Wann Aufhebung Maskenpflicht in Verkehrsmitteln (in EU)?

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Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.552
8.850
LEJ
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Aber wer verhilft einem denn zum Recht, wenn selbst das BVerfG der Meinung ist, dass sie Maßnahmen im Rahmen des Hausrechtes anordnen können?
Juristische Laienmeinung: wenn man das Gebäude als normales Gebäude bewertet, unabhängig von der sich darin befindlichen Institution, müsste dann nicht das zuständige Amts- oder Landesgericht diese (illegale) Hausordnung außer Kraft setzen können?
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
Ich frage mich, ob es eine solche Diskussion um Hausrecht, geltendes Recht, Recht haben und Recht bekommen zu diesem Thema auch in anderen Ländern gibt oder gab. Oder ob wir uns in Deutschland mal wieder besonders heldenhaft anstellen und uns mal wieder zur weltweiten Lachnummer machen.

Ich habe das z.B. in der Schweiz nur am Rande verfolgt, aber meines Wissens wurde dort die Maskenpflicht in Innenräumen weitgehend abgeschafft und dann war das einfach so. Flughafen Zürich ab dem ersten Tag mit Ende der Maskenpflicht die Passagiere und Mitarbeiter schon mehrheitlich ohne Maske und mit jedem weiteren Tag wurden die Maskenträger weniger. Selbiges laut einigen Erzählungen in Migros, Coop und Co. Nirgendwo ein weinerliches "Aber die Kantone sollen Hotspot blabla", worauf die Länder umso weinerlicher "Aber die Betreiber sollen Hausrecht blabla" und diese noch weinerlicher "Aber die Kunden sollen freiwillig blabla".

Die Inzidenz war übrigens in der Schweiz bei Abschaffung dieses Pandemiesymbols in ähnlichen Höhen wie in Deutschland und es hat sich seitdem außer dem steten Oszillieren dieser Inzidenz nicht zum Negativen entwickelt und die Schweizer leben noch. Die Anzahl der an/mit Todesfälle ging sogar stetig zurück.
Naja, es wird aber auch nicht so wirklich mit dem Scheinwerferlicht auf die Inzidenz geschaut. Habe in UK viel BBC5 gehört auf der Autobahn, da gings um Ukraine, Fußball, Rugby, ja alle halbe Stunde zur Live-Schalte zum Cricket nach Antigua, aber was die Inzidenz war? Keine Ahnung. Ähnlich in Frankreich. Da war ich im Februar (als noch Maskenpflicht galt) mit einem deutschen Freund im Stade de France beim Rugby (75 000+ Zuschauer), mein erster Satz in Stadionnähe war "So sieht also das soziale Ende einer Pandemie aus". Im Stadion trug dann auch trotz Pflicht keiner Maske.
In Deutschland verkrampft man total. Bin aktuell in den USA, hatte die Maske zuletzt im Flughafen in Chicago auf, das ist bald eine Woche her. Habe nicht vor, das in Deutschland groß zu ändern. Ich wohn eh in S-H, da wird dann halt Hamburg gemieden, so lange sie da so freidrehen. Lübeck hat zur Not auch einen Ikea und da bin ich schneller als bei dem in Schnelsen... :D
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.949
6.625
Gut, dass wir nun einen Justizminister haben der endlich mal wieder seinem Job nachkommt und den Bürger vor Willkür schützt.

Man kann über den Herrn sehr viel Gutes sagen, aber dass er den Bürger vor Willkür schützt, stimmt ja nun mal gar nicht. Ganz im Gegenteil, die Willkür wird jetzt erst richtig losgehen, wenn jeder Hanswurst nach Gutdünken per "Hausrecht" Maskenpflichten ausspricht.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.913
16.028
Juristische Laienmeinung: wenn man das Gebäude als normales Gebäude bewertet, unabhängig von der sich darin befindlichen Institution, müsste dann nicht das zuständige Amts- oder Landesgericht diese (illegale) Hausordnung außer Kraft setzen können?

Die Hausordnung wohl nicht, aber gegen ein aus ihrer Anwendung folgendes Zutritts- oder sogar Hausverbot könnte man sich wenden. Je nachdem, ob man das als Justizverwaltungsakt einordnet oder nicht (eher nicht, da Hausverbot keine spezifisch justizförmige Maßnahme), per Antrag beim Amtsgericht oder Oberlandesgericht (§§ 23 ff. EGGVG) oder per Widerspruch und anschließend Klage zum Verwaltungsgericht.
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
9.109
13.647
der Ewigkeit
Nach Edeka verzichtet nun auch Rewe auf das Karl "Hausrecht" Lauterbach-Flehen&Betteln:

