Turkish Airline - Flugverspaetungen Business Class

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rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.719
München
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EU 261 ist doch etwas fuer Fielvlieger, der Profi sieht sich in Dokumenten aus Montreal um, wenn er allerdings Pech hat, dann muss er mit Warschau auskommen, allerdings nicht in Yurop. :eek:

Naja, das "Problem" mit diesen Dokumenten ist ja, dass man einen Schaden nachweisen muss und nicht einfach auf Pauschalbeträge zurückgreifen kann ;)
 
M

Mr.Burns

Guest
Vor allem auch weil man die Piloten Ausbildung etwas lockerer sieht...

Ich bin mir nie ganz sicher, welche meine eigentliche Lieblingsairline in der Star ist.

Ist es Aegean, sind es die Jungs aus Nordafrika oder die vom Bosporus oder vielleicht doch die Tapulatoren...?


Auf T A P lasse ich nichts kommen. Früher 100 %, heute mindestens noch 90 % haben eine solide Ausbildung bei der Forca Aerea.
 
M

Mr.Burns

Guest
Erstklassiges Manöver.

Und das steht unter dem Video:


According to the "Jet Airliner Crash Data Evaluation Center" in 2011(google it), TAP Air Portugal is one of the most safest airlines in the world, the 4th precisely. And yes, they have some of the best pilots. Get informed before saying bullshit.And this is just an airshow, what did you expect? Pussys? Geez..get over it..


Die Kollegen bei IF waren übrigens aus ähnlichen Gründen wie bei TP erstklassige Piloten und deshalb waren sie auch bei AB und den arabischen Airlines so begehrt.:idea:



Gen.Kallbach landet auf dem Acker.


 
Moderiert:

sat

Neues Mitglied
16.02.2013
5
0
Frech von TK wenn man sich den Text der Begründung genau durchliest. Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 besteht tatsächlich kein Anspruch.
Seit dem 1.1.2012 gibt es allerdings in der Türkei selber so eine Regelung. Findet man auch direkt auf der TK-Webseite:
Turkish Airlines - Regulation On Air Passenger Rights (SHY Passenger) - turkishairlines.com

Verbindlich für alle Flüge von der Türkei weg als auch von türkischen Airlines Richtung Türkei.

Grüße
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Nett. Ich sag ja, so aussichtlos wie es hier dargestellt wurde ist es nicht.
 
F

feb

Guest
Frech von TK wenn man sich den Text der Begründung genau durchliest. Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 besteht tatsächlich kein Anspruch.
Seit dem 1.1.2012 gibt es allerdings in der Türkei selber so eine Regelung. Findet man auch direkt auf der TK-Webseite:
Turkish Airlines - Regulation On Air Passenger Rights (SHY Passenger) - turkishairlines.com

Der TE wird dir den Tip danken.

Zu der "frechen" TK darf man aber auch etwas deutlicher kommentieren: Dreister Betrugsversuch!
 

FlyTK

Aktives Mitglied
29.08.2010
243
0
IST
Eben - es wird doch niemand erwarten, dass die schreiben "EU261/04 geht nicht aber wenn Sie uns nochmal schreiben und TR4711 als Begründung angeben, zahlen wir"...

Tja, der Ton macht oft die Musik.

Zwischen der EU und der Schweiz,Norwegen gibt es "spezielle Abkommen " zum EU-Binnenmarkt.
Die Türkei hat dies als EU-Beitrittskandidat nicht akzeptiert, wel dies als "Rosinenpickerei" der EU angesehen wird.
Allerdings hat man das nationale Compensation Recht dem der EU angepasst.

Ein Blick auf die TK Website, hätte eigentlich ausgereicht...und ja, seit geraumer Zeit reagiert man in gewissen Kreisen "allergisch", wenn Leute aus Mitteleuropa bei jedem Thema mit der "EU-Karte" wedeln.

