Warum reisen so wenig EU-Flugpassagiere mit dem Personalausweis?

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abundzu

Erfahrenes Mitglied
24.10.2016
418
140
FRA
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Dann musst Du bei einer ganz besonderen Behörde arbeiten. M.E. ist das Verlagen der Hinterlegung nicht erlaubt.

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
§ 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht



(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__1.html
 

kendra1405

Aktives Mitglied
08.03.2014
120
0
Also mir fallen spontan 3 Ministerien in Österreich ein, wo bei Terminen/Besuchen am Empfang ein Ausweis einbehalten wird bis man das Gebäude wieder verlässt. Selbst wenn man in einem davon an einer Außenstelle arbeitet oder auf einer Liste steht bzw am Eingang abgeholt wird.
 
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ACX209

Erfahrenes Mitglied
08.09.2016
1.124
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EDXB/HEI
Also ganz offen zum betreten der Bundeswehrkasernen wird der Ausweis einbehalten und ein Besucherausweis dafür rausgegeben, wer das nicht möchte kommt nicht rein!

Im Spanien hab ich es bei Iberia-Technik erlebt das sie mein Ausweis kopiert haben!
 
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libertad

Erfahrenes Mitglied
03.08.2016
1.055
346
oke ka wie es in so einen fall genau ist ob oder ob er nicht den DE Pass braucht.
Wenn jemand die AT Staatsbürgerschaft hat kann man sich auch ne identitäskarte holen: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/54/Seite.540100.html


Eigentlich ganz einfach: der Hauptwohnsitz ist für die Frage der "Ausweispflich" irrelevant, es geht nur um die Staatsbürgerschaft.

EWR-Bürger und Schweizer sind den Österreichern gleichgestellt, d.h. sie müssen nur ein Dokument mithaben, wenn sie Identität und Staatsangehörigkeit nicht auf andere Art und Weise "zweifelsfrei" belegen können. Schon aus praktischen Gründen wird es daher empfehlenswert sein, ein entsprechendes Dokument mitzuführen.

Für alle anderen gilt: der Ausweis muss nicht mitgeführt werden, wenn er binnen einer Stunde herbeigeschafft werden kann. Angesichts der Kosten und des Aufwands für die Wiederbeschaffung der entsprechenden Dokumente (Aufenthaltstitel) wird es daher i.d.R. ratsam sein, diese sicher im Hotel / zuhause / ... zu verwahren.

Bei Interesse: § 32 FPG.
 
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Mark.Dragon

Erfahrenes Mitglied
25.04.2009
1.696
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56
Muc
Dann musst Du bei einer ganz besonderen Behörde arbeiten. M.E. ist das Verlagen der Hinterlegung nicht erlaubt.

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
§ 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht



(1)Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.[/U] Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__1.html

Ist das so das die Hinterlegung nicht erlaubt ist?
Siehe die Ausnahme in Deinem Zitat....

Aber sicherlich ist es so das ich nicht in einer normalen Behörde arbeite - der Begriff "besondere Behörde" trifft hier sicherlich zu! [emoji6]

Außerdem gibt es auch eine Hausordnung oder eine hier greifende gesetzliche Grundlage (ministerielle Verordnung oder ähnliches) die dieses z.B. bei uns, in Kasernen oder als anderes Beispiel im Landtag regelt? Natürlich wird keiner gezwungen sich daran zu halten aber dann hat man auch keinen Anspruch auf Zutritt.....

Ich habe dienstlich auch noch niemals einen Rechtsanwalt erlebt der das Prozedere verweigert hat mit der Begründung es wäre nicht erlaubt! Offenbar gibt es wohl Ausnahmen von denen der eine oder andere Laie keine Ahnung hat? Und manchmal haben Diskussionen eben auch einfach keinen Sinn außer unnützen Zeitaufwand und ändern nichts an der Grundsituation...

P.S.
Auch die Anfertigung einer Kopie des Ausweises ist ja eigentlich nicht zulässig aber ohne wirst Du wohl keine Chance haben als Beispiel ein Bankkonto zu eröffnen?

Gruß aus Bali
Markus
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.931
16.057
Auswaertiges Amt meinte:
Einzelreisende, die sich ohne hinreichende Orts- und Sprachkenntnisse (russisch/ usbekisch) nach Usbekistan begeben und mit einem Touristenvisum einreisen, müssen aufgrund der strikten Vorschriften für die Einreise und den Aufenthalt des Öfteren mit Schwierigkeiten rechnen,

Waehrend das AA grundsaetzlich eine gewisse Hasenfuessigkeit an den Tag legt, ist diese Aussage schlichtweg hanebuechener Unfug.

allein das verleitet mich dazu dieses LAnd nicht zu betreten:p

Your loss ;) Ein tolles Land, das einfach und billig zu bereisen ist und herausragende kulturelle und Natursehenswuerdigkeiten sowie exotische Flugzeuge bietet.
 
