Volkswagen gibt Abgasmanipulation in den USA zu

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flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
520
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Ganz so ist es nicht: "ass die bei der Typgenehmigungs-
prüfung gemessenen Emissionen denen im praktischen
Fahrbetrieb entsprechen"

Die Eu geht schon davon aus, dass die gemessenen Schadstoffwerte auch im Realbetrieb in etwa stimmen.
...

Das ist ein weites Feld. Per genehmigten Motorschutzgünden wurde damit von allen Zulassungsbehörden (in ganz Europa) bisher alles genehmigt-das ist ja das was ich angesprochen habe. In Sachen Euro 6 mit Urea Tank ist das sicher auch zweifelhaft, wenn man mehr ohne den Motor wirklich zu gefährden einspritzen könne und da hat die Autoindustrie sicher die Bestimmungen Grenzen zu sehr genutzt.
Diese Fahrzeuge, die es besser könnten sind aber zum großen Teil bereis per freiwilligem Softwareupdate umgestellt (Mercedes, Opel z.B.), bzw die Umstellung ist in der Genehmigung. Viele Fahrzeuge mit dieser neuen Software sollten schon teilweise die 2020er RDE bestimmungen schaffen.

Schwieriger ist es mit den nicht UREA Systemen (also reiner NOX Speicherkat)- diese haben viele VW, Ford, BMW (die leichten) und viele andere- da sind die Grenzen nicht einfach dehnbar. Daher auch der 2. Termin, damit man die Hardare auch umstellen und Erproben kann.

Schwierig wird es mit Euro 5 updates: denn die haben im Prinzip oft weder UREA (nur Sondermodelle mit blue irgendwas) noch NOX Speicherkat. Die haben als Änderungsmöglichkeit nur AGR und den NOx zu Partikel trade off zu beeinflussen. Hier ist man schnell wirklich beim Thema Motorschutz, denn keiiner will den Rußpartikelfilter früh zufüllen und sich auch den Motor mit 'zu viel AGR bei allen Temperaturen' versauen. Otionen hängen sehr stark von der Motorkonstruktion ab und welche Reserven der Hersteller in den jeweiligen Komponenten hat. Da kann einer mal 40% Verbesserung erzielen, bei einer anderen Applikation nur 15%.
Rechtlich kann man die Hersteller bei Euro 5 nicht zwingen nachträglich von Euro 5 auf Euro 6 umzurüsten (genauso wie von Euro 4), Fahrverbote hin oder her.

Flyglobal


Und das noch:"Abweichend von der Verordnung 715/2007/EG vereinbarten die EU-Mitgliedstaaten im Oktober 2015 Konformitätsfaktoren, die diese Grenzwerte dahingehend relativieren, dass die Stickoxid-Emissionen im praktischen Fahrbetrieb die Grenzwerte um den betreffenden Faktor sollen überschreiten dürfen. Als Konformitätsfaktoren für die Typenzulassung neuer Modelle sind folgende Faktoren vorgesehen: 2,1 ab September 2017 (das heißt, der Grenzwert darf um 110 % überschritten werden) und 1,5 ab Januar 2020 (das heißt, der Grenzwert darf um 50 % überschritten werden). Für Neufahrzeuge im Allgemeinen soll die Faktoren etwas später gelten: der Faktor 2,1 ab September 2019 und der Faktor 1,5 ab Januar 2021"

Ja das sind die Euro6dtemp und Euro6d Bestimmungen, wo sowohl auf einen 'realistischeren Zyklus' (WLTP), als auch zusätzlich nach RDE Kriterien geprüft wird (auf der Straße), bzw in Straßenssimulation und bei anderen Temperaturen.

Alle Applikationen (auch bei den leichteren Fahrzeugen werden jetzt zug um Zug auf Urea umgstellt, weil ein Freiheitsgrad mehr bietet mehr Möglichkeiten. Diese Umstellung ist glaube ich bei fast allen herstellern im Gange. Das Thema der Add Blue Menge ist auch keins mehr, nachdem das Add Blue ja inzwischen flächeneckend verfügbar ist.