Der TE sollte mit der entsprechenden "türkischen Verordnung" beim nächstliegenden TK-Office nochmals vorstellig werden (von mir aus auch schriftlich). Die Chancen stehen dann besser, dass man sich nicht "stur" stellt und sagt:"...dann klag doch vor dem Istanbuler Gericht deine Compensation ein".

In der Regel wird aber reguliert, wenn auch in türkischer Lira (TL).Schliesslich möchte auch die "Beste Airline Europas" die "gut zahlende Klientel" bei Stange halten.
 
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Reinboldt

Neues Mitglied
19.06.2013
11
0
Tja, der Ton macht oft die Musik.

Zwischen der EU und der Schweiz,Norwegen gibt es "spezielle Abkommen " zum EU-Binnenmarkt.
Die Türkei hat dies als EU-Beitrittskandidat nicht akzeptiert, wel dies als "Rosinenpickerei" der EU angesehen wird.
Allerdings hat man das nationale Compensation Recht dem der EU angepasst.

Ein Blick auf die TK Website, hätte eigentlich ausgereicht...und ja, seit geraumer Zeit reagiert man in gewissen Kreisen "allergisch", wenn Leute aus Mitteleuropa bei jedem Thema mit der "EU-Karte" wedeln.

Der TE sollte mit der entsprechenden "türkischen Verordnung" beim nächstliegenden TK-Office nochmals vorstellig werden (von mir aus auch schriftlich). Die Chancen stehen dann besser, dass man sich nicht "stur" stellt und sagt:"...dann klag doch vor dem Istanbuler Gericht deine Compensation ein".

In der Regel wird aber reguliert, wenn auch in türkischer Lira (TL).Schliesslich möchte auch die "Beste Airline Europas" die "gut zahlende Klientel" bei Stange halten.

Danke - guter Ton hin und her : Eine Antwort von TK liegt vor wie folgt:
Sehr geehrter Herr Reinboldt,

die Regulation On Air Passenger Rights (SHY Passenger) ist uns auch bekannt und wird von uns auch umgesetzt. Aber auch in dieser Regulation fehlt hier die Rechtslage für eine Entschädigung. Es gibt in Artikel 8 das Recht für eine Kompensation. Jedoch wird in Artikel 7 (Delay of Flights) nicht auf Artikel 8 Bezug genommen. Somit fehlt die Rechtslage für ein Recht auf eine Entschädigung. In Artikel 7 wird Bezug auf Artikel 10 Abs. 1a; 10 Abs. 2 und 9 Abs. 1a Bezug genommen. Diese Artikel verpflichten die Airlines zu bestimmten Serviceleistungen für Passagiere, die von der Turkish Airlines natürlich gewährleistet werden.


Mit freundlichen Grüßen
----------------------------------------
x.xxxx
Turkish Airlines – Frankfurt
Email: sales.fra@thy.com
Web: www.turkishairlines.com
 
Moderiert:

sat

Neues Mitglied
16.02.2013
5
0
Mit "frech von TK" meinte ich eigentlich nur das sie zwar auf die EU-Fluggastrechte eingehen (die dort sicher nicht gelten), aber die in der Türkei gültigen Fluggastrechte garnicht erwähnen. Dort gibt es zwar keine Compensation bei Delay (wohl aber bei Cancellation und Downgrade), aber ich persönlich weiß immer gerne auf Grund welcher Bestimmungen welche Entscheidungen getroffen werden.

Man hört das Wort Kulanz einfach viel zu häufig, obwohl es eine Verpflichtung ist. ;)

Ich denke Einige hier wußten vorher Nichts von vorhandenen Fluggastrechten in der Türkei, dazu vielleicht noch ein interessanter Link:
AviationLaw.EU

Irgendwie gibt es (zumindest auf der deutschen TK-Webseite) einen 404er beim Aufruf des Dokumentes.
Aber die türkische Regierung hat das Dokument auch gehostet ;) :
http://web.shgm.gov.tr/doc4/shy-passenger.pdf

