Guten Morgen zusammen,
ich hatte für den diesjährigen Vereinsausflug sechs Doppelzimmer ohne kostenlose Stornierung im A&O Leipzig gebucht (verteilt auf vier Buchungen), fünf Zimmer davon über Booking.com, eines direkt bei A&O.
Es handelt sich hierbei klar um eine touristische Übernachtung.
Auch die sächsische Corona-Verordnung gestattet im November keinerlei touristische Übernachtungsangebote, weswegen uns das Hotel meiner Meinung nach nicht beherbergen kann, selbst wenn wir dies wünschen.
Somit kann doch A&O seinen Vertragspflichten nicht nachkommen und ich kann diesen auflösen, oder verstehe ich das falsch?
A&O bietet mir über Booking.com folgendes an:
"Hallo Herr Oliigel
leider haben Sie bei Ihrer Buchung 123456 mit Anreise am 20. November eine nicht kostenlos stornierbare Richtlinie gebucht und die Unterkunft a&o Leipzig Hauptbahnhof erlaubt keine Stornierung an dieser Buchung.
Sie bietet Ihnen allerdings eine Datenänderung an. Wenn die tagesaktuelle Rate des neu gewählten Datums teurer als die bereits gebuchte Rate ist, können Sie den zusätzlichen Betrag vor Ort begleichen.
Bitte lassen Sie uns wissen, ob Sie das Angebot annehmen und neue Datum haben.
Bei weiteren Fragen sind wir gerne für Sie da.
Booking.com Customer Service Team"
Bei der direkten Buchung über A&O wird mir folgendes angeboten:
Sehr geehrter Herr Oliigel,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
"Für die 3 Buchungen bei booking.com, müssen Sie die bitte direkt kontaktieren.
Für die Buchung 654321 kann ich Ihnen folgendes anbieten:
-den Reisezeitraum Ihrer Reservierung im ursprünglichen gebuchten a&o zu ändern
-Ihre Reservierung mit der FIX-Rate wird kostenfrei storniert und Sie erhalten einen Wertgutschein in Höhe Ihres ursprünglich im Voraus bezahlten Betrags, den Sie für Reservierungen mit der a&o FIX-Rate in unseren a&os in den nächsten 36 Monaten einlösen können
Bitte geben Sie uns eine Rückmeldung, indem Sie auf diese Email antworten. Da wir uns der außerordentlichen Situation bewusst sind und um eine schnellstmögliche Lösung bemüht sind, bitten wir Sie, den Betreff dieser Nachricht bei einer Antwort nicht zu verändern. Vielen Dank.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr a&o Service Team"
Nun möchte ich mal meine Möglichkeiten eruieren:
- Annahme der Angebote mit dem vollen Insolvenzrisiko und dem Risiko, das Person X an Datum Y nicht kann -> Chaos vorprogrammiert
- Versuch des Chargebacks (allerdings nur der Booking.com-Buchungen) und zusätzlich Aktivierung des PayPal-Käuferschutzes für das direkt gebuchte Zimmer -> Frühestens in über einem Monat möglich, ungewisser Ausgang v. a. hinsichtlich der Zahlungen, die ich direkt an Booking.com geleistet hat – die Vermittlung als solche hat ja stattgefunden.
- Beauftragung eines RA`s mit dem Verweis auf §275 BGB und §326 BGB
->
Wobei mich hier interessieren würde, ob der Anspruch eben gegen A&O direkt oder gegen Booking.com als Vermittler zu stellen ist, Zweiteres würde das Ganze wohl nicht einfacher machen, da Sitz in den Niederlanden.
Ich persönlich tendiere zur letzten Variante, der Rest meiner Reisegruppe ist diesen Weg auch nicht abgeneigt, da sich wie beschrieben bisher kein Kompromiss gefunden hat, der beide Parteien zufrieden stellt.
Wie ist Eure Einschätzung der Lage?
Freundliche Grüße
Oliigel