Wie viel Urlaub macht ihr?

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peter42

Moderator
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09.03.2009
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Ich finde das Gesetz arg missverständlich und finde auch nichts eindeutiges dazu im Internet. Werde bei Gelegenheit mal "meinen" Fachanwalt dazu befragen.

Aber ich lese das so, dass der Arbeitnehmer Anspruch hat auf 12 zusammenhängende Werktage. Also im Fall des 3.10. kannst du in der Woche davor oder danach noch einen Tag dranhängen (Rückreise montags statt sonntags kann ja auch vorteilhaft sein) und der Arbeitgeber darf dir das nicht verwehren. (Es sei denn, es geht aus dringenden betrieblichen Gründen nicht und(!) Du hast bereits einen anderen Urlaubsblock >12 Tage).

Ich lese da aber keine Pflicht für den Arbeitnehmer heraus, den Urlaub auch so lange zu nehmen. Denn eine solche Pflicht wird im gleichen Paragraphen in Absatz 3 nämlich mit anders: "gewährt und genommen werden" formuliert. Wenn bei den 12 Tagen also nur von "gewähren" die Rede ist, lese ich nicht raus, dass der Arbeitnehmer das so nehmen muss.

Zumindestens gibt es Urteile, dass 30 einzelne Tage dem Gesetz nicht genüge tuen. Ich denke die AG wissen schon, warum sie darauf achten, dass 2 Wochen am Stück genommen werden.

Das Gesetz sagt ausdrücklich muss:
„Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.“
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.270
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Sorry, ich kapiers immer noch nicht: wer zeichnet nun was auf? Bzw. muß nach dem neuen Urteil was aufzeichnen?


Verantwortlich ist immer der AG. Er muss - wenn das Urteil so kommt - künftig alle Arbeitszeiten erfassen. Bisher musste er bei Vertrauensarbeitszeit nur die Zeiten über 8h dokumentieren, was sauber aber auch nur bei einer Gesamterfassung geht.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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Ich lese da aber keine Pflicht für den Arbeitnehmer heraus, den Urlaub auch so lange zu nehmen. Denn eine solche Pflicht wird im gleichen Paragraphen in Absatz 3 nämlich mit anders: "gewährt und genommen werden" formuliert. Wenn bei den 12 Tagen also nur von "gewähren" die Rede ist, lese ich nicht raus, dass der Arbeitnehmer das so nehmen muss.
Ich lese da aber eine Sorgfaltspflicht für den AG heraus, denn im Zweifelsfall holen sich geschickte AN dann am Vertragsende nochmal die im aktuellen Jahr und/oder Vorjahren fehlenden 12 Werktage am Stück als zusätzliches Goodie. Von daher bei uns schon seit 3 Jahren muss ein Urlaubsblock im Jahr mind. 12 Werktage beinhalten. Für die Brückentagfetischisten gilt dann halt entweder davor oder danach nochmal einen Zusatztag zu nehmen, oder wie in diesem Jahr für die 2 Wochen ab Pfingsten wegen Fronleichnam dann eben 2 Zusatztage.
 
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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
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CGN
Ich lese da aber eine Sorgfaltspflicht für den AG heraus,

Ja gut, dieses Risiko schwebt ja über allem.

Aber rein unter dem Aspekt sollte bei einem 14tägigen Urlaub der Erholungseffekt nicht gravierend anders sein (so dass der Arbeitgeber dafür sorgen tragen muss, dass der MA sowas nicht versehentlich nicht), wenn da mittendrin mal ein Dienstag ein Feiertag ist.

Dass so ein "sollte" einen nicht vor durchgeknallten Richtern schützt, ist mir auch klar. :)
 
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LINDRS

Erfahrenes Mitglied
03.04.2013
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DRS
Für die Brückentagfetischisten gilt dann halt entweder davor oder danach nochmal einen Zusatztag zu nehmen, oder wie in diesem Jahr für die 2 Wochen ab Pfingsten wegen Fronleichnam dann eben 2 Zusatztage.
Meine gesamte Urlaubsplanung basiert auf solchen Brückentagen, anders wäre das exzessive Reisen mit 30 Tagen auch gar nicht möglich. Ich würde meinem AG was husten, wenn er mich zwingen würde, nach zwei Wochen Urlaub noch ein oder zwei Tage sinnlos zu verschwenden.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Ja gut, dieses Risiko schwebt ja über allem.

Aber rein unter dem Aspekt sollte bei einem 14tägigen Urlaub der Erholungseffekt nicht gravierend anders sein (so dass der Arbeitgeber dafür sorgen tragen muss, dass der MA sowas nicht versehentlich nicht), wenn da mittendrin mal ein Dienstag ein Feiertag ist.

Dass so ein "sollte" einen nicht vor durchgeknallten Richtern schützt, ist mir auch klar. :)
Ein Urlaub sollte der Erholung dienen. Das obliegt allerdings ausschließlich dem AN und geht den AG nichts an. Der AG mag sich nur seinen Teil denken, wenn z.B. immer der gleiche AN (m/w/d) nach dem Urlaub besonders geschlaucht wirkt oder auch gerne mal im Anschluss eine Woche krank ist. Kann ich als AG nur bei den Gratifikationen berücksichtigen und ansonsten schweigen.