Grüße
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
"die Regulation On Air Passenger Rights (SHY Passenger) ist uns auch bekannt und wird von uns auch umgesetzt. Aber auch in dieser Regulation fehlt hier die Rechtslage für eine Entschädigung. Es gibt in Artikel 8 das Recht für eine Kompensation. Jedoch wird in Artikel 7 (Delay of Flights) nicht auf Artikel 8 Bezug genommen. Somit fehlt die Rechtslage für ein Recht auf eine Entschädigung. In Artikel 7 wird Bezug auf Artikel 10 Abs. 1a; 10 Abs. 2 und 9 Abs. 1a Bezug genommen. Diese Artikel verpflichten die Airlines zu bestimmten Serviceleistungen für Passagiere, die von der Turkish Airlines natürlich gewährleistet werden."

Die gleiche Konstellation wie bei VO 261/04, da fehlt auch die Verlinkung von Verspätung auf Ausgleichszahlung. :D

Für die EU verbindlich hat der EuGH bereits 2009 diese Lücke in rechtsfortbildender freier Schöpfung dahingehend geschlossen, dass Ausgleichszahlungen auch bei grosser Verspätung fällig sind und dieses Urteil in 2012 bestätigt. Das gilt jetzt natürlich nicht unmittelbar am Bosporus, so lange kein dazu berufenes Gericht auch hier den Gleichlauf zu EU-Rechtsstandards festkloppt und TK zur Ausgleichszahlung verdonnert.

@Reinboldt: Willst du Rechtsklarheit, muttu klagen. Aber nicht wehklagen im Netz, sondern richtig klagen. Wir fiebern hier alle mit und drücken dir auch alle die Daumen! :)
 
F

filippo

Guest
da hilft nur klagen... ich bin in januar von hamburg über istanbul nach bkk in business class geflogen. aus techn. gründen 4 std. ab hamburg verspätet und dann in istanbul 4 std auch verspätung.in bkk mit mehr als 3 std. verspätung gelandet. bis heute prozzessiere ich da immerwieder eine ausrede oder eine fristverlägerung von tk airl. kommt. ich werde nie wieder mit denen fliegen. habe jetzt mit emirates für den gleichen preis auch in business class was bekommen. da weis ich das alles klappt. tk airl. arbeitet immer auf zeit mit der hoffnung das du keine gedult mehr hast und aufgibst. also wenn du eine rechtschutzvers. hast dann klage.
 

capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
3.827
8
CPT
EK hat keine Verspaetungen? Da muss ich wohl in einem verkleideten Flieger gewesen sein, als ich mit 12 Stunden Verspaetung vor ein paar Jahren in MUC ankam.
 
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xstyle_mustafa

Erfahrenes Mitglied
28.06.2013
501
2
Guten Tag
ich hoffe das auch einer der Marketing Fritzen von TK in diesem Forum mitliest - , denn ich habe einiges zur " besten Europaeischen Airline " zu sagen:
Hier mal eine erste Info-wie TK mit Verspaetungsclaim umgeht und argumentiert:

Sehr geehrter Herr …. Ohne Name
Vielen Dank für Ihre freundliche Stellungsname nach meiner Erinnerung per E-Mail an Sie. In Kurzform: Sie werben zwar die beste europäische Airline zu sein, behalten sich aber das Recht vor mir wie folgt zu antworten:

Quote:

Unstreitig handelt es sich bei der Turkish Airlines nicht um eine europäische Fluggesellschaft….

Ich habe das nun so zur Kenntnis genommen und werde Ihr Schreiben entsprechend meinen Möglichkeiten anderen Vielfliegern zur Information überlassen.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Sven Reinboldt


Von: TURKISH AIRLINES FRANKFURT [mailto:sales.fra@THY.COM]
Gesendet: Dienstag, 18. Juni 2013 11:40
An: Sven Reinboldt
Cc: TURKISH AIRLINES FRANKFURT
Betreff: RE: Flight cancellation - delay TK 712


Sehr geehrter Herr Reinboldt,

wir nehmen Bezug auf ihr Schreiben vom 16.05.2013 und möchten Ihnen mitteilen dass wir die Unannehmlichkeiten die Ihnen während des Fluges von Istanbul nach Dhakka enstanden sind, sehr bedauern.

