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Allgemeine Regeln für Umbuchungen von Lufthansa-Tickets
Grundsätzliche Tarifregeln - Umbuchungen von Tickets, die seit 25.08.2020 bzw. 01.09.2020 ausgestellt wurden ("voluntary")
Kulanzregel TWP2107 - gültig für alle Tickets, die bis 31.07.2021 ausgestellt wurden und "on hold" gesetzt wurden (und nicht von einer Flugstreichung betroffen waren und "involuntary" umgebucht werden sollen)
Grundsätzliche Regeln - Umbuchungen von Tickets, die von einer Flugstreichung oder Flugplanändeurng betroffen sind ("involuntary")
Grundsätzliche Regeln - Erstattungen von Tickets, die von einer Flugstreichung oder Flugplanänderung betroffen sind ("involuntary")
- Generell gilt: Änderung des Reisenden („Name Change“) ist nicht zulässig
Grundsätzliche Tarifregeln - Umbuchungen von Tickets, die seit 25.08.2020 bzw. 01.09.2020 ausgestellt wurden ("voluntary")
- Für Tickets mit einem Ausstellungsdatum seit dem 25. August 2020 sind alle Tickets der Lufthansa Group umbuchbar.
- Tickets, die in Economy Light oder Business Saver (EU-Tarifkonzept) bis 31. Juli 2021 ausgestellt wurden, sind seit dem 1. August 2021 einmalig ohne Umbuchungsgebühr umbuchbar.
- Tickets, die nicht in Economy Light oder Business Saver (EU-Tarifkonzept) seit dem 25. August 2020 ausgestellt wurden, sind bis auf Weiteres beliebig oft ohne Umbuchungsgebühr umbuchbar. Sollte diese Regelung irgendwann eingestellt / geändert werden, sind diese Tickets danach mindestens einmalig ohne Umbuchungsgebühr umbuchbar.
- Für Tickets, die bis 31. Juli 2021 ausgestellt wurden, darf die Strecke inkl. Start- und Zielort geändert werden.
- Für Tickets, die seit dem 1. August 2021 ausgestellt wurden, darf in Economy Light oder Business Saver (EU-Tarifkonzept) nur die Streckenführung, nicht aber der Start- und/oder Zielort geändert werden.
- In allen Fällen muss bei der Umbuchung der Tarif und die Steuern neu berechnet werden und es ist ggf. eine Aufzahlung zu leisten, wenn der ursprüngliche Tarif für die neuen Reisedaten und/oder die neue Streckenführung nicht mehr anwendbar ist.
Kulanzregel TWP2107 - gültig für alle Tickets, die bis 31.07.2021 ausgestellt wurden und "on hold" gesetzt wurden (und nicht von einer Flugstreichung betroffen waren und "involuntary" umgebucht werden sollen)
- Gültig für Buchungen mit OS/LH/LX/SN/EN Ticket (257/220/724/082/101), das bis einschließlich 31. Juli 2021 ausgestellt wurde
- Das ursprünglich gebuchte Reisedatum muss zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. August 2021 liegen
- Tickets mit ursprünglichem Reisedatum bis 31. März 2020 mussten bis 15. Januar 2021 umgeschrieben werden - für diese Tickets gibt es keine Kulanz mehr
- Es muss ein Flug von OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN enthalten sein
- Einmalig nutzbar - unabhängig davon, ob der Flug gestrichen wurde oder nicht
- Die Umbuchung/Umschreibung muss bis 15.03.2022 vorgenommen werden
- Für Tickets mit einem ursprünglich gebuchten Flug zwischen 1. April 2020 und 15. Januar 2021 kann die maximale Tarif- und Ticketgültigkeit bis zum 15. März 2022 verlängert werden.
- Fluggäste können einmalig ohne Umbuchungsgebühr umbuchen. Tarif und Steuern wird nachberechnet; ggf. ist eine Aufzahlung erforderlich
- Neuer Reiseantritt bis spätestens 31. Dezember 2022
- Start und Zielort der Reise können geändert werden (Ausnahme: innerdeutsche Tickets dürfen nicht in internationale Tickets umgeschrieben werden und umgekehrt)
- Diese Umbuchungen/Umschreibungen sind auch für bereits umgebuchte/umgeschriebene PNRs/Tickets zulässig (frühere Umschreibungen auf Basis einer Kulanzregel oder aufgrund von gestrichenen Flügen)
- Falls sich durch eine Streckenänderung nach einem gestrichenen Flug ein niedrigerer neuer Ticketpreis ergibt, hat der Passagier Anspruch auf die Erstattung der Differenz (residual value). Sollte keine Flugstreichung vorliegen, richten sich etwaige Erstattungen nach den Regeln des gebuchten Tarifs.
- Wichtig: Reisende mit einem ursprünglich geplanten Reiseantritt ab 1. September 2021 können freiwillige Umbuchungen nur auf Basis der Tarifbedingungen vornehmen – unabhängig vom Ausstellungsdatum des Tickets.
