Lufthansa Corona Spar (Spohr) Programm

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B

Boeing736

Guest
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Du, die Idee hat doch grad jeder irgendwo. Julia Klöckner sagt, die Kellner und Gastronomieangestellte sollen jetzt Spargelstechen und Erntehelfer sein ...

sagen wir mal ... bevor die zu Hause rumsitzen? Unter Anleitung kann das auch gehen, oder?

In der aktuellen Situation ist aber jeder der möglichst viel zuhause rumsitzt ein guter Arbeitnehmer aus Sicht der LH. Stichwort Kurzarbeit.
 
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explorator

Reguläres Mitglied
02.09.2010
30
0
MUC
Kurz meine Erfahrungen mit der LH-Hotline von heute Mittag:

- Von der Service App von Lufthansa aus angerufen (andere Nummer als die "Standard"-Hotline), angezeigt waren 4 Minuten Wartezeit, nach 90 Sekunden (!) war eine sehr kompetente und hilfsbereite Dame dran;
- alle drei Strecken des Tickets (MUC-FRA/FRA-BKK//SIN-MUC - alle operated by Lufthansa, in Eco und direkt auf lh.com als Gabelflug gebucht) waren bereits im Vorfeld seit einigen Tagen seitens Lufthansa storniert worden (das hatte ich schon in der Buchung gesehen);
- sofort kompletter refund inklusive Sitzplatzreservierungen angeboten und angenommen;
- 15 Minuten später Stornobestätigung per Email eingetrudelt;
- Erstattung soll in ca. 14 Tagen auf die CC zurückgebucht werden (das kann und wird aber länger dauern ...).
- Fürs Protokoll: Es war KEIN Light-Tarif, sondern Eco Saver (was trotz stornierter legs, die eigentlich immer ein Erstattungsgrund sind, offensichtlich einen Unterschied macht) und der Hinflug wäre Ende nächster Woche gewesen, der Rückflug zwei Wochen später.

Insgesamt deutlich besser gelaufen als erwartet - hatte mich innerlich schon auf größere Diskussionen vorbereitet - wurde insgesamt positiv überrascht nach allem, was ich hier im VFT zuvor gelesen hatte.
 
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reicheto

Erfahrenes Mitglied
01.03.2016
960
58
Südwest ~(BSL)
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ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.252
313
Deine Lösung ist tatsächlich, dass bspw. eine Stewardess jetzt Auszahlung ausführt und Stornos bearbeitet? Also auf solche Ideen muss man erstmal kommen
Dass Ticketing, oder Refund Bearbeitung macht eine andere Gesellschaft und nicht die LHAG selbst. Dort muss erst einmal der Betriebsrat zustimmen, die Stewardess muss für eine andere Firma tätig werden usw... Wie einfach sich die Leute das immer vorstellen.
 

athome

Erfahrenes Mitglied
12.06.2012
391
213
USA/F/D
Du, die Idee hat doch grad jeder irgendwo. Julia Klöckner sagt, die Kellner und Gastronomieangestellte sollen jetzt Spargelstechen und Erntehelfer sein ...

sagen wir mal ... bevor die zu Hause rumsitzen? Unter Anleitung kann das auch gehen, oder?
Vielleicht kann man ja auch Minister zum Spargelstechen abkommandieren?
Ich ich mach dann auf Minister. Oder braucht man als Minister spezielle Vorkenntnisse?
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.205
3.184
ZRH
Dass Ticketing, oder Refund Bearbeitung macht eine andere Gesellschaft und nicht die LHAG selbst. Dort muss erst einmal der Betriebsrat zustimmen, die Stewardess muss für eine andere Firma tätig werden usw... Wie einfach sich die Leute das immer vorstellen.
Man muss nur wollen.
Intercompanyagreements und SLAs für die Gesellschaften, Serviceverträge für die MAs.
 
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ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.252
313
Und der Gesetzgeber verzichtet auf die Vorschriften, damit die Mitarbeiter die Schulung und Test nicht machen brauchen, um in dem Bereich arbeiten zu dürfen?

Ich denke eher, Du kennst Dich damit Null aus, was Ticketing, Arbeiten mit Zahlungsdaten im Airline Bereich für Auflagen hat.
 
N

niemals_in_new_york

Guest
Deine Lösung ist tatsächlich, dass bspw. eine Stewardess jetzt Auszahlung ausführt und Stornos bearbeitet? Also auf solche Ideen muss man erstmal kommen

Ne das muss ja nicht sein, das geht vielleicht tatsächlich nicht.

Aber dass der Lufthansa jetzt massiv Cash entzogen wird oder wurde ist auch teilweise selbst verschuldet aus meiner Sicht, weil das Vorgehen meiner persönlichen Meinung einfach bullshit ist, um es mal ganz klar zu sagen.