Flyglobal
 
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daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Die aktuellen Entwicklungen reissen uns jaeh aus diesem Tagtraum.

Uns? Also Dich vielleicht. Mich nun wirklich nicht. Wenn ich lese, dass die 15 größten Schiffe mehr schädliche Emissionen in die Luft blasen als 750 Millionen Autos dann muss mir niemand mit der Umwelt kommen.

Dass das durch eine Verteuerung moeglich waere, liegt auf der Hand, und dann ist der Gedankenschritt zur Abschaffung der Pendlerpauschale wie gesagt logisch.

Es ist auch möglich, dass der Spitzensteuersatz 80% beträgt nur logisch oder sinnvoll ist es nicht. Ich mein, mir persönlich ist es ziemlich egal ob es die PP gibt, bestraft werden mit der Abschaffung diejenigen die sich eh nicht so ohne weiteres um eine andere Art der Mobilität kümmern können. Sei es weil der öffentliche Nahverkehr schlecht ausgebaut ist oder das Konto für 'saubere' Mobilität nicht ausreicht. Die großen, dicken Autos werden weiterhin gefahren, weil die PP da niemand im Geldbeutel spürt.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.176
513
... dass die 15 größten Schiffe ...

die fahren aber äußerst selten durch die Stuttgarter Innenstadt. Diese selektive Wahrnehmung der veröffentlichten Meinung mag man kritisieren, ist aber so.

... bestraft werden mit der Abschaffung diejenigen die sich eh nicht so ohne weiteres um eine andere Art der Mobilität kümmern können. Sei es weil der öffentliche Nahverkehr schlecht ausgebaut ist oder das Konto für 'saubere' Mobilität nicht ausreicht. Die großen, dicken Autos werden weiterhin gefahren, weil die PP da niemand im Geldbeutel spürt.

Sehe ich anders (wenn wir schon schwarz-weiß malen wollen): Der Hartz-IV-Empfänger hat sowieso keinen Arbeitsplatz, zu dem er pendelt, auch zahlt der keine Steuern auf Einkommen, um von der Pendler-Pauschale zu profitieren. Der "Ungelernte" findet immer Arbeit in unmittelbarer Umgebung, und hat auch gar kein Geld für das schicke Einfamilienhaus in 30 km Entfernung. Der typische Pendler-Pauschale-Nutzer ist doch der Typus Abteilungsleiter bei einem Großkonzern, der täglich mit dem Firmenwagen (Stuttgarter oder Münchner Fabrikat) in die Stadt fährt, weil er auf dem Firmenparkplatz problemlos parken kann. ;)
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
die fahren aber äußerst selten durch die Stuttgarter Innenstadt. Diese selektive Wahrnehmung der veröffentlichten Meinung mag man kritisieren, ist aber so.

Also geht es Dir gar nicht um die Umwelt, dann sag das doch.

Sehe ich anders (wenn wir schon schwarz-weiß malen wollen): Der Hartz-IV-Empfänger hat sowieso keinen Arbeitsplatz, zu dem er pendelt, auch zahlt der keine Steuern auf Einkommen, um von der Pendler-Pauschale zu profitieren. Der "Ungelernte" findet immer Arbeit in unmittelbarer Umgebung, und hat auch gar kein Geld für das schicke Einfamilienhaus in 30 km Entfernung. Der typische Pendler-Pauschale-Nutzer ist doch der Typus Abteilungsleiter bei einem Großkonzern, der täglich mit dem Firmenwagen (Stuttgarter oder Münchner Fabrikat) in die Stadt fährt, weil er auf dem Firmenparkplatz problemlos parken kann. ;)

Die Pendlerpauschale bringt bei einem Firmenwagen nicht all zu viel...

