dürfen Leute, die in einem Risikogebiet waren, weiter in ihre Zweitwohnung in Niedersachsen?
Die VO ist da:
Gilt fuer Hotels, Pensionen, Jugendherbergen, aehnliche Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen, Ferienhaeuser und Campingplaetze. Nicht fuer die Nutzung von dauerhaft angemieteten oder im Eigentum befindlichen Immobilien und von dauerhaft abgestellten Wohnwagen, Wohnmobilen und aehnlichen Einrichtungen ausschliesslich durch die Nutzungsberechtigten.
Insgesamt sind es die am wenigsten scharfen Regeln, die ich bisher gesehen habe (Mecklenburg-Vorpommern schmeisst z.B. Gaeste aus Nicht-Risiko-Gebieten raus, die die Postleitzahl eines Risikogebietes haben): Kein Rausschmiss bereits angereister Gaeste, kein Abstellen auf den Wohnort sondern auf das Kommen aus einem Risikogebiet, Familienbesuch (nicht nur Kernfamilie) erlaubt.