Bahn-Sammelthread

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.284
2.645
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Habe ich hier irgendwas mißverstanden? Wenn ich vo Milchkanne A nach Kanne B buche, und bei im Bhanhof in der Mitte meinen Anschluß nicht bekomme (60 min Delay) zu erwarten an Kanne B) darf ich zu Kanne A umsonst zurück fahren. Außerdem bekomme ich den Ticketpreis voll erstattet. ABER wo ist der Mehrwert? Kann ich da irgendwie "Gewinn" raus ziehen?
Frage Teil 1: Ja das ist möglich, man spricht hier vom Fahrtabbruch und der Rückkehr zum Startbahnhof.
Frage Teil 2: Der Mehrwehrt ist wohl dass derjenige sowieso nur bis zur Mitte fahren wollte dazu kommt wohl noch das aktuell ja durch die Gutscheinaktionen der Wert der Erstattung die bezahlten Kosten übersteigt.

War übrigens bei Verwandten im November so ich habe für zwei Personen einen SSP gebucht mit 2x20€ Knoppersgutscheinen waren es nur noch 21,XX Euro erstattet wurden aber wegen Verspätung von 140 Minuten 30-31 Euro.
 
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Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.353
968
Frage Teil 1: Ja das ist möglich, man spricht hier vom Fahrtabbruch und der Rückkehr zum Startbahnhof.
Frage Teil 2: Der Mehrwehrt ist wohl dass derjenige sowieso nur bis zur Mitte fahren wollte dazu kommt wohl noch das aktuell ja durch die Gutscheinaktionen der Wert der Erstattung die bezahlten Kosten übersteigt.

War übrigens bei Verwandten im November so ich habe für zwei Personen einen SSP gebucht mit 2x20€ Knoppersgutscheinen waren es nur noch 21,XX Euro erstattet wurden aber wegen Verspätung von 140 Minuten 30-31 Euro.
ok,ist aber nen mühsames "Geschäft". Würde es eher als sportliches Hobby bezeichnen. Wobei ich aber den "sportlichen" Reiz des Optimierens ein wenig bewundere. Hat was von Robin Hood gegen den Bahnkonzern. Ich würde revolutionären Aplaus dem Maximierer spenden!!!
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.904
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Wie schon in dem anderen (leider gelöschten) Thread gesagt: Ich kann mir einfach keine Konstellation vorstellen, in der der Erstattungsanspruch besteht und man sein gewünschtes Geschäft am eigentlichen Zielort erledigen kann.

Gleichwohl sehe ich keine strafrechtliche Relevanz, da man die Bahn nicht täuscht, sondern diese zu doof ist, das Nichtbestehen des Entschädigungsanspruches zu erkennen. Und damit meine ich nicht die "Wegwerfstrecken", weil der Beförderungsvertrag im Sinne der VO nicht vom tatsächlichen Abfahren des Tickets abhängig ist. Sondern das bereits ausgeübte Wahlrecht: Wer sich für die Weiterfahrt entschieden hat, kann keine Erstattung mehr bekommen. Das könnte die Bahn anhand der Angaben im Formular prüfen. Sie tut es im Normalfall nicht. Selbst schuld.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.349
553
Ich kann mir einfach keine Konstellation vorstellen, in der der Erstattungsanspruch besteht und man sein gewünschtes Geschäft am eigentlichen Zielort erledigen kann.
du liegst falsch.
zb Beispiel ich komme aus Augsburg habe einen Termin in Fulda und Stuttgart buche ich in eine Verbindung die in Kassel oder Göttingen schief gehen muss.
Das kombiniert mit einem Ziel das sowieso nur im zwei Stunden Takt oder seltender angefahren wird reicht zum Fahrtabbruch. ich habe also genug Zeit den Termin in Fula zu erledigen.
Auf Rückfahrt mache ich in Stuttgart Pause und erledige den zweiten meistens viel kürzeren Termin und bin dann wieder zurück in Augsburg oder fahre nur bis Ulm weil ich da sowieso hin wollte.
Ergebnis Termin in Fulda erledigt check Termin in Stuttgart erledigt check nach Ulm gefahren check komplette Erstattung des Tickets nach 6-8 Wochen check

