Das Zahlungsmittelentgelt ist vom Gesetzgeber ausdrücklich anerkannt. In UK seit einer Verordnung von 1990 (die sich ausschließlich auf Kreditkarten bezog, man wollte sie aufheben, aber sie lebt immer noch), in Deutschland spätestens seit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie im Juni 2014. Hatte ich in Deutschland auch mal, in zwei Kiosken an S-Bahnhöfen, aber naja gut. Man kann sich halt überlegen, ob man dann mit Karte zahlt und meinetwegen 30-50 Cent Aufschlag in Kauf nimmt, oder ob man sich doch einen Geldautomaten in der Nähe sucht.
(Zum Mindestumsatz sagt der Gesetzgeber nichts, da hat man diese Wahl nicht, und die Zahlungssysteme wollen diese Mindestumsätze ausdrücklich nicht.)
Credit or debit bezeichnet doch in den meisten Ländern (außerhalb Großbritanniens) bei Debitkartennutzung die Frage, ob das internationale Zahlungssystem oder das einheimische genutzt wird, oder?