Lufthansa Corona Spar (Spohr) Programm

ANZEIGE
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich über die Funktion "Inhalt melden" an die Moderatoren wenden.

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
10.842
3.488
Corona-Land
ANZEIGE

Privatière

An anderer Stelle schon geschrieben: Mir ist 50% vom Einkommen weggebrochen.

Auf welcher Welt lebst du eigentlich????????

Hier als Beispiel meine Einkünfte:

50% gesetzliche - 50% private Vorsorge, wie empfohlen.

Private Vorsorge Aktien basiert, habe bereits schriftliche Mitteilung erhalten, in 2020 und 2021 wird es keine Auszahlung geben.

Die "Beimischung" auf Rentenbasis hat schon vor Jahren die Zahlung von 500 Euro auf fünf Euro monatlich reduziert!


Dieses ist kein Jammern und keine Beschwerde! Ich lasse mir doch die letzten Jahre nicht vermiesen. :kiss:
 
Zuletzt bearbeitet:

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.110
3.406
ZRH / MUC

Das ist feminin - singular.

Nein, im Ernst: Ich verstehe schon, dass es für gewisse Leute zu einem Problem werden kann, wenn Erstattungen nicht getätigt werden. Viele nehmen sich gerade die teuren Lufthansa-Tarife nicht aus der Portokasse, und viele haben momentan wegen Kurzarbeit oder mangels Aufträgen nicht das übliche Einkommen. Das trifft sowohl Privatreisende als auch kleine und mittelständische Unternehmen, denen Lufthansa für abgesagte Flüge schnell mal einen fünf- bis sechsstelligen Betrag schuldet...
 

Ed Force One

Aktives Mitglied
10.07.2017
202
17
Da LH & EW momentan - rechtswidrig - u.a. ja keine Erstattungen durchfuehrt, kann man als aussenstehender durchaus von einem ernsthaften finanziellen (cashlow) Problem ausgehen. Nach eigener Aussage finden ja auch sogut wie keine Ticketverkaeufe/Einnahmen mehr statt. Desweiteren ist ja der Grossteil der Flotte gegrounded, als auch "Kurzarbeit" bei den Mitarbeitern eingefuehrt worden.

Waere mal interessant, eine Stellungsnahme seiten des LBA´s zusehen, warum aus ihrer Sicht z.b. die LH & EW aktuell ueberhaupt noch die Vorraussetzungen fuer eine uneingeschraenkte Betriebserlaubnis (AOC) erfuellen!

Merkblatt zur Verordnung (EG) Nr. 1008/2008
A.Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung:
II. Finanzielle Voraussetzungen
-Nachweis, dass das Unternehmen seinen tatsächlichen und möglichen Verpflichtungen während eines Zeitraumes von 24 Monaten nach Aufnahme des Flugbetriebes jederzeit nachkommen kann.
……
C. Laufzeit und Aussetzung bzw. Widerruf der Genehmigung /Laufende Aufsichtsführung
-Die Betriebsgenehmigung ist grundsätzlich nicht befristet. Sie gilt so lange, wie das Luftfahrtunternehmen den Verpflichtungen der Verordnung nachkommt.
……
Die Genehmigungsbehörde kann:
-jederzeit die finanzielle Leistungsfähigkeit bewerten,
-die Genehmigung aussetzen oder widerrufen, wenn sie nicht überzeugt ist, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen während der nächsten 12 Monate nachkommen kann,
-im Falle einer finanziellen Umstrukturierung eine vorläufige Genehmigung erteilen, sofern die Sicherheit nicht beeinträchtigt ist, deren Geltungsdauer jedoch 12 Monate nicht überschreiten darf. In diesem Zusammenhang muss das Luftfahrtunternehmen jederzeit auf Anfrage der Genehmigungsbehörde alle erforderlichen Auskünfte, insbesondere jedoch folgende Angaben zur Verfügung stellen:
1. Geprüfter Abschluss, der spätestens sechs Monate nach Ablauf des betreffenden Zeitraumes zur Verfügung stehen muss, und erforderlichenfalls der letzte Stand der intern aufgestellten Bilanz.
2. Eine Plan-Bilanz einschließlich Gewinn- und Verlustrechnung für das kommende Jahr.
3. Zahlenangaben über zurückliegende und geplante Aufwendungen und Erträge bei Posten wie Kraftstoffpreisen, Flugpreisen und Luftfrachtraten, Löhnen und Gehältern, Wartung, Abschreibung, Wechselkursschwankungen, Flughafengebühren, Flugsicherungsgebühren, Bodenabfertigungskosten, Versicherung usw. sowie Verkehrs-/Ertragsprognosen.
4. Cash-flow-Prognosen und Liquiditätspläne für das kommende Jahr
CONDOR konnte dies offensichtlich nur durch den Ueberbrueckungskredit gewaehrleisten (und ist ja bekannterweise im "Schutzschirm-Verfahren").