Grundsätzliche Regeln - Umbuchungen von Tickets, die von einer Flugstreichung oder Flugplanändeurng betroffen sind ("involuntary")
- Gültig für Buchungen, die auf Lufthansa (220), Austrian (257), Brussels Airlines (082) und Swiss (724) Ticketdokument ausgestellt sind (Air Dolomiti / EN hat hier noch abweichende Regeln)
- Umbuchung ist aufgrund einer Flugplanänderung oder Flugstreichung erforderlich
- Umbuchung im ursprünglichen Städtepaar (Start- und Zielort dürfen nicht verändert werden; Umsteigepunkt kann geändert werden - z.B. ZRH statt FRA)
- Falls die ursprünglich bezahlte Buchungsklasse nicht verfügbar ist, darf in der selben Reiseklasse ungeachtet der Buchungsklassenverfügbarkeit umgebucht werden; die Umbuchung muss dabei auf Flugnummern der Lufthansa Group erfolgen (OS, LH, LX, SN, EN, EW, 4Y) die von den Airlines der Lufthansa Group (OS, LH, LX, SN, EN, EW, 4Y, WK) oder von einem Wetlease-Partner ausgeführt werden.
- Zustätzlich darf auch auf Flugnummern von AC, UA und NH umgebucht werden, sofern die Flüge von AC, UA und NH jeweils selbst ausgeführt werden. Dabei ist die ursprünglich bezahlte Buchungsklasse zu buchen; innerhalb von +/- 3 Tagen vom ursprünglichen Reisedatum darf auch die günstigste verfügbare Buchungsklasse in der selben Reiseklasse gebucht werden.
- Andere Airlines dürfen genutzt werden, wenn diese im ursprünglichen Tarif zugelassen sind und in der für den gezahlten Tarif anwendbaren Buchungsklasse verfügbar sind.
- Zusätzliche Stopover (=Unterbrechungen >24 Stunden) sind nicht gestattet, außer sie sind in den Tarifregeln erlaubt
- Weitere Umbuchungen auf Fremdairlines außerhalb der Lufthansa Group werden im Einzelfall entschieden.
- Die Umbuchung/Umschreibung kann jederzeit (jedoch innerhalb der Gültigkeit des Tickets = 1 Jahr ab Ausstellungsdatum) vorgenommen werden.
- Abgelaufene Tickets mit einem ursprünglichen Reisedatum zwischen dem 01.02.2020 und 31.12.2020 dürfen abweichend auch außerhalb der Ticketgültigkeit umgebucht werden, so lange das Ticket noch im System abrufbar ist (technisches Maximum 720 Tage nach dem letzten Reisedatum)
- Für den neuen Reiseantritt gilt terminlich keine Einschränkung, sofern innerhalb der Ticketgültigkeit umgebucht wird
Grundsätzliche Regeln - Erstattungen von Tickets, die von einer Flugstreichung oder Flugplanänderung betroffen sind ("involuntary")
- Flugplanänderung (mehr als 24 Stunden vor Abflug):
Eine Erstattung auf Involuntary Basis einer Flugstreichung ist seit März 2021 nur dann erlaubt, wenn sich eine Änderung der Abflug- und/oder Ankunftszeit von mehr als zwei Stunden ergibt. Änderungen der Flugnummer und/oder Zeitenänderungen von zwei Stunden oder weniger berechtigen aus Sicht der Lufthansa nicht zur Erstattung auf unfreiwilliger Basis. Die zwei Stunden werden im Fall von Umsteigeverbindungen vom Startort zum Zielort gerechnet und nicht in Hinblick auf einen einzelnen Flug. Seit Januar 2022 gibt es aufgrund des EuGH-Urteils abweichend hiervon ein Erstattungsanspruch, wenn die Abflugszeit mehr als eine Stunde vorverlegt wird. - Flugunregelmäßigkeit (innerhalb von 24 Stunden vor Abflug):
Entsprechend der EU-Fluggastrechte bieten die Airlines der Lufthansa Group in diesem Fall eine Erstattung im Fall einer Flugstreichung oder einer Verspätung von 5 Stunden oder länger an. - Folgende Umstände berechtigen aus Sicht der Lufthansa Group nicht zu einer Erstattung:
- Reine Flugnummernänderungen, wenn alle anderen Eckdaten des Fluges gleich bleiben
- Änderung der ausführenden Fluggesellschaft, wenn alle anderen Eckdaten des Fluges gleich bleiben
- Technische Anpassungen der Buchungsklassen - Erstattungen ohne Flugstreichungen werden im Fall von Einreiserestriktionen seit dem 16.03.2020 nicht mehr angeboten; ist der Flug nicht gestrichen, richten sich Erstattungen ohne eine Flugstreichung nach den Tarifregeln, auch wenn man nicht einreisen darf.
- Distributionsgebühr (DCC) und Kreditkartenentgelt (OPC) sind nur erstattbar, wenn ein komplett ungenutztes Ticket auf "involuntary"-Basis erstattet wird.
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