Wann Aufhebung Maskenpflicht in Verkehrsmitteln (in EU)?

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Aladin

Erfahrenes Mitglied
03.03.2020
3.857
4.439
Chersonesus Cimbrica
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Stimmt das denn überhaupt, also mit dem "dauerhaft"?
Die Gültigkeit des EU Zertifikats wirds wohl nicht übersteigen...
Das EU-Zertifikat gilt nach Boosterung zeitlich unbegrenzt. Die Anzahl der notwendigen Auffrischungen wird künftig wohl der variable Teil der Regelung sein. Siehe die Diskussion um die vierte Spritze.
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Das EU-Zertifikat gilt nach Boosterung zeitlich unbegrenzt. Die Anzahl der notwendigen Auffrischungen wird künftig wohl der variable Teil der Regelung sein. Siehe die Diskussion um die vierte Spritze.
Aber das schliesst sich doch aus. Entweder dauerhaft oder nach Booster.
Eigentlich gilt es doch 9 Monate, nicht?
Der Booster- dessen Intervalle noch nicht festgelegt sind und nach Gutdünken festgesetzt werden- schafft ja keine dauerhafte Immunität (was er eh nicht tut, aber das nur am Rande ;-)
Wenn also eine Dauerhaftigkeit formuliert wurde (was ich bezweifle), müsste die ja mit der nächsten Gesetzesänderung wieder (zugunsten des Boosters) aufgehoben werden...
 

koeby

Erfahrenes Mitglied
24.08.2016
2.368
1.843
Lauterbach empfiehlt aktuell, dass Supermärkte und Veranstalter weiterhin nach Hausrecht eine Maskenpflicht durchsetzen, auch wenn diese gesetzlich nicht mehr vorgesehen ist. Was für den Einzelhandel möglich sein soll, wird für den Luftverkehr nicht verboten sein.
Siehe Antwort von @Airsicknessbag

Antwort des CH Fachanwaltes:
Hausrecht dürfte nicht so einfach sein. Vertraglich könnte man das machen, aber dann fängt die Geschichte erst an: z.B. wenn Personen ein Ticket gekauft haben, bevor LX ihr Vertragswerk implementiert haben (aktuell stützen sie sich auf die Gesetze, die per 31.3. auslaufen). Dann müssten sie Masken zur Verfügung stellen. Und zuletzt: praktisch stellt sich dann die Frage, ob LX Passagiere ausladen darf ohne Schadenersatzpflichtig zu werden. Er würde es LX nicht empfehlen, dies zu riskieren :)

Ich sehe also gute Chancen, dass Masken demnächst auf LX-Flügen bei entsprechender Länder-Konstellation nicht mehr verpflichtend sind.
Und ich hoffe persönlich auf eine sehr baldige Umsetzung, z.B. für den 4.4. da ich dann LHR-ZRH fliege 😁
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.908
16.011
NRW hat sich zwar noch nicht abschließend geäußert, aber bedeutet es ohne Hotspot nicht auch, dass ich maskenfrei durch DUS laufen kann, sofern der Flughafen es nicht vorschreibt?

Edit: kann er wahrscheinlich nicht.

Bei Flughäfen kann es sogar noch einfacher sein, nämlich dann, wenn sie von der öffentlichen Hand beherrscht werden. Dann gelten die Grundrechte sogar unmittelbar. DUS glaube ich 50 % städtisch? Müsste man im Einzelfall gucken, ob das beherrschend ist.
 
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JD200384

Erfahrenes Mitglied
07.11.2017
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399
Bei Flughäfen kann es sogar noch einfacher sein, nämlich dann, wenn sie von der öffentlichen Hand beherrscht werden. Dann gelten die Grundrechte sogar unmittelbar. DUS glaube ich 50 % städtisch? Müsste man im Einzelfall gucken, ob das beherrschend ist.
DUS 50%
FRA mehrheitlich
CGN vollständig in öffentlicher Hand.
Ich freue mich!
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Müsst ihr eigentlich nicht arbeiten oder seid ihr alle im Homeoffice ??
Ich bin im Kindergarten in der Wackelzahngruppe.
 

