Stornierungen wegen Corona

ANZEIGE

maddin85

Reguläres Mitglied
27.10.2019
59
9
DRS
ANZEIGE
Ich denke, Storno und anschließende Ticketerstattung sollte aufgrund der mehr als zwei Stunden Verschiebung plus Zwischenstop funktionieren. Entschädigung nach 261 imho nur nach Verspätung von mehr als drei Stunden...

Nach 25 Minuten Diskussion an der Hotline mit dem Mitarbeiter, der sich vehement weigerte nach EU 261/2004 eine komplette Erstattung zu veranlassen, soll ich nun eine Mail an deren Kundencenter senden.

Er bot mir stets nur Refund nach Air Malta Policies an, welcher eine Gebühr nach sich ziehen würde. Das ist doch in meinem Fall eine klare Verweigerung meine Fluggastrechte.

Mal sehen was bei der Mail jetzt rauskommt... der Flug sollte am Freitag abfliegen :mad:

Air Malta wird zukünftig definitv gemieden
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.302
1.913
Nach 25 Minuten Diskussion an der Hotline mit dem Mitarbeiter, der sich vehement weigerte nach EU 261/2004 eine komplette Erstattung zu veranlassen, soll ich nun eine Mail an deren Kundencenter senden.

Er bot mir stets nur Refund nach Air Malta Policies an, welcher eine Gebühr nach sich ziehen würde. Das ist doch in meinem Fall eine klare Verweigerung meine Fluggastrechte.

Mal sehen was bei der Mail jetzt rauskommt... der Flug sollte am Freitag abfliegen :mad:

Air Malta wird zukünftig definitv gemieden


Klingt nach OTA Diskussion? wieso verhandelst du EU-Regeln mit dem OTA, einfach gleich an die Airline ran gehen und nach 7 Tagen Frist den RA einschalten. Ist besser und weniger stressig!
 
  • Like
Reaktionen: deecee

maddin85

Reguläres Mitglied
27.10.2019
59
9
DRS
Klingt nach OTA Diskussion? wieso verhandelst du EU-Regeln mit dem OTA, einfach gleich an die Airline ran gehen und nach 7 Tagen Frist den RA einschalten. Ist besser und weniger stressig!


Nein, das war direkt mit dem Agent von Air Malta an deren Hotline, hatte das Ticket auf deren Webseite ohne OTA gekauft.
 
  • Like
Reaktionen: Gagarin69

Simbi

Erfahrenes Mitglied
07.10.2009
661
27
DUS und BRU
Ich bin jetzt etwas verwirrt.
Wir haben bei der Swiss AMS - ZRH - NRT gebucht.
Die Swiss hat uns nun umgebucht. Der Flug nach ZRH findet einen Tag früher statt. Abgesehen, dass wir das zeitlich bezüglich der Anreise nach AMS nicht schaffen, wollen wie auch nicht in ZRH übernachten und abends erst fliegen.

In ihrer Mail bietet die Swiss nur an, dass man der Änderung zustimmt (I agree) oder dass man zu einem späteren Termin (bis 31.01.2021) umbuchen kann.

Steht mir hier keine Erstattung zu?
Kann bitte kurz jemand weiterhelfen?
 
Zuletzt bearbeitet:

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.548
9.849
BRU
Natürlich kannst Du auch Erstattung verlangen. Genauso, wie kostenlose Umbuchung der Reise auf eine sinnvolle / Euch passende Alternative, einschließlich an einem anderen Datum.

Du musst dafür halt anrufen, online geht nur akzeptieren oder letztendlich Gutschein über den Ticketwert (denn darauf läuft die andere Option hinaus).
 
  • Like
Reaktionen: Simbi

Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
4.111
6.177
BSL
...Du musst dafür halt anrufen, online geht nur akzeptieren oder letztendlich Gutschein über den Ticketwert (denn darauf läuft die andere Option hinaus).

Anrufen bei Swiss ist nach meiner Erfahrung auch zur Zeit problemlos. Bin diese Woche zweimal am Nachmittag bei der deutschen Servicenummer nach weniger als einer Minute durchgekommen.
 
  • Like
Reaktionen: Simbi

vikingX

Erfahrenes Mitglied
01.11.2012
275
8
Die Frage ist, ob bei einem über Expedia gebuchten Flug das OTA Dir wg. Änderung die gleichen Bedingungen bieten muss wie die Fluggesellschaft bei einem direkt ausgestellten Ticket. In Deinem Fall also die besseren Umbuchungsbedingungen.
Ich meine ja, aber vielleicht kann dies hier jemand bestätigen.

