Als Antwort auf eine PN:

Ich habe das ganze in diesem Fall nicht für mich gemacht, sondern für einen Freund nachgefragt (blablabla ... kompliziert...) ...

Ende vom Lied ist dass es nie zu einer Klage kam, weil der Kerl die Daten nicht an die Rechtsanwältin weitergeleitet hat.

Also falls jemand einen ähnlichen Fall hat und es mal versuchen möchte - PN an mich und ich gebe die Daten der Rechtsanwältin raus.

Die EMails hörten sich sehr professionell an. Ich vermute sie ist patent - wäre ich selbst geflogen, hätte ich mich um die Sache gekümmert.

Dank und Gruss,
Christian
 

gurbe

Neues Mitglied
29.09.2013
9
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Mittlerweile gibt es auch ein Pendant zu flightright und Co.

http://www.ucushaklarim.com/

Leider ist die Seite nur auf Türkisch, und da die Anwältin genauso auf 25% Basis arbeitet, ist sie wohl die bessere Ansprechpartnerin für Leute die der türkischen Sprache nicht mächtig sind ;)
 
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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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Woher kommt eigentlich die Anspruchshaltung, dass Rechtsverfolgung auf keinen Fall etwas kosten dürfe? :sick:
Aus dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz?

Wenn man es sich leisten können muss, Rechte nicht nur zu haben sondern auch zu bekommen, steht das ganze Gesellschaftsmodell in Frage.
Wenn nur reiche Passagiere Fluggastrechte haben sind sie ziemlich unsinnig. Genau dafür waren ja eigentlich die nationalen Durchsetzungsstellen da, damit man eben nicht vor Gericht ziehen und keinen Anwalt zu bezahlen braucht. War am Ende aber dann in vielen Ländern ein Rohrkrepierer...