In der Vergangenheit war das LBA hier durchaus "scharf" (dank der LH Lobby), um offenichtlich möglichen Konkurrenten auf dem deutschen Markt das Leben schwer zumachen (speziell Cargo Business).
 

juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
21.230
19.081
FRA
Da LH & EW momentan - rechtswidrig - u.a. ja keine Erstattungen durchfuehrt, kann man als aussenstehender durchaus von einem ernsthaften finanziellen (cashlow) Problem ausgehen. Nach eigener Aussage finden ja auch sogut wie keine Ticketverkaeufe/Einnahmen mehr statt. Desweiteren ist ja der Grossteil der Flotte gegrounded, als auch "Kurzarbeit" bei den Mitarbeitern eingefuehrt worden.

Waere mal interessant, eine Stellungsnahme seiten des LBA´s zusehen, warum aus ihrer Sicht z.b. die LH & EW aktuell ueberhaupt noch die Vorraussetzungen fuer eine uneingeschraenkte Betriebserlaubnis (AOC) erfuellen!


CONDOR konnte dies offensichtlich nur durch den Ueberbrueckungskredit gewaehrleisten (und ist ja bekannterweise im "Schutzschirm-Verfahren").

In der Vergangenheit war das LBA hier durchaus "scharf" (dank der LH Lobby), um offenichtlich möglichen Konkurrenten auf dem deutschen Markt das Leben schwer zumachen (speziell Cargo Business).

Könnte man als British Airways ja mal drüber nachdenken, 50.000 Euro in den "Sachverhalt" einer Prüfung zu investieren :D Andererseits: In der Branche kennt und mag man sich ja bekanntlich.

Condor: Ist meiner Laien-Meinung nach durch den Ausfall der Sommersaison und der Polen bereits absolut insolvent, mit persönlichen Risiken für den "Verwalter" im Schutzschirmverfahren. Wir werden da in den nächsten Tagen etwas dazu hören.
 

747830

Erfahrenes Mitglied
24.02.2012
958
0
Waere mal interessant, eine Stellungsnahme seiten des LBA´s zusehen, warum aus ihrer Sicht z.b. die LH & EW aktuell ueberhaupt noch die Vorraussetzungen fuer eine uneingeschraenkte Betriebserlaubnis (AOC) erfuellen!

Absolut. Warum nicht in der aktuellen Situation Höherer Gewalt das Kernstück der verbliebenen Transportinfrastruktur mittels querulatorischer "Problemansprache" einer subalternen Behörde lahmlegen.

What could possibly go wrong.

Ohne diese deine mutige, aber auch hellsichtige, Intervention hätten wir alle am Ende völlig übersehen, daß die LH mittlerweile ganz offenkunding illegal über Sibirien herumknattert. Das muß endlich aufhören!

Danke.
 

Ed Force One

Aktives Mitglied
10.07.2017
202
17
Absolut. Warum nicht in der aktuellen Situation Höherer Gewalt das Kernstück der verbliebenen Transportinfrastruktur mittels querulatorischer "Problemansprache" einer subalternen Behörde lahmlegen.

What could possibly go wrong.

Ohne diese deine mutige, aber auch hellsichtige, Intervention hätten wir alle am Ende völlig übersehen, daß die LH mittlerweile ganz offenkunding illegal über Sibirien herumknattert. Das muß endlich aufhören!

Danke.
"subalternen Behörde"
Die offenkundigen und "speziellen" LH-Mitarbeiter hier im Forum. Immer wieder lustig zusehen, wie ihr so tickt :D
Immer noch die Nase gen Himmel, obwohl es bereits im Sturzflug gen Boden geht.......! Weiter so, dann klappt das auch mit der Staatshilfe(y)
Ich vergass.....in der "aktuellen Situation Höherer Gewalt " gelten ja fuer LH keine Gesetze, Verordnungen etc.!

