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Wieso nicht? Nr. 4 bezieht sich auf Wiedereinreisende (also im wesentlichen Baden-Wuerttemberger), die entweder unter 48 Stunden oder aus triftigen Gruenden und dann laenger im Ausland waren. Nr. 5 regelt hingegen Kurzaufenthalte in Baden-Wuerttemberg.
Also:
Nein.
OK, mit einem "dicken oder" unter Nr. 4 kann ich leben.
Aber ich finde, die Ausnahme aus Nr 5. "...die aus Grenzregionen nach Baden-Württemberg einreisen und deren Aufenthalt weniger als 24 Stunden andauert" gilt für mich ja auch bei einer Wiedereinreise, obwohl, und das ich nicht eindeutig, eher der "Besucher" von BW gemeint sein soll. So nehme ich an, die 24 Std. gelten für die Aufenthaltsdauer in BW, nicht für die Zeit des Auslandsaufenthalts.
Damit dürfte ich gefahrlos sogar 48 Std. in Tirol Skifahren gehen oder meine Tante besuchen. Vorausgesetzt Übernachtung dort ist irgendwie möglich.
Aber letztenendes besteht ja auch ein Restrisiko, da die Reise in Risikogebiete wiederum von manch' AG untersagt worden ist.