Corona-Virus: Neuigkeiten und allgemeine Diskussion

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andymusic

Erfahrenes Mitglied
01.12.2011
1.557
857
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Also aus meiner Sicht ist das ganze Coronatheater abgesehen von zusätzlichen Todesfällen im Grunde bis jetzt eine Bereicherung . Viel weniger Verkehr , die Autobahn ist fast leer und die Kreuzfahrer weitgehend stillgelegt . Desweiteren sprießt allerorten der Gemeinsinn , alle Nachbarn haben sich schon gemeldet und wollen irgendwas machen wenn gewünscht , die Schloßparks werden beim Totalgau den ansässigen Hunden geöffnet und selbst Frau K. , die krummste Sau im Rheinland , lächelt neuerdings weil sie Angst vor dem Alleinsein hat . Also Kopf hoch .

Stimmt, das könnte mir als nicht mehr berufstätiger Rentner auch gefallen, auch wenn ich dann zur Riskogruppe gehören würde.
Wobei es aber auch da massive Unterschiede gibt, denn wirkliche Risikogruppe ist der morbite Renter, die Unterscheidung von Raucher und Nichtraucher lassen wir mal dahinstehen.
 

heinz963

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
897
744
HAM
Wieso?
In Europa ging es anders?
Die Franzosen haben sich über die Italiener lustig gemacht ( https://www.youtube.com/watch?v=tBQGcUqveqA )
Oder der Spiegel, der schrieb ende Februar, dass für Italiener alles gut wäre um die Arbeit zu stoppen oder immer noch der Spiegel, der Salvini kritisiert hat, weil er gefordert hat Schengen abzuschaffen für ca. 3 Monaten
War das der gleiche Salvini, der am 27. Februar nach den ersten Einschränkungen durch die italienische Regierung gefordert hat "Öffnet alles! Öffnet alles, was man öffnen kann. Fabriken, Geschäfte, Museen, Galerien, Fitnessstudios, Discotheken, Bars, Restaurants, Einkaufszentren."?

Ich persönlich halte eine Menge Maßnahmen für notwendig, insbesondere Ausgangssperren. Grenzschließungen halte ich aber für Unsinn, denn der Virus ist bereits hier.
 
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abundzu

Erfahrenes Mitglied
24.10.2016
418
140
FRA
Nur das das Hausrecht in diesem Fall nicht greift. Nachzulesen ist diese Thematik im Pflegeheim mit Hausverbot u.a. in vielen früheren Fällen in denen es zwar darum ging - bestimmte "schwierige" Angehörige die u.U. eine Gefahr für Pflegebedürftige darstellen - ein Hausverbot zu erteilen - aber es gilt in diesem Fall eben auch folgendes:
Nicht der Hausbesitzer ist in diesem Falle in der Lage das "Hausverbot" auszusprechen, sondern da rechtlich gesehen jeder Pflegeheiminsasse sein Zimmer als "Haus/Wohnung" betrachten muss und ihm ein Anrecht auf Gemeinschaftsräume, Flure u.ä. zusteht, müsste quasi jeder Heimbewohner das Hausverbot selbst gegenüber seinen Besuchern aussprechen. Als Pflegepersonal oder auch ich als Leitung habe nicht das Recht (zumindest Stand 17.03.2020) Besuchern ein generelles Hausverbot zu erteilen.
Der Stand vom 17.03.2020 wurde auch da erst eingeführt und wird vermutlich auch noch innerhalb der nächsten 7 Tage dahingehend geändert werden. Aber aktuell ist es eben so das den Leuten dieser Besuch von 1 Stunde "zusteht" und von uns nicht "verboten" sondern nur "abgeraten" werden kann. Alles andere wäre strafbar im Sinne von Freiheitsberaubung, Isolationshaft whatever - die Anwälte hier wissen bestimmt genaueres.

Danke für die ausführliche Erklärung. Ich bin davon ausgegangen, dass auch ein Pflegeheim ein Hausrecht hat. :(

Wieder etwas dazugelernt :D. Ich sollte mich doch an den Spruch "Schuster, bleib' bei deinen Leisten!" halten.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.911
13.654
Trans Balkan Express
Ich lächle nur noch über das, was hier alles für ein ...:censored:... geschrieben wird.
Anstelle von :censored: könnte auch Mist, Müll, dummes Zeug, geistige Irritation oder ähnliches stehen.
Manchmal werfe ich einen Brocken hin und warte auf die Reaktionen. Die kommen wie erwartet.

