Die Frage ist halt ob das geht?
Aus meiner Sicht dürfte das Vorhaben nicht funktionieren, die Stornierung beendet das Vertragverhältsnis zum Zeitpunkt der Erklärung des Stornos und der Zustimmung des Reiseveranstalters, dieser schuldet dann die Rückzahlung der Anzahlung und der Reisende schuldet die Stornogebühr was natürlich in der Praxis gegeneinander aufgerechnet wird.
Damit ist Vertragsverhältnis beendet und alle Ansprüche sind befriedigt.
Für eine Erstattung der Stornogebühr falls später doch noch eine Reisewarnung zum Reisezeitpunkt besteht, fehlt es an der nötigen Rechtsgrundlage.
Daher gibt es wohl nur drei Optionen:
1. die 25% bezahlen und im Zweifelsfalls die Gebühr abschreiben wenn der Veranstalter die Erstattung verweigert
2. weiter abwarten ob die Reisewarnung verlängert wird und gegebenenfalls zu höheren Kosten stornieren falls diese Reisewarnung ausbleibt
3. wenn die Reisewarnung ausbleibt und die Reise stattfindet die Reise antreten
Da es sich aber um eine Tauchsafari handelt würde ich jedoch davon ausgehen dass durchaus die Stornierung von Seitens des Veranstalters kommen könnte, wenn die Pax Zahlen auf den Booten von offiziellen Stellen so stark reduziert wird dass die Safari nicht mehr wirtschaftlich machbar ist ansonst machen und die bestimmt deutlich kleinere Gruppe und leeres Tauchgebiet genießen