Update an der Front: Air Canada Customer Service hat mir per Email mitgeteilt, dass sie unter den gegeben Umständen für Flüge ab EU261 Origin vollen Refund erlauben in ihrer neuen Policy. Travelocity stellt sich aber weiterhin quer und will den Refund nicht auslösen. Mir geht langsam die Geduld aus, wird wohl bald ein Fall für den Rechtschutz...
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.612
4.960
München
Update an der Front: Air Canada Customer Service hat mir per Email mitgeteilt, dass sie unter den gegeben Umständen für Flüge ab EU261 Origin vollen Refund erlauben in ihrer neuen Policy. Travelocity stellt sich aber weiterhin quer und will den Refund nicht auslösen. Mir geht langsam die Geduld aus, wird wohl bald ein Fall für den Rechtschutz...
Travelocity kann da nichts dafür, da Air Canada bis dato weiterhin keine den EU-Fluggastrechten entsprechende Refund Policy hat. Und etwaige Erstattungsanträge der Reisebüros werden auf Basis der nicht rechtskonformen Policy weiterhin abgelehnt - man bietet nur Erstattungen gemäß der Tarifregeln an.
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Wo ist da jetzt der Unterschied?
AC würde es erlauben, aber das OTA nicht umsetzen, da es AC nicht erlauben würde :confused:
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.612
4.960
München
Wo ist da jetzt der Unterschied?
AC würde es erlauben, aber das OTA nicht umsetzen, da es AC nicht erlauben würde :confused:
Kein Unterschied. Die AC-Policy sagt weiterhin, dass keine Erstattung zulässig ist. AC erlaubt es schlichtweg nicht.

Auf eine geänderte AC Refund-Policy, die EU/261-konform ist, wartet nicht nur der OTA, sondern auch viele andere Reisebüros.

Die aktuelle Policy ist hier zu finden:
https://www.aircanada.com/content/d...nts/PDF/agents/en/ca/policies/SKCH_EN_V20.pdf

"Schedule Changeoccurred on/afterMarch 19, 2020
Full refunds are not permitted"

Nur für Algerien und Israel sind rechtskonforme Ausnahmen hinterlegt.
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Ich verstehe vikingx so, dass es laut Mail erlaubt sein soll. Ist es also nur noch nicht in den Systemen hinterlegt?
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.612
4.960
München
Ich verstehe vikingx so, dass es laut Mail erlaubt sein soll. Ist es also nur noch nicht in den Systemen hinterlegt?
So ist es. Von einer "neuen Policy" hört man auf Nachfrage seit Anfang August, ging sogar auch mal durch die kanadische Provinz-Presse, umgesetzt ist bis dato seitens Air Canada aber nichts. Die Policy ist immer noch die, bei denen die Fluggastrechte nach EU/261 mit Händen und Füßen getreten werden.
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Wenn ich Dich fragen darf, dann verstehe ich ber meinen "Ärger" mit Expedia nicht so recht.
Laut
https://www.icelandair.com/blog/travel-credit-frequently-asked-questions/
erlaubt es Icelandair, sog. Travel Credit Vouchers auszustellen, mit 3 jähriger Gültigkeit auf 108er Ticketnummern.
Allerdings verweisen sie auch bei externen Buchungen auf die jeweiligen Drittanbieter.
Und Expedia erklärt mir, sie würden mir die Travel Credit Voucher auf 3 Jahre ausstellen, würde es Icelandair ihnen nur erlauben.
Aber genau das tuen sie doch gemäss o.g.
https://www.icelandair.com/blog/travel-credit-frequently-asked-questions/

Da drehen wir uns doch im Kreis. Was muss ich tun?
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.612
4.960
München
Die Aussage von Expedia ist korrekt. Ein Reisebüro kann wenn nur eine EMD ausstellen, die 1 Jahr gültig ist. Danach muss Icelandair die EMD dann vor Ablauf der Gültigkeit die EMD um 2x um jeweils ein weiteres Jahr verlängern.

Alternativ bleibt das Ticket einfach "offen" und es wird kein Voucher ausgestellt, und das Ticket später umgebucht:

Amadeus has introduced a new solution for airlines allowing e-tickets validity to be automatically extended for up to 2 additional years from date of last flight when that flight was cancelled by FI and with UN in flight status, rebooking must be completed within 1 year from last original flight segment and all travel must be completed within 1 year of reissue date.

The 2 year additional validity exception is only applicable for bookings with at least one Icelandair flight segment, with travel between 19th April – 31st Dec 2020 inclusive.

Ist aber auch nicht pauschal exakt 3 Jahre...
 