Wenn die Pisser nicht leisten wofür sie bezahlt werden dann bezahle ich auch nicht dafür!
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.909
13.649
Trans Balkan Express
Gleichwohl sehe ich keine strafrechtliche Relevanz, da man die Bahn nicht täuscht, sondern diese zu doof ist, das Nichtbestehen des Entschädigungsanspruches zu erkennen.

zb Beispiel ich komme aus Augsburg habe einen Termin in Fulda und Stuttgart buche ich in eine Verbindung die in Kassel oder Göttingen schief gehen muss.
Das kombiniert mit einem Ziel das sowieso nur im zwei Stunden Takt oder seltender angefahren wird reicht zum Fahrtabbruch. ich habe also genug Zeit den Termin in Fula zu erledigen.
Auf Rückfahrt mache ich in Stuttgart Pause und erledige den zweiten meistens viel kürzeren Termin und bin dann wieder zurück in Augsburg oder fahre nur bis Ulm weil ich da sowieso hin wollte.

@Airsicknessbag. An diesem Beispiel kannst Du gut sehen, warum ich das mit der strafrechtlichen Relevanz anders sehe als Du. Der Mitforist beabsichtigt nicht die gesamte Strecke zu fahren und reicht dann ein Formular ein für eine Verbindung, die er nie nutzen wollte. Beim klassischen Trickbetrug macht ein Opfer auch Fehler. Bei der Prüfung der Tatbestandamerkmale würde auch niemand sagen, da war das Opfer halt zu doof (doof=Irrtum i.S. eines Tatbestandsmerkmals des § 263 Abs. 1 StGB).
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.904
15.999
zb Beispiel ich komme aus Augsburg habe einen Termin in Fulda und Stuttgart buche ich in eine Verbindung die in Kassel oder Göttingen schief gehen muss.
Das kombiniert mit einem Ziel das sowieso nur im zwei Stunden Takt oder seltender angefahren wird reicht zum Fahrtabbruch.

Und dass dieser Fahrtabbruch in Fulda stattfindet und nicht in Ingolstadt, Nürnberg, Würzburg oder Kassel kannst Du schon so genau vorhersagen?

Und selbst wenn Du es kannst und Dein Wahlrecht tatsächlich genau in Fulda besteht:


ich habe also genug Zeit den Termin in Fula zu erledigen.

Das müsste ein sehr kurzer Termin sein, schließlich musst Du die nächstmögliche Rückfahrt antreten.


Auf Rückfahrt mache ich in Stuttgart Pause und erledige den zweiten meistens viel kürzeren Termin

Wenn denn Deine Rückfahrt über Stuttgart führt, was sie üblicherweise nicht tut. Und selbst wenn sie es täte: Unterbrechen darfst Du dort auch nicht.


oder fahre nur bis Ulm

Wo Du, s.o., im Zweifel gar nicht langkommst.


Wenn die Pisser nicht leisten wofür sie bezahlt werden dann bezahle ich auch nicht dafür!

Gerade als oft und lange und ausgiebig von der Schlechtleistung der Bahn geplagter (Ex-)Fahrgast habe ich dafür natürlich großes Verständnis. Aber die Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen erfolgt hierzulande nach der Maxime "Wer will was von wem woraus?" und nicht "Django zahlt heute nicht!"


@Airsicknessbag. An diesem Beispiel kannst Du gut sehen, warum ich das mit der strafrechtlichen Relevanz anders sehe als Du. Der Mitforist beabsichtigt nicht die gesamte Strecke zu fahren und reicht dann ein Formular ein für eine Verbindung, die er nie nutzen wollte. Beim klassischen Trickbetrug macht ein Opfer auch Fehler. Bei der Prüfung der Tatbestandamerkmale würde auch niemand sagen, da war das Opfer halt zu doof (doof=Irrtum i.S. eines Tatbestandsmerkmals des § 263 Abs. 1 StGB).