Aladin

Erfahrenes Mitglied
03.03.2020
3.857
4.439
Chersonesus Cimbrica
Aber das schliesst sich doch aus. Entweder dauerhaft oder nach Booster.
Eigentlich gilt es doch 9 Monate, nicht?
Der Booster- dessen Intervalle noch nicht festgelegt sind und nach Gutdünken festgesetzt werden- schafft ja keine dauerhafte Immunität (was er eh nicht tut, aber das nur am Rande ;-)
Wenn also eine Dauerhaftigkeit formuliert wurde (was ich bezweifle), müsste die ja mit der nächsten Gesetzesänderung wieder (zugunsten des Boosters) aufgehoben werden...
Der Entwurf des SARSCoVImpfG sieht derzeit einen vollständigen Impfschutz nach drei Einzelimpfungen vor (mal von den im Gesetz geregelten Ausnahmemöglichkeiten für Genesene u. ä. abgesehen). Allerdings hatte während der vergangenen zwei Jahre nahezu nichts in Bezug auf Corona eine Halbwertzeit, die über die nächste Pressekonferenz hinausging.

Und genau das ist auch in den Gesetzentwurf reinlobbyiert worden. Denn dort heißt es, dass die Bundesregierung ermächtigt wird durch Rechtsverordnung abweichende Anforderungen an einen Impfnachweis zu regeln, "sofern diese abweichenden Anforderungen für die jeweils betroffenen Personen vorteilhaft sind".

Durch die Rechtsverordnung dürfen u. a. die Intervallzeit, die Zahl und Kombination der Einzelimpfungen für den vollständigen Impfschutz und auch die anerkannten Impfstoffe nachgesteuert werden. Wenn es für die Impflinge aus Regierungssicht "vorteilhaft ist", kann mit diesem Entwurf nichts ausgeschlossen werden.
 
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skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.938
6.585
DUS 50%
FRA mehrheitlich
CGN vollständig in öffentlicher Hand.
Ich freue mich!

Besser nicht zu früh. Meine Hochschule (staatlich) hat sich zwar offiziell noch nicht geäußert, aber alle "halboffiziellen" Quellen sagen, dass es natürlich weiterhin eine Maskenpflicht geben wird. Da ich bisherige Austausche hier im Thread dahingehend interpretiere, dass dies nicht von geltendem Recht gedeckt ist, hätten wir hier also eine Behörde, die einen offenen Rechtsbruch begeht. Und wenn sich dies schon richtige Behörden trauen, dann werden sich Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung erst recht nicht um solche Kleinigkeiten wie das geltende Recht scheren.
 
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jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Der Entwurf des SARSCoVImpfG sieht derzeit einen vollständigen Impfschutz nach drei Einzelimpfungen vor (mal von den im Gesetz geregelten Ausnahmemöglichkeiten für Genesene u. ä. abgesehen). Allerdings hatte während der vergangenen zwei Jahre nahezu nichts in Bezug auf Corona eine Halbwertzeit, die über die nächste Pressekonferenz hinausging.
Eben. Aber ein vollständiger Schutz ist ungleich dauerhaftem Schutz ...
Mit der Formulierung ist doch Willkür und Gängelung Tür und Tor offen, wie bei den Genesenen auch.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
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8.817
LEJ
Lauterbach empfiehlt aktuell, dass Supermärkte und Veranstalter weiterhin nach Hausrecht eine Maskenpflicht durchsetzen, auch wenn diese gesetzlich nicht mehr vorgesehen ist.
Und der Einzelhandel (bzw. Edeka): Nö, können wir nicht.
"Leider hat der Gesetzgeber mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes entschieden, dass die Pflicht zum Tragen von Masken nur noch in Ausnahmefällen und in besonderen Hotspots angeordnet werden kann", kritisierte Edeka. "Man kann daher nun nicht erwarten, dass wir mithilfe des Hausrechts weiterhin eine Maskenpflicht durchsetzen."
 

JD200384

Erfahrenes Mitglied
07.11.2017
343
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Bei Flughäfen kann es sogar noch einfacher sein, nämlich dann, wenn sie von der öffentlichen Hand beherrscht werden. Dann gelten die Grundrechte sogar unmittelbar. DUS glaube ich 50 % städtisch? Müsste man im Einzelfall gucken, ob das beherrschend ist.
Was halten wir in diesem Zusammenhang davon?
 

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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.908
16.011
Und der Einzelhandel (bzw. Edeka): Nö, können wir nicht.
"Man kann daher nun nicht erwarten, dass wir mithilfe des Hausrechts weiterhin eine Maskenpflicht durchsetzen."