 

ro2020

Erfahrenes Mitglied
01.10.2020
711
720
Genauso wie keiner gezwungen wird, die Maske abzunehmen wird auch keiner gezwungen in Geschäften einzukaufen die eine Maskenpflicht per Hausrecht vorzuschreiben versuchen.
Den Rest regelt der Markt.
Sollten viele Menschen Supermärkte bevorzugen, die eine Maskenpflicht vorschreiben, haben Märkte die so etwas vorschreiben einen wirtschaftlichen Vorteil. Sollte es umgekehrt sein, wüsste ich nicht, was einen Unternehmer dazu veranlassen sollte, sich freiwillig als Hilfspolizist wirtschaftlich zu schaden.
 

nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
711
630
Leoben, AUT
Den Rest regelt der Markt.
Leider nicht. Ich wollte am Sonntag einen Ausflug machen und las auf der Homepage, dass die Inhaber in ihrer ganzen Weisheit beschlossen haben, dass unabhängig von der gesetzlichen Lage während der gesamten Saison 2022 2G und FFP2 Maskenpflicht gilt. Der Ausflug ist für mich damit gestorben. Jetzt ist es aber so, dass viele Geschäftsmodelle relativ wenig Umsatzrentabilität haben, von der Masse leben und daher sehr anfällig auf das ausbleiben bereits einzelner Kunden sind. Das sind dann genau die, die nach Verlängerung der Coronahilfen schreien, und selbst wenn der Bund sie auslaufen lässt, das Land oder die Gemeinde hilft sicher. Die Wappler werden nicht für ihr Unvermögen bestraft, sondern der Steuerzahler darf dafür aufkommen.
 

somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
5.860
4.626
Gummersbach

Leider nicht. Ich wollte am Sonntag einen Ausflug machen und las auf der Homepage, dass die Inhaber in ihrer ganzen Weisheit beschlossen haben, dass unabhängig von der gesetzlichen Lage während der gesamten Saison 2022 2G und FFP2 Maskenpflicht gilt. Der Ausflug ist für mich damit gestorben. Jetzt ist es aber so, dass viele Geschäftsmodelle relativ wenig Umsatzrentabilität haben, von der Masse leben und daher sehr anfällig auf das ausbleiben bereits einzelner Kunden sind. Das sind dann genau die, die nach Verlängerung der Coronahilfen schreien, und selbst wenn der Bund sie auslaufen lässt, das Land oder die Gemeinde hilft sicher. Die Wappler werden nicht für ihr Unvermögen bestraft, sondern der Steuerzahler darf dafür aufkommen.
Juser , wenn du dich nicht der Lage siehst oder gewillt bist , diesen "Inhabern " 2 G nachzuweisen und mit einer Maske rumzulaufen , müsstest du wohl auf diesen Ausflug verzichten , könntest aber darüber nachdenken , einen Ausflug durchzuführen , bei dem keinerlei " Inhaber " mit einer Homepage eine Rolle spielen . Oder Wappler ( ????) . Dies nur als Anregung .
 
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Reaktionen: PC_63

Jörg

Erfahrenes Mitglied
15.04.2010
631
143
Juristische Laienmeinung: wenn man das Gebäude als normales Gebäude bewertet, unabhängig von der sich darin befindlichen Institution, müsste dann nicht das zuständige Amts- oder Landesgericht diese (illegale) Hausordnung außer Kraft setzen können?
Naja. Immerhin unterschrieben vom Präsidenten des BVerfG. Leider hat dieses Gericht in vielen Dingen das letzte Wort. Bin ja mal gespannt, ob sich ein Gericht trauen würde, das außer Kraft zu setzen. Da hab ich doch erhebliche Zweifel....
Und wenn das BVerfG das per Hausordnung verlangt, werden sich so ziemlich alle öffentlichen Einrichtungen bestärkt fühlen, das machen zu dürfen.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.537
7.571
Ist beides (rechtlich) nicht möglich. Genausowenig wie mir diese Einrichtungen vorschreiben können, dass ich mit einem lustigen Hütchen und/oder Spitzen-BH einkaufen/fliegen muss.
das wird noch "spannend":

dürfen staatliche Universitäten eine Maskenpflicht verhängen?
dürfen staatliche Museen eine Maskenpflicht verhängen?
Dürfen staatliche Opernhäuser eine Maskenpflicht verhängen?

Gab es solche Bestrebungen eigentlich auch in anderen Ländern (z.B. CH, FR, NL, ...)?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Samstag 00:01 sogar schon? Ich dachte, erst Sonntag 00:01 wäre Schluss.

in Berlin Freitag 00:00.
Allerdings wohl "Schluss" nicht wirklich; s.o.
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.545
3.659
Meines Wissens wurde an einigen Universitäten der Schweiz, z.B. Uni Zürich (kantonal) ETH (Bund (bundal? bündisch?), bis heute die Maskenpflicht verlangt - (keine Ahnung, ob sie diese morgen aufheben), obwohl die Maskenpflicht nur noch auf ÖV und Gesundheitseinrichtungen verhängt worden war. Der Kanton Zürich zog den bundesrätlichen Entscheid nach und hatte die Maskenpflicht für höhere Bildungsstätten aufgehoben an den Fachschulen wurde sie dementsprechend nicht mehr verlangt. Keine Ahnung, wie hier die Rechtslage aussieht.