Ich habe einen Firmenwagen, 40km einfach zur Arbeit und kann durch die PP ungefähr nen tausender steuerlich geltend machen. Was davon übrig bleibt kannst Dir ausmalen. Und wie viel mir diese 400 Euro bringen kannst Dir ebenfalls ausmalen.
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
Darf ich an die Fachleute mal eine Frage stellen:

Wir planen einen Golf 7 Facelift neu anzuschaffen - der Wagen rollt 50.000 Km pa durchs Land.
Wir kommen daher um einen 2.0 TDI nicht herum imho.

Mir sind die Unwägbarkeiten der Zukunft klar, aber welche Abgasnorm ist nun die max beste zum
derzeitigen Zeitpunkt? Ich lese immer von Euro 6, aber da scheint es nochmal Buchstaben dazu zu geben?

Welche Abgasnorm erfüllt der o.g. Wagen?

Danke.
 

somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
5.833
4.546
Gummersbach
Juser , ich bestreite meinen bescheidenen Lebensstil derzeit mit dem Vertrieb von Ersatzteilen für Dieselmotoren des VW-Konzerngeschehens seit 2006 . Die haben einen Müll zusammengeschraubt , es ahnt ja gar keiner . Was ich natürlich auf´s Äußerste begrüße . Im Lager hat jemand ein Schild von Audi aufgehängt " Vorsprung durch Technik " , was noch heute regelmäßig für Heiterkeit sorgt . Die haben sich mehrere Jahre mit dem Design von Rücklichtern verausgabt und darüber vergessen wie man Getriebe , Einspritzpumpen und Nockenwellen standfest hinkriegt . Jetzt kommen die Fsi-Benziner auf dem freien Ersatzteilmarkt an , ich könnte manchmal singen vor Vroide . Ich kann aber nicht singen .
 

bonkers

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19.03.2011
1.528
647
Ich kenne mich da nicht so aus, aber ist es nicht ohnehin so, daß für die private Nutzung der (pauschalierte) geldwerte Vorteil versteuert werden muß?
Es muss ein geldwerter Vorteil versteuert werden Firmenwagen (Dienstwagen) Besteuerung - Steuer, Fahrtenbuch, elektronisches Fahrtenbuch - Finanztip, der aber aufgrund der Berechnungsgrundlage durchaus subventioniert sein kann - in den meisten Fällen auch sein wird, ohne jetzt weitere steueroptimietende Gestaltungsspielräume zum Thema Dienstwagen diskutieren zu wollen. Mit der Streichung der Privatnutzung schafft man diese Subvention ab.
 
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peter42

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09.03.2009
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Kleine Autos mit wenig PS fressen aber mehr Sprit auf der Autobahn, als große Autos mit viel PS. Der Motor arbeitet nämlich nicht sehr effizient, wenn man ihm während der ganzen Fahrt die maximale Leistung abverlangt.

Naja, aber nur relativ. An die 15+ l/100km eines Porsches kommt ein Kleinwagen nicht ran.
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
13.307
1.134
Soll sie das denn? :eyeb:



Ja, warum eigentlich nicht? Dann aber bitte "20% auf alles".
Subventionsabbau findet jeder immer gut, solange es nicht an die eigenen Erbhöfe geht. "Nimby".

Unabhängig davon: Der Staat "gewährt" Steuervorteile immer dann, wenn er etwas fördern will (und nicht, weil er seine Bürger so lieb hat). Was, bitte, soll denn hier gefördert werden? Luftikus gab ja in #1289 einen Hinweis. Ist das sinnvoll? Zeitgemäß?
Nein zur Pendlerpauschale wurde er gezwungen, zu den meisten Werbungskosten auch.
 
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peter42

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09.03.2009
13.307
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Ja das sind die Euro6dtemp und Euro6d Bestimmungen, wo sowohl auf einen 'realistischeren Zyklus' (WLTP), als auch zusätzlich nach RDE Kriterien geprüft wird (auf der Straße), bzw in Straßenssimulation und bei anderen Temperaturen.