Wobei der ja sagt, sie könnten, aber wollen nicht.

Was halten wir in diesem Zusammenhang davon?

Nichts. Insbesondere ein Maskengebot während der Verhandlung, das ja offenbar der Vorsitzende anordnen können soll, ist contra legem, bundesrechtliches Verhüllungsverbot gemäß § 176 Abs. 2 S. 1 GVG (nicht nachvollziehbarer Weise a.A. OLG Celle, Beschluss vom 15. April 2021, 3 Ws 91/21).
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
10.216
9.696
Nichts. Insbesondere ein Maskengebot während der Verhandlung, das ja offenbar der Vorsitzende anordnen können soll, ist contra legem, bundesrechtliches Verhüllungsverbot gemäß § 176 Abs. 2 S. 1 GVG (nicht nachvollziehbarer Weise a.A. OLG Celle, Beschluss vom 15. April 2021, 3 Ws 91/21).
Klar sagt uns das was. Dass der Herr Präsident besser keine aktive Rechtssprechung mehr ausüben sollte wenn es schon so an den Grundlagen mangelt…
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.908
16.011
Und der Einzelhandel (bzw. Edeka): Nö, können wir nicht.

"Leider hat der Gesetzgeber mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes entschieden, dass die Pflicht zum Tragen von Masken nur noch in Ausnahmefällen und in besonderen Hotspots angeordnet werden kann", kritisierte Edeka.

Wir haben hier einen 24-Stunden-Edeka. Soll ich da mal am Samstag um 0001 Uhr einkaufen gehen? :LOL:
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.908
16.011

Lag letzte Woche infolge des "Blutregens" auf den Autos, ja ;)

Würde mich interessieren, wie Edeka bzw. die Angestellten vor Ort reagieren. :D

Ach, naja, insgesamt werden die sich schon alle im wesentlichen nach und nach an die neue alte Rechtslage anpassen (und wahrscheinlich strafend gucken). Ist halt nur die Frage, ob das bang um Mitternacht alle erreicht hat und scharfgeschaltet ist. Wahrscheinlich nicht; aber ich muss die Leute ja auch nicht unnötig trollen ;) Dafür reicht auch noch der normale Wocheeinkauf in normalen Läden mit normalen Öffnungszeiten im Laufe des Samstags.

Fernab jeder Frotze- und Trollerei bin ich aber tatsächlich gespannt, wie viele Kunden freiwillig weiter Maske tragen werden. Ich erwarte aufgrund meiner Erfahrungen an Bahnsteigen ja einen hohen Anteil, hier im Forum werden andere Prognosen abgegeben. On verra...
 

riemann

Erfahrenes Mitglied
03.03.2022
513
719
Fernab jeder Frotze- und Trollerei bin ich aber tatsächlich gespannt, wie viele Kunden freiwillig weiter Maske tragen werden. Ich erwarte aufgrund meiner Erfahrungen an Bahnsteigen ja einen hohen Anteil, hier im Forum werden andere Prognosen abgegeben. On verra...

Bahnsteig ist halt wirklich teils Unwissenheit, teils Bequemlichkeit, da man im Zug ohnehin sowas tragen muss(te).

Ansonsten wird sich das im Laufe der nächsten Wochen ähnlich wie in London abschleifen.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.938
6.585
Wir haben hier einen 24-Stunden-Edeka. Soll ich da mal am Samstag um 0001 Uhr einkaufen gehen? :LOL:

Samstag 00:01 sogar schon? Ich dachte, erst Sonntag 00:01 wäre Schluss.

(und wahrscheinlich strafend gucken)

Darauf freue ich mich jetzt schon.

Ansonsten wird sich das im Laufe der nächsten Wochen ähnlich wie in London abschleifen.

Das denke ich auch. Anfang nächster Woche rechne ich noch mit ca. 60-70% Maskenquote, in vier Wochen dann mit höchstens 20%.
 