Wir als Turkish Airlines verfolgen immer das Ziel, unseren Passagieren den besten Service während Ihren Flügen anzubieten. Aber leider kommt es trotz allen Bemühungen zu ungewollten Flugverspätungen, die im Luftverkehr nicht unumgänglich sind. Aber auch in diesen Fällen möchten wir unseren Passagieren den besten Service anbieten, in dem wir Sie betreuen und Sie ohne große Verspätungen zu Ihren gewünschten Zielen befördern.

Es steht fest, dass der Flug TK712 am 08.05.13, wegen unerwarteten technischen Problemen (höhere Gewalt) eine Verspätung von insgesamt 10 Stunden und 11 Minuten hatte. Unsere Mitarbeiter in Istanbul haben alles in ihrer Macht stehende getan, um die negativen Auswirkungen dieses Ereignisses so gering wie nur möglich zu halten. Es wurde z.B. eine Hotelübernachtung angeboten. Sie konnten zudem aufgrund der Lufthansa Senator Karte und wegen Ihrem Business Class Ticket in unsere CIP Lounge eintreten.

Zu Ihrer Forderung einer Kompensation nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, möchten wir Ihnen mitteilen, dass Ihre Forderung aufgrund einer fehlenden Rechtslage nicht erfüllt werden kann. Ein Recht auf eine Entschädigung/Kompensation besteht nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 nur für Fluggäste, die auf einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, dass den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten, oder das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist. Unstreitig handelt es sich bei der Turkish Airlines nicht um eine europäische Fluggesellschaft. Bei dem Abflugort der streitgegenständlichen Verspätung handelt es sich auch nicht um eine europäische Stadt. Daher ist die Regelungskompetenz des EuGH für den vorliegenden Fall überschritten. Wir beziehen uns ferner auch auf die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 13.11.2012 (Nr. 190/2012) und dem Beschluss vom 09.04.2013 (X ZR 105/12).


Wir bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind sehr, sehen jedoch aufgrund der oben genannten Ausführungen und fehlender Rechtslage, keine Möglichkeit Ihre Forderung einer Entschädigung zu erfüllen.

Wir sind aber dennoch bereit, die durch die Verspätung entstandenen zusätzlichen Kosten am Abflugtag, aus Kulanzgründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, diese unter Einreichung der entsprechenden Belege zu erstatten.
(Arbeitsausfall oder entgangener Urlaubstag bzw. -freude ist ausgeschlossen).

Mit freundlichen Grüßen
----------------------------------------
Turkish Airlines – Frankfurt
Email: sales.fra@thy.com
Web: www.turkishairlines.com


ich habe diese Mail bereits gelesen!!!
 
Y

YuropFlyer

Guest
Da liess Allah wohl die Triebwerke nicht anspringen :D

Bei der Türkei weiss man wirklich nie so genau, was sie jetzt gerade sein wollen.. und aktuell mit Erdogan als "Sultan" dürfte es nicht besser werden.. mir scheint fast, das sich das Land in eine Art Thailand verwandelt, die aufgeklärten Städte gegen die "Schafshirten" auf dem Land, welche dann mit Busse zu "AKP-Wahlen" gefahren werden .. imho keine gute Entwicklung!
 

ChrisNeedsToKnow

Neues Mitglied
02.05.2013
18
0
Weiss jemand, ob und wie man das türkische 261-Äquivalent durchsetzen kann?

Es müsste doch einen Anbieter geben, der sich à la euclaim, flightright, refund.me, fairplane etc... um die türkische Variante kümmert. Immerhin sollte da richtig Geld drinnenstecken?