Hoffentlich klappt eure Lobbyarbeit diesmal besser als bei der Gutscheinaenderung, um die dringend erforderlichen Finanzhilfen vom Steuerzahler (das sind u.a. die kleinen störenden Kunden, die LH momentan verprellt) zu erhalten.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
24.765
10.641
irdisch
Jetzt mal losgelöst von diesem Thread aber es gibt durchaus Firmen, vielleicht auch regelrechte staatliche Propagandatruppen, und PR-Büros und welche, die sich dafür halten oder sowas gerne wären, die sich mit der Brechstange in Forendebatten einmischen und dann hölzern irgendwelche Sprachregelungen nachbeten. Da kann ich etwas Argwohn im Grundsatz verstehen. Werde hier aber auch oft abgekanzelt, oder Leute versuchen einen für ihnen nicht passende Meinungen zu diskreditieren, ohne dass ich mich den oben genannten Akteuren zugehörig fühle.

Bei vielen liegen jetzt einfach die Nerven blank. Entsprechend verlieren manche den letzten Funken Diskussionskultur. Oder die hatten sie sowieso nie.
 

koeby

Erfahrenes Mitglied
24.08.2016
2.363
1.827
Jetzt mal losgelöst von diesem Thread aber es gibt durchaus Firmen, vielleicht auch regelrechte staatliche Propagandatruppen, und PR-Büros und welche, die sich dafür halten oder sowas gerne wären, die sich mit der Brechstange in Forendebatten einmischen und dann hölzern irgendwelche Sprachregelungen nachbeten. Da kann ich etwas Argwohn im Grundsatz verstehen. Werde hier aber auch oft abgekanzelt, oder Leute versuchen einen für ihnen nicht passende Meinungen zu diskreditieren, ohne dass ich mich den oben genannten Akteuren zugehörig fühle.

Bei vielen liegen jetzt einfach die Nerven blank. Entsprechend verlieren manche den letzten Funken Diskussionskultur. Oder die hatten sie sowieso nie.

Welchen Teil von "rechtswidriges Verhalten wird von LH-Mitarbeitern gutgeheissen/gerechtfertigt/Usus/selberschuld/etc." hast Du nicht verstanden?
Ich gehe mit Dir einig, diese Leute haben keinen Funken Diskussionskultur haben, denn auf Kritik wird nie eingegangen. Eigentlich analog des offiziellen LH-Threads. Zur Präzisierung: das sind User die schon länger hier sind, von denen man weiss, grösstenteils aus eigenem Kundtun, dass sie bei LH/LX/WK arbeiten. Das sind keine Propagandatruppen.

Die Durchsetzbarkeit des Rechts in der aktuellen Zeit ist leider etwas schwerfällig, macht es aber nicht weniger rechtswidrig.
Und genau das macht LHG sich in dieser Zeit zu Nutze, und den Kunden für dumm zu verkaufen, notabene zu verar...en.
Im Umfang wie es aktuell betrieben wird, und in der Rechtswidrigkeit, das zeugt vom Charakter dieses Vereins.
Das kann man auch nicht diskutieren, das ist ein Fakt.

Nochmals: wenn LHG die Ticket-Gelder richtig abgegrenzt hätte, dann wäre es überhaupt absolut gar kein Problem, die Rückerstattungen wie gehabt vorzunehmen. Das aktuelle Gebaren legt mir einzig den Schluss nahe, sie haben es nicht getan.
Was wäre es dann? Ungetreue Geschäftsführung? Insolvenz-Verschleppung? Steuerhinterziehung? Sag Du es mir!

Und jetzt sag mir, dass Du das was LHG grad macht, gut findest? Dann musst Dich Dich aber auch nicht wundern, wenn andere Dich diskreditieren.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.999
1.062
Die Sache ist doch ganz einfach: Wer einen von der airline gestrichenen Flug hatte und wer die Kohle braucht (oder sie will): In Verzug setzen, nach Ablauf der Frist gerichtlichen Mahnbescheid raushauen und dann aufs Geld warten und irgendwann den Gerichtsvollzieher losschicken. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass LH tatsächlich die Chuzpe besitzt und gegen den Mahnbescheid fristgerecht Einspruch erhebt: Popcorn bereithalten für den Unterhaltungsfilm des Tages "Die Begründung".

Und wer die Kohle aus welchen Gründen auch immer nicht will oder braucht: Nichts tun.

Eigentlich kann man damit alle Diskussionen beenden.
 