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shiddy121

Reguläres Mitglied
08.03.2017
28
0
@Markus, es geht um "berechtigte", nicht "besondere" Behörden. Meine Eltern sind auch der Meinung, ich sei etwas ganz "besonderes". ;)

Sofern man türkische Unternehmen betritt, ist es völlig normal, dass man seinen Ausweis abgeben soll und diesen erst bei Verlassen des Geländes erhält. Verweigere ich strikt. Sofern das nicht möglich sit, betritt man das Unternehmensgelände einfach nicht und verschiebt den Termin.
 
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Mark.Dragon

Erfahrenes Mitglied
25.04.2009
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Muc
@Markus, es geht um "berechtigte", nicht "besondere" Behörden. Meine Eltern sind auch der Meinung, ich sei etwas ganz "besonderes". ;)
.

Der Begriff BESONDERE Behörde bezog sich ja auch auf den von mir oben zitierten User und seine Feststellung!
Aber besonders ist die Behörde ja sicherlich... Und berechtigt übrigens ja auch! [emoji6]

Was die Frage nach berechtigten Behörden angeht hier der Auszug aus einer Antwort des Bürgerservice beim Bundesministerium des Innern:

"Ausnahmen stellen die zur Identitätsfeststellung berechtigten Behörden dar. Diese sind z.B.
- Polizeivollzugsbehörden,
- die Zollverwaltung,
- die Steuerfahndungsstellen der Länder sowie
- Pass-, Personalausweis- und Meldebehörden.

Gruss aus Bali
Markus
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
521
Also bei uns um Entwicklungsbereich ist die gelebte Praxis auch der Tausch von Besucherausweis gegen eine ID. Das kann der Personalausweis sein, meist ist es aber der Werksausweis des Vertreters der besuchenden Firma. Auch Visitenkarte wäre möglich nach Identitätsfeststellung, aber der Werksausweis ist das häufigste Objekt. Zusätzlich gibt es noch ein Kamerasticker fürs Handy.

Widersprüche sind keine bekannt.

Selber auf Besuch folge ich übrigens auch den Regeln der besuchten Firma. Das ist für mich
international so üblich.

Flyglobal
 

Mark.Dragon

Erfahrenes Mitglied
25.04.2009
1.696
86
56
Muc
Was soll das sein? Pass oder Perso beantragt man zumindest hier auf dem Land in der "Meldebehörde" zu deutsch Einwohnermeldeamt

Tja, das mag ja so auch stimmen wenn man nicht oft vom Land in die große Welt hinaus kommt.... [emoji16]

Pass-, Personalausweis- und Meldebehörde ist übrigens der "Behördendeutsche Begriff" aka Fachbegriff für die diversen unterschiedlichen Anlaufstellen je nach Bundesland oder Verwaltungsbezirk -> vom Einwohnermeldeamt über das Bürgerbüro bis zum Bürgeramt

MERKE:
Passbehörde ist also der Überbegriff für sämtliche Stellen die berechtigt sind ein Ausweisdokument auszustellen -> notfalls also auch die deutsche Botschaft im Takatukaland wenn Du dort bei der Sauftour Deinen Pass verloren hast! [emoji15]

Man muss nicht immer alles wissen aber Google hilft oft bei offenen Fragen schnell weiter?
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__6.html

Gruß aus Bali
Markus
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
27.574
18.305
NUE/FMO
www.red-travels.com
Tja, das mag ja so auch stimmen wenn man nicht oft vom Land in die große Welt hinaus kommt.... [emoji16]

Pass-, Personalausweis- und Meldebehörde ist übrigens der "Behördendeutsche Begriff" aka Fachbegriff für die diversen unterschiedlichen Anlaufstellen je nach Bundesland oder Verwaltungsbezirk -> vom Einwohnermeldeamt über das Bürgerbüro bis zum Bürgeramt

MERKE:
Passbehörde ist also der Überbegriff für sämtliche Stellen die berechtigt sind ein Ausweisdokument auszustellen -> notfalls also auch die deutsche Botschaft im Takatukaland wenn Du dort bei der Sauftour Deinen Pass verloren hast! [emoji15]

Man muss nicht immer alles wissen aber Google hilft oft bei offenen Fragen schnell weiter?
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__6.html

Gruß aus Bali
Markus

Aha.... brauchst mir aber nicht unterstellen, dass ich nicht "in die Welt rauskomme"
 

schorka

Reguläres Mitglied
18.08.2017
33
0
LHR
Mal ne Frage hierzu: Macht es eigentlich einen Unterschied mit welchem Dokument man sich bei EasyPASS ausweist?

Soll heißen, ich habe bei Online Check-in (LHR-FRA) aus Bequemlichkeit meinen Perso genommen, weil ich den gerade griffbereit hatte. In FRA bei der Ankunft (was ich mich immer frage, wieso verzichtet das UK bei der Ausreise auf die Passkontrolle? Frankfurt tut dies ja nicht) habe ich dann meinen Pass genommen, hatte irgendwie nicht nachgedacht. Die Tür ging auch auf, doch der Polizist winkte mich heran und scannte den Pass erneut, er meinte da hätte etwas nicht geklappt.
Da fiel mir dann ein dass ich mit Perso eingecheckt hatte.

