LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.404
783
MUC/EDMM
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...oder man fliegt die Tickets einfach so ab wie gebucht. Problem gelöst. Also nicht dass da je ein Problem war.
Reisepläne können sich kurzfristig ändern. Warum soll man für die Nichtinanspruchnahme der Beförderungsleistung (letztes leg verfallen lassen ohne eingecheckt zu haben) zusätzlich was zahlen. Der Carrier kann den freigewordenen Platz erneut verkaufen und hat sogar einen zusätzlichen Gewinn.

Bin wirklich mal auf die Urteile gespannt. IMHO müsste der Carrier nachweisen, dass ihm durch das Verfallenenlassen des letzten Segments tatsächlich ein Schaden entstanden ist?

Gebe die Frage an die Rechtsexperten des Forums weiter. ...
 
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Rambuster

Guru
09.03.2009
19.551
238
Point Place, Wisconsin
Mein eigenes Reisebüro des Vertrauens hat mir soeben auch bestätigt, dass LH mittlerweile jede Menge Belastungen schickt, wenn "Absicht" nachgewiesen werden kann.
Sie buchen solche Tickets nur noch sehr selektiv.
 
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A

Anonym-36803

Guest
Reisepläne können sich kurzfristig ändern. Warum soll man für die Nichtinanspruchnahme der Beförderungsleistung (letztes leg verfallen lassen ohne eingecheckt zu haben) zusätzlich was zahlen. Der Carrier kann den freigewordenen Platz erneut verkaufen und hat sogar einen zusätzlichen Gewinn.

Mir geht es nicht um den einen Fall, in dem jemand tatsächlich krank wird oder sich dessen Pläne kurzfristig ändern. In der großen Überzahl (zumindest hier auf das Forum beschränkt) wird das jedoch absichtlich gemacht, um zwar die Vorteile bei Abflug aus dem Ausland mitzunehmen (i.d.R. ein deutlich geringerer Preis für eine höherwertige Klasse), mit den Nachteilen aber nicht leben zu müssen (längere Reise, ggf. eine Übernachtung im europäischen Ausland mehr).

Mir ist klar, dass dies hier eine unpopuläre Meinung ist, aber ich finde, dass ich, wenn ich solche Tickets buche, die auch komplett abfliegen sollte.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Ich würde immer mit dem Drei-Gänge Menü im Restaurant argumentieren, welches man bestellt und bezahlt, den Nachtisch dann aber nicht isst.

Der vorliegende Sachverhalt ist ja anders:

So wie du das schreibst, gilt das sicher für den Normalzahler, der den vollen Preis für das Menu zahlt.

Im vorliegenden Fall ist aber so, dass das Frankfurter Restaurant (um zusätzliche Kunden zu gewinnen) in einem norwegischen Anzeigenblatt damit wirbt, dass man das 3-Gänge-Menu im Sonderangebot zum halben Preis bekommt, wenn man es schafft auch wirklich alles aufzuessen....
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.408
110
BSL
Ob sich wirklich genügend Richter finden lassen, die 1. LHs Preispolitik verstehen und 2. unterstützen wollen?

Das wird den üblichen Weg gehen: LH schreibt böse Briefe, manche Zahlen, manche nicht. Wenn es in Richtung Klage geht, wird sich aussergerichtlich (zugunsten des Kunden) geeinigt, um ein (für LH negatives) Urteil zu vermeiden (welches nach Veröffentlichung die allg. Erfolgsquote der bösen Briefe mindern würde).

Ich sehe hier schon fast die LH als Troll. Die Methode kommt mir aber sowieso bekannt vor: Gibt es eigentlich diese Abmahngeschichten für heruntergeladene Sachen noch?
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Ob sich wirklich genügend Richter finden lassen, die 1. LHs Preispolitik verstehen und 2. unterstützen wollen??

Das Tarifsystem ist ja schon vom BGH grundsätzlich gebilligt worden; aufgrund der internationalen Gepflogenheiten.

Das Einzige was damals bemängelt wurde war, dass der Kunde nicht die Auswahl hat, ob er die Coupons flexibel einsetzen möchte. Diese Auswahl hat er jetzt aber seit diesem Gerichtsurteil - also alles o.k.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Das Tarifsystem ist ja schon vom BGH grundsätzlich gebilligt worden; aufgrund der internationalen Gepflogenheiten.

Das Einzige was damals bemängelt wurde war, dass der Kunde nicht die Auswahl hat, ob er die Coupons flexibel einsetzen möchte. Diese Auswahl hat er jetzt aber seit diesem Gerichtsurteil - also alles o.k.