Ich lese nicht mehr alle Seiten. Hatten wir schon die Feststellung des Postillons, dass die Zahl der Coronaexperten in Deutschland sprunghaft angestiegen ist und daher eine Infektion mit gefährlichem Halbwissen droht:

https://www.der-postillon.com/2020/03/coronavirus-experten.html
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)


Danke für die ausführliche Erklärung. Ich bin davon ausgegangen, dass auch ein Pflegeheim ein Hausrecht hat. :(

Wieder etwas dazugelernt :D. Ich sollte mich doch an den Spruch "Schuster, bleib' bei deinen Leisten!" halten.

Hier in BaWü gibt es ein Verbot, KKH und Pflegeeinrichtungen zu betreten:

§ 6
Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Personen
(1) Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 3 bis 5 IfSG sowie teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen einschließlich Kurzzeitpflege dürfen grundsätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken betreten werden. Hiervon ausgenommen sind
1. Fachkrankenhäuser für Psychiatrie mit Ausnahme der Fachkrankenhäuser für Gerontopsychiatrie,
2. psychosomatische Fachkrankenhäuser sowie
3. kinder- und jugendpsychiatrische Fachkrankenhäuser
jeweils einschließlich der zugehörigen Tageskliniken.
(2) Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit
Behinderungen sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften für nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz dürfen grundsätzlich nicht mehr
zu Besuchszwecken betreten werden. Die Einrichtungen können den Zutritt zu Besuchszwecken erlauben, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen getroffen
werden können.
(3) Der Zutritt von externen Personen zu den in Absatz 1 und 2 genannten Einrichtungen
aus sonstigen, insbesondere beruflichen Gründen ist nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Leitung der Einrichtung gestattet. Im Falle der Gewährung des Zutritts sind
geeignete Vorkehrungen zum Infektionsschutz zu treffen.
(4) Personen, die in den vorausgegangenen 14 Tagen in Kontakt zu einer infizierten Person standen, und Personen mit Anzeichen für Atemwegserkrankungen oder mit erhöhter
Temperatur ist der Zutritt zu den in Absatz 1 und 2 genannten Einrichtungen untersagt.
Wenn diese Personen eine Einrichtung zum Zweck der Behandlung oder Aufnahme betreten wollen, ist vorab das Einverständnis der Einrichtung einzuholen. Hiervon darf nur in
Notfällen abgewichen werden. Soweit möglich, sind auch in diesen Fällen Maßnahmen
zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen.
(5) Zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung und des Pflegebetriebs können in
der Einrichtung tätige Personen, denen nach Absatz 4 der Zutritt untersagt wäre, nach Abwägung die berufliche Tätigkeit in der Einrichtung unter Beachtung von Schutzmaßnahmen
fortsetzen. Die Entscheidung über die Fortsetzung der Tätigkeit und die erforderlichen
Schutzmaßnahmen trifft die Einrichtung.
(6) Ausnahmen von den Absätzen 1, 2 und 4 können durch die Einrichtungen für nahestehende Personen im Einzelfall, beispielsweise im Rahmen der Sterbebegleitung oder zur
Begleitung eines erkrankten Kindes und unter Auflagen zugelassen werden. In Fällen nach
Absatz 4 sind zwingend geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen.
(7) Betreuungs- und Unterstützungsangebote im Vor- und Umfeld von Pflege werden, soweit sie als Gruppenangebote durchgeführt werden, aufgrund einer erhöhten Ansteckungsgefahr, insbesondere für die besonders betroffenen vulnerablen Gruppen, einstweilen eingestellt. Hierzu zählen insbesondere:
Angebote nach § 45c Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) XI i. V. m. § 6 Abs. 1 Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO), u. a. Betreuungsgruppen (für Personen mit
überwiegend kognitiven Einschränkungen, z. B. demenziell erkrankte pflegebedürftige
Menschen) oder auch sonstige Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Freizeitausfahrten für behinderte und pflegebedürftige Menschen). Ergänzend hierzu werden - soweit die
als Gruppenveranstaltung angelegt - auch
- Initiativen des Ehrenamtes nach § 45c Abs. 1 Nr. 2 SGB XI, i.V.m. § 7 UstA-VO und
- Angebote der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI i.V.m. § 8 UstA-VO
eingestellt.
(8) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnungen weitere Regelungen zum Schutz gefährdeter Personen vor einer Infektion mit
SARS-Cov-2 zu treffen und die Regelungen in diesem Paragraphen zu ändern.
(9) Über die Zutrittsverbote nach den Absätzen 1 bis 4, ist durch die Einrichtungen in einer
vor Zutritt gut sichtbaren Weise, beispielsweise durch einen auffälligen Aushang an den
Zugangstüren, zu informieren.
 