Wir sind uns absolut einig, dass 14 Tage die gleichen 14 Tage sind, ob mit oder ohne Feiertag in diesem Zeitraum. Aber der Gesetzgeber hat nun mal ein Gesetz geschaffen welches Worklaubern Tür und Tor öffnet. Und mit über 20 Jahren Erfahrung mit einigen leidigen Erlebnissen bin ich nicht mehr bereit Risiken einzugehen. Es ist wie so oft dass die 90% Guten oder vermeintlich Guten, das weiß man ja vorher nie zu 100%, darunter leiden müssen dass es einige schwarze Schafe gibt.
 

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
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Zum Thema gesetzlicher Urlaubsanspruch, grad auf folgendes neues BAG-Urteil gestoßen:

"Die Beklagte gewährte ihr wunschgemäß in der Zeit vom 1. September 2013 bis zum 31. August 2014 unbezahlten Sonderurlaub, der einvernehmlich bis zum 31. August 2015 verlängert wurde. Nach Beendigung des Sonderurlaubs verlangt die Klägerin von der Beklagten, ihr den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen für das Jahr 2014 zu gewähren."

AG hatte die Klage erst abgewiesen, das LG hat in der Berufung den Urlaubsanspruch allerdings als legitim angesehen. Das BAG hat wiederum nun das Berufungsurteil revidiert.

Abgesehen von irgendwelche Paragraphenreitere löst der Gedanke bei mir ja schon Kopfschütteln aus, dass man für Sonderurlaub irgendwelche Urlaubsansprüche hätte.


Ich habe mit meinem AG auch eine Regelung, wonach ich neben meinen 30 regulären Urlaubstagen bis zu 10% meiner Arbeitstage als unbezahlten Urlaub frei nehmen kann. Wir haben es zwar vertraglich festgehalten, dass einfach alles mit dem Verhältnis 100% zu tatsächlicher Arbeitszeit skaliert, also wenn ich 90% arbeite auch nur 90% Gehalt und 27 Urlaubstage habe, Zielwerte mit 90% multipliziert werden und erfolgsabhängige Zahlungen entsprechend auch nur 90% sind. Aber irgendwie gebietet es ja schon der normale Menschenverstand, dass man für 90% Leistung auch nur 90% der Gegenleistung bekommt.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Auch zu beachten Elternzeit. Wenn der AG nicht aktiv mitteilt, dass der Urlaubsanspruch während der Elternzeit gekürzt wird (nur für volle Monate möglich) fällt weiterhin der vertragliche Urlaubsanspruch an.

Verrückte Welt. :(
 

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
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490
Auch zu beachten Elternzeit. Wenn der AG nicht aktiv mitteilt, dass der Urlaubsanspruch während der Elternzeit gekürzt wird (nur für volle Monate möglich) fällt weiterhin der vertragliche Urlaubsanspruch an.

Verrückte Welt. :(
Ja solche Sachen sorgen halt dafür, dass man als AG auf ausführliche Rechtsberatung angewiesen ist und ANs immer wieder mit Vertragsergänzungen zu irgendwelchen Trivialitäten belästigen muss, die eigentlich niemand für klärungsbedürftig hielt.
 
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Minowa

Erfahrenes Mitglied
29.05.2011
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DUS, NRT/HND
Zum Thema gesetzlicher Urlaubsanspruch, grad auf folgendes neues BAG-Urteil gestoßen:

"Die Beklagte gewährte ihr wunschgemäß in der Zeit vom 1. September 2013 bis zum 31. August 2014 unbezahlten Sonderurlaub, der einvernehmlich bis zum 31. August 2015 verlängert wurde. Nach Beendigung des Sonderurlaubs verlangt die Klägerin von der Beklagten, ihr den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen für das Jahr 2014 zu gewähren."

AG hatte die Klage erst abgewiesen, das LG hat in der Berufung den Urlaubsanspruch allerdings als legitim angesehen. Das BAG hat wiederum nun das Berufungsurteil revidiert.

Abgesehen von irgendwelche Paragraphenreitere löst der Gedanke bei mir ja schon Kopfschütteln aus, dass man für Sonderurlaub irgendwelche Urlaubsansprüche hätte.

Das ist dock krank, was manche so treiben.
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
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Wiesloch,FRA,STR
Dank IG-Metall Tarifvertrag werden es dieses Jahr 36 Tage Urlaub, wovon aber im August sowie an Weihnachten zusammen rund 15 Tage schon verplant sind.
Durch Gleitzeit-Tage sind so bis zu 50 Tage Urlaub möglich.

Die sechs zusätzlichen Tage (T-ZUG) können jährlich im November anstatt der Zusatzzahlung in Höhe 27,5 % eines Monatslohns, der im Juli ausgezahlt wird, beantragt werden.
 
