LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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foobar212

Erfahrenes Mitglied
04.08.2016
271
2
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Hallo zusammen,

ich habe leider ein paar dumme Fehler gemacht, und jetzt einen bösen Brief von der Lufthansa bekommen.

Ich habe im April einen der günstigen Return Business Tarife von Skandinavien nach Nordamerika genutzt.

Einige Zeit später habe ich dann einen weiteren Flug gebucht: Hierbei hatte ich mich entschieden das letzte Leg meiner ursprünglichen Buchung nicht anzutreten. Stattdessen habe ich einen weiteren Lufthansa Flug gebucht, von FRA bis zu meiner Endstation. (Mein wohl gröbster Fehler an dieser Geschichte.)

Die Lufthansa hätte jetzt gerne die Differenz zur gleichen Verbindung aber ohne das letzte Leg erstattet - ein vierstelliger Betrag.

Nun möchte ich euch fragen, ob ihr da mehr Ressourcen oder Personen kennt, über die ich mich weiter zum Thema informieren kann. http://www.vielfliegertreff.de/reis...nlassenlassen-des-letzten-flugabschnitts.html habe ich gefunden. Was dort steht, macht mir sogar etwas Hoffnung.

Und was habe ich jetzt für Handlungsalternativen? Dass das Bezahlen der Rechnung eine der Alternativen ist, ist trivial. ;)

Ich freue mich schon auf eure Antworten!
 

A340_600

Erfahrenes Mitglied
22.02.2012
1.480
2
HAM, SYD
Hast du denn dein Routing überhaupt schon abgeflogen oder liegt es in der Zukunft? Das wäre denk ich auch nicht unwichtig zu wissen.

Finde das von LH aber schon ziemlich abenteuerlich dass die sowas nötig haben. Gibt es einen entsprechenden Text in den Beförderungsbedingungen?
Die Reihenfolge der Coupons wurde ja eigentlich eingehalten.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Du hast im Moment doch nur zwei Alternativen:

1. Zahlen
2. Nichts tun

Alles andere ist Unnötig. Handeln musst du doch tatsächlich erst wenn die dich verklagen - und dann gehst du zum Anwalt.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.344
9.225
BRU
na ja, wenn er was wissen will sind ein paar mehr Details schon notwendig

Was für Details brauchst Du denn? Der Sachverhalt ist doch klar: Hat LH das Recht, wenn ein Kunde durch Verfallenlassen des letzten Legs die LH-Preispolitik umgeht, den Preis für die tatsächlich geflogene Strecke nachzuberechnen (und da er bereits im Voraus einen parallelen LH-Flug FRA-XXX gebucht hat, fällt auch das Argument weg, ihm sei es in FRA nicht gut gegangen / ihm sei ganz unerwartet was dazwischengekommen usw.)? Die einzig sinnvolle Vorgehensweise ist daher wohl, wie von LH88 beschrieben.

Wenn jemand "Beweise" will (weil er das auch regelmäßig macht und somit verunsichert ist, ob die Geschichte der Wahrheit entspricht), ist das natürlich was anderes...
 
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kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
Eine weitere nicht unwichtige Frage ist, wo (LH-Homepage oder Reisebüro) Du den Skandinavien-USA-Trip gebucht hast und wer jetzt auf Dich zugekommen ist (LH selbst oder das Reisebüro).
 

Redneck_First_Flyer

Erfahrenes Mitglied
02.10.2016
724
0
Hast Du Reservierungen (und etwaig erfolgte Online Check-ins) für die betroffenen Legs rausnehmen lassen?

Falls nicht, kann ich mir schon vorstellen, dass die LH Dir nicht sonderlich wohlgesonnen ist. Nicht nur kann man den Sitz nicht anderweitig vergeben, sondern man muss sich auf mit dem no-show rumschlagen.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Zusatzfrage wäre noch, ob der TO ein "normaler", unbelasteter Kunde der LH ist, oder (das könnte ich mir vorstellen) schon von sich aus die LH in andere Streits verwickelt hat und das Imperium jetzt zurück schlägt?
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.790
877
Bayern & Tirol
1) Ich weiss nicht ob der OP ein Troll ist oder nicht.