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Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
10.987
9.943
LEJ
Also sehe ich richtig, dass jede Regierung in der Welt im Hysteriewahn falsch handelt, und nur Du (und ein paar Gleichgesinnte) die Situation richtig einschätzen?

SuperTrump kennt alles, weiß alles und weiß andere zurechtzuweisen.
Er hat für alles einen Schuldigen.
Nur seine Zuverlässigkeit lässt sehr zu wünschen übrig.
 
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F

Floridafreund

Guest
Ich lese nicht mehr alle Seiten. Hatten wir schon die Feststellung des Postillons, dass die Zahl der Coronaexperten in Deutschland sprunghaft angestiegen ist und daher eine Infektion mit gefährlichem Halbwissen droht:

https://www.der-postillon.com/2020/03/coronavirus-experten.html

Die Feststellung des Postillions hatten wir noch nicht,
aber Viele haben hier ihre eigene Feststellung gemacht und die ist absolut deckungsgleich mit der des Postillion.
 
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totti99

Reguläres Mitglied
10.03.2020
92
0
DUS
Träumen ist ja nicht verboten.

Impfstoff gibt's erst 2021 (evtl. gibt's früher einen schlecht getesteten Impfstoff speziell für die Risikogruppe, wie von Drosten ins Gespräch gebracht).

Ist eine Massenproduktion von Coronavirus-Tests realistisch, damit jeder getestet werden könnte? Das würde die Epidemie binnen Tagen stoppen. Gibt's da irgendein Bottleneck, oder kann jede Pharma-Fabrik sowas herstellen?
 

planesandstuff

Erfahrenes Mitglied
08.01.2018
1.107
55
HAM
Welche Wirkstoffe sind nun viruzid? Ethanol soll nicht optimal sein, Isopropanol auch nicht...

Es gibt zu dem Thema einen etwas langatmigen, aber durchaus erhellenden und anschaulich erklärenden Podcast.

Wenn man sich die Inhaltsstoffe von Handdesinfektionsmitteln anschaut, so sind das bei fast allen: Ethanol, Isopropanol (2-Propanol) und manchmal n-Propanol in verdünnter Konzentration als Hauptwirkstoff, manchmal auch ein Gemisch davon und oft noch zusätzliche Hilfsstoffe. Hauptwirkstoff ist aber immer einer dieser Alkohole. Es scheint wohl so zu sein, dass gegen Viren eher eine höhere Konzentration wirksam ist, grundsätzlich geeignet zum unschädlich machen ist aber eine Konzentration zwischen 60 und 95 Volumenprozent.

Die WHO empfiehlt zwei Formulierungen für Handdesinfektionsmittel, welche ziemlich leicht selbst hergestellt werden können: Wirkstoff ist hier entweder Isopropanol (mit 75 Vol-% Endkonzentration) oder Ethanol (mit 80 Vol-% Endkonzentration). Glycerin dient hierbei nur zur Hautpflege und gegen das Austrocknen. Wasserstoffperoxid dient dazu um bei längerer Lagerung Sporenbildung in der Flüssigkeit zu vermeiden. Dieses Händedesinfektionsmittel dürfen Apotheken in Deutschland aktuell herstellen und verkaufen. Wenn keinerlei (begrenzt) viruzide Wirksamkeit gegeben wäre, dann wäre das ja hochgradig fahrlässig. Was natürlich nicht heißt, dass ein auf diesen Einsatzzweck optimiertes und lange entwickeltes Desinfektionsmittel nicht trotzdem besser geeignet ist. Außerdem ist die Hautverträglichkeit dieser Mittel häufig besser, da sie eben auch darauf optimiert sind.

In der RKI-Liste taucht aus diesem Grund wohl Isopropanol und Ethanol nicht als viruzid auf. Man sieht auch, dass es durchaus Unterschiede in den Einwirkzeiten gibt. Dass eine lange Einwirkzeit im stressigen Krankhausalltag kontraproduktiv ist, dürfte klar sein. Wenn man sich aber im Notfall mit Isopropanol die Hände desinfiziert und diese dabei zwei drei Minuten feucht hält, dann dürften auch nicht mehr viele (behüllte) Viren überleben.