Da ging es um Reihenfolge. So lange der Kunde bezahlt hat, wird ihn keiner zum Fliegen zwingen können. Eine AGB zur Nachbelastung wird nicht standhalten. Da würde ich hoch drauf wetten ;)
 
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rotanes

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01.06.2010
7.016
6
HAM
Da ging es um Reihenfolge. So lange der Kunde bezahlt hat, wird ihn keiner zum Fliegen zwingen können. Eine AGB zur Nachbelastung wird nicht standhalten. Da würde ich hoch drauf wetten ;)

da stimme ich zu.

Allerdings wird kein Richter die LH zwingen, das Gepäck vorzeitig auszuladen. Darauf würde ich ebenfalls wetten.

Außerdem ist komplizierter falls es um Flüge nach außerhalb Schengen geht (wo möglicherweise der Pax gar keine Einreisebefugnis nach D hätte; bzw. die LH das (gegen Entgelt) dann erst noch prüfen müsste).
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.062
13.538
Das Urteil passt dahingehend nicht, dass ihmzufolge LH die Reihenfolge der Fluege vorschreiben bzw. beim Auslassen eines Fluges alle weiteren streichen darf. Hier geht es aber um den letzten Flug.

Oder, uebersetzt in die Restaurant-Analogie: Das Restaurant darf dem Gast vorschreiben, dass er das Dessert nicht als erstes bekommt. Wenn es ihm als letztes auf den Tisch gestellt wird, darf er es aber zurueckgehen lassen. Hoechstens muesste er Entsorgungskosten zahlen.

Wenn LH nicht hoehere Kosten durch das Nicht-Antreten des letzten Legs nachweist (z.B. Verspaetung wegen Wartens, Nachberechnung von Steuern und Gebuehren, die sich bei ankommenden und umsteigenden Passagieren unterscheiden) sind sie an der Stelle mE auf verlorenem Posten.
 
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Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.404
783
MUC/EDMM
Falls eine Nachberechnung bei Weglassens des letzten Segments tatsächlich höchstrichterlich gebilligt werden sollte, müsste im Gegenzug dem PAX eine Nachberechnung erlaubt werden, wenn er z.B. einen simplen r/t bucht, dann aber den Rückflug nicht in Anspruch nimmt.
Dann sollte der häufig günstigere o/w-Preis berechnet und dem PAX der Differenz-Betrag zum r/t erstattet werden.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Wenn LH nicht hoehere Kosten durch das Nicht-Antreten des letzten Legs nachweist (z.B. Verspaetung wegen Wartens, Nachberechnung von Steuern und Gebuehren, die sich bei ankommenden und umsteigenden Passagieren unterscheiden) sind sie an der Stelle mE auf verlorenem Posten.

Grundsätzlich glaube ich das auch.

ABER: Es geht nicht nur um Kosten, sondern auch um Erlöse.

Ein Gericht wird akzeptieren müssen, dass ein Flug von (z.B.) New York nach Oslo auf dem Markt einen anderen Preis hat, als ein Flug von New York nach Frankfurt.

Sollte ein Gericht so eine Realität ignorieren, würde es damit de facto ein Grundprinzip der Marktwirtschaft außer Kraft setzen.
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
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Wien
Bei einer Schnitzelhauskette bekommt man wenn man zwei Riesen Cordon Bleu mit mehreren Beilagen innerhalb von einer Stunde im Restaurant isst, das ganze kostenfrei. Inkl. Getränk.
Komme ich mit meiner Argumentation ich esse nur eines (und das nicht ganz) auf durch?
Das andere Cordon können Sie ja gerne weiterverkaufen/verschenken/selbst essen? Haben Sie ja sogar noch einen Gewinn!
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.062
13.538
Grundsätzlich glaube ich das auch.

ABER: Es geht nicht nur um Kosten, sondern auch um Erlöse.

Ein Gericht wird akzeptieren müssen, dass ein Flug von (z.B.) New York nach Oslo auf dem Markt einen anderen Preis hat, als ein Flug von New York nach Frankfurt.

Sollte ein Gericht so eine Realität ignorieren, würde es damit de facto ein Grundprinzip der Marktwirtschaft außer Kraft setzen.

Fair enough - aber der Nachweis, dass durch die Buchung JFK-FRA-OSL eine Buchung JFK-FRA verhindert wurde, die mehr erloest haette, duerfte nie zu fuehren sein.
 
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mojito25

Erfahrenes Mitglied
07.06.2010
1.354
3
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Es wuerde mich schwer wundern wenn

a) mich in zukunft die LH daran hindern kann meine Fluege abfliegend aus DUB, CPH, LUX, PRG etc. zu buchen
b) mich die LH dazu zwingen kann einen gebuchten und bezahlten Flug zu besteigen
c) mich dafuer haftbar macht, dass ich nicht den gesamten Flugplan abfliege.

Die Couponreihenfolge hat meines Erachtens etwas (wie der Name ja schon sagt) mit der Reihenfolge der Fluege auf dem gebuchten Flugplan zu tun, jedoch nichts wann ich meine Reise aus younameit unterbreche.

Bekomme ich dann eigentlich Geld zurueck, sofern ich doch fruher aussteige und der Flug dann womoeglich guenstiger wird? Beispiel vom letzten Jahr:

DTW-FRA-PAD: 3200 Euro
DTW-FRA: 2700 Euro

Anscheinend muss man die Srreikkosten wieder reinholen...
 
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mojito25

Erfahrenes Mitglied
07.06.2010
1.354
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Bei einer Schnitzelhauskette bekommt man wenn man zwei Riesen Cordon Bleu mit mehreren Beilagen innerhalb von einer Stunde im Restaurant ist, das ganze kostenfrei. Inkl. Getränk.
Komme ich mit meiner Argumentation ich esse nur eines (und das nicht ganz) auf durch?
Das andere Cordon können Sie ja gerne weiterverkaufen/verschenken/selbst essen? Haben Sie ja sogar noch einen Gewinn!

Der Vergleich hinkt, da du dein Schnitzel schon bezahlt hast. Es war nur guenstiger zwei zu bestellen als eins. Wenn du das zweite nicht isst, wird dir auch nicht gesagt, jetzt zahlst du aber den Einzelpreis...
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
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HAM
Fair enough - aber der Nachweis, dass durch die Buchung JFK-FRA-OSL eine Buchung JFK-FRA verhindert wurde, die mehr erloest haette, duerfte nie zu fuehren sein.

möglicherweise eben doch im Falle des TO.

Falls derjenige sein Ticket FRA-XXX zum Beispiel 5 Minuten nach seiner Buchung JFK-FRA-OSL gebucht hat, dürfte das der Nachweis sein, dass er in Wirklichkeit nie nach OSL wollte und nur das billigere Ticket kaufen wollte....
 

mojito25

Erfahrenes Mitglied
07.06.2010
1.354
3
STR
möglicherweise eben doch im Falle des TO.

Falls derjenige sein Ticket FRA-XXX zum Beispiel 5 Minuten nach seiner Buchung JFK-FRA-OSL gebucht hat, dürfte das der Nachweis sein, dass er in Wirklichkeit nie nach OSL wollte und nur das billigere Ticket kaufen wollte....

Und man kann nur Fluege buchen, die man auch antreten moechte? Der Lufthansa ist kein direkter Schaden entstanden.

Ob man indirekte Schaeden wie entgagenen Gewinn und entgangene Opportunitaeten so eintreiben kann, wage ich auch hier zu bezweifeln.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Ich gehe jede Wette ein, dass es sich im vorliegenden Fall nicht um einen "normalen" Nichtantritt des letzten Segmentes handelt, sondern dass da noch irgendetwas Anderes vorgefallen ist.
Was auch immer: Beschwerde wegen der Gepäckbeförderung bis zum Endziel, Meilengutschrift, Irrop/Umleitung, und was da sonst noch für Probleme auftreten können ....
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.320
9.146
BRU
möglicherweise eben doch im Falle des TO.

Falls derjenige sein Ticket FRA-XXX zum Beispiel 5 Minuten nach seiner Buchung JFK-FRA-OSL gebucht hat, dürfte das der Nachweis sein, dass er in Wirklichkeit nie nach OSL wollte und nur das billigere Ticket kaufen wollte....

Oder der Flug FRA-XXX sich zeitlich mit FRA-OSL überschneidet, so dass klar ist, dass er nicht beide Flüge antreten kann.

Wobei das Verbot der "doppelten" Buchungen ja auch so ein Fall ist, wo ich mir nicht sicher bin, wie die LH das vor Gericht begründen will. Wenn ich etwa 2 Flex-Tickets buche, eines für 16.00 Uhr und eines für 18.00 Uhr, weil ich nicht weiß, welchen Flug ich erwische oder meine Termine einfach noch nicht feststehen, und ich daher 2 (sich zeitlich überschneidende) Tickets zu unterschiedlichen Zielen buche, sehe ich nicht so ganz, wie LH die hier immer wieder berichteten Stornierungen wegen Doppelbuchungen rechtfertigen kann.
 
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doedl

Erfahrenes Mitglied
11.10.2012
572
38
Falls derjenige sein Ticket FRA-XXX zum Beispiel 5 Minuten nach seiner Buchung JFK-FRA-OSL gebucht hat, dürfte das der Nachweis sein, dass er in Wirklichkeit nie nach OSL wollte und nur das billigere Ticket kaufen wollte....
Mal abgesehen, ob der Fall ein realer ist, obiges scheint stimmig zu sein. Solch eine Buchungsstrategie is definitiv nicht empfehlenswert.
Andererseits wäre ich auch sehr unangenehm überrascht, wenn der Kunde verpflichtet ist, den Flug anzutreten. Kann ich denn nicht entscheiden, dass ich zwar fr die Leistung bezahle, sie aber dann doch nicht abnehme?