Das ist ja im Moment eher eine ABM-Maßnahme für Juristen und bedarf dringend einer Definition durch den Gesetzgeber.
Das ist ja das schöne an Juristen: Einig werden Sie nie. Wenn man dann auch Juristen aus 28 verschiedenen Staaten versammelt, die zudem noch aus verschiedenen Rechtssystemen kommen, ist an Definitionen kaum zu denken.
Ich persönlich würde stattdessen für "höhere Gewalt" plädieren.
Auch "höhere Gewalt" steht für Diskussion offen. Wenn man sich z.B. die Entscheidungen des EuGH zum technischen Defekt anschaut, merkt man wie weit man die Anwendung der VO dehnen kann. Meines Erachtens sind Pannen beispielsweise weder automatisch höhere Gewalt noch von der Airline zu verantworten.
Man kann sein Flugzeug bestens warten und regelmässig untersuchen und trotzdem mit einer Panne stranden. Wieso die Airline dann nach verschiedenen Urteilen zahlen soll, verwundert mich schon. Wenn im Gegensatz eine Airline mit abgerockten Kisten rumfliegt, an allen Ecken spart und Teile bis zum absoluten Maximum strapaziert, ehe man diese tauscht, sehe ich keinen Grund weshalb die Airline dann bei einem Defekt auch Entschädigungen zahlt, da das Pannenrisiko durch die eigene Wartungspolitik entsprechend erhöht wird.
Natürlich könnte man das System anpassen und derartige Parameter miteinbeziehen. Allerdings wird das gesamte System so erheblich komplexer und somit auch kostspieliger für alle Parteien.
Am Besten wäre es natürlich, wenn das System so funktioniert, dass Airlines für kulanteres Verhalten belohnt werden (und zum Beispiel keine Entschädigungen zahlen müssen) und für schlechtes Verhalten entsprechend bestraft werden. So könnte man den Airlines zumindest Anreiz geben um den Kunden in den nächsten Flieger zu bekommen, ihm sofort ein Hotel für die Nacht besorgen, kein Overbooking zu betreiben, etc...).
Wenn die Airline alles mögliches gemacht hat um die Verspätung für den Passagier zu minimieren, gibt es keinen Grund nochmals Geld nachzuzahlen.