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... gefährliche Aussage, in Zeiten boomender Kurzarbeitca. 6 Monate im Jahr, aber das ist noch steigerungsfähig.....
... gefährliche Aussage, in Zeiten boomender Kurzarbeitca. 6 Monate im Jahr, aber das ist noch steigerungsfähig.....
Freue mich dieses Jahr Sommer, 19.6. bis 10.08. Insgesamt dieses Jahr werden es ca. 3 Monate, Überstunden und WE Arbeit sei Dank.
Sommertour, ohne Flugzeug https://goo.gl/maps/ELrFJrQr5DcGPhTn7
Freue mich dieses Jahr Sommer, 19.6. bis 10.08. Insgesamt dieses Jahr werden es ca. 3 Monate, Überstunden und WE Arbeit sei Dank.
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Wohnmobil?
Danke, nein mit dem Auto. Teilweise suche nach Haus (Südschweden), teilweise Freunde besuchen, teilweise Ferienwohnung (Palanga) teilweise mit +1 (Schweden, Helsinki, Palanga), teilweise alleine (Norwegen)
Zum Glück Firmenwagen mit Tankkarte
Du darfst deinen resturlaub ins neue Jahr mit nehmen? Nimmst du so gut wie keinen urlaub?Ich hab mir jetzt 30 Tage Urlaub auszahlen lassen. Bleiben immer noch 50 Tage stehen. Nächstes Jahr werden wieder 30 Tage ausbezahlt.
Haste fein gemacht. Oder was auch immer du als Reaktion auf diesen Post erwartest. Ich wünsche dir, dass der Herzinfarkt und Schlaganfall bei deinem selbstauferlegten Arbeitspensum ausbleiben, auch wenn die Statistik da eindeutig nicht auf deiner Seite ist. Und dass du nicht irgendwann zurückblicken und etwas bereuen musst.Ich hab mir jetzt 30 Tage Urlaub auszahlen lassen. Bleiben immer noch 50 Tage stehen. Nächstes Jahr werden wieder 30 Tage ausbezahlt.
Wie soll man denn im Urlaub entspannen, wenn alles so teuer ist…..Haste fein gemacht. Oder was auch immer du als Reaktion auf diesen Post erwartest. Ich wünsche dir, dass der Herzinfarkt und Schlaganfall bei deinem selbstauferlegten Arbeitspensum ausbleiben, auch wenn die Statistik da eindeutig nicht auf deiner Seite ist. Und dass du nicht irgendwann zurückblicken und etwas bereuen musst.
Vlt. auf der „Arbeit“ schon gut erholtDu darfst deinen resturlaub ins neue Jahr mit nehmen? Nimmst du so gut wie keinen urlaub?
Normalerweise muss der Arbeitgeber darauf dringen, dass der Urlaub genommen wird. Nur wenn die Zeit (aus welchen Gründen auch immer) nicht mehr dafür ausreicht den Urlaub aufzubrauchen kann er stattdessen ausbezahlt werden.Sorry für OT: ich mag mich täuschen, aber ich war der Meinung, dass Urlaub nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden darf. Oder arbeitest Du evtl. nicht in Deutschland?
Aber so weit ich mich erinnere, gilt das nur für den Mindesturlaub von 20 Tagen, oder?Normalerweise muss der Arbeitgeber darauf dringen, dass der Urlaub genommen wird. Nur wenn die Zeit (aus welchen Gründen auch immer) nicht mehr dafür ausreicht den Urlaub aufzubrauchen kann er stattdessen ausbezahlt werden.
Der AG handelt hier meiner Meinung nach sehr fragwürdig wenn er das routinemäßig so handhabt auch im Hinblick auf die Fürsorgepflicht.
Gäbe es einen BR wäre das einer seiner Aufgaben darüber zu wachen. Ansonsten gibt es aus meiner Sicht nur Behörden die auf konkreten Hinweis hin tätig werden. Ich tippe in diesem Fall stark auf die Gewerbeaufsicht. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Und wenn es kein deutscher AG ist dann ist das alles sowieso hinfällig.Aber so weit ich mich erinnere, gilt das nur für den Mindesturlaub von 20 Tagen, oder?
Dazu gibt es ja auch noch weitere Vorgaben wie mind. 2 Wochen am Stück. Aber wüsste spontan grad auch nicht, durch welche Kontrollmechanismen das abgedeckt wird.
Ach so schlimm kann das Nicht sein..Wie soll man denn im Urlaub entspannen, wenn alles so teuer ist…..
Also bei meinem AG ist das so. Der achtet darauf, dass der Angestellte seinen Urlaub und das ist auch gut so.Normalerweise muss der Arbeitgeber darauf dringen, dass der Urlaub genommen wird. Nur wenn die Zeit (aus welchen Gründen auch immer) nicht mehr dafür ausreicht den Urlaub aufzubrauchen kann er stattdessen ausbezahlt werden.
Der AG handelt hier meiner Meinung nach sehr fragwürdig wenn er das routinemäßig so handhabt auch im Hinblick auf die Fürsorgepflicht.
das geht auch bei fällen,wenn jemand lang krank war und der es zeitlich nicht mehr schafft ihn anzutreten.Sorry für OT: ich mag mich täuschen, aber ich war der Meinung, dass Urlaub nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden darf. Oder arbeitest Du evtl. nicht in Deutschland?
Bei uns ist es möglich. wir können den Urlaub über Jahre mitnehmen. Ist ein großzügiges Entgekenkommen unserer Firma zu dem sie nicht verpflichtet sind.Du darfst deinen resturlaub ins neue Jahr mit nehmen? Nimmst du so gut wie keinen urlaub?