Alle Applikationen (auch bei den leichteren Fahrzeugen werden jetzt zug um Zug auf Urea umgstellt, weil ein Freiheitsgrad mehr bietet mehr Möglichkeiten. Diese Umstellung ist glaube ich bei fast allen herstellern im Gange. Das Thema der Add Blue Menge ist auch keins mehr, nachdem das Add Blue ja inzwischen flächeneckend verfügbar ist.

Flyglobal

Du hast leider das erste Zitat weggelassen, das klar sagt, dass die Messung realitätsnah sein muss.
 

Wuff

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01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Nein zur Pendlerpauschale wurde er gezwungen, zu den meisten Werbungskosten auch.

Genau, und zwar weil in Deutschland bei der Einkommensteuer das Grundprinzip gilt, dass nicht die Einnahmen als Solches besteuert werden, sondern der Gewinn. Also grob gesagt Umsatz ./. Kosten.

Der Bäcker darf auch den Transportaufwand für das Mehl bei seiner Gewinn-Ermittlung anrechnen. Und er ist auch nicht verpflichtet, seine Backstube möglichst nahe an der Mehlfabrik zu errichten, um den Transportaufwand zu sparen....

Gleiches gilt für den Arbeitnehmer, der sich sozusagen erst einmal selber in die Fabrik transportieren muss. Da hier allerdings ein offenkundiges Missbrauchspotential mit der Vermengung rein privater Interessen besteht, finde ich den Weg hier (anders als beim Bäcker) über eine pauschale Kosten-Berechnung anhand der Entfernung zu gehen, einen guten Kompromiss.

Edit: Ich würde das auch nicht als "Subvention" bezeichnen wollen, sondern es ist einfach die wirtschaftlich korrekte Berechnung des Einkommens/Gewinns.
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.176
513
Nein zur Pendlerpauschale wurde er gezwungen, zu den meisten Werbungskosten auch.

IIRC ging es eher um den untauglichen Versuch des Staates, hier willkürlich nach Entfernungen zu differenzieren, und das BVerfG sagte "entweder...oder". Aber das führt jetzt zu weit.

Genau, und zwar weil in Deutschland bei der Einkommensteuer das Grundprinzip gilt, dass nicht die Einnahmen als Solches besteuert werden, sondern der Gewinn. Also grob gesagt Umsatz ./. Kosten....

Der Angestellte ist aber kein Unternehmer (auch wenn ein gewisser Herr Hartz das mal so sehen wollte) darin liegt Dein (steuersystematischer) Denkfehler.
 

denkigroove

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01.02.2010
7.414
6.635
SNA
Um mal wieder zum Thema und zur wirklich wichtigen Fragestellung zu kommen: Mein TDI ist mit 45tkm auf dem Tacho zum abwracken zu schade. Hätte er schon 150tkm auf der Uhr wäre mir das dann installierte Softwareupdate egal und würde sicher noch zwei Jahre durchhalten bis zur Ersatzinvestition. Softwareupdate hab ich noch nicht machen lassen, da ich auf Hardwareumrüstung hoffe...hoffte... Ich denke ich warte einfach noch was passiert.
 

koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.883
27
Darf ich an die Fachleute mal eine Frage stellen:

Wir planen einen Golf 7 Facelift neu anzuschaffen - der Wagen rollt 50.000 Km pa durchs Land.
Wir kommen daher um einen 2.0 TDI nicht herum imho.
QUOTE]
Schonmal überlegt ein CNG Fahrzeug anzuschaffen, je nach Wohnort haben die Energieversorger ganz nette Förderungen. Und natürlich keinerlei Probleme mit Abgasnormen.
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
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IIRC ging es eher um den untauglichen Versuch des Staates, hier willkürlich nach Entfernungen zu differenzieren, und das BVerfG sagte "entweder...oder". Aber das führt jetzt zu weit.



