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Arbeite nicht in Deutschland.Sorry für OT: ich mag mich täuschen, aber ich war der Meinung, dass Urlaub nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden darf. Oder arbeitest Du evtl. nicht in Deutschland?
Arbeite nicht in Deutschland.Sorry für OT: ich mag mich täuschen, aber ich war der Meinung, dass Urlaub nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden darf. Oder arbeitest Du evtl. nicht in Deutschland?
In DE muss der Mindesturlaub genommen und genehmigt werden, der Rest kann übertragen/ausgezahlt werden. Der Mindesturlaub verfällt auch nicht bei längerer Krankheit etcSorry für OT: ich mag mich täuschen, aber ich war der Meinung, dass Urlaub nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden darf. Oder arbeitest Du evtl. nicht in Deutschland?
Es sind 24 Werktage und mind 12 WT sind am Stück zu nehmenAber so weit ich mich erinnere, gilt das nur für den Mindesturlaub von 20 Tagen, oder?
Dazu gibt es ja auch noch weitere Vorgaben wie mind. 2 Wochen am Stück. Aber wüsste spontan grad auch nicht, durch welche Kontrollmechanismen das abgedeckt wird.
Es sind 24 Werktage und mind 12 WT sind am Stück zu nehmen
Das gilt für die Sechstagewoche. Bei einer Fünftagewoche sind es entsprechend 20 Arbeitstage respektive 10 Arbeitstage.
Daher Werktage….Das gilt für die Sechstagewoche. Bei einer Fünftagewoche sind es entsprechend 20 Arbeitstage respektive 10 Arbeitstage.
Das ist IMHO nicht ganz eindeutig, mein AG besteht auf die 10 AT.Aber die 10 bzw. 12 Tage am Stück sind nicht für den AN verpflichtend oder?
Das mag teilweise auch ganz andere Gründe haben.. Es gibt ja auch beim Urlaub Maximierer, z.B. Brückentage. Und wenn der Urlaub in "großen" Stücken genommen wird ist es auch besser planbar.Das ist IMHO nicht ganz eindeutig, mein AG besteht auf die 10 AT.
Da wird aber ganz klar aufs Bundesirlaubsgesetz verwiesen.Das mag teilweise auch ganz andere Gründe haben.. Es gibt ja auch beim Urlaub Maximierer, z.B. Brückentage. Und wenn der Urlaub in "großen" Stücken genommen wird ist es auch besser planbar.
Ich schrieb ja auch teilweise, außerdem ist es immer gut dem AN das gut begründen zu können, so könnte das Bundesurlaubsgesetz für den einen Betrieb gut und für den anderen nicht so gut zu handhaben sein im Zweifelsfall.Da wird aber ganz klar aufs Bundesirlaubsgesetz verwiesen.
Ja, bei 6-Tage-Woche. Bei 5-Tage-Woche entsprechend 20 bzw. 10 Tage.Es sind 24 Werktage und mind 12 WT sind am Stück zu nehmen
Indirekt schon. Konkret ist es der AG, der verpflichtet ist, dass seine AN mindestens 2 Wochen am Stück nehmen. Als AN wirst du vom Staat dafür keine Sanktionen fürchten müssen, du wirst eher von einem AG auf die Nuss bekommen.Aber die 10 bzw. 12 Tage am Stück sind nicht für den AN verpflichtend oder?
Ich hatte halt das Gesetzeswording zitiertJa, bei 6-Tage-Woche. Bei 5-Tage-Woche entsprechend 20 bzw. 10 Tage.
edit: Hatte Frequent_Flyer ja auch schon angemerkt. Man könnte auch einfach von 4 bzw. 2 Wochen sprechen, dann hätte man auch gleich 4-Tage-Woche etc. abgehakt