Ich habe zum Beispiel nichts dagegen, wenn ich nach BEY fliege, mit PC über SAW zu fliegen. Ist privat und habe es nicht eilig. (Beruflich würde ich PC niemals buchen.)

Aber wenn PC es verbockt, hätte ich gerne das Flughafenhotel bezahlt. Nur macht PC nichts, weil sie (scheinbar zu recht?) wissen, dass das türkische Recht zwar gegen sie steht, aber es offensichtlich niemand durchsetzt / durchsetzen kann.
 

FlyTK

Aktives Mitglied
29.08.2010
243
0
IST
Weiss jemand, ob und wie man das türkische 261-Äquivalent durchsetzen kann?

Es müsste doch einen Anbieter geben, der sich à la euclaim, flightright, refund.me, fairplane etc... um die türkische Variante kümmert. Immerhin sollte da richtig Geld drinnenstecken?

Ich habe zum Beispiel nichts dagegen, wenn ich nach BEY fliege, mit PC über SAW zu fliegen. Ist privat und habe es nicht eilig. (Beruflich würde ich PC niemals buchen.)

Aber wenn PC es verbockt, hätte ich gerne das Flughafenhotel bezahlt. Nur macht PC nichts, weil sie (scheinbar zu recht?) wissen, dass das türkische Recht zwar gegen sie steht, aber es offensichtlich niemand durchsetzt / durchsetzen kann.

Die einzige Möglichkeit wäre vor einem türkischen Gericht zu klagen. Anbieter a la Flightright etc. gibt es nicht (da auch keine Zulassung in der Türkei zu prozessieren). Es gibt zwar behördliche Verbraucherschutzorganisationen (Beyaz Masa -Weisser Tisch), erfahrungsgemäß scheren sich aber Airlines um diese nicht.

Wobei PC selbst für türkische Verhältnisse zu der "hardcore" Variante gehört (da ist nicht nur das Geschäftsmodell von RyanAir abgekupfert). Dabei hätten Sie es gar nicht nötig, zumal hinter der Airline, das zweitgrößte Familienunternehmen der Türkei steckt (SABANCI Group).

Kannst Dir über die deutsche Konsulatssite (Istanbul) eine Liste mit deutschsprachigen Anwälten besorgen und deine Forderrung einklagen (die Gebührensätze sind im Vergleich zu Deutschland doch eher niedrig). Die Chancen stehen ähnlich gut wie z.B. in Deutschland, es wird zumeist für den Kunden entschieden.

In türkischen Foren wird häufig berichtet, dass mit Gerichtsan- bzw. Anwaltsschreiben die Airlines zumeist einlenken.
 

ChrisNeedsToKnow

Neues Mitglied
02.05.2013
18
0
Hallo FlyTK,

PC kam mir schon immer wie eine 1:1 Kopie von Ryanair vor, nur halt mit anderen Destinationen. :)

Ich werde mal ein paar Anwälte auf der Liste anscheiben, und sie fragen ob sie das gegen 25% Erfolgsbeteiligung übernehmen wollen. Sonst lasse ich es einfach. Vielen Dank für den Hinweis, jedenfalls!

Was meinst Du mit
...Anbieter a la Flightright etc. gibt es nicht (da auch keine Zulassung in der Türkei zu prozessieren)...
?
Es sollte doch ein profitables Business sein die Geschäftsidee zu kopieren, und die Verbraucherrechte im türkischen Markt durchzusetzen? Dann müsste sich eine entsprechende neu zu gründende Firma in der Türkei entsprechend zulassen lassen. Bzw. eigentlich könnte das auch einfach ein bereits zugelassener Rechtsanwalt als Angebot zusätzlich machen.

Oder ist die Türkei so korrupt, dass derjenige sich in Lebensgefahr begeben würde:eek:? Könnte natürlich auch sein. (n)

Vielen Dank nochmals,
wenn etwas bei meinen Bemühungen herumkommt werde ich berichten.
Gruss, Christian