Spiegel: Dobrindt erwägt Abschaffung Luftverkehrssteuer

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bonkers

Erfahrenes Mitglied
19.03.2011
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Wenn jemand für ein 99€ Ticket eine Entschädigung von 300€ rausholen kann, finde ich das auch zumindest diskussionswürdig und die Entschädigungen besser zu staffeln als bisher.

Denken wir die Korrelation zum Ticketpreis weiter: warum sollte jemand x% vom Preis erstattet bekommen, wenn seine Firma oder der Kunde das Ticket bezahlt hat.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
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Relativ, denn in der großen Mehrzahl der Fälle entsteht kein Schaden
aber stimmt, eine Pauschale für Peanutsbeträge wäre vielleicht ok

Statt "Pauschale" kann man es auch "Kulanz" nennen, und Unternehmen, die den Service-Gedanken leben, machen das auch so. :idea: Auch ohne gesetzliche Verpflichtung.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
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Denken wir die Korrelation zum Ticketpreis weiter: warum sollte jemand x% vom Preis erstattet bekommen, wenn seine Firma oder der Kunde das Ticket bezahlt hat.


Jein. Wenn es nur rein darum geht, einen Ticketpreis zu mindern, weil die versprochene Transportleistung nicht korrekt erfüllt wurde, gebe ich Dir Recht. Wenn es dagegen darum geht, den Pax für die "erlittene Unbill" zu entschädigen, dann ist der Pax ja auch der Leidtragende, unabhängig davon, wer das Ticket bezahlt hat.
 

bonkers

Erfahrenes Mitglied
19.03.2011
1.556
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Jein. Wenn es nur rein darum geht, einen Ticketpreis zu mindern, weil die versprochene Transportleistung nicht korrekt erfüllt wurde, gebe ich Dir Recht. Wenn es dagegen darum geht, den Pax für die "erlittene Unbill" zu entschädigen, dann ist der Pax ja auch der Leidtragende, unabhängig davon, wer das Ticket bezahlt hat.

Richtig, aber warum soll die Entschädigung von A 100 € betragen und die von B nur 10 €, was jeweils 10% des vom AG gezahlten Ticketpreis ausmacht? Der Unbill den beide erleideten war identisch, die Entschädigung nicht, obwohl beide das Tocket nicht selber zahlte. Nur weil die DB dies so macht, heißt es nicht, dass es eine gute Lösung ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
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HAM
Wichtiger noch als eine Neureglung des Ausgleichsbetrages finde ich eine Klarstellung des Begriffes "außergewöhnliche Umstände" als Grund für Ausnahmen.

Das ist ja im Moment eher eine ABM-Maßnahme für Juristen und bedarf dringend einer Definition durch den Gesetzgeber.

Ich persönlich würde stattdessen für "höhere Gewalt" plädieren. Und wie schon oben gesagt dann eine sinnvollere Staffelung, sowohl der Verspätungszeiten als auch der Beträge.
 
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Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
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MRS
Das ist ja im Moment eher eine ABM-Maßnahme für Juristen und bedarf dringend einer Definition durch den Gesetzgeber.

Das ist ja das schöne an Juristen: Einig werden Sie nie. Wenn man dann auch Juristen aus 28 verschiedenen Staaten versammelt, die zudem noch aus verschiedenen Rechtssystemen kommen, ist an Definitionen kaum zu denken.

Ich persönlich würde stattdessen für "höhere Gewalt" plädieren.

Auch "höhere Gewalt" steht für Diskussion offen. Wenn man sich z.B. die Entscheidungen des EuGH zum technischen Defekt anschaut, merkt man wie weit man die Anwendung der VO dehnen kann. Meines Erachtens sind Pannen beispielsweise weder automatisch höhere Gewalt noch von der Airline zu verantworten.

Man kann sein Flugzeug bestens warten und regelmässig untersuchen und trotzdem mit einer Panne stranden. Wieso die Airline dann nach verschiedenen Urteilen zahlen soll, verwundert mich schon. Wenn im Gegensatz eine Airline mit abgerockten Kisten rumfliegt, an allen Ecken spart und Teile bis zum absoluten Maximum strapaziert, ehe man diese tauscht, sehe ich keinen Grund weshalb die Airline dann bei einem Defekt auch Entschädigungen zahlt, da das Pannenrisiko durch die eigene Wartungspolitik entsprechend erhöht wird.

Natürlich könnte man das System anpassen und derartige Parameter miteinbeziehen. Allerdings wird das gesamte System so erheblich komplexer und somit auch kostspieliger für alle Parteien.

Am Besten wäre es natürlich, wenn das System so funktioniert, dass Airlines für kulanteres Verhalten belohnt werden (und zum Beispiel keine Entschädigungen zahlen müssen) und für schlechtes Verhalten entsprechend bestraft werden. So könnte man den Airlines zumindest Anreiz geben um den Kunden in den nächsten Flieger zu bekommen, ihm sofort ein Hotel für die Nacht besorgen, kein Overbooking zu betreiben, etc...).

Wenn die Airline alles mögliches gemacht hat um die Verspätung für den Passagier zu minimieren, gibt es keinen Grund nochmals Geld nachzuzahlen.
 
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trichter

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.450
3
Statt "Pauschale" kann man es auch "Kulanz" nennen, und Unternehmen, die den Service-Gedanken leben, machen das auch so. :idea: Auch ohne gesetzliche Verpflichtung.

Ich habe noch nie eine Ausgleichszahlung erhalten so weit ich mich erinnere. Trotzdem finde ich das bestehende System super, an Freiwilligkeit zu glauben ist doch naiv, die halten sich doch nicht einmal an bestehende Regeln!
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
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