  • Like
Reaktionen: jumbolina

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Müsste ich das EMD von Expedia nicht schriftlich bzw. per Mail erhalten?
Und dann bei Icelandair-Service um Verlängerung anfragen, die sie dann aber gemäss ihren Bedingungen gewähren sollten?
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Auf das Amadeus-Zitat kann ich nur anmerken, dass FI nix gestrichen hat, sondern in diesem Fall mir freiwillig eine Ticketänderung gemäss ihren Bedingungen gewährt:

Amadeus has introduced a new solution for airlines allowing e-tickets validity to be automatically extended for up to 2 additional years from date of last flight when that flight was cancelled by FI and with UN in flight status, rebooking must be completed within 1 year from last original flight segment and all travel must be completed within 1 year of reissue date.

The 2 year additional validity exception is only applicable for bookings with at least one Icelandair flight segment, with travel between 19th April – 31st Dec 2020 inclusive.



Aber gut, danke Dir RCS! Dann frag ich beim Expedia "Service" nochmal an, ob sie:

- mir das EMD mailen (und ich dann mit Icelandair nochmal mein Glück versuche)
- ob Expedia mir das EMD nach einem Jahr nochmal um ein Jahr verlängert (Kauf-/Abflugdatum Mitte 08/20)
- oder ob ich ein open-ticket, also ohne Ablaufdatum bekomme
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: flyer09

Oliigel

Erfahrenes Mitglied
02.03.2019
568
855
Guten Morgen zusammen,

ich hatte für den diesjährigen Vereinsausflug sechs Doppelzimmer ohne kostenlose Stornierung im A&O Leipzig gebucht (verteilt auf vier Buchungen), fünf Zimmer davon über Booking.com, eines direkt bei A&O.
Es handelt sich hierbei klar um eine touristische Übernachtung.
Auch die sächsische Corona-Verordnung gestattet im November keinerlei touristische Übernachtungsangebote, weswegen uns das Hotel meiner Meinung nach nicht beherbergen kann, selbst wenn wir dies wünschen.
Somit kann doch A&O seinen Vertragspflichten nicht nachkommen und ich kann diesen auflösen, oder verstehe ich das falsch?

A&O bietet mir über Booking.com folgendes an:



"Hallo Herr Oliigel
leider haben Sie bei Ihrer Buchung 123456 mit Anreise am 20. November eine nicht kostenlos stornierbare Richtlinie gebucht und die Unterkunft a&o Leipzig Hauptbahnhof erlaubt keine Stornierung an dieser Buchung.
Sie bietet Ihnen allerdings eine Datenänderung an. Wenn die tagesaktuelle Rate des neu gewählten Datums teurer als die bereits gebuchte Rate ist, können Sie den zusätzlichen Betrag vor Ort begleichen.
Bitte lassen Sie uns wissen, ob Sie das Angebot annehmen und neue Datum haben.
Bei weiteren Fragen sind wir gerne für Sie da.

Booking.com Customer Service Team"


Bei der direkten Buchung über A&O wird mir folgendes angeboten:
Sehr geehrter Herr Oliigel,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

"Für die 3 Buchungen bei booking.com, müssen Sie die bitte direkt kontaktieren.

Für die Buchung 654321 kann ich Ihnen folgendes anbieten:
-den Reisezeitraum Ihrer Reservierung im ursprünglichen gebuchten a&o zu ändern
-Ihre Reservierung mit der FIX-Rate wird kostenfrei storniert und Sie erhalten einen Wertgutschein in Höhe Ihres ursprünglich im Voraus bezahlten Betrags, den Sie für Reservierungen mit der a&o FIX-Rate in unseren a&os in den nächsten 36 Monaten einlösen können

Bitte geben Sie uns eine Rückmeldung, indem Sie auf diese Email antworten. Da wir uns der außerordentlichen Situation bewusst sind und um eine schnellstmögliche Lösung bemüht sind, bitten wir Sie, den Betreff dieser Nachricht bei einer Antwort nicht zu verändern. Vielen Dank.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr a&o Service Team
"

Nun möchte ich mal meine Möglichkeiten eruieren:

- Annahme der Angebote mit dem vollen Insolvenzrisiko und dem Risiko, das Person X an Datum Y nicht kann -> Chaos vorprogrammiert
clip_image001.gif


- Versuch des Chargebacks (allerdings nur der Booking.com-Buchungen) und zusätzlich Aktivierung des PayPal-Käuferschutzes für das direkt gebuchte Zimmer -> Frühestens in über einem Monat möglich, ungewisser Ausgang v. a. hinsichtlich der Zahlungen, die ich direkt an Booking.com geleistet hat – die Vermittlung als solche hat ja stattgefunden.