747830

Erfahrenes Mitglied
24.02.2012
958
0
Entsprechend verlieren manche den letzten Funken Diskussionskultur. Oder die hatten sie sowieso nie.

Das ist auch mein Eindruck. CoVid fördert bei etlichen Zeitgenossen erstaunliche Ansichten zutage, bei denen man immerhin vermuten muß, daß sie schon länger darauf warteten, endlich einmal heraus zu dürfen.

Rache, Neid, Wut, aber auch Projektion. Alle möglichen Leute haben ja schon zu verstehen gegeben, daß sie sich von CoVid erhoffen, was sie selbst nicht erreichen konnten.
 

libertad

Erfahrenes Mitglied
03.08.2016
1.048
340
Nochmals: wenn LHG die Ticket-Gelder richtig abgegrenzt hätte, dann wäre es überhaupt absolut gar kein Problem, die Rückerstattungen wie gehabt vorzunehmen. Das aktuelle Gebaren legt mir einzig den Schluss nahe, sie haben es nicht getan.
Was wäre es dann? Ungetreue Geschäftsführung? Insolvenz-Verschleppung? Steuerhinterziehung? Sag Du es mir!

Wie grenzt man denn Ticket-Gelder richtig ab?

Fakt ist doch: LH kann Leistungen nicht erbringen, LH hat praktisch keine Einnahmen, LH hat weiterhin laufende Ausgaben. Erhaltene Anzahlungen entsprechen pi mal Daumen der Liquidität. Hat ja ein oder zwei Gründe warum man um Staatshilfen verhandelt. In dem Umfeld ohne Staatsgarantie Fremdmittel aufnehmen wird vermutlich auch nicht gerade günstig sein.

Ich verstehe eh dass die Lage für Kunden sch***** ist. Ist sie auch für LH. Ist sie für fast alle. Drum heißt es Krise.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Wie grenzt man denn Ticket-Gelder richtig ab?

Sie sind richtig abgegrenzt, und zwar in der Bilanz als Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Wenn man beim Bäcker nen halve Hahn für nen Euro inkl. angenommenen 19% USt kauft, legt dieser ja auch nicht 84 Cent davon in seine eigene Kassette und 16 Cent separat davon in eine Kassette mit der Aufschrift "Umsatzsteuer an das Finanzamt". Er legt alles in eine Kasse, muss halt nur die 16 Cent "im Sinn haben", mehr nicht.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
24.765
10.641
irdisch
Und jetzt sag mir, dass Du das was LHG grad macht, gut findest? Dann musst Dich Dich aber auch nicht wundern, wenn andere Dich diskreditieren.
Ich habe für niemanden Partei ergriffen. Was ist jetzt Dein Problem? Vielleicht einfach mal Kritik einer einzelnen Person nachvollziehbar zuordnen und nicht wutbürgermäßig pauschal draufhauen? Armselig.
 
  • Like
Reaktionen: hpschmid

koeby

Erfahrenes Mitglied
24.08.2016
2.363
1.827
Sie sind richtig abgegrenzt, und zwar in der Bilanz als Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Wenn man beim Bäcker nen halve Hahn für nen Euro inkl. angenommenen 19% USt kauft, legt dieser ja auch nicht 84 Cent davon in seine eigene Kassette und 16 Cent separat davon in eine Kassette mit der Aufschrift "Umsatzsteuer an das Finanzamt". Er legt alles in eine Kasse, muss halt nur die 16 Cent "im Sinn haben", mehr nicht.

In Unterschied, dass LH sämtliche zukünftigen Tickets beiseite hätte legen müssen. Aber Big4 haben da ja sicher einen Trick gefunden, dass man das anders lösen kann. Mit dem bekannten Effekt, dass man jetzt nicht rückerstatten kann. Oder nenne mir einen anderen Grund, warum sie es nicht tun?

Wie grenzt man denn Ticket-Gelder richtig ab?

Fakt ist doch: LH kann Leistungen nicht erbringen, LH hat praktisch keine Einnahmen, LH hat weiterhin laufende Ausgaben. Erhaltene Anzahlungen entsprechen pi mal Daumen der Liquidität. Hat ja ein oder zwei Gründe warum man um Staatshilfen verhandelt. In dem Umfeld ohne Staatsgarantie Fremdmittel aufnehmen wird vermutlich auch nicht gerade günstig sein.