Ich sehe aber den Irrtum/Fehler der Bahn an anderer Stelle als Du: Nicht bei der Frage, ob er die ganze Strecke fahren wollte, oder nicht. Denn er muss sie nicht fahren (wollen), die Ansprüche bestehen unabhängig davon allein auf Basis der von der Fahrkarte abgedeckten Verbindung. Sondern bei der Frage, von wo, wann und wie er abbrechen und zurückfahren kann. Und da legt er alle Fakten auf den Tisch und füllt das Formular wahrheitsgemäß aus. Trifft damit die Aussage "Das sind die Fakten, so bin ich gefahren, bitte prüft meine Ansprüche". Selbst wenn die Bahn dann falsch entscheidet, fehlt es mir an der Täuschung. Und wenn nicht gerade jemanden diesem Thread entdeckt, scheitert es angesichts der komplexen Rechtsfragen und konträren (und wohl nicht völlig unvertretbaren) Ansichten zum Bestehen des Anspruches spätestens am Vorsatz ;)
Übrigens sollte man für die Rückfahrt eher an Leistungserschleichung denken.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.157
7.495
Und dass dieser Fahrtabbruch in Fulda stattfindet und nicht in Ingolstadt, Nürnberg, Würzburg oder Kassel kannst Du schon so genau vorhersagen?
Die Diskussion Laie - Jurist ist immer mühsam, weil letzerer zweifellos über bessere Informationen verfügt. Dennoch bin ich der Überzeugung, dass der Fahrtabbruch nicht sofort nach Bekanntwerden der Verspätung sondern auch später erfolgen kann. Denn...
  1. Es ist garantiert nicht die Pflicht des Fahrgastes, ein Smartphone zu besitzen, sich Informationen zum Fahrtverlauf schicken zu lassen und diese laufend zu prüfen.
  2. Es ist sicher auch nicht die Pflicht des Fahrgastes, bei sich anbahnender Verspätung sämtliche Alternativen zu prüfen und innerhalb weniger Minuten über Fortsetzung und Abbruch zu entscheiden. Ältere Personen benötigen hierfür vermutlich die Unterstützung eines Zugbegleiters.
  3. Die Fahrt kann ab 60min Verspätung abgebrochen werden, wenn die Fahrt nach den ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist. Bei einem wichtigen Termin und 2-3 Stunden Verspätung versuche ich erst einmal, diesen zu verschieben und das kann dauern. Erst dann weiß ich, ob die Fahrt sinnlos wird oder nicht.
  4. Ich habe schon oft erlebt, dass mein Zug Verspätungen aufgeholt hat bzw. dass der Anschluss ebenfalls Verspätung hatte. Dann war ich weit früher als befürchtet am Ziel, wenn's wichtig ist riskiert man das schon einmal.
Das müsste ein sehr kurzer Termin sein, schließlich musst Du die nächstmögliche Rückfahrt antreten.
Auch das würde ich differenzierter sehen. Man muss sich erst einmal orientieren, bei längerer Fahrt sollte auch ein (Mittag)Essen zumutbar sein. Vielleicht muss man auch nur ordentlich ka*ken, und erledigt das lieber in der Lounge als in der versifften ICE-Toilette. Und was, wenn die FFP2-Maske reißt und man erst einmal Ersatz beschaffen muss? Oder der Husten nicht mehr aufhört, und man vor Weiterfahrt einen kostenlosen Bürgertest in Anspruch nehmen möchte? Mit ausreichend Phantasie findet man immer Gründe, die die Gegenseite akzeptieren muss.

Grundsätzlich sehe ich die Sache allerdings ähnlich wie die Mehrheit hier. Entschädigungszahlungen sind toll, angesichts der mäßigen Leistung unserer Bahn habe ich dabei null Skrupel und drücke bei den Angaben auch mal ein halbes Auge zu. Zur Einkommensquelle sollte das alles aber nicht verkommen, das schadet der Allgemeinheit längerfristig mehr als es dem Einzelnen nutzt.
 

vectrox

Erfahrenes Mitglied
03.01.2016
879
677
BER & CGN
Auch das würde ich differenzierter sehen. Man muss sich erst einmal orientieren, bei längerer Fahrt sollte auch ein (Mittag)Essen zumutbar sein. Vielleicht muss man auch nur ordentlich ka*ken, und erledigt das lieber in der Lounge als in der versifften ICE-Toilette. Und was, wenn die FFP2-Maske reißt und man erst einmal Ersatz beschaffen muss? Oder der Husten nicht mehr aufhört, und man vor Weiterfahrt einen kostenlosen Bürgertest in Anspruch nehmen möchte? Mit ausreichend Phantasie findet man immer Gründe, die die Gegenseite akzeptieren muss.