(Die ETH musste irgendwie die Maskenpflicht beibehalten, schliesslich waren es v.a. ihre Leute, die sich gegen die Aufhebung der Maskenpflicht aussprachen und das Weitertragen empfahlen). Hier Auszug Homepage ETH:

Die ETH bleibt auf der vorsichtigen Seite​


Die ETH Zürich lockert die Coronamassnahmen im Einklang mit den Entscheiden des Bundesrats: Rückkehr an den Arbeitsplatz, Wegfall von Zertifikatskontrollen sowie eine reduzierte Maskenpflicht. Doch die ETH bleibt beim Lockern der Regeln etwas vorsichtiger.


In Innenräumen Masken tragen – mit wesentlichen Ausnahmen​


Um gehäufte Krankheitsfälle zu vermeiden und vulnerable Personen zu schützen, gilt in den Innenräumen der ETH nach wie vor eine allgemeine Maskentragpflicht – allerdings mit wichtigen Ausnahmen, die eine Rückkehr auf die Campus erleichtern sollen.
So kann die Maske am Arbeitsplatz und Studienarbeitsplatz abgenommen werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Sitznachbar:innen eingehalten wird. Und selbstverständlich gilt auch beim Essen und Trinken keine Maskentragpflicht.
Ausnahmen gelten auch für Veranstaltungen ausserhalb des Arbeits- und Studienbetriebs sowie im Bereich des ASVZ.

Für Lehrveranstaltungen ändert sich bezüglich der Maskentragpflicht nichts: Es gilt eine generelle Maskentragpflicht für alle Beteiligten in Lehrveranstaltungen. Einzig in Hörsälen, die über entsprechende Schutzvorkehrungen verfügen, dürfen die Dozierenden ohne Maske sprechen.
 
Zuletzt bearbeitet:

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.176
7.528
Grundsätzlich begrüße ich ja das Ende der Maskenpflicht, aber wie so oft sind wir in Deutschland komplett auf dem Holzweg. Was bringt ein Ende der Schutzmaßnahmen, wenn die Folgen einer Infektion oder auch nur eines Kontakt dieselben bleiben? Man darf sich zwar leichtfertig infizieren, wird dann aber immer noch wie ein Aussätziger eingesperrt. Ab April mit einem lauten "Ha-ha", weil man sich eventuell hätte schützen können. Das ist doch - mit Verlaub - bescheuert.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
1.105
631
Sagt mal wenn die Masken aufgehoben werden kann man doch wieder die 3er Masken mit Ventil nutzen oder?
Die sind ja wegen kein Fremdschutz und so verboten worden aber das spielt ja keine Rollen also Schutz bei möglichst viel Komfort.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.158
3.513
ZRH / MUC
Sagt mal wenn die Masken aufgehoben werden kann man doch wieder die 3er Masken mit Ventil nutzen oder?
Die sind ja wegen kein Fremdschutz und so verboten worden aber das spielt ja keine Rollen also Schutz bei möglichst viel Komfort.

Sag ich ja schon lange... in Schweden sah man im ÖPNV viele Leute damit.
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.245
936
Sehr seltsam, dass hier die staatlichen Einrichtungen, noch dazu wissenschaftliche (!), so gerne diese völlig irrationalen und keinem Fremdvergleich (Skandinavien!) standhaltenden Regeln beibehalten wollen. Plausible Erklärungen?
Das liegt vor allem an den Chefs und Präsidenten. Wenn die Angst vor Corona haben, dann hat der gesamte Laden Angst zu haben. Guck Dir Putin, wie irrational der für sich mit Corona umgeht.
 
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Reaktionen: Jörg und skyblue99

flaps15

Reguläres Mitglied
16.12.2015
53
80
Das liegt vor allem an den Chefs und Präsidenten. Wenn die Angst vor Corona haben, dann hat der gesamte Laden Angst zu haben. Guck Dir Putin, wie irrational der für sich mit Corona umgeht.
irrational ist die Angst eher weniger, wenn man seine Belegschaft vor massenhafter Quarantäne schützen möchte. Ich glaube es geht den wenigsten wirklich um die Gesundheit, sondern einfach um die Verfügbarkeit der Arbeitskraft.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Einfach nicht testen, dann wird man auch nicht abgesondert.

Außerdem ist die Quarantäne auch ein Auslaufmodell, wie man international sieht. Deutschland braucht halt wie meistens ein bisschen länger.
schön und gut, aber es gibt genug Arbeitsstätten wo man zur Zeit eher nicht mit "Erkältung" jeglicher Art erwünscht ist. Dann einfach nicht Testen, oder falsch negative Ergebnisse vorgaukeln ist natürlich absolut sozial...
 
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