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folgender Sachverhalt liegt vor:
Ich habe vor einigen Monaten für zwei Verwandte (beides Personen mit minimalster Reiseerfahrung) einen Flug für die heutige Verbindung EW 7171 von MUC nach HAM gebucht.
Um den Flugpreis so gering wie möglich zu halten, hatte ich nicht für beide Personen das große Handgepäcksstück sonder für einen Aufpreis von einem Euro ein 23kg Aufgabegepäckstück für einen der beiden Reisenden gebucht.
Ich hatte mit beiden Reisenden abgesprochen, dass der Plan so aussieht dass beide Reisenden einen üblichen Reisekoffer gemeinsam packen und das jeder jeweils eine Fachseite des großen Koffers nutzt, eigentlich wurde mir diese Vorgehensweise bestätigt und das Einverständnis erklärt.
Die Vorteile lagen klar auf der Hand, neben der Kostenersparnis konnte es auch eine größere Menge transportiert und es mussten Begrenzungen für Flüssigkeiten eingehalten werden, auch die Sicherheitskontrolle wird ohne Handgepäck schneller durchschritten und das Boarding/Einsteigen erleichtert.
Nun kamen offenbar die beiden Reisenden auf die Idee den Plan in der Art und Weise zu ändern, dass offenbar nicht nicht der Inhalt in einen großen Reisekoffer gepackt wurden, sondern vielmehr beide kleine Handgepäckskoffer aufwändig mit Klebeband mit einander zu verbinden und die eine Art durchsichtigen Beutel zu verpacken.
Mit dieser Konstruktion sollte dann die Aufgabe des Gepäcks am Check-in Schalter verweigert, eine detailierte Begründung liegt mir bisher noch nicht vor, soweit bekannt war die Begründung war aber wohl, dass das Schalterpersonal die Konstruktion nicht als ein Gepäckstück akzeotieren wollte.
Bis ich von diesem Sachverhalt Kenntnis erhalten haben war der Flug bereits gestartet.
Ich habe die beiden dann mit Bahnbonusfreifahrten in die nächste Bahn gesetzt, beide sind inzwischen dort angekommen.
Dass das Verhalten der beiden nicht besonders geistreich war, dürfte jedem klar sein, allerding habe ich bisher keine zwingende Grüde gefunden warum die Beförderung ausgeschlossen war, das Gewicht befand sich offenbar im zulässigen Bereich von 17,4kg.
Hat Eurowings Vorgaben zu den Maßen von Aufgabegepäck? als ich eben auf der Website recherchiert habe, konnte ich nur Maßangaben zum Handgepäck finden nicht aber zum Aufgabegepäck, hat hier vieleicht jemand genauere Informationen?
Offenbar wurde wohl das Gesamtmaß der kreativen Kontruktion nicht bemängelt sondern immer auch die Mehrheit der Gepäckstücke abgestellt.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage wer hat Recht? die Hobbyingenieure oder doch Eurowings?
Ich habe vor einigen Monaten für zwei Verwandte (beides Personen mit minimalster Reiseerfahrung) einen Flug für die heutige Verbindung EW 7171 von MUC nach HAM gebucht.
Um den Flugpreis so gering wie möglich zu halten, hatte ich nicht für beide Personen das große Handgepäcksstück sonder für einen Aufpreis von einem Euro ein 23kg Aufgabegepäckstück für einen der beiden Reisenden gebucht.
Ich hatte mit beiden Reisenden abgesprochen, dass der Plan so aussieht dass beide Reisenden einen üblichen Reisekoffer gemeinsam packen und das jeder jeweils eine Fachseite des großen Koffers nutzt, eigentlich wurde mir diese Vorgehensweise bestätigt und das Einverständnis erklärt.
Die Vorteile lagen klar auf der Hand, neben der Kostenersparnis konnte es auch eine größere Menge transportiert und es mussten Begrenzungen für Flüssigkeiten eingehalten werden, auch die Sicherheitskontrolle wird ohne Handgepäck schneller durchschritten und das Boarding/Einsteigen erleichtert.
Nun kamen offenbar die beiden Reisenden auf die Idee den Plan in der Art und Weise zu ändern, dass offenbar nicht nicht der Inhalt in einen großen Reisekoffer gepackt wurden, sondern vielmehr beide kleine Handgepäckskoffer aufwändig mit Klebeband mit einander zu verbinden und die eine Art durchsichtigen Beutel zu verpacken.
Mit dieser Konstruktion sollte dann die Aufgabe des Gepäcks am Check-in Schalter verweigert, eine detailierte Begründung liegt mir bisher noch nicht vor, soweit bekannt war die Begründung war aber wohl, dass das Schalterpersonal die Konstruktion nicht als ein Gepäckstück akzeotieren wollte.
Bis ich von diesem Sachverhalt Kenntnis erhalten haben war der Flug bereits gestartet.
Ich habe die beiden dann mit Bahnbonusfreifahrten in die nächste Bahn gesetzt, beide sind inzwischen dort angekommen.
Dass das Verhalten der beiden nicht besonders geistreich war, dürfte jedem klar sein, allerding habe ich bisher keine zwingende Grüde gefunden warum die Beförderung ausgeschlossen war, das Gewicht befand sich offenbar im zulässigen Bereich von 17,4kg.
Hat Eurowings Vorgaben zu den Maßen von Aufgabegepäck? als ich eben auf der Website recherchiert habe, konnte ich nur Maßangaben zum Handgepäck finden nicht aber zum Aufgabegepäck, hat hier vieleicht jemand genauere Informationen?
Offenbar wurde wohl das Gesamtmaß der kreativen Kontruktion nicht bemängelt sondern immer auch die Mehrheit der Gepäckstücke abgestellt.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage wer hat Recht? die Hobbyingenieure oder doch Eurowings?