So kann man die gewaltige Steigerung der Grundgehälter freilich gesundbeten.
Mein Eindruck ist eher, dass in Erwartung schwieriger Zeiten (stagnierende oder sinkende Umsätze und Gewinne) die Grundgehälter drastisch erhöht werden und zur Kompensation* die variablen Bezüge gesenkt werden. Im umgekehrten Fall - Erwartung eines Booms - werden die Grundgehälter reduziert und zur Kompensation* natürlich die variablen Bezüge deutlich gesteigert. Dies macht aus Sicht der Vorstände ökonomisch Sinn und exakt dies ist auch der Charme meines Standpunktes, während du an die bessere Einsicht* der Entscheider (Aufsichtsrat/ Vorstände) glaubst.
Zu deiner Einschätzung des Berufsbildes des RA: Nun, da auf der Gegenseite ebenfalls ein Volljurist sitzt und das Gericht mit zwischen einem und fünf (in der Verfassungsgerichtsbarkeit acht, in Bayern neun) Volljuristen besetzt ist, scheint deine Diagnose eher eindimensional. Wenn ein RA bei so einem mit Volljuristen besetzten Spielfeld glaubt, dass das Ignorieren von Fakten und Polemik erfolgversprechend ist, gehört im Regelfall zu den beruflichen Verlierern.
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