Grundsätzlich sehe ich die Sache allerdings ähnlich wie die Mehrheit hier. Entschädigungszahlungen sind toll, angesichts der mäßigen Leistung unserer Bahn habe ich dabei null Skrupel und drücke bei den Angaben auch mal ein halbes Auge zu. Zur Einkommensquelle sollte das alles aber nicht verkommen, das schadet der Allgemeinheit längerfristig mehr als es dem Einzelnen nutzt.

Die Bahn gewährt hier zumindest eine gewisse Kulanz und erwartet nicht das der Kunde asap zurück fährt. Es gibt aber einen Unterschied zwischen "ich nehme aus nachvollziehbaren Gründen erst die übernächste Verbindung" und "ich gehe jetzt zu meinem Meeting und fahre dann mit einem Umweg und weiteren längeren Zwischenstop zurück".

Zumal es hier auch nicht um die Schlechtleistung der DB geht, sondern darum Reisekosten zu minimieren. Wenn man innerhalb eines halben Jahres 3000€ an Fahrgastrechten angehäuft hat, wäre die logische Schlussfolgerung auf das Auto umzusteigen. Das sollte dann auch seitens eines AG kein Thema sein, dieser hat auch wenig Interesse seine AN jede Dienstreise aufgrund massiver Verspätung abbrechen müssen.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.904
15.999
bin ich der Überzeugung, dass der Fahrtabbruch nicht sofort nach Bekanntwerden der Verspätung sondern auch später erfolgen kann. Denn...

Alles sehr gute Argumente - denen sich ein Gericht im Streitfall völlig nachvollziehbarerweise anschließen könnte. Denn man darf ja nicht vergessen, dass die Fahrgastrechteverordnung die Fahrgäste/Verbraucher schützen soll.

Insofern sind das auch weitere Argumente gegen eine Strafbarkeit.

sollte man für die Rückfahrt nicht auch ein Ticket kaufen, was man dann dem FGR-Antrag zur Erstattung beilegt?

Nein, das sieht die Verordnung nicht vor. Wie auch? Es gibt keine Verpflichtung, auf einer Bahnfahrt die nicht unerheblichen liquiden Mittel vorzuhalten, die man für eine Rückfahrt auslegen müsste. EC-Karte und 50-Euro-Schein im Portemonnaie (kein zu unrealistisches Szenario) - damit kommt man nicht weit bei Abbruch und Rückfahrt.

Edit: Streiche die EC-Karte - damit kann man zwar im Zug nichts kaufen, aber (wohl) am Automaten am Abbruchsbahnhof. Aber der Punkt bleibt: Ich muss nicht genügend Geld dabei haben, um mir eine Rückfahrt kaufen zu können. Ob es schlau ist, so zu reisen, steht auf einem anderen Blatt ;)
 
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SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.349
553
Und selbst wenn Du es kannst und Dein Wahlrecht tatsächlich genau in Fulda besteht:
Tja das ist das geniale an der Bahn nach deren eigenen Daten wurde die Fahrt erst in Göttigen abgebrochen wo der Anschluss weg war.
Es gibt keine Bestimmung die sagt dass ich für den Komfort Checkin auch im Zug sein muss ....

