Wer zahlt bei verpassten Anschlussflügen

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HighHopes

Erfahrener Killepitscher
08.03.2009
3.300
2
DUS
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An anderer Stelle wird ja gerade intensiv diskutiert, ob Mileage Runs mit sehr kurzen Umsteigeverbindungen machbar sind.

Ich bin eigentlich immer sehr entspannt bezgl. Anschlussflüge, zumindest wenn ich nicht dringend zu einem Termin muss, weil das die LH immer automatisch regelt.

Wer trägt aber "offiziell" die Kosten, wenn man mal einen Anschlussflug verpasst?
Ich bin immer davon ausgegangen, dass dies die Airline trägt, die die Verspätung verursacht hat. Bei zwei Flügen mit der selben Airline ist das bestimmt kein Problem und ich sah es immer in der Verantwortung der Airline, keine Tickets zu verkaufen, bei denen die Umsteigezeit zu kurz ist (vermutlich falsche, aber sehr bequeme Annahme).
Was aber, wenn man die Fluglinie und ggf. sogar die Allianz wechselt?
 

Triple3

Erfahrenes Mitglied
19.03.2009
2.483
1
FRA
Welche Kosten meinst Du?

Wenn Du auf zwei verschiedenen PNRs z. B. mit LH FRA-JFK fliegst und dann z. B. mit DL weiter nach ATL möchtest, interessiert es eigentlich außer evtl. Dich selbst niemanden, ob Du den Anschluss verpasst. Persönliches Pech.
 
E

El_Duderito

Guest
leicht off-topic:
Bei mileage runs bei denen die Segmente alle auf dem Metall oder codeshare des Ticket ausstellenden Carriers sind sollte es da wenig Probleme geben. Beispiel: Ticket auf UA stock mit UA-Fluegen sowie ein paar US-Fluegen mit UA codeshare.
Wenn man nicht unbedingt drauf angewiesen ist am Ziel anzukommen, kommt einem LH ja soweit entgegen, dass bei IDB/VDB Meilen wie urspruenglich gebucht gutgeschrieben werden.

Bei Anschluessen mit unterschiedlichen PNRs/Carriern habe ich bisher immer kulante Agents am Flughafen gehabt.

P.S. Magst Du auf 'an anderer Stelle wird ja diskutiert' verweisen? Ich wuerde das gerne lesen ;)

P.P.S. weltspion: bist Du Januar 2008 mit einem US-Ticket in New York gewesen und haben wir uns zufaellig in LGA in der Lounge getroffen?
 

weltspion

Erfahrenes Mitglied
16.08.2009
1.195
9
HAM
www.travelwithtorsten.com
Das hatte ich auch schon. Z.B. einen Hinflug MUC-DUS mit LH und den Rückflug DUS-MUC mit AB. Beide Tickets als One-ways auf den Ticket Stocks der jeweiligen Airlines gebucht. Waren dann auch beide bei LH in der Buchungsübersicht zu sehen...:D

Das ist übrigens mal eine interessante Frage: Du buchst im Amadeus unter einem Passenger Name Record einen Flug mit LH und einen Anschluss mit AB. Wer haftet bei Verspätungen, das Reisebüro?
 

weltspion

Erfahrenes Mitglied
16.08.2009
1.195
9
HAM
www.travelwithtorsten.com
In the travel industry, a Passenger Name Record (PNR) is a record in the database of a Computer Reservation System (CRS) that contains the itinerary for a passenger, or a group of passengers traveling together. The concept of a PNR was first introduced by airlines that needed to exchange reservation information in case passengers required flights of multiple airlines to reach their destination (‘’interlining’’). For this purpose IATA defined a standard for the layout and content of the PNR.
When a passenger books an itinerary, the travel agent or travel website he uses will create a PNR in the Computer Reservation System it uses. This is typically one of the large Global Distribution Systems, such as Amadeus, Sabre, Worldspan or Galileo, but if the booking is made directly with an airline the PNR can also be in the database of the airline’s CRS. This PNR is called the Master PNR for the passenger and the associated itinerary. The PNR is identified in the particular database by a record locator.
When portions of the travel are not provided by the holder of the Master PNR, then copies of the PNR information are sent to the CRSes of the airlines that will be providing transportation. These CRSes will open copies of the original PNR in their own database to manage the portion of the itinerary for which they are responsible. Many airlines have their CRS hosted by one of the GDSes, which allows sharing of the PNR.
The record locators of the copied PNRs are communicated back to the CRS that owns the Master PNR, so all records remain tied together. This allows exchanging updates of the PNR when the status of trip changes in any of the CRSes.
Although PNRs were originally introduced for air travel, they are now also being used for bookings of hotels, car rental, railways, etc.
Colloquially, "PNR" may also refer to the unique six-character record locator used to identify the record.


