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Sehe ich auch nicht. Stand auch in keiner Vorversion: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_quarv.
Sehe ich nicht. In welchem Stand steht die? Ich beziehe mich auf die zuletzt durch Verordung (GVBl.II/20, Nr. 95) vom 7.10.20 geaenderte Version.
Guten Abend zusammen,
nachdem ich nun eine Weile erfolglos versucht habe herauszufinden, was mich erwartet, versuche ich es mal bei euch. Vielleicht kann mir jemand die geltenden Bestimmungen für meinen Fall erläutern.
Ich bin Berufspendler und fliege jede Woche TXL - BSL und wieder zurück, um zwischen meinem Wohnsitz in Brandenburg und meinem Arbeitsplatz im Schwarzwald zu wechseln. Mein Auto steht auf der französischen Seite in BSL der Flug geht von der schweizer Seite.
Kann ich diesen Weg aktuell ohne Einschränkungen nehmen?
Danke für eure Hilfe!
DBaBadS
Es ging um Visa für Geschäftsreisende. Deren Gültigkeit sei derzeit grundsätzlich "ausgesetzt" wurde ihm so erklärt. Man kann wohl noch per Antrag auf "kriegswichtig" machen aber davon wurde ihm abgeraten.
Bin mir sicher, dass er das nicht falsch verstanden hat. Es ging um Visa, die nicht besondere Dringlichkeitsstufen haben. Solche gibt es noch. Es ist ein paar Wochen her (4?) und mag sich seitdem schon wieder geändert haben. Die FAQ der Botschaft klingen aber weiterhin grenau so.
Sie sind nicht ungültig, sie sind ausgesetzt. Frag einfach mal direkt bei der Botschaft selber nach und teile hier den aktuellen Stand mit, statt Anweisungen zu erteilen.
Frag einfach selbst nach.
Was auch immer ausgesetzt sein soll, man kann problemlos als Inhaber eines Visum unter in Anspruchnahme eben dieses Visa in die USA einreisen.Sie sind nicht ungültig, sie sind ausgesetzt. Frag einfach mal direkt bei der Botschaft selber nach und teile hier den aktuellen Stand mit, statt Anweisungen zu erteilen.
Das heisst, dass die ihn, der ein gültiges Visum hat, derzeit damit nicht reinlassen. Das (dieses) Visum ist aber nicht entzogen, verfallen oder ungültig, sondern nur im Augenblick zur Einreise nicht anwendbar. Ich habe keinen Zweifel an dessen Darstellung. Was sich die US-Behörden dabei denken, müsst ihr sie fragen. Ich weiß den genauen Typ des Visums nicht, um den es ging.
Die Einreise aus Deutschland ist momentan nur erlaubt im Falle von:
Alle Personen, die in den oben genannten Fällen aus high-risk-countries nach Südafrika einreisen möchten, müssen dies per E-Mail beim Department of Home Affairs beantragen und eine Passkopie (sowie –falls zutreffend- Visumskopie), Nachweise zu Reiseverlauf, Geschäfts/Aufenthaltszweck in Südafrika sowie einen Beleg zur gebuchten oder geplanten Beherbergung in Südafrika beifügen.
- Geschäftsreisen
- Reisen von Inhabern sog. critical skills visa
- Reisen von Inhabern von Investorenvisa
- Reisen von Personen mit internationalen Verpflichtungen aus Sport, Kunst, Kultur und Wissenschaft
- Reisen von Besuchern, die sich drei Monate oder länger in Südafrika aufhalten wollen (unabhängig vom Reisezweck)
Das südafrikanische Innenministerium hat eine personelle Aufstockung der Stelle zugesagt, die diese Anträge entgegennehmen soll. Über die Dauer der Bearbeitung solcher Anträge liegen keine hinreichenden Erfahrungswerte vor. Es muss angesichts weiter hohen und zunehmenden Antragsvolumens davon ausgegangen werden, dass Anträge nicht zeitnah bearbeitet und beantwortet werden.
Deutschland als Ganzes hat heute die 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten. Damit dürfte die Anzahl der Länder, in die Deutsche unbeschränkt reisen können, in nächster Zeit erst mal wieder sinken.
https://www.worldometers.info/coronavirus/country/germany/
Sehe ich nicht. In welchem Stand steht die? Ich beziehe mich auf die zuletzt durch Verordung (GVBl.II/20, Nr. 95) vom 7.10.20 geaenderte Version.
Genau dasselbe Programm (Flug TXL - BSL, Auto in Frankreich geparkt, dann weiter nach BW) hatte ich noch letzte Woche, lief alles problemlos und äußerst entspannt.
Die einzig richtige Konsequenz wäre natürlich die Quarantäne für Einreisende abzuschaffen, sobald das eigene Land den Grenzwert überschreitet, da das Ansteckungsrisiko im Ausland dann auch nicht mehr erheblich höher, oder in Extremfällen sogar geringer ist.
Nö weil es schlicht darum geht das Gesundheitssystem nicht zu überlastet. Da braucht es nicht noch Personen aus dem Ausland die dann bei uns behandelt werden müssen. Merke, es gibt keine einzig richtige Konsequenz in einer Pandemie.
Nö weil es schlicht darum geht das Gesundheitssystem nicht zu überlastet. Da braucht es nicht noch Personen aus dem Ausland die dann bei uns behandelt werden müssen. Merke, es gibt keine einzig richtige Konsequenz in einer Pandemie.
Auch wenn ich jetzt nicht jede Verordnung nachvollziehen kann, möchte ich natürlich auch keine geltenden Regeln verletzen.
Der Fairness wegen muss man aber auch sagen, dass in NRW, RLP oder BW wieder Krankenhausplätze für Niederländer und Franzosen zur Verfügung stehen und auch genutzt werden. In einem vereinigten Europa sollte man langsam darüber nachdenken, die gegenseitigen Quarantänen aufzuheben.Nö weil es schlicht darum geht das Gesundheitssystem nicht zu überlastet. Da braucht es nicht noch Personen aus dem Ausland die dann bei uns behandelt werden müssen. Merke, es gibt keine einzig richtige Konsequenz in einer Pandemie.