Flp

Erfahrenes Mitglied
30.01.2014
2.562
1.556
Also ich werd die im Supermarkt so lange tragen, bis ich meinen Negativtest für die USA in der Tasche habe.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
10.216
9.696
Anfang nächster Woche rechne ich noch mit ca. 60-70% Maskenquote, in vier Wochen dann mit höchstens 20%.
Ich vermute stark, dass das auch ein Stück weit mit den lokalen Inzidenzen zusammenhängen wird. Ich lasse das Teil weiter auf bis die aktuelle Welle durch ist. Aber immerhin kann ich dann wieder selbst bestimmen wann ich das Risiko für vertretbar halte. Und ich vermute mal, dass es vielen Leuten ähnlich gehen wird.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.938
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Besser nicht zu früh. Meine Hochschule (staatlich) hat sich zwar offiziell noch nicht geäußert, aber alle "halboffiziellen" Quellen sagen, dass es natürlich weiterhin eine Maskenpflicht geben wird. Da ich bisherige Austausche hier im Thread dahingehend interpretiere, dass dies nicht von geltendem Recht gedeckt ist, hätten wir hier also eine Behörde, die einen offenen Rechtsbruch begeht. Und wenn sich dies schon richtige Behörden trauen, dann werden sich Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung erst recht nicht um solche Kleinigkeiten wie das geltende Recht scheren.

Hierzu nochmal ein Update: Man hält als Behörde auch nach dem 02.04. an der Maskenpflicht fest. Wenn sich also selbst Behörden irgendwelche Schlupflöcher suchen oder einfach stumpf gegen geltendes Recht verstoßen, man hat ja die Mehrheit der Bevölkerung weiterhin im Sack, dann kann man auf Maskenfreiheit in Flughäfen etc. noch lange warten. Zumindest ich rechne nicht mit maskenfreien Flughäfen in Deutschland ab nächster Woche.
 

Jörg

Erfahrenes Mitglied
15.04.2010
631
143
Bei Flughäfen kann es sogar noch einfacher sein, nämlich dann, wenn sie von der öffentlichen Hand beherrscht werden. Dann gelten die Grundrechte sogar unmittelbar. DUS glaube ich 50 % städtisch? Müsste man im Einzelfall gucken, ob das beherrschend ist.
Ich schätze deine juristischen Einschätzungen stets und bin grundsätzlich auch absolut deiner Meinung. Nur ist wohl so, dass das was vor 2020 als allgemein gültiges Recht galt, heute wohl so nicht mehr gilt. Corona hat da einiges geändert.
Ich arbeite bei einer Behörde. Dort wird auch weiterhin Maskenpflicht gelten. Ebenso wie bereits hier dargelegt in vielen anderen öffentlichen Einrichtungen bis hin zu Gerichten
Ebenso weiter beim BVerfG im Rahmen des Hausrechts bis auf Weiteres.


Du magst zwar im Grunde genommen Recht haben. Aber wer verhilft einem denn zum Recht, wenn selbst das BVerfG der Meinung ist, dass sie Maßnahmen im Rahmen des Hausrechtes anordnen können?
 
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SleepOverGreenland

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09.03.2009
21.856
13.206
FRA/QKL
Ich frage mich, ob es eine solche Diskussion um Hausrecht, geltendes Recht, Recht haben und Recht bekommen zu diesem Thema auch in anderen Ländern gibt oder gab. Oder ob wir uns in Deutschland mal wieder besonders heldenhaft anstellen und uns mal wieder zur weltweiten Lachnummer machen.

Ich habe das z.B. in der Schweiz nur am Rande verfolgt, aber meines Wissens wurde dort die Maskenpflicht in Innenräumen weitgehend abgeschafft und dann war das einfach so. Flughafen Zürich ab dem ersten Tag mit Ende der Maskenpflicht die Passagiere und Mitarbeiter schon mehrheitlich ohne Maske und mit jedem weiteren Tag wurden die Maskenträger weniger. Selbiges laut einigen Erzählungen in Migros, Coop und Co. Nirgendwo ein weinerliches "Aber die Kantone sollen Hotspot blabla", worauf die Länder umso weinerlicher "Aber die Betreiber sollen Hausrecht blabla" und diese noch weinerlicher "Aber die Kunden sollen freiwillig blabla".

Die Inzidenz war übrigens in der Schweiz bei Abschaffung dieses Pandemiesymbols in ähnlichen Höhen wie in Deutschland und es hat sich seitdem außer dem steten Oszillieren dieser Inzidenz nicht zum Negativen entwickelt und die Schweizer leben noch. Die Anzahl der an/mit Todesfälle ging sogar stetig zurück.
 
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