Der Angestellte ist aber kein Unternehmer (auch wenn ein gewisser Herr Hartz das mal so sehen wollte) darin liegt Dein (steuersystematischer) Denkfehler.


Das BVerfG sieht Ungleichbehandlung sehr ungern. Generell ist klar, dass Aufwände zur Erzielung von Einkommen abziehbar sind (Stichwort Besteuerung nach Leistungsfähigkeit).

Aus dem Urteil:

"Nach dem geltenden Einkommensteuerrecht wird die finanzielle Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen grundsätzlich nach der Höhe seines jährlichen Nettoeinkommens bemessen, d.h., nach der Höhe der Einnahmen abzüglich beruflich bzw. betrieblich veranlasster Aufwendungen (sog. objektives Nettoprinzip) sowie abzüglich weiterer, nicht beruflich, sondern privat veranlasster Aufwendungen, insbesondere abzüglich der Aufwendungen für das Existenzminimum des Steuerpflichtigen und seiner unterhaltsberechtigten Familienangerhörigen (sog. subjektives Nettoprinzip). Entscheidend für die steuermindernde Abzugsfähigkeit von Aufwendungen ist danach grundsätzlich deren jeweiliger Veranlassungszusammenhang.

Die Einführung des sog. Werkstorprinzips, nach dem nicht die berufliche oder private Veranlassung von Aufwendungen, sondern allein die räumliche Entfernung einer kostenverursachenden Fahrt zum Arbeitsplatz entscheidend für Abzugsfähigkeit oder Nichtabzugsfähigkeit der Kosten ist, stellt eine singuläre Ausnahme innerhalb des geltenden Einkommensteuerrechts dar. Sie ist am Maßstab folgerichtiger Ausgestaltung einer Besteuerung nach dem Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit zu beurteilen. Das Erfordernis folgerichtiger Ausgestaltung der einkommensteuerrechtlichen Belastungsentscheidungen verlangt, dass Ausnahmen von den das einfache geltende Recht beherrschenden Prinzipien hinreichend begründet sind. Als solche hinreichenden Gründe sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bisher außerfiskalische Förderungs- und Lenkungsziele sowie Typisierungs- und Vereinfachungserfordernisse anerkannt, nicht jedoch der rein fiskalische Zweck staatlicher Einnahmenerhöhung. Hieran hält der Zweite Senat vorliegend fest."
 
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MANAL

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29.05.2010
14.837
10.126
Dahoam
Uns? Also Dich vielleicht. Mich nun wirklich nicht. Wenn ich lese, dass die 15 größten Schiffe mehr schädliche Emissionen in die Luft blasen als 750 Millionen Autos dann muss mir niemand mit der Umwelt kommen.

Eine sehr intelligente Einstellung. Wenn man jetzt noch bedenkt was bei einem Vulkanausbruch alles an schädlichen Emissionen rauskommen dann können wir uns jeglichen Umweltschutz komplett sparen...


Egoistischer kann man kaum durch das Leben gehen.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Eine sehr intelligente Einstellung. Wenn man jetzt noch bedenkt was bei einem Vulkanausbruch alles an schädlichen Emissionen rauskommen dann können wir uns jeglichen Umweltschutz komplett sparen...


Egoistischer kann man kaum durch das Leben gehen.

Du darfst doch gerne deinen Toyota Prius fahren, der zwar kaum Emissionen im die Luft jagt, auf seinem Transport nach Deutschland aber bereits mehr Emissionen verursacht hat, als alle Diesel-VW zusammen. Wenn es dein Gewissen beruhigt....
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
13.307
1.134
Die Motorschutzgründe sind aber als reine Ausnahmen und nicht als Regel gdacht, nicht ohne Grund gibt es ja wohl ein Vertragsverletzungsverfahren.