Besonders bei den von RKI als viruzid klassifizierten Mitteln fällt auch dieser große Unterschied bei den Einwirkzeiten auf: Sterillium Virugard (Wirkstoff in 100g: 95g Ethanol 99%) hilft ab 180 Sekunden gegen unbehüllte Viren, Softa-Man acute (Wirkstoff in 100g: 45 g Ethanol 100%, 18g 1-Propanol) schon bei 60 Sekunden. Gerade bei Viren scheint eine lange Einwirkzeit also einen großen Effekt zu haben. Bei unbehüllten natürlich noch mehr als bei behüllten.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.853
13.194
FRA/QKL
Ist eine Massenproduktion von Coronavirus-Tests realistisch, damit jeder getestet werden könnte? Das würde die Epidemie binnen Tagen stoppen. Gibt's da irgendein Bottleneck, oder kann jede Pharma-Fabrik sowas herstellen?

Wie viele Tests hättest du denn gerne? 80.000.000 für Deutschland oder 7.780.000.000 für die Welt?

Seegene kann 10.000 Testkits je Woche herstellen. Das wären ca. 1.000.000 getestete Patienten (ca. 100 Patiententests je Kit). Dafür braucht es aber auch die passende Apparatur und natürlich die dafür passenden Laboratorien.
 

fvpfn1

Erfahrenes Mitglied
06.02.2016
1.084
573
Diese Entgegnung bezog sich auf den user hopstore, der behauptete, dass der MNS ausschließlich im OP zum Schutz des Patienten getragen würde, was ausweislich der entsprechenden Hygienerichtlinien über den Umgang mit 4MRGN-Patienten nicht zutreffend ist. Dort werden exakt diese Schutzmittel nach DIN EN 149 zum Eigenschutz des Personals empfohlen.
Und ja, die MNS sind wesentlich unsicherer als FFP2 bzw. FFP3-Masken, gleichwohl bieten sie in der beschriebenen Spezifikation einen gewissen Schutz auch vor Viren und sind eben nicht, wie hier ständig von Laien wiederholt wird ohne Effekt.

Danke. Hier werden weiter Dinge vermischt und Analogschlüsse gezogen, die einfach nicht stimmen und die nur zur allgemeinen Verwirrung beitragen. Auch bei 4MRGN gilt: außerhalb des Krankenhauses gibt es keine Empfehlung für irgendeine Art von Mundschutz. Im Krankenhaus ist es davon Abhängig, wo der Erreger sitzt und welche Maßnahme das Personal durchführt. Sitzt der Erreger etwa in den Harnwegen, dann brauchen weder Patient noch Personal einen Mundschutz. Sitzt er in den Atemwegen, dann braucht der Patient einen Mundschutz, damit er die Bazillen nicht verbreitet. Unternimmt das Personal Tätigkeiten, bei denen infektiöses Material über Aerosole verbreitet werden kann (also etwa Absaugen bei infizierten Atemwegen, bestimmte Operationen an infizierten Körperoberflächen etc) dann braucht das Personalmeinen geeigneten MNS und (und das wird hier gerne vergessen) ggf. auch eine geeignete Schutzbrille.

Nochmal, es macht einfach keinen Sinn sich hier um solche Dinge einen Kleinkrieg zu liefern weil Halbwahrheiten und nicht relevante Verweise (z.B. auf die von Dir zitierte DIN Norm) nur zur Verwirrung beitragen. Und ja, von diesen Dingen versteh ich was. Und obwohl ich nichts von Wirtschaft oder Recht verstehe gilt das auch für die Äußerungen, die in diesem Thread zu diesen Fragen verbreitet werden.

Und wer es unbedingt ganz genau wissen will, der darf sich gerne hier informieren. Bleibt gesund.
 

totti99

Reguläres Mitglied
10.03.2020
92
0
DUS
Wie viele Tests hättest du denn gerne? 80.000.000 für Deutschland oder 7.780.000.000 für die Welt?
Gerne hätte ich zumindest 80.000.000 für Deutschland.

Ob's realistisch ist, weiß ich nicht (habe nicht die geringste Ahnung wie die Testkits funktionieren und was man zur Herstellung benötigt). Deshalb auch die Frage - wenn man die Pharmaindustrie in den "Kriegsmodus" versetzt, kann man richtig viele davon produzieren?

