Meines Wissens wurde an einigen Universitäten der Schweiz, z.B. Uni Zürich (kantonal) ETH (Bund (bundal? bündisch?), bis heute die Maskenpflicht verlangt - (keine Ahnung, ob sie diese morgen aufheben), obwohl die Maskenpflicht nur noch auf ÖV und Gesundheitseinrichtungen verhängt worden war. Der Kanton Zürich zog den bundesrätlichen Entscheid nach und hatte die Maskenpflicht für höhere Bildungsstätten aufgehoben an den Fachschulen wurde sie dementsprechend nicht mehr verlangt. Keine Ahnung, wie hier die Rechtslage aussieht.
(Die ETH musste irgendwie die Maskenpflicht beibehalten, schliesslich waren es v.a. ihre Leute, die sich gegen die Aufhebung der Maskenpflicht aussprachen und das Weitertragen empfahlen). Hier Auszug Homepage ETH:
Die ETH bleibt auf der vorsichtigen Seite
Die ETH Zürich lockert die Coronamassnahmen im Einklang mit den Entscheiden des Bundesrats: Rückkehr an den Arbeitsplatz, Wegfall von Zertifikatskontrollen sowie eine reduzierte Maskenpflicht. Doch die ETH bleibt beim Lockern der Regeln etwas vorsichtiger.
In Innenräumen Masken tragen – mit wesentlichen Ausnahmen
Um gehäufte Krankheitsfälle zu vermeiden und vulnerable Personen zu schützen, gilt in den Innenräumen der ETH nach wie vor eine allgemeine Maskentragpflicht – allerdings mit wichtigen Ausnahmen, die eine Rückkehr auf die Campus erleichtern sollen.
So kann die Maske am Arbeitsplatz und Studienarbeitsplatz abgenommen werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Sitznachbar:innen eingehalten wird. Und selbstverständlich gilt auch beim Essen und Trinken keine Maskentragpflicht.
Ausnahmen gelten auch für Veranstaltungen ausserhalb des Arbeits- und Studienbetriebs sowie im Bereich des ASVZ.
Für Lehrveranstaltungen ändert sich bezüglich der Maskentragpflicht nichts: Es gilt eine generelle Maskentragpflicht für alle Beteiligten in Lehrveranstaltungen. Einzig in Hörsälen, die über entsprechende Schutzvorkehrungen verfügen, dürfen die Dozierenden ohne Maske sprechen.