Ich verstehe eh dass die Lage für Kunden sch***** ist. Ist sie auch für LH. Ist sie für fast alle. Drum heißt es Krise.

Wir sind hier in einem B2C-Verhältnis, da kannste nicht einfach so sagen: sorry, brauche noch etwas verlängerte Zahlungsfirst. Das Hinhalten der Kunden geht einfach nicht.

Dass keine Einnahmen da sind, aber nach wie vor Verbindlichkeiten, kann man nicht den Kunden anhängen, das nennt man Unternehmerrisiko. Dafür gabs in den fetten Jahren auch schöne Gewinnausschüttungen.

Eigentlich müsste es doch es toll für LH sein, auf einen Schlag viele Verbindlichkeiten los zu werden, sie sagen ja, sie hätten das Geld... Was stimmt da nicht?
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
In Unterschied, dass LH sämtliche zukünftigen Tickets beiseite hätte legen müssen.

Welches Gesetz sollte sie dazu verpflichten? Ist schon das zweite Mal, dass ich hiernach frage ;)


Oder nenne mir einen anderen Grund, warum sie es nicht tun?

Außer "weil sie's können" fällt mir auch kein anderer Grund ein, aber das ändert nichts an dem BIS zur Krise korrekten Umgang mit Kundengeldern.

Dass keine Einnahmen da sind, aber nach wie vor Verbindlichkeiten, kann man nicht den Kunden anhängen, das nennt man Unternehmerrisiko. Dafür gabs in den fetten Jahren auch schöne Gewinnausschüttungen.

Auch das ist korrekt.
 

koeby

Erfahrenes Mitglied
24.08.2016
2.363
1.827
Welches Gesetz sollte sie dazu verpflichten? Ist schon das zweite Mal, dass ich hiernach frage ;)




Außer "weil sie's können" fällt mir auch kein anderer Grund ein, aber das ändert nichts an dem BIS zur Krise korrekten Umgang mit Kundengeldern.

Zu Punkt2: möglicherweise rechtlich korrekt, und glaube mir, ich kreide das in unserer Firma auch immer wieder an, dass wir auf Pump leben...

Zu Punkt1:
Ich bin weder Jurist noch Accountant, aber wenn ich eine Schuld nicht erbringen kann? Geld hat man zu haben!
Spätestens aus der EU261/04 ergeht ja, dass die Rückerstattung verlangt werden kann - daraus ergeht für mich als Risk Manager, dass hier alle das Geld zurückerstattet haben wollen könnten, aufgrund eines ebensolchen desaströsen Ereignisses wie COVID-19, mit gleichzeitig komplettem Ertragsausfall. Damit hat man zu rechnen! Folglich muss ich abgesichert sein, dass ich diese Passiven befriedigen kann, womit auch immer.
Ist es mein Problem, dass sich die Lufthansa nicht gegen Epidemien/Pandemien versichert hat? Wie wohl die meisten, hat auch unsere Firma das nicht, aber wir leben weiter, weil wir eben unsere Schulden weiterhin begleichen können.

Wenn LH die Schulden (und nichts anderes hat sie bei mir, wie auch bei zig hundertausenden anderen Kunden) nicht begleichen kann, dann ist sie de fact insolvent und geht dann halt eben pleite, das ist der Lauf der Zeit.
 

747830

Erfahrenes Mitglied
24.02.2012
958
0
In Unterschied, dass LH sämtliche zukünftigen Tickets beiseite hätte legen müssen. Aber Big4 haben da ja sicher einen Trick gefunden, dass man das anders lösen kann. Mit dem bekannten Effekt, dass man jetzt nicht rückerstatten kann. Oder nenne mir einen anderen Grund, warum sie es nicht tun?

Von wegen gutgeheissen/gerechtfertigt/Usus/selberschuld/etc.

Hanseaten sammeln bereits für dich ob der unentschuldbaren Praktiken der GF.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
ANZEIGE
300x250
Ich bin weder Jurist noch Accountant


Ich bin zwar auch kein Berufsträger (weder der Juristerei noch WP/StB), aber kann dennoch meinen Senf dazu geben:

Geld hat man zu haben!

Korrekt. Bezieht sich auf § 275 BGB. Eine Geldschuld ist niemals unmöglich zu erbringen, da es Geld immer irgendwo zu besorgen gibt. Deswegen würde ein Gerichtsvollzieher ja auch andere Vermögenswerte der LH pfänden, wenn das Bankkonto leer ist. Hat aber nichts damit zu tun, dass man von Kunden erhaltenes Geld anderswo in seinen Wertschöpfungsprozess stecken darf.