Quelle: Passenger Name Record - Wikipedia, the free encyclopedia
 
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Arnika25999

Gesperrt
02.10.2009
50
0
Wer trägt aber "offiziell" die Kosten, wenn man mal einen Anschlussflug verpasst?
Ich bin immer davon ausgegangen, dass dies die Airline trägt, die die Verspätung verursacht hat. Bei zwei Flügen mit der selben Airline ist das bestimmt kein Problem und ich sah es immer in der Verantwortung der Airline, keine Tickets zu verkaufen, bei denen die Umsteigezeit zu kurz ist (vermutlich falsche, aber sehr bequeme Annahme).
Was aber, wenn man die Fluglinie und ggf. sogar die Allianz wechselt?


Recht bemerkenswert ist, dass in einem "Vielfliegerforum" auf diese interessante Fragestellung eigentlich nur unverständliches Kauderwelsch kommt.

Oft hilft ein Blick in die Beförderungsbedingungen und von dort ergeben sich dann interessante Fragen. Hier die Beförderungsbedingungen - in Auszügen - einer europäischen Fluggesellschaft:


15.4 HAFTUNG BEI VERSPÄTUNG
Erleiden Sie bei unserem Flug eine Verspätung, haften wir gemäss dem Übereinkommen bis maximal 4'150 SZR pro Fluggast. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn wir alle zumutbaren Massnahmen getroffen haben, um den Schaden zu vermeiden oder wenn wir nachweisen, dass es uns nicht möglich war, diese Massnahmen zu ergreifen. Bitte beachten Sie, dass Art. 9 und Art. 16 dieser Beförderungsbedingungen auch bei Verspätungen anwendbar sein können.

15.5 HAFTUNG BEI CODESHARE-FLÜGEN
Bei Flügen, die wir als Codeshare-Dienste in Zusammenarbeit mit einem anderen Transportführer ausführen, haften wir für jene Fluggäste, die einen Beförderungsvertrag mit uns abgeschlossen haben und auf deren Flugschein wir mit unserem Designationscode als Transportführer erscheinen. Für Schäden von Fluggästen des Codeshare-Partners haften wir nur, wenn wir den Flug ausführen, auf dem sich der Schaden ereignet (siehe auch Art. 15.1.6).
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.606
4.918
München
Um diese Diskussion sinnvoll führen zu können, muss man ganz klar unterscheiden, um welche Konstellation es sich handelt (ein Ticket oder mehrere Tickets) respektive um welche Flugstrecke es sich handelt (wegen gesetzlicher Bestimmungen, die etwaige Haftungsbeschränkungen in den Beförderungsbedingungen aushebeln).

Klassischer Fall: Anschlussflüge in einer Buchung auf einem Ticket
In dem Fall ist die Airline mit der Flugplanunregelmäßigkeit gemäß der IATA-Bestimmungen verpflichtet, den Passagier auf anderweitigen Flügen zum Endziel bzw. dem nächsten auf dem Ticket eingetragenen Stopoverpunkt zu befördern.

Die Kosten hat die Fluggesellschaft, die den Passagier verspätet zum Transferpunkt befördert hat, zu tragen.


Seltenerer Fall - getrennte Tickets, eine Buchung
Grundsätzlich lehnen Airlines in der Regel die Haftung für verpasste Anschlussflüge ab, sofern diese auf getrennten Tickets gebucht sind. Unabhängig von den Beförderungsbedingungen gelten jedoch ggf. höherwertig die EU-Passagierrechte, sofern diese für die betreffende Flugstrecke anwendbar sind.

Wenn man nun mehrere (auch getrennte) Flugtickets in einer Buchung hat, ist zweifelsfrei der Bestand "Ticket known to the airline" erfüllt - das Info-Segment des Weiterfluges ist ausreichend.

In dem Fall ist die Airline also auch zur Umbuchung verpflichtet, und die Airline die den Passagier verspätet zum Transferpunkt befördert hat, hat die Kosten zu tragen.


Seltenerer Fall - getrennte Tickets, getrennte Buchung
Hier schaut man in der Regel in die Röhre - jegliche Umbuchungen sind eine reine Kulanzleistung der Airline.

Der einzige Weg, hier Geld von der Airline zu bekommen, ist der von Arnika25999 zitierte Passus, der in den meisten Beförderungsbedingungen enthalten ist - sollte die Verspätung aber z.B. wetterbedingt sein, wird hier keine Haftung der Airline in Betracht kommen. In anderen Fällen ist meist der Weg über den Anwalt erforderlich, um die nach SZR begrenzte Haftung geltend zu machen.


