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Flüssigkeiten oder ähnliche Substanzen aus dem Duty Free Einkauf in Ländern außerhalb der EU oder bei einer Nicht-EU-Fluggesellschaft dürfen beim Umsteigen in der EU nur an Bord mitgenommen werden wenn sie den regulären Bestimmungen zur Mitnahme im Handgepäck entsprechen. (z.B.: Flüssigkeiten in einem Behälter größer als 100ml Fassungsvermögen können an der Sicherheitskontrolle eingesammelt werden.
Versiegelter Beutel aus BKK KANN manchmal klappen wenn ein Kassenbeleg drin ist (eigentlich nicht gestattet) aber den hast Du bei einer Schnorr-Flasche natürlich nicht...
Versiegelter Beutel aus BKK KANN manchmal klappen wenn ein Kassenbeleg drin ist (eigentlich nicht gestattet) aber den hast Du bei einer Schnorr-Flasche natürlich nicht...
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