Ich hab zum Beispiel First Class Tickets offen nach Singapur, wo die Flüge storniert wurden.

Ich bin mir sicher, dass die Lufthansa die Krise übersteht und hätte kein Problem das Cash bei der Lufthansa zu lassen. Sind bei mir insgesamt irgendwas zwischen 30.000 und 40.000 Euro.

Aber was macht Lufthansa? Die labern was von "50 Euro Discount" bei Umbuchung und blabla. Das mag viel sein, wenn das Ticket 100 Euro gekostet hat.
Wenn ich aber ein Ticket für über 5000 Euro habe, und Lufthansa mir nicht digital sagt "Halt das Ticket offen und wir buchen dich auf einen anderen Zeitraum kostenfrei um", sondern komplizierte und sich widersprechende, uneindeutige und nicht planbare Aussagen, wo ich davon ausgehen muss, dass ich dann einen Aufpreis auf F von A zahlen soll, oder man dann auf einmal auf die Idee kommt, dass das Ticket nicht mehr gültig ist, oder irgend eine Tarifregel nicht eingehalten ist und was man als Vielflieger da so alles für Spielchen kennt - was mache ich dann? Ganz klar: Dann will man sein Geld zurück.

Lufthansa macht den großen Fehler, dass sie jetzt scheinbar schon wieder überlegen, wie man den Kunden nach der Krise optimal melken kann. Jetzt werden wieder alle Lufthansa-Fans kommen und die Lufthansa verteidigen, aber das ist meine Meinung.
Wenn die oberste Priorität wäre, Cash zu halten und Kunden zufrieden zu stellen, dann würden sie sagen: "Wir buchen dein Ticket kostenfrei um, ohne wenn und aber". Oder: Sie würden die Regeln wirklich exakt spezifizieren bzw. einschränken, z.B. "innerhalb der selben Buchungsklasse oder mit neuem Reisedatum bis xyz".

Im April habe ich 4 First Class Tickets nach New York, war ein Sondertarif, um die 3000 Euro wenn ich mich richtig erinnere. Soll ich als Kunde ernsthaft abwarten, ob ich nach der Krise vielleicht 3000 Euro Tarifdifferenz zahlen muss, weil Lufthansa sagt, dass es den Tarif nicht mehr gibt, obwohl die Buchungsklasse noch offen ist?

Nein, es wird aus meinem Gefühl heraus immer mehr klar, dass Lufthansa sich alle Optionen offen halten will, gleichzeitig der Kunde aber in jedem Fall dumm da steht. Sonst gäbe es jetzt andere Ansagen.

Wenn es nur ein paar tausend Kunden sind, die sich Tickets für 25000 oder 35000 Euro erstatten lassen, dazu noch der ganze Mittelstand, dann kein Wunder, warum die ein Liquiditätsproblem haben. Aber das ist dann eben auch selbst verschuldet. Und das ist wirklich traurig.

Ach ja, dann kommen noch die Valtentinstags-Partner-Special Tickets, habe ich auch 4 von gebucht, und die Flüge werden wohl auch nicht gehen. Was passiert dann? Von JFK für 2999 Euro pro Person auf 6000 Euro aufzahlen? Oder wird dann rückwärts geschaut, ob es an dem Tag des neuen Flugs den Tarif auch gegeben hätte? Oder muss man immer aufzahlen, wenn es zum neuen Buchungstag den Tarif eben nicht mehr gibt?
Das sind Fragen, auf die die Lufthansa eine Antwort schuldig ist. Und wenn jetzt wieder jemand kommt und meint "die haben gerade was wichtigeres zu tun", dann soll derjenige oder diejenige mir mal sagen, was die wichtigeres zu tun haben, als sich um die Kunden zu kümmern, damit das Cash dableibt.

Aber nein, lieber vor den Politikern rumheulen dass man Staatshilfe braucht. Lächerlich!
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
10.877
3.522
Corona-Land
Ist das nicht Kulanz der Airlines, wenn es überhaupt etwas wieder gibt?

Ich kaufe etwas. Das etwas geht durch höhere Gewalt vor Auslieferung verloren. Da ist das Geld des Käufers weg.

Da ist immer der Eigentümer der Dumme, nicht der Besitzer.
 

nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
3.194
1.588
TXL
Wenn die Airline den Flug ausfallen lässt, dann ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Und die Rückzahlung kann nie von höherer Gewalt ausgeschlossen sein. Eine Geldschuld ist nicht von § 275 BGB erfasst, also kann nie untergehen. Ein Unternehmen wird nur im Falle der Insolvenz nicht zahlen müssen. Der Gläubiger wird dann seine Forderung anmelden müssen.
 
