Habe nun den letzten Rückflug aus Kolumbien bekommen...für unschlagbare 2550€...Soviel dazu.
Ursprünglich hatte ich Flüge von Bogota nach New York und drei Tage später von New York nach Frankfurt. Nach mehrtägigen Kontaktversuchen musste ich nun selbst einen Flug buchen. Klar, das abwarten war Semi-Schlau, aber habe ich Anspruch auf Erstattung des selbst gebuchten Fluges/ Rückerstattung des eigentlichen Fluges? Habe über edreams gebucht.
Zwei Flüge vom gebuchten Ticket werden vermutlich storniert. Den Hinflug habe ich genutzt.
DL106 bzw. KL6106 wurde bis heute nicht offiziell gecanceled.
Nach der neusten Auslegung der EU261 Verordnung von heute, besteht KEIN Anspruch auf Erstattung des selbst gebuchten Fluges.
Anspruch auf anteilige Rückerstattung des eigentlich gebuchten Rückflugs besteht nur, wenn eine Stornierung eines Rückflugsegments durch die Airline vorliegt.
Soweit keine Stornierung seitens der Airline vorliegt, kommen die dem Beförderungsvertrag zu Grunde liegenden Stornokonditionen (also ggf. gegen Gebühr) zur Anwendung. Alles darüber hinaus gehende wäre reine Kulanz der Airline.
P.S. wieso der letzte Flug aus Kolumbien?
Lufthansa stellt LH543 nach FRA zwar am 20.03. ein.
Bis nächste Woche fliegt weiterhin Avianca mit Flug AV54 nach München, bzw. sogar mit Zusatzflug AV5054.