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Rechtlich ist es natürlich korrekt, dass die Unschuldsvermutung nur für die Strafverfolgung gilt, aber trotzdem ergibt es ja auch sonst keinen Sinn, Behauptungen einfach als Tatsachen darzustellen. Wenn man Vermutungen äußern will, ist das ja durchaus legitim, aber das sollte man auch sprachlich entsprechend zum Ausdruck bringen.Ich empfehle diesen Artikel zur Thematik (Spiegel, vermutlich paywalled).
Natürlich sollte man die Hotel-MA nicht vorverurteilen. Wenn auch zu sagen ist, dass die im Thread vielzitierte Unschuldsvermutung vor allem doch für Ermittlungen und etwaige Verfahren gilt und man in einem Forum doch etwas offener diskutieren kann (wobei es natürlich respektvoll bleiben sollte).
Mir fehlt nach wie vor jegliche Sensibilität für das Problem seitens des Westin Leipzig. Wir haben ein Antisemitismusproblem in Deutschland, leider. Das Westin hat eine Synagoge in der Nachbarschaft und ist ein großes, sehr gehobenes Hotel. Es befindet sich in einem Bundesland, in dem die AfD regelmäßig 20+ Prozent holt (wobei es im Leipziger Wahlkreis, in dem sich das Hotel befindet, zuletzt "nur" 12 waren). Da kam man als Westin einfach nicht so plump und unzureichend reagieren, wie man das getan hat.