Ein Reisebüro (das in aller Regel rein als Vermittler tätig wird) trägt bei verpassten Anschlussflügen eigentlich nie irgendwelche Kosten; höchstens vielleicht ein Reiseveranstalter, wenn alle Flüge in der Pauschalreise enthalten waren und die Airlines sich nicht vertragsgemäß bezgl. der Umbuchung verhalten.


Das ist übrigens mal eine interessante Frage: Du buchst im Amadeus unter einem Passenger Name Record einen Flug mit LH und einen Anschluss mit AB. Wer haftet bei Verspätungen, das Reisebüro?

Wenn auf die betreffenden Flüge die EU-Passagierrechte anwendbar sind, wäre LH im Fall einer Flugplanunregelmäßigkeit zur Umbuchung verpflichtet, da der Weiterflug auf Air Berlin definitiv und nachweisbar bekannt ist.
 

HighHopes

Erfahrener Killepitscher
08.03.2009
3.300
2
DUS
Und ist es dabei unerheblich, wie viel/wenig Zeit man für das Umsteigen einplant?
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.606
4.918
München
Und ist es dabei unerheblich, wie viel/wenig Zeit man für das Umsteigen einplant?

Wenn Du alles in eine Buchung packst, musst Du natürlich die veröffentlichten Mindestumsteigezeiten (MCTs) einhalten.

Das macht aber dann das Reisebüro in der Regel automatisch für den Fluggast.
 

HighHopes

Erfahrener Killepitscher
08.03.2009
3.300
2
DUS
In jedem der Reservierungssysteme (Amadeus, Galileo, Sabre, ...)
Die müssen doch auch öffentlich zugänglich sein.
Wenn ich meinen Flug z.B. bei Expedia aus Einzelflügen zusammenstelle, muss ich das doch irgendwo in Erfahrung bringen können, oder?
 

Iberworld

...liebt fliegen
18.04.2009
1.974
1
EDCJ
www.ich-liebe-fliegen.de
Die müssen doch auch öffentlich zugänglich sein.
Wenn ich meinen Flug z.B. bei Expedia aus Einzelflügen zusammenstelle, muss ich das doch irgendwo in Erfahrung bringen können, oder?
Ein vernünftiges Buchungssystem prüft deine Zusammenstellung und lässt zu kurze MCTs nicht zu.

Wobei ich durch sowas auch schon in MUC gestrandet bin :doh: gebucht über lh.de und vom LH Callcenter über Flugzeitenänderung (nach vorne) informiert wurde... bloß kein Hinweis, dass die MCT in MUC unterschritten wird... dann stand ich abends in MUC, hab die Mitarbeiterin vom Feierabend abgehalten und durfte mir anhören, wie ich so eine Umsteigeverbindung nur buchen könnte, wäre ja selber schuld, dass ich den Flug verpasst hab und LH würde mich nur umbuchen und ich sollte sehen, wo ich bleibe. :mad: Gut, ich war noch jung und unerfahren, der Fehler passiert mir nicht mehr.
(Bin eh der Überzeugung, dass die Maschine überbucht war und man froh gewesen ist, dass ich zu spät komme. 10 Minuten vor Abflug, war die Maschine schon gepusht und nicht mehr am Gate.)
 

irgend.jemand

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
455
0
Seltenerer Fall - getrennte Tickets, getrennte Buchung
Hier schaut man in der Regel in die Röhre - jegliche Umbuchungen sind eine reine Kulanzleistung der Airline.

Können getrennte Buchungen auch im Nachhinein zu einer Buchung zusammengeführt werden? Falls das der Fall sein sollte: Wie kann man so etwas veranlassen?

Konkret geht es darum, dass ich im Rahmen der derzeitigen LH-Aktion einen Flug MUC-PEK gebucht habe. Nun muss ich aber noch von VIE nach MUC kommen. Wenn ich nun bei LH (ginge auch OS?) einen Flug nach München buche, ist der ja komplett unabhängig vom Anschlussflug.

Welche Vorgehensweise würdet Ihr mir empfehlen?
 

steffen0212

Leiter der Irrenanstalt
12.03.2009
1.729
10
www.cura-it.de
Können getrennte Buchungen auch im Nachhinein zu einer Buchung zusammengeführt werden? Falls das der Fall sein sollte: Wie kann man so etwas veranlassen?

Konkret geht es darum, dass ich im Rahmen der derzeitigen LH-Aktion einen Flug MUC-PEK gebucht habe. Nun muss ich aber noch von VIE nach MUC kommen. Wenn ich nun bei LH (ginge auch OS?) einen Flug nach München buche, ist der ja komplett unabhängig vom Anschlussflug.

Welche Vorgehensweise würdet Ihr mir empfehlen?

Z.B. kannst du den Ticketsafe bei der ERV abschließen. Das ist eine Versicherung die auch in so einem Fall zahlt (unter Einhaltung aller Bedingungen). Kostet allerdings 5,- EUR. :D