N

niemals_in_new_york

Guest
Ist das nicht Kulanz der Airlines, wenn es überhaupt etwas wieder gibt?

Ich kaufe etwas. Das etwas geht durch höhere Gewalt vor Auslieferung verloren. Da ist das Geld des Käufers weg.

Da ist immer der Eigentümer der Dumme, nicht der Besitzer.

Interessante Frage!! Die Antwort darauf kenne ich nicht. Aber dann wären ja auch Tickets bei schlechtem Wetter nicht erstattbar. Ich denke also nicht, dass höhere Gewalt von der Erstattung entbindet. Wäre zumindest höchst merkwürdig und würde neuen kundenfeindlichen Maßnahmen Tür und Tor öffnen...

Die meisten meiner Tickets zum Beispiel sind entweder fully refundable oder gegen 400irgendwas Euro stornierbar. Die müssten aber meiner Meinung nach auf jeden Fall erstattbar sein, wenn auch gegen Gebühr.

Mein Post sollte zum Ausdruck bringen, dass ich diese Option eigentlich nicht "ziehen" würde, wenn ich die Tickets angemessen umbuchen könnte.
Kann ich das nicht, oder kann ich nicht sicher sein es zu können, dann erstatte ich sie eben. Es wäre also eine kleine aber wirkungsvolle Stellschraube von LH, um Cash zu halten, ohne Kunden durch Auszahlungssperren zu ärgern.

Die einzigen Tickets, die nicht erstattbar sind, sind bei mir die Valentinstags-Special-Tickets.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.782
15.706
Ist das nicht Kulanz der Airlines, wenn es überhaupt etwas wieder gibt?

Nein, natuerlich (!) nicht.

Bei der Airline koennte man ueber § 275 Abs. 2 S. 1 BGB diskutieren. Aber dann gibt's gemaess § 326 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 BGB auch keine Gegenleistung.

BGB meinte:
§ 275 Abs. 2 S. 1
Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht.

§ 326 Abs. 1 S. 1 Hs. 1
Braucht der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten, entfällt der Anspruch auf die Gegenleistung.
 

Grandmaster Cash

Erfahrenes Mitglied
11.04.2016
871
60
East Hampton
Mir ist auch völlig unklar warum (wie bei vielen anderen) die Voucher Variante nicht umgesetzt wird. Eigentlich eine win-win Geschichte.

Cash bleibt in voller Höhe bei LH und Cash von Kunde kann in gleicher Höhe mit voller Flexibilität neu genutzt werden.

Warum sträubt sich LH? Ich habe es adressiert, aber noch keine Antwort erhalten. Alle Kunden, von F bis Y Light, von kurzfristig Fullflex bis billigst Special von irgendwo, jeder kann entscheiden wie er sein Guthaben neu einsetzt. Keine Daten oder BK werden blockiert oder verramscht, niemand wird gezwungen irgendwas auf die Schnelle zu buchen.

LHG wach auf, jetzt werden Kunden gewonnen oder verloren!
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Ist das nicht Kulanz der Airlines, wenn es überhaupt etwas wieder gibt?

Ich kaufe etwas. Das etwas geht durch höhere Gewalt vor Auslieferung verloren. Da ist das Geld des Käufers weg.

Da ist immer der Eigentümer der Dumme, nicht der Besitzer.

Ja, schon, aber auch wenn man ein Flugticket "kauft", geht es bei dem Beförderungsvetrag mit einer Airline nicht um eine Sache, daher Kaufrecht nicht einschlägig.

Beim Kaufrecht (du sprichst den Versendungskauf an):


§ 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Und da wiederum abweichend, wenn es um einen Verbrauchsgüterkauf geht:

§ 475 Anwendbare Vorschriften(1) ...
(2) § 447 Absatz 1 gilt mit der Maßgabe, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nur dann auf den Käufer übergeht, wenn der Käufer den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und der Unternehmer dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat.

Zum Beförderungsvertrag: Hier geht es nicht um eine Sache, die zerstört wird, sondern um den allgemeineren Fall, nämlich darum, dass eine Leistung unmöglich ist, z.B. weil ein Flugverbot für eine bestimmte Airline (Schuldner der Beförderungsleistung) oder für alle Airlines erlassen wurde, nachdem der Vertrag mit dem Kunden (Gläubiger der Beförderungsleistung) bereits geschlossen war:

§ 275 Ausschluss der Leistungspflicht

(1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.
(2) Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat.
(3) ...
(4) Die Rechte des Gläubigers bestimmen sich nach den §§ 280, 283 bis 285, 311a und 326. [Anmerkung: Soweit es nicht speziellere Rechte aus VO EG 261/2004 für den Gläubiger gibt, die in Konkurrenz stehen.

Und was nello1985 meinte, ist juristisch kurz gefasst: "Geld hat man zu haben."
 
