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…Bei einem Abflug ex EU gibt es selbstverständlich eine EU Kompensation wenn der Anschluss in EWR nach San José verpasst wird und man dadurch mit mehr als 3 Stunden Verstetig in San José ankommt (sofern keine außergewöhnlicheren Umstände fuer die Verspätung verantwortlich sind oder der Passagier schuldhaft handelt)
Sofern de Passagier nicht schuldhaft handelt trägt die Airline aber bei Verspätungen die Verantwortung, egal was die MCT ist.
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Du weißt bestimmt auch irgendwas. Dann sind ja alle Große.Du hast mit allem Recht. Bist ein Grosser!