- Beauftragung eines RA`s mit dem Verweis auf §275 BGB und §326 BGB
-> Wobei mich hier interessieren würde, ob der Anspruch eben gegen A&O direkt oder gegen Booking.com als Vermittler zu stellen ist, Zweiteres würde das Ganze wohl nicht einfacher machen, da Sitz in den Niederlanden.

Ich persönlich tendiere zur letzten Variante, der Rest meiner Reisegruppe ist diesen Weg auch nicht abgeneigt, da sich wie beschrieben bisher kein Kompromiss gefunden hat, der beide Parteien zufrieden stellt.

Wie ist Eure Einschätzung der Lage?

Freundliche Grüße

Oliigel
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
10.840
9.729
LEJ
Wie ist Eure Einschätzung der Lage?

BC schreibt dieses.

[h=3]"Buchungsbestimmungen[/h]Für Buchungen, die am oder nach dem 6. April getätigt werden, empfehlen wir, das Risiko durch das Coronavirus (COVID-19) und die damit verbundenen Regierungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Wenn Sie keine flexible Rate buchen, steht Ihnen möglicherweise keine Erstattung zu. Ihre Stornierungsanfrage wird von der Unterkunft anhand der von Ihnen gewählten Richtlinie und, falls zutreffend, der zwingenden Verbraucherschutzrechte bearbeitet. In Zeiten hoher Unsicherheit empfehlen wir, eine Option mit kostenloser Stornierung zu buchen. Für den Fall, dass sich Ihre Reisepläne ändern, können Sie dann bis zum Ende des Zeitraumes für kostenlose Stornierung kostenlos stornieren."

Ob dies juristisch haltbar ist, kann ich dir nicht sagen.

 

mfkne

Erfahrenes Mitglied
In dem Paragraph wird es eher um "Regierungsmaßnahmen" gehen, die dem Gast die Anreise verunmöglichen. Wenn das Hotel geschlossen ist oder den Gast nicht beherbergen darf, sind die Buchungsbestimmungen herzlich egal - meiner Einschätzung lässt eher Unmöglichkeit grüßen.
 
  • Like
Reaktionen: Gagarin69

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Wenn das Hotel geschlossen ist oder den Gast nicht beherbergen darf, sind die Buchungsbestimmungen herzlich egal - meiner Einschätzung lässt eher Unmöglichkeit grüßen.

Airlines erstatten bei nicht-stornierbaren Raten auch nicht den Flugpreis, wenn der Flug stattfindet, aber der Fluggast wegen den Einreisebestimmungen des Ziellandes nicht befördert werden darf. Ich gehe davon aus, dass Hotels ähnliches in ihre Buchungsbestimmungen schreiben dürfen. Unmöglichkeit entsteht dann u.U. erst, wenn der Flug nicht stattfindet bzw. das Hotel geschlossen hat. Ist das nicht der Fall, gibt es ja immer Konstellationen (z.B. Staatsbürger des Ziellandes bei Flügen, Geschäftsreisender bei Hotelaufenthalten), bei denen die Leistung weiterhin erbracht werden kann. Dass sie nicht erbracht werden kann, liegt dann in der Person des Flug- bzw. Hotelgastes begründet und nicht am Vertragspartner Airline bzw. Hotel.

Interessant wäre eher die Frage ob durch die Nicht-Auswahl von "[ ] Ich reise geschäftlich" bei Booking.com ein Vertrag über eine explizit touristische Übernachtung zustande gekommen ist. In dem Fall könnte man durchaus argumentieren, dass die spezifische Leistung nicht erbracht werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.634
695
Airlines erstatten bei nicht-stornierbaren Raten auch nicht den Flugpreis, wenn der Flug stattfindet, aber der Fluggast wegen den Einreisebestimmungen des Ziellandes nicht befördert werden darf.

Das würde ich so pauschal nicht unterschreiben, siehe z.B. Lufthansa ABB Ziffer 3.1...
 
  • Like
Reaktionen: Gagarin69

lopi

Aktives Mitglied
24.10.2019
104
37
Hallo, hat irgendjemand zufällig eine neue bzw. noch ladungsfähige Anschrift von Opodo in Deutschland? Die alte ist nicht mehr zustellbar. Nach Spanien will ich jetzt nicht gleich gehen. Danke euch
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.537
1.137
Wenn Du keine deutsche Zustelladresse hast, wo willst Du dann vollstrecken (oder zahlen die bei Verurteilung wirklich freiwillig?)? Oder andersrum gefragt: Lohnt der Aufriss?
 

lopi

Aktives Mitglied
24.10.2019
104
37
Ja das ist es ja. Bislang konnten wir in Deutschland alles zustellen bei Opodo. Seit 3 Woche klappt das jetzt nicht mehr. Ist mir schon klar warum :D. Hätte nur sein können, einer von Euch ist da schon schlauer.