Spätestens aus der EU261/04 ergeht ja, dass die Rückerstattung verlangt werden kann - daraus ergeht für mich als Risk Manager, dass hier alle das Geld zurückerstattet haben wollen könnten, aufgrund eines ebensolchen desaströsen Ereignisses wie COVID-19, mit gleichzeitig komplettem Ertragsausfall. Damit hat man zu rechnen!

Da gebe ich dir vollumfänglich recht. Man muss damit rechnen. Auch wenn der Erwartungswert eines solchen Ereignisses natürlich ob der geringen Wahrscheinlichkeit ebenso gering wäre.

Hat man übrigens getan. Siehe S. 69 LH GB 2019:

Pandemische ErkrankungenWeltweit bestehen Risiken durch die Übertragung von
Infektionserregern vom Tier zum Menschen, von Mensch
zu Mensch sowie auf anderen Wegen. Durch epidemische,
pandemische oder sonstige Ausbreitungsmuster wie Bioterrorismus drohen hohe Krankheitsraten in verschiedenen
Ländern, Regionen oder Kontinenten. Dies kann kurz-, mittelund langfristig dazu führen, dass das Fluggastaufkommen
im Luftverkehr aus Angst vor Ansteckung drastisch sinkt.
Ferner ist es möglich, dass Mitarbeiter aus Angst vor Ansteckung nicht bereit sind, in betroffene Länder zu fliegen,
und Mitarbeiter vor Ort diese Länder verlassen wollen. Durch
hohe Krankheitsraten der Mitarbeiter kann der operative
Betrieb gefährdet sein. Ebenso können behördliche Reiserestriktionen aus Angst vor der Einschleppung von Krankheitserregern zu operativen Einschränkungen führen.
Die Lufthansa Group prüft permanent Informationen der
Weltgesundheitsorganisation (WHO), des amerikanischen
und europäischen Centers of Disease Control, des deutschen
Robert-Koch-Instituts und weiterer Institutionen, um epidemische oder pandemische Gefährdungen bestmöglich
frühzeitig aufdecken zu können. Mitarbeiter werden intensiv
informiert, Risikogruppen erhalten persönliche Schutzausrüstung und in der gesamten Lufthansa Group werden jährlich
präventive Impfkampagnen gegen Influenza angeboten.
Die Lufthansa Group hat die wirtschaftlichen Folgen
der Ausbreitung des Coronavirus in ihrer Finanzprognose
abgebildet. Die weitere Verbreitung des Virus und die Reaktion der Konsumenten darauf, insbesondere hinsichtlich
ihrer Nachfrage nach Flugreisen, sind allerdings nicht final

abschätzbar. Es besteht somit das Risiko, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der Virusausbreitung schwerwiegender sind als prognostiziert.

Quelle:
https://investor-relations.lufthans...zberichte/geschaeftsberichte/LH-GB-2019-d.pdf

Folglich muss ich abgesichert sein, dass ich diese Passiven befriedigen kann, womit auch immer.

Es ist abgesichert, nämlich dadurch, dass ich die eingenommenen Gelder buchhalterisch nicht als meine eigenen einstufe, sondern wie "rohe Eier" behandle und als Verbindlichkeiten ausweise. Dies ist auch geschehen.

Diese Methode bewirkt, dass bei einer Liquidierung des Unternehmens zu demjenigen Zeitpunkt, an dem die Überschuldung eintritt, die vorhandenen Vermögenswerte genau den vorhandenen Verbindlichkeiten entsprechen, die aus dem Erlös der Liquidierung dann beglichen werden können (jedenfalls theoretisch).

Darum geht es hier aber nicht, da die LH weit (!) weg von einer Überschuldung ist. Es geht um ein Cashproblem. Und da kommen wir zu deinem Punkt "womit auch immer". LH wird entweder neue Finanzmittel besorgen müssen oder vorhandenes Vermögen in Finanzmittel umwandeln müssen. Warum sie es nicht tun? Weil es in der Gewinn- und Verlustrechnung weh tut, bspw. ein Flugzeug in Zeiten wie diesen notgedrungen verkaufen zu müssen (vor allem etwa einen A346...).
 
Zuletzt bearbeitet:
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich über die Funktion "Inhalt melden" an die Moderatoren wenden.