Aus Japan kommen ja zuletzt Meldungen über Wunder-Kits, die in 15 Minuten ein Ergebnis haben. Sieht also nicht nach komplizierten Laboren aus.
 

nw52

Erfahrenes Mitglied
10.04.2012
832
153
Nähe FKB
Die Feststellung des Postillions hatten wir noch nicht,
aber Viele haben hier ihre eigene Feststellung gemacht und die ist absolut deckungsgleich mit der des Postillion.
Ist aber schon lange auf der Seite, kam gleich nach den Gourmet-Rezepten, ist gut gemacht. Anders als mit Sarkasmus ist das doch nicht mehr zu ertragen
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.853
13.194
FRA/QKL
Gerne hätte ich zumindest 80.000.000 für Deutschland.

Ob's realistisch ist, weiß ich nicht (habe nicht die geringste Ahnung wie die Testkits funktionieren und was man zur Herstellung benötigt). Deshalb auch die Frage - wenn man die Pharmaindustrie in den "Kriegsmodus" versetzt, kann man richtig viele davon produzieren?

Aus Japan kommen ja zuletzt Meldungen über Wunder-Kits, die in 15 Minuten ein Ergebnis haben. Sieht also nicht nach komplizierten Laboren aus.

Kompliziert ist immer so eine Sache. Die Technologie (PCR) ist seit Jahrzehnten Standard. Trotzdem braucht es natürlich nicht nur die Kits.

Seegene Inc. allplex_2019_ncov_assay

Note: [1] For use with Seegene NIMBUS & STARlet only

Seegene Inc. Nimbus
Seegene Inc. Starlet

Diese Gerätschaften (Gebaut durch die Firma Hamilton) wachsen auch nicht gerade mal auf den Bäumen. Dazu die Verbrauchsmaterialien.

Wie weit andere Anbieter solcher Testkits sind kann ich nicht vollständig beurteilen. Aber ein 15-Minuten Schnelltest hat aus meiner Sicht nicht die Aussagekraft eines NAT Tests.
 
Zuletzt bearbeitet:

DirtyDancer

Erfahrenes Mitglied
26.01.2014
455
25
STR
Zum Thema Statistik:
Hier in Stuttgart werden Testungen auf Coronavirus SARS-CoV-2 nur noch bei Menschen mit einem höheren Erkrankungsrisiko bzw. schwereren Krankheitsverläufen durchgeführt werden. Alle anderen mit milden Krankheitsverläufen wird die häusliche Isolation empfohlen, bis sie wieder ganz gesund sind.
(Quelle: städtische Pressemitteilung)
Damit entzieht man jeder Statistik die Grundlage, oder?
 

crossfire

Erfahrenes Mitglied
15.04.2012
2.108
982
Fängt doch aber schon damit an, dass eine Quarantäne der alten Leute nicht möglich ist. Ich sehe es doch jeden Tag bei uns im Pflegeheim.... wir haben seit ner Woche die Türen abgeschlossen und Aushänge draussen das keiner reinkommen soll... trotzdem kommen ständig junge Angehörige und latschen rum und quatschen mit allen. Die nehmen einfach den Fahrstuhl den wir logischerweise nicht abschliessen können, dürfen (ist sonst freiheitsentziehende Maßnahme) und wollen und interessieren sich einen Scheiß für den Coronavirus. Ist das gleiche engstirnige Verhalten wie es manche Forumsinsassen hier auch pflegen "ist doch nicht so schlimm wenn ich mich anstecke... passiert ja nichts".

Wenn es bei uns im Heim schon nicht funktioniert mit eigentlich klaren Grenzen - wie soll es dann mit einer "freiwilligen Selbstquarantäne der 65-jährigen" funktionieren....
Juser HeinzKarl vorab: Meinen allergrößten Respekt für Eure Tätigkeit in der Altenpflege und meinen Dank dazu!
Ich weiß aus vielerlei Erfahrung, was es heißt und kann Eure Leistung würdigen.
Aber glaubst Du im Ernst noch daran, das es um den Schutz alter Menschen geht??????
 
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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
10.213
9.692
...... und wessen Problem ist das.
Es ist das Problem des Unternehmens und es ist gut, dass die Schuldige immer die Anderen sind.

Wie meinst du das? Wer sind die Anderen?

Ich finde es einfach daneben wenn Leute gleich am ersten Tag demonstrieren müssen, dass sie Anweisungen des Arbeitgebers offensichtlich nicht interessieren (YouTube) oder gleich ganz deutlich zum Ausdruck bringen, dass sie sich jetzt mehr oder weniger als im Urlaub betrachten (Netflix).
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
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