Wenn nicht:

2) Nichts zahlen und warten bis LH Geld will.
3) Guten Anwalt für Luftverkehrsrecht nehmen
4) Gewinnen (Chancen sind da sehr hoch).

Wenn schon:
Warum Troll? Jemand von der LH, der hier Angst und Schrecken schüren möchte? Jemand der sich wichtig machen möchte?
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Falls nicht, kann ich mir schon vorstellen, dass die LH Dir nicht sonderlich wohlgesonnen ist. Nicht nur kann man den Sitz nicht anderweitig vergeben, sondern man muss sich auf mit dem no-show rumschlagen.
Wohlgesonnen oder nicht, so hohe Vertragsstrafen wird man bei B2C schwer in den AGB vereinbaren können.
Und möchte Hansa jetzt auch Geld, wenn es so zu einem No-Show kommt?
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.551
239
Point Place, Wisconsin
...Der Sachverhalt ist doch klar: Hat LH das Recht, wenn ein Kunde durch Verfallenlassen des letzten Legs die LH-Preispolitik umgeht, den Preis für die tatsächlich geflogene Strecke nachzuberechnen (und da er bereits im Voraus einen parallelen LH-Flug FRA-XXX gebucht hat, fällt auch das Argument weg, ihm sei es in FRA nicht gut gegangen / ihm sei ganz unerwartet was dazwischengekommen usw.)? ...

Naja, als das sehe ich ganz anders.
Ich würde immer mit dem Drei-Gänge Menü im Restaurant argumentieren, welches man bestellt und bezahlt, den Nachtisch dann aber nicht isst.
 

Arus

Erfahrenes Mitglied
05.07.2015
2.377
722
FRA
Immerhin hat sich der TO nicht für diesen Thread extra registriert (außer der Plan zum Posten entstand schon im August).

Wenn da was wahres dran sein sollte, dann hatte LH wohl in der letzten Streikserie ungenutzte Kapazitäten vom Personal in der Verwaltung genutzt. :D

Mich würde interessieren, warum der günstige ex-Skandinavien Flug von Relevanz ist bei dieser Story.
 
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janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.043
1.254
DUS, HAJ, PAD
Immerhin hat sich der TO nicht für diesen Thread extra registriert (außer der Plan zum Posten entstand schon im August).
...

Naja, die proTrolls haben doch alle mehrere ungenutzte Schläfer Accounts die für solche Zwecke ausgegraben werden.
Für mich jemand mit jetlag, der nicht Schlafen kann, so lange bis ich vom Gegenteil überzeugt bin. ;)

Ja, die Frage ist klar formuliert, theoretisch wurde das aber auch schon mehrfach diskutiert. Spannender ist ob es wirklich passiert ist.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
520
LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in...

Man kann annehmen, dass es die parallele Zusatzbuchung war die LH aufgefallen ist. Wäre diese bei einer anderen Gesellschaft gewesen, dann wäre wohl nicht passiert.

Flyglobal
 
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rcs

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Teammitglied
06.03.2009
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4.719
München
Interessanterweise hat just gestern einer der größeren deutschen Ticketgroßhändler folgenden Text an die Partner-Reisebüros verschickt:

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass sich Lufthansa bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge bzw. Nichtnutzung gebuchter Teilstrecken das Recht vorbehält, den Flugpreis nachzuberechnen. Dies erfolgt auf Basis der tatsächlich genutzten Strecken, bezogen auf den Ausstellungszeitpunkt, und zwar unabhängig vom zu Grunde liegenden Motiv. Bitte lesen Sie daher immer aufmerksam die Fare Notes, um hier Nachbelastungen zu vermeiden.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Vielleicht war auch irgendjemand so blöd, die LH zu verklagen, weil sie sein Gepäck nicht in FRA ausladen wollten?
Und jetzt die entsprechende "Rache"?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Interessanterweise hat just gestern einer der größeren deutschen Ticketgroßhändler folgenden Text an die Partner-Reisebüros verschickt:

Jetzt wird es wohl ernst.......

Dann mal schauen was die Gerichte zum 3 Gänge Menu sagen.
 
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