Und wenn du bei der Rückfahrt aus Fulda auch einen ICE nimmst der Fulda gehalten hat, tja dann bastelt sich die DB das selber zusammen, tja Pech für die Pfeifen.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
27.345
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www.red-travels.com
Nein, das sieht die Verordnung nicht vor. Wie auch? Es gibt keine Verpflichtung, auf einer Bahnfahrt die nicht unerheblichen liquiden Mittel vorzuhalten, die man für eine Rückfahrt auslegen müsste. EC-Karte und 50-Euro-Schein im Portemonnaie (kein zu unrealistisches Szenario) - damit kommt man nicht weit bei Abbruch und Rückfahrt.

Die Verordnung sieht aber wohl den direkten Weg vor, spricht fährt er von Fulda nach Augsburg über Stuttgart mit x-Stunden Aufenthalt müsste er doch wenigstens für die Strecke des Umweges als Schwarzfahrer abkassiert werden. In der Kontrolle ist es doch ein leichtes zu sehen, dass er nicht den direkten Weg zum Ziel nimmt und eine Deutschlandtour fährt.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.349
553
Die Verordnung sieht aber wohl den direkten Weg vor, spricht fährt er von Fulda nach Augsburg über Stuttgart
Du solltest vor überlegen bevor du was in die Tastatur hackst!
Wo fahren denn die ICE 597/599/691/693 usw weiter lang wenn du ganz normal auf der DB Site Fulda - Augsburg eingibst?
Ja richtig Stuttgart!
Die ganzen ICEs kannst du auch so buchen ohne das ein Umweg eingeben werden muss tja Pech gehabt die Verbindung kann ich nehmen.

Nirgends steht das ich auch mal aussteigen und Pause machen darf! besonders wenn ich schon ewig mit dem Zug durch die Gegend getingelt bin!
Beitrag automatisch zusammengeführt:

dass er nicht den direkten Weg zum Ziel nimmt und eine Deutschlandtour fährt.
Fulda - Augsburg mit dem ICE599 ist eben keine Deutschlandtour hast du also Pech gehabt!

@red_travels
Dann ärger dich doch über die Bahn die Geld für Leistungen nimmt die sie dann nicht einhält! Selber schuld!

Moderationshinweis: Beitrag in Einklang mit den Forenregeln gebracht / rcs
 
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Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
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1.522
Das schlimme ist vielmehr, dass man derzeit selbst ohne kriminelle Energie genügend Gründe zu Erstattungen wegen Verspätungen hat,

Ich fahre 3-4x die Woche von Essen nach Magdeburg, oft mit ICE845 und Umstieg in Hannover. Hier ist in Hannover eine Umsteigezeit von knapp 10min vorgesehen (wird auch so verkauft), der Anschlusszug wartet regelmäßig keine Sekunde auf den ICE und die Statistik sagt das Übrige: https://www.zugfinder.net/de/zug-ICE_845

Nachdem ich auf Nachfrage an den Comfort Service der Bahn nun zweimal Textbausteine a la "Tut uns leid, dass Sie mit unserem Service nicht zufrieden waren" (Könnte auch auf fehlende Cola im Bordbistro gepasst haben) erhalten habe, reiche ich das rigoros als Fahrgastrechte ein.

Daher kann ich mir gut vorstellen, dass solche Fälle wie oben geschildert einfach in der Masse untergehen.
 
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Goofy

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09.05.2010
355
476
Mit dem Netz hast Du sicherlich recht. Vor einigen Jahren kam die Bahn auf die glorreiche Idee, vorhandene Überholmöglichkeiten auf der Hochrheinstrecke ganz im Süden von Baden-Württemberg zu enfernen, wohl weil die selten benutzten Weichen Störungen hervorrufen könnten. Nun gibt es häufig Verspätungen der Regionalbahn, weil diese bei Unregelmäsigkeiten des Interregioexpress dessen Durchfahrt an weit entfernten Orten abwarten muss.
Das stimmt leider - auch im Ruhrgebiet wurden zu dieser Zeit zahlreiche Überholmöglichkeiten und Gleise abgebaut, um die Unterhaltskosten senken zu können - alles geschehen zur Zeit von Herrn Mehdorn, der zusammen mit seinem Team die Bahn Infrastruktur leider kaputtgespart hat und die Kapazität des Netzes reduziert hat in der Hoffnung, beim erträumten Börsengang richtig Kassen machen zu können - nichts gegen Börsengänge und schlanke und wirtschaftlich operierende Organisationen, aber da hat man leider dieselben Fehler gemacht, wie dereinst in UK gemacht worden sind - und nun leidet das ganze Land unter der schlechten Infrastruktur ...
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.284
2.645
um einmal zu einem echten Bahnthema zurück zu kommen:

Hat hier vielleicht schon jemand den "German-Rail-Pass" (das ist wohl die neue Version der früheren Interrailpässe?) genutzt?