Also werden die Daten vom Check-in irgendwie übermittelt? Oder war es schlicht Zufall, dass mein Pass "nicht funktionierte"? Hätte sonst auch den Perso genommen...


Habe auch auf Seite 1 gelesen, dass in LHR der Perso nicht gehen würde bei EasyPASS, stimmt das wirklich? In FRA/MUC geht er jedenfalls problemlos.
 
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aidsch90

Erfahrenes Mitglied
27.08.2015
723
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Nürnberg
Mal ne Frage hierzu: Macht es eigentlich einen Unterschied mit welchem Dokument man sich bei EasyPASS ausweist?

Soll heißen, ich habe bei Online Check-in (LHR-FRA) aus Bequemlichkeit meinen Perso genommen, weil ich den gerade griffbereit hatte. In FRA bei der Ankunft (was ich mich immer frage, wieso verzichtet das UK bei der Ausreise auf die Passkontrolle? Frankfurt tut dies ja nicht) habe ich dann meinen Pass genommen, hatte irgendwie nicht nachgedacht. Die Tür ging auch auf, doch der Polizist winkte mich heran und scannte den Pass erneut, er meinte da hätte etwas nicht geklappt.
Da fiel mir dann ein dass ich mit Perso eingecheckt hatte.

Also werden die Daten vom Check-in irgendwie übermittelt? Oder war es schlicht Zufall, dass mein Pass "nicht funktionierte"? Hätte sonst auch den Perso genommen...


Habe auch auf Seite 1 gelesen, dass in LHR der Perso nicht gehen würde bei EasyPASS, stimmt das wirklich? In FRA/MUC geht er jedenfalls problemlos.
Kurze Frage hierzu.

Wo kann oder muss man sich für das EasyPASS registrieren?
Lt. Der Website geht das ja für Inhaber eines deutschen bzw EU Pass von vornherein.
Heißt ja immer " über 18, europäischer Pass, Maschinenlesbar "
 

schorka

Reguläres Mitglied
18.08.2017
33
0
LHR
Ich habe einen biometrischen Reisepass (vorne das Symbol unten in der Mitte), damit brauch man sich nicht zu registrieren.

Maschinenlesbar heißt ja glaube ich nur, dass die unteren beiden Zeilen lesbar sind.
Aber auf dem integrierten Chip, den nur der biometrische Pass hat, sind ja Daten wie z.B. das Passbild gesichert, damit die Kamera das Foto abgleichen kann.
 

Brummbaer66

Erfahrenes Mitglied
09.08.2012
899
-1
VIE
oke ka wie es in so einen fall genau ist ob oder ob er nicht den DE Pass braucht.
Wenn ich den von der BPD Wien ausgestellten Führerschein vorzeige, hat bisher kein Polizist in AT nach weiteren Dokumenten gefragt.
Den hab ich allerdings auch nur deshalb, weil mir einer der netten Beamten bei einem Planquadrat einmal das Vorgängerdokument beim Auseinanderfalten in mehrere Teile zerlegt hat. Hatte vorher einen englischen, der - zumindest in den 90ern - aus einem bedruckten rosa-grünen etwa A4 großen Zettel ohne Bild bestand.
Und da es, wie schon erwähnt, bis vor kurzer Zeit für deutsche Staatsbürger ohne Wohnsitz in D keine Möglichkeit gab, einen Perso zu beantragen, habe ich zur Zeit auch keinen gültigen Perso. Das Beantragen eines Reisepasses bei der Botschaft ist schon mühsam genug, wobei man wohl in einigen deutschen Städten wegen Personalmangel ähnlich lange vorher um einen Termin ansuchen muss.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Mal ne Frage hierzu: Macht es eigentlich einen Unterschied mit welchem Dokument man sich bei EasyPASS ausweist?

Soll heißen, ich habe bei Online Check-in (LHR-FRA) aus Bequemlichkeit meinen Perso genommen, weil ich den gerade griffbereit hatte. In FRA bei der Ankunft (was ich mich immer frage, wieso verzichtet das UK bei der Ausreise auf die Passkontrolle? Frankfurt tut dies ja nicht) habe ich dann meinen Pass genommen, hatte irgendwie nicht nachgedacht. Die Tür ging auch auf, doch der Polizist winkte mich heran und scannte den Pass erneut, er meinte da hätte etwas nicht geklappt.
Da fiel mir dann ein dass ich mit Perso eingecheckt hatte.

Also werden die Daten vom Check-in irgendwie übermittelt? Oder war es schlicht Zufall, dass mein Pass "nicht funktionierte"? Hätte sonst auch den Perso genommen...


Habe auch auf Seite 1 gelesen, dass in LHR der Perso nicht gehen würde bei EasyPASS, stimmt das wirklich? In FRA/MUC geht er jedenfalls problemlos.
Ist wurscht.