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Zugegeben - kenne mich mehr auf dem Wasser als in der Luft aus....In Deutschland, wo ich mich zufälligerweise ein bisschen mit der Materie auskenne, wäre es eben anders - da könnte der Kapitän einfach auf das Ordnungsamt verweisen. Aber bitte, wenn Du Dich mit der spanischen Lage so auskennst, dass Du sicher weißt, dass es dort so viel anders ist als hier...
Aber wie ist es denn damit:
Ein Flugkapitän ist berechtigt, Passagiere aus dem Flugzeug zu weisen und deren Beförderung abzulehnen, wenn diese sich weigern, seinen Anordnungen Folge zu leisten. Den Passagieren steht in diesem Falle kein Schadensersatzanspruch gegen den Luftbeförderer zu.