Urteil: Kapstadt-Tickets waren keine Error Fare

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MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
6
Wien
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Diese verquere "Rechtslogik" macht aus meiner Sicht leider keinen (ökonomischen) Sinn. Im Prinzip ist es mir aber auch egal. Ich kann vieles auf der Welt nicht nachvollziehen. Somit warten wir einfach mal ab was noch passiert.

So wie das beschrieben wurde, hatte er die 3000 Euro für die Meilen des Tickets bekommen, dass ihm storniert wurde. Nicht für den BA Flug. Sprich die Schadensersatzleistung ist:

a) Ticket (in diesem Fall Ersatz der Kosten für Ersatzvornahme)
b) Meilen (in diesem Fall Geld an Stelle der Meilen)
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
40
Singapur
Weiterhin kann ich mir nicht wirklich vorstellen, daß dies Auswirkungen auf die gesamte Branche hat.

Da bin ich dabei: Das Urteil wird keine Erdbeben ausloesen. Hoechstens Kopfschuetteln, warum LH das nicht eleganter geloest hat.

Fuer den Kunden ist das Urteil natuerlich trotzdem gut und nuetzlich und ich reiche gerne den Link nach, sobald es einen gibt.
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
40
Singapur
CAF ist der Customer Attractiveness Factor, den Lufthansa aus vorliegenden Daten berechnet: in den Mixer kommen Dinge wie Alter, Buchungsklassen und Potentialschaetzungen und daraus errechnet Lufthansa den "Wert" eines Kunden, der in die Zukunft gerichtet ist.

Kunden werden in sieben Stufen von M1 bis M7 sortiert, wobei der M1-Kunde der Kunde mit dem hoechsten Wert ist, der allseits beliebte "Top-Kunde".

Der CAF wird wohl in der Hauptsache bei Kulanzentscheidungen und Beschwerden benutzt.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.463
3.833
Das ist mir schon klar, das man angepisst ist. Aber er scheint ja sonst kein Problem zu haben mit LH zu fliegen bei 800000 HON Miles.

Meine Frage war ja auch warum es dann nicht zumindest gegen gerechnet wurde. Oder sind Avios praktisch wertlos?

Warum sollte dem gegengezeichnet werden? Der wollte weder BA fliegen noch Avios haben. Und hat vielleicht noch nicht einmal ein Avios Konto. Nach deutschem Recht, was hier nicht anzuwenden ist, waere höchstens darüber machzudenken, ob die Avios an die LH herauszugeben sind. Dann kann ja Herr Franz die Avios abfliegen....
 
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capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
3.827
8
CPT
...... Nach deutschem Recht, was hier nicht anzuwenden ist, .....

Was wahrscheinich auch der Grund ist, warum der Klaeger gewonnen hat. Im angelsaechsischen Recht wird der "Consideration" (d.h. der Gegenleistung des Kaeufers, in anderen Worten in diesem Fall der Zahlung) eine sehr grosse Bedeutung zugewiesen. Wenn LH nun die Zahlung annimmt, dann kommt unter angelsaechsischem Recht in der Regel in diesem Moment ein gueltiger Vertrag zu Stande.
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.111
12
Naja, im deutschen Recht reicht für den Vertragsabschluss (was für ein Vertragstyp ist ein Flugticket eigentlich genau?) das Angebot des Kunden an die Fluggesellschaft von A nach B zum Preis X fliege zu wollen. Der Vertragspartner nimmt dieses Angebot dann i.d.R. durch Zusendung der entsprechenden Ticketinformationen zu. (beidseitige übereinstimmende Willenserklärung --> Vertrag) Über letzteren Punkt streitet man ja oft zur Genüge, da nicht ganz klar ist, wann das Angebot angenommen wurde.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.922
2.772
CGN
Naja, im deutschen Recht reicht für den Vertragsabschluss (was für ein Vertragstyp ist ein Flugticket eigentlich genau?) das Angebot des Kunden an die Fluggesellschaft von A nach B zum Preis X fliege zu wollen. Der Vertragspartner nimmt dieses Angebot dann i.d.R. durch Zusendung der entsprechenden Ticketinformationen zu. (beidseitige übereinstimmende Willenserklärung --> Vertrag) Über letzteren Punkt streitet man ja oft zur Genüge, da nicht ganz klar ist, wann das Angebot angenommen wurde.

Ich schätze eher, dass der Punkt ist, dass es im deutschen Recht im Vergleich zu anderen Rechtsordnungen relativ weitgehende Anfechtungsrechte gibt. Jedenfalls solange man innerhalb einer relativ kurzen Frist ab Kenntnis des Fehlers die Anfechtung erklärt; das hat LH im CPT Fall ja gemacht, was ja ein Unterschied zB zur LX Vorgehensweise bei den RGN Tix darstellt. IIRC sind in Deutschland ja auch CPT-Klagen verloren gegangen. Wenn das Tix wegen Ausstellungsort/Buchungsseite einem anderen Recht unterlag sieht das dann halt mal anders aus.
 
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SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
40
Singapur
...sind in Deutschland ja auch CPT-Klagen verloren gegangen...

Was auf die 600-EUR-Ticket-Klagen zutrifft. Es soll ja auch Klagen gegeben haben, die nie zur Entscheidung gekommen sind.

Lufthansa hat in dem UK-Fall uebersehen, dass man sich auf deutsches Recht haette berufen sollen. Nachdem der Zug abgefahren war, gab es in dem Fall nichts mehr zu gewinnen.
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.111
12
Lufthansa hat in dem UK-Fall uebersehen, dass man sich auf deutsches Recht haette berufen sollen. Nachdem der Zug abgefahren war, gab es in dem Fall nichts mehr zu gewinnen.

Da hätte der Richter denen doch den Vogel gezeigt, oder nicht?! :confused:
 
M

Mr.Burns

Guest
Da hätte der Richter denen doch den Vogel gezeigt, oder nicht?! :confused:


Bevor hier wieder Verschwörungsmythen entstehen:

Selbstverständlich wenden britische Richter in bestimmten Fällen auch deutsches (polnisches, spanisches) Recht an.
Genauso wenden deutsche Richter auch englisches, italienisches oder gar thailändisches Recht an.
 
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Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.111
12
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300x250
Bevor hier wieder Verschwörungsmythen entstehen:

Selbstverständlich wenden britische Richter in bestimmten Fällen auch deutsches (polnisches, spanisches) Recht an.
Genauso wenden deutsche Richter auch englisches, italienisches oder gar thailändisches Recht an.

Das ist mir schon klar, aber beim klassischen Vertrags(kauf)recht mit offenbar britischem Gerichtsstand? Ich bin für Aufklärung dankbar, meine letzte Privatrechtsvorlesung ist schon ein paar Jahre her.