Entscheidend für den Versicherer AXA ist die Schadenshöhe, also die Summe die Ihnen letztendlich vom Vermieter in Rechnung gestellt wird. Listen-Neupreis oder Zeitwert spielen in dem Sinne keine Rolle.
D.h. solange der Schaden unter 75.000,- Euro liegt, wird bedingungsgemäß die Summe erstattet, unabhängig vom aktuellen Zeitwert oder Listen-Neupreis.
Zudem gibt es auch keine Unterversicherungsklausel. Sollte die Schadenssumme (z.B. bei Totalschaden oder Diebstahl) die 75.000,- Euro Deckungssumme überschreiten, wäre die Differenz durch den Mieter zu tragen. Ob es dann die Differenz zum Listen-Neupreis oder Zeitwert ist, hängt von der jeweiligen Regelung des Vermieters ab.
Bezüglich der Erstattung der Mehrwertsteuer darf der Schaden inkl. Mehrwertsteuer 75.000,- Euro nicht überschreiten. Wenn Sie den Wagen geschäftlich anmieten und Sie dementsprechend vorsteuerabszugsberechtigt sind, ist die MWSt hier zu vernachlässigen, da die MWSt nicht erstattet wird.