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Eiturlyf

Aktives Mitglied
19.08.2013
192
30
Mir ist auch völlig unklar warum (wie bei vielen anderen) die Voucher Variante nicht umgesetzt wird. Eigentlich eine win-win Geschichte.

Cash bleibt in voller Höhe bei LH und Cash von Kunde kann in gleicher Höhe mit voller Flexibilität neu genutzt werden.

Warum sträubt sich LH? Ich habe es adressiert, aber noch keine Antwort erhalten. Alle Kunden, von F bis Y Light, von kurzfristig Fullflex bis billigst Special von irgendwo, jeder kann entscheiden wie er sein Guthaben neu einsetzt. Keine Daten oder BK werden blockiert oder verramscht, niemand wird gezwungen irgendwas auf die Schnelle zu buchen.

LHG wach auf, jetzt werden Kunden gewonnen oder verloren!

Denke mal die Lösung ist der Lufthansa zu unkompliziert.
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.144
356
MUC
Mir ist auch völlig unklar warum (wie bei vielen anderen) die Voucher Variante nicht umgesetzt wird. Eigentlich eine win-win Geschichte.

Aber genau das macht LH doch im Prinzip? Sie gibt halt nur keine extra Gutscheine raus, sondern behält das bestehende Ticket im Wert des bezahlten Ticketpreises + 50 Euro bei für eine spätere neue Verwendung (lediglich der Abflugort muss gleich bleiben).

Sprich: Deine ursprüngliche PNR ist Deine Voucher-Nummer.
 

dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.770
1.347
Und der Gesetzgeber verzichtet auf die Vorschriften, damit die Mitarbeiter die Schulung und Test nicht machen brauchen, um in dem Bereich arbeiten zu dürfen?

Ich denke eher, Du kennst Dich damit Null aus, was Ticketing, Arbeiten mit Zahlungsdaten im Airline Bereich für Auflagen hat.
Bei SQ gibt es ne' Rundmail an alle mit der Bitte um Voluntary Support und bei LH beginnt der Widerstand schon hier im Forum. Wo kommen wir auch hin, wenn LH zu viel zurückerstattet, weil jemand durch den wichtigen Test gerasselt ist. Haha.

Gesetze sind etwas Tolles. Fuer die systematische Aufnahme der Faelle und das Auftreten nach Aussen benötigt man m.E. keine monatelange Schulung. Die Buchung oder Absage abfeuern kann ja der getestete Profi.
 
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Hustinetten_Bär

Gesperrt
17.03.2020
22
0
Wenn man all das hier liest, könnte man als Anfänger glauben, man wäre nicht berechtigt, sein Ticket einfach zurückzugeben und den Preis vollständig erstattet zu bekommen.

Aber tatsächlich ist das kein Problem, oder?
Flug fliegt nicht - Flugpreis wird erstattet.
Richtig?
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
5.010
3.252
FRA
Mal eine Frage: Ab wann verliert das fliegende Personal seine Lizenzen?. Bei den paar Fluegen duerfte ja kaum jeder in den kommenden Monaten in die Luft kommen. Oder man muss Flieger leer rumfliegen lassen. Das koennte zu Allem ja auch noch ein Problem sein/werden.
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
Mal eine Frage: Ab wann verliert das fliegende Personal seine Lizenzen?. Bei den paar Fluegen duerfte ja kaum jeder in den kommenden Monaten in die Luft kommen. Oder man muss Flieger leer rumfliegen lassen. Das koennte zu Allem ja auch noch ein Problem sein/werden.

Bitte unterschaetze nicht die Flexibilität der zust. Behörden, aktuell werden jede Menge Genehmingungen beantragt und genehmigt, welche diese Situation berücksichtigen - soweit ich höre. z.B. gilt aktuell in 2 mir bekannten Flugbetrieben das lpc`s auf dem Flieger abgenommen werden, weil es schlicht keine Sim's mit Zugriff/Zutritt gibt. Das klappt natuerlich auch nur solange geflogen wird - dann gilt: Punkt 1.
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
5.010
3.252
FRA
ANZEIGE
300x250
Bitte unterschaetze nicht die Flexibilität der zust. Behörden, aktuell werden jede Menge Genehmingungen beantragt und genehmigt, welche diese Situation berücksichtigen - soweit ich höre. z.B. gilt aktuell in 2 mir bekannten Flugbetrieben das lpc`s auf dem Flieger abgenommen werden, weil es schlicht keine Sim's mit Zugriff/Zutritt gibt. Das klappt natuerlich auch nur solange geflogen wird - dann gilt: Punkt 1.

IPC‘s ??
Und Flexibilität bei sicherheitsrelevanten Sachen und das bei deutschen Behörden kann ich mir kaum vorstellen.
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

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