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TopF

Neues Mitglied
25.03.2019
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Hatte bis letztes Jahr längere Zeit gar keinen richtigen Urlaub (im Sinne von wegfahren/wegfliegen). Dieses Jahr versuche ich mindestens 3 mal zu verreisen, auch wenn es vllt jeweils nur ne Woche ist
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.399
265
Bielefeld
Auch zu beachten Elternzeit. Wenn der AG nicht aktiv mitteilt, dass der Urlaubsanspruch während der Elternzeit gekürzt wird (nur für volle Monate möglich) fällt weiterhin der vertragliche Urlaubsanspruch an.

Verrückte Welt. :(

Für mich fängt es da schon bei Krankheit an. Jemand der nach 2 Jahren Krankheit im Januar zurück kommt, hat einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 40 Tagen in seiner Abwesenheit erworben. Dazu dann die 30 Tage Urlaub fürs neue Jahr, macht 70 Tage bezahlten Erholungsurlaub für das Jahr. :rolleyes: Tariflich sind es sogar oft noch 10 Tage zusätzlich (also dann 80), da im Januar der Vorjahresurlaub noch nicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen gekürzt ist.
 

Schnochelnase

Aktives Mitglied
18.10.2015
181
83
HAM
Wie viel geht ihr im Jahr auf Urlaub?

Ich gehe max. 3 Wochen Urlaub, zwei zu Weihnachten und eine eine Woche im Februar oder Herbst. Mehr ist mir einfach zu viel Stress bei der Arbeit.

Wobei ich der Meinung bin, Stress hat man nicht sondern macht ihn sich. VielArbeit ist für mich kein Stress aber z.B. nicht am letzten Stand bei der Arbeit bzw. Arbeitsfortschritt zu sein.

Habe 30 Tage tariflichen Urlaub und kann bis zu 10 Tage Gleitzeitguthaben pro Jahr in freie Tage umwandeln, d.h. insgesamt bis zu 8 Wochen im Jahr zum Reisen.
1-2 Wochen Skilaufen im Februar
2 Wochen im Mai
1 Woche im September
2-3 Wochen im November
einzelne Kurztrips als verlängerte Wochenenden
 

Kressman1

Reguläres Mitglied
30.08.2018
49
29
Ich habe 30 Tage Urlaub und fliege jedes Jahr nach Mallorca, zum Oktoberfest + 1 Urlaub mit nem Freund + 1 Urlaub mit der Freundin.
 

Noemi70

Reguläres Mitglied
20.03.2019
28
0
Ich habe sechs Wochen Urlaub im Jahr, außerdem von Heiligabend bis Neujahr einschließlich frei (für die Arbeitstage vom 27.12. bis 30.12. muss ich dabei jeweils Zeit vorarbeiten bzw. wenn ich das nicht schaffe, geht ein Teil meines Urlaubs dafür drauf bzw. es wird unbezahlter Urlaub, wenn kein Urlaubstag mehr übrig ist - bisher habe ich es aber immer geschafft, die Zeit vorzuarbeiten). Zusätzlich bekommen wir den Freitag nach Himmelfahrt von der Firma als freien Tag geschenkt.

Was das Reisen angeht, so wird es von Jahr zu Jahr mehr. Im Sommer verreisen wir als Familie drei Wochen, diesen Herbst nutzen wir auch noch den 3.10. samt Brückentag aus und verreisen 2,5 Wochen, und für die Woche Winterferien Anfang Februar ist bereits ein Ägypten-Urlaub gebucht.

Von meinen sechs Wochen Urlaub nehme ich normalerweise eine für die Winterferien, drei für den Sommer, zwei für den Herbst. Zweimal im Jahr besuche ich zudem meine Eltern, die am anderen Ende der Republik wohnen (wir in Berlin, sie im Landkreis Lörrach) und nutze dafür entweder das Himmelfahrtswochenende oder Ostern einerseits und dann die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr andererseits ...
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.034
4.066
Z´Sdugärd
Ab gestern 3 Wochen, und alles "Zuhause". Sprich keinen Tag ausserhalb übernachten. Warum? Weil ich über die Jahre soviele "Da musst mal hin, is ja gleich ums Eck" Sachen gesammelt hab die man auch mal anschauen muss. Es muss icht immer Fujijama oder die Freiheitsstatue sein!
 

artusssss

Aktives Mitglied
30.12.2016
122
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CGN
Ich habe 8 Wochen Urlaub dieses Jahr. Diese wurden auf 3 große Reisen je 2,5 Wochen aufgeteilt.
Unabhängig davon versuchen wir jedes zweite Wochenende einen Kurztrip in Europa zu machen. Dabei nutze ich die Möglichkeit freitags und/oder montags aus dem "Home"Office zu arbeiten. Somit kommt man auf ein verlängertes Wochenende.
 
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Reaktionen: steroidpsycho

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.180
10.929
FRA/QKL
Dabei nutze ich die Möglichkeit freitags und/oder montags aus dem "Home"Office zu arbeiten. Somit kommt man auf ein verlängertes Wochenende.
Verstehe ich jetzt nicht ganz. Machst du Montags oder Freitags dann Home-Office oder sagst du dem AG dass du Home-Office machst, bist in Wirklichkeit aber im verlängerten Wochenende unterwegs? :confused: