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Du meinst wie es in Österreich und Italien erlaubt ist? Auf CAI-VIE-NRT kann CAI-NRT afaik ohne Gefahr ausgelassen werden, das Ticket behält weiterhin seine Gültigkeit.
Und welchen Teil des Tickets möchtest du noch abfliegen
Du meinst wie es in Österreich und Italien erlaubt ist? Auf CAI-VIE-NRT kann CAI-NRT afaik ohne Gefahr ausgelassen werden, das Ticket behält weiterhin seine Gültigkeit.
Falls du mit „Österreich“ Verbraucher mit Wohnsitz in Österreich meinst, ja dann kann man bereits jetzt jedes beliebige erste Leg auslassen (soweit die in den ABB genannten Gründe zutreffen).
Ist korrigiert...Das sollte wohl CAI-VIE heissen.
Das ist zum Glück nur eine Ausnahme in Europa und lässt sich durch die Bahnsteigsperren natürlich auch gut durchsetzen. Eurostar handhabt das nur in Richtung Continent ---> UK so, nicht in umgekehrter Richtung.Im UK würde man das sehr anders sehen. Dort hindern Dich die Bahnsteigsperren ggfls. daran und es wird munter nachkassiert.
In welcher Hinsicht?Aber Du weißt doch genau, dass ein Ticket AAAxBBBxCCC ein anderes ist als AAA-BBB-CCC - oder?
Falls du mit „Österreich“ Verbraucher mit Wohnsitz in Österreich meinst, ja dann kann man bereits jetzt jedes beliebige erste Leg auslassen (soweit die in den ABB genannten Gründe zutreffen).
spätestens hier wird diskriminiert
Das verstehst du wirklich nicht? Nach knapp 3.000 Posts in diesem Thread?In welcher Hinsicht?
und mit denen wird der LH-ex-DE Tarif abgerechnet, wetten?
Wetten nicht? Wir rechnen Kosten gegen Beleg ab.
Im UK würde man das sehr anders sehen. Dort hindern Dich die Bahnsteigsperren ggfls. daran und es wird munter nachkassiert. Aber Du weißt doch genau, dass ein Ticket AAAxBBBxCCC ein anderes ist als AAA-BBB-CCC - oder?
Aus Sicht des Handelsgerichts Wien ist das Verlangen einer Extrazahlung für ein Weniger an Leistung rechtswidrig.
Wenn es so ist, wieso buchst Du denn deine Flüge nicht einfach entsprechend so wie Du sie abfliegen willst?Ich glaube kaum, dass das kurze inländische Segment einen großen Einfluss auf den Ticketpreis hat, insofern werden sie wohl kaum klagen.
Das Thema wurde hier ja schon einmal diskutiert. Lufthansa hatte Fluggästen, die das letzte Segment nicht genutzt haben eine satte Nachzahlung aufgebrummt. Vor Gericht hat der Kranich in der ersten Instanz dann aber eine Bruchlandung hingelegt. Allerdings ging LH wohl in Berufung. Weiss jemand, ob es da schon ein Urteil gibt?
Ich habe das vor 2 Jahren mal gemacht: STR-VIE-DME, zurück DME-FRA-STR. Auf dem Rückweg bin ich an der Sicherheitskontrolle in FRA gescheitert und habe auf das letzte Segment verzichtet. Letztendlich war ich mit dem ICE früher zu Hause als mit dem Flieger. Von LH kam keine Reaktion.
Jetzt geht es wieder STR-VIE-CAI (mit Austrian) und zurück mit LH über FRA nach STR. Da die Ankunft in STR spät am Abend ist, möchte ich mir die Option offenhalten, ab FRA die Bahn zu nehmen.
Ich glaube kaum, dass das kurze inländische Segment einen großen Einfluss auf den Ticketpreis hat, insofern werden sie wohl kaum klagen. Dennoch, besteht Gefahr, eventuell auf eine Blacklist zu kommen und bei LH kein Ticket mehr zu bekommen?
Danke,
in Beitrag #2484 fand ich die Lösung.
Ich hätte mir auch kaum vorstellen können, dass die Airline da Recht bekommen hätte. Schließlich ist ihr durch den "No show" kein direkter Schaden entstanden. Trotzdem bleibt die Möglichkeit, dass LH interne "Strafen" verhängt, wie der Verlust von Statusmeilen oder im Extremfall Verweigern des Ticketverkaufs.
Gähn, es wurde nicht über das Weglassen verhandelt, sondern darum wie LH zu der Höhe der Nachforderung kommt - und genau deshalb wurden die verurteilt: es muss bei der Buchung der Betrag genannt werden, der bei Auslassen des letzeten Legs nachgefordert wird