Da ich im April/Mai die hiesige Sonne gegen 29 Tage Deutschland tauschen muss, wäre das Angebot des 10 Reisetage innerhalb von einem Monat für 479 Euro ein solides Angebot, das selbst mit den Gutscheinen und Supersparpreisen preislich ähnlich ausfällt.

Nun ist es logischerweise so, dass der Pass nicht für in Deutschland wohnende Personen gedacht ist, reicht denn hier schon der Nachweis aus wenn im Reisepass "keine Hauptwohnung in Deutschland" vermerkt ist oder wird hier ein gesonderter Nachweis wegen eines Wohnsitzes verlangt?
Letzteres wäre in meinem Fall ein Problem.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.284
2.645
Siehe den Punkt "Reisen im Land deines Wohnsitzes"
Das ist völlig klar, aber seitdem 2018 mein Reisepass auseinander gefallen ist, habe ich offiziell keinen Wohnsitz mehr, daher ja auch der Eintrag im Reisepass.
Nachweisen könnte ich daher nur den Firmensitz unserer neuen B.V.

Daher war die Frage was bei einer Kontrolle im Zug verlangt wird.
 
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red_travels

Reisender
16.09.2016
27.345
17.967
NUE/FMO
www.red-travels.com
Das ist völlig klar, aber seitdem 2018 mein Reisepass auseinander gefallen ist, habe ich offiziell keinen Wohnsitz mehr, daher ja auch der Eintrag im Reisepass.
Nachweisen könnte ich daher nur den Firmensitz unserer neuen B.V.

Daher war die Frage was bei einer Kontrolle im Zug verlangt wird.

liest sich doch relativ eindeutig "oder das Land dessen Staatsbürger du bist", bist du Deutsche Staatsbürgerin, darfst du den German Rail Pass nicht nutzen, die Staatsbürgerschaft steht ja auch im Perso, auch wenn dort keine Deutsche Adresse vermerkt ist
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.266
4.453
FRA
Nun ist es logischerweise so, dass der Pass nicht für in Deutschland wohnende Personen gedacht ist, reicht denn hier schon der Nachweis aus wenn im Reisepass "keine Hauptwohnung in Deutschland" vermerkt ist oder wird hier ein gesonderter Nachweis wegen eines Wohnsitzes verlangt?
Letzteres wäre in meinem Fall ein Problem.
Dass eine Juristin so etwas fragt. ;)

Als erstes fällt beim Stöbern auf, dass auf der Webseite einmal ein Wohnsitz außerhalb Deutschlands verlangt wird

1644846722691.png

auf dem Flyer das jedoch das schon deutlich erweitert auf Wohnsitz außerhalb Europa, Türkei und Russland ist:

1644846827841.png

In beiden Fällen wird aber ein Wohnsitz verlangt. Aber wie das in der Praxis gehandhabt wird, keine Ahnung.

Oder du bleibst drei Monate und nimmst eine Probebahncard 100 für 999,- EUR. :D
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.284
2.645
Dass eine Juristin so etwas fragt.
Du hast mich nicht ganz richtig verstanden, die Formalien sind mir klar.
Die Frage bezieht sich auf die Kontrolle im Zug, insbesondere welche Nachweise die sehen wollen.

Außerhalb Europa sollte kein Problem sein im Moment sind es ja rund 8000km Entfernung zur deutschen Grenze.

Das mit der BC ist neu oder?
Aber was soll ich dann die restlichen zwei Monate machen? mir die spezielle verspäteten Züge suchen und in diese steigen um die Erstattung zu erreichen?