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Wenn der Streik denn rechtswidrig ist, dann muss ich doch rechtliche Schritte nicht "prüfen", sondern sofort einleiten, damit das geklärt ist und die Paxe Planungssicherheit haben.![]()
Eher nicht. Im Streit ist doch, ob der UfO-Vorstand handlungsfähig ist, d.h. die Kündigungen des Tarifvertrages wirksam waren. Wenn dies vom Arbeitsgericht Frankfurt bestätigt wird und der Streik aus diesem bzw. aus anderem Grund für zulässig erachtet wird, hat UfO die Sicherheit und kann künftig auch in Bezug auf höhere Forderungen streiken (lassen). Wenn es keine Rechtssicherheit gibt, werden sich die Flugbegleiter_innen sorgfältig überlegen, ob sie mitstreiken. Es droht ihnen nämlich evtl. eine Abmahnung, wenn sie nicht zum Dienst erscheinen. Wenn nur wenige dem Streikaufruf folgen, ist UfO erledigt. Der/die ein oder andere Flugbegleiter_in wird sich künftig bei Verdi organisieren und UfO versinkt in der Bedeutungslosigkeit. Daher ist es aus sicht von LH vielleicht gescheiter keinen Eilantrag beim zuständigen Arbeitsgericht zu stellen, sonden abzuwarten.