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Ganz so ist es nicht: "ass die bei der Typgenehmigungs-
prüfung gemessenen Emissionen denen im praktischen
Fahrbetrieb entsprechen"
Die Eu geht schon davon aus, dass die gemessenen Schadstoffwerte auch im Realbetrieb in etwa stimmen.
...
Das ist ein weites Feld. Per genehmigten Motorschutzgünden wurde damit von allen Zulassungsbehörden (in ganz Europa) bisher alles genehmigt-das ist ja das was ich angesprochen habe. In Sachen Euro 6 mit Urea Tank ist das sicher auch zweifelhaft, wenn man mehr ohne den Motor wirklich zu gefährden einspritzen könne und da hat die Autoindustrie sicher die Bestimmungen Grenzen zu sehr genutzt.
Diese Fahrzeuge, die es besser könnten sind aber zum großen Teil bereis per freiwilligem Softwareupdate umgestellt (Mercedes, Opel z.B.), bzw die Umstellung ist in der Genehmigung. Viele Fahrzeuge mit dieser neuen Software sollten schon teilweise die 2020er RDE bestimmungen schaffen.
Schwieriger ist es mit den nicht UREA Systemen (also reiner NOX Speicherkat)- diese haben viele VW, Ford, BMW (die leichten) und viele andere- da sind die Grenzen nicht einfach dehnbar. Daher auch der 2. Termin, damit man die Hardare auch umstellen und Erproben kann.
Schwierig wird es mit Euro 5 updates: denn die haben im Prinzip oft weder UREA (nur Sondermodelle mit blue irgendwas) noch NOX Speicherkat. Die haben als Änderungsmöglichkeit nur AGR und den NOx zu Partikel trade off zu beeinflussen. Hier ist man schnell wirklich beim Thema Motorschutz, denn keiiner will den Rußpartikelfilter früh zufüllen und sich auch den Motor mit 'zu viel AGR bei allen Temperaturen' versauen. Otionen hängen sehr stark von der Motorkonstruktion ab und welche Reserven der Hersteller in den jeweiligen Komponenten hat. Da kann einer mal 40% Verbesserung erzielen, bei einer anderen Applikation nur 15%.
Rechtlich kann man die Hersteller bei Euro 5 nicht zwingen nachträglich von Euro 5 auf Euro 6 umzurüsten (genauso wie von Euro 4), Fahrverbote hin oder her.
Flyglobal
Und das noch:"Abweichend von der Verordnung 715/2007/EG vereinbarten die EU-Mitgliedstaaten im Oktober 2015 Konformitätsfaktoren, die diese Grenzwerte dahingehend relativieren, dass die Stickoxid-Emissionen im praktischen Fahrbetrieb die Grenzwerte um den betreffenden Faktor sollen überschreiten dürfen. Als Konformitätsfaktoren für die Typenzulassung neuer Modelle sind folgende Faktoren vorgesehen: 2,1 ab September 2017 (das heißt, der Grenzwert darf um 110 % überschritten werden) und 1,5 ab Januar 2020 (das heißt, der Grenzwert darf um 50 % überschritten werden). Für Neufahrzeuge im Allgemeinen soll die Faktoren etwas später gelten: der Faktor 2,1 ab September 2019 und der Faktor 1,5 ab Januar 2021"
Ja das sind die Euro6dtemp und Euro6d Bestimmungen, wo sowohl auf einen 'realistischeren Zyklus' (WLTP), als auch zusätzlich nach RDE Kriterien geprüft wird (auf der Straße), bzw in Straßenssimulation und bei anderen Temperaturen.
Alle Applikationen (auch bei den leichteren Fahrzeugen werden jetzt zug um Zug auf Urea umgstellt, weil ein Freiheitsgrad mehr bietet mehr Möglichkeiten. Diese Umstellung ist glaube ich bei fast allen herstellern im Gange. Das Thema der Add Blue Menge ist auch keins mehr, nachdem das Add Blue ja inzwischen flächeneckend verfügbar ist.
Flyglobal
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