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Bahn-Sammelthread

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Stimmt. Zumindest in Deutschland klammern sich die Verkehrsunternehmen da aber an die Gültigkeit der Fahrkarte, bzw. bei Sparpreisen ggf. noch den ganzen Folgetag (statt nur bis 10h).

Wie das rechtlich aussieht mag ich nicht beurteilen (und denke das man hier im Forum auch keine wirklich brauchbare Aussage zu bekommt).
Die Gültigkeit der Fahrkarte ist in so einem Fall bestimmt nicht maßgeblich, so kann man planmäßig um 8.59 irgendwo ankommen, man verpasst den Anschluss und wäre 9.59 da. Auf Grund der Verspätung möchte man erstmal lokal frühstücken oder stationär eine Telko machen und ist erst 10.59 am Ziel. Das dürfte durch die FGR-VO abgedeckt sein. Nur wo ist die Grenze?
 
Die Gültigkeit der Fahrkarte ist in so einem Fall bestimmt nicht maßgeblich, so kann man planmäßig um 8.59 irgendwo ankommen, man verpasst den Anschluss und wäre 9.59 da. Auf Grund der Verspätung möchte man erstmal lokal frühstücken oder stationär eine Telko machen und ist erst 10.59 am Ziel. Das dürfte durch die FGR-VO abgedeckt sein. Nur wo ist die Grenze?
Aber der von dir beschriebene Fall wäre doch vollständig in der Gültigkeit der Fahrkarte.
 
Aber der von dir beschriebene Fall wäre doch vollständig in der Gültigkeit der Fahrkarte.
Nja wenn er einen Sparpreis meint der am Tag 1 beginnt und die Verbindung planmäßig am Tag 2 ankommt, dann würde man im o.g. Szenario außerhalb der Gültigkeit unterwegs sein.
Aber deswegen schrieb ich ja, dass bei Sparpreisen sicherlich der komplette Folgetag durch geht.
 
Nja wenn er einen Sparpreis meint der am Tag 1 beginnt und die Verbindung planmäßig am Tag 2 ankommt, dann würde man im o.g. Szenario außerhalb der Gültigkeit unterwegs sein.
Aber deswegen schrieb ich ja, dass bei Sparpreisen sicherlich der komplette Folgetag durch geht.
Da wäre ich mir auch recht sicher. Bei nett Fragen bekommt man im Reisezentrum auch oft eine Stempeln der die Fahrkarte für den nächsten Tag gutschreibt.
 
Den Schweiz-Aspekt mal ausgeblendet: "zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts" ist ziemlich eindeutig und steht nicht zur Disposition der Bahn. Allenfalls könnte man sich darüber unterhalten, eine Grenze einzuziehen, um nicht eine unendliche Gültigkeit zu erhalten - das wäre dann nämlich wohl auch unbillig. Ich wäre insoweit dafür, die Jahresfrist des § 6 Abs. 3 S. 2 EVO heranzuziehen. Dieser bestimmt, dass Ansprüche im Zusammenhang mit der Fahrkarte nach einem Jahr erlöschen, die Fahrkarte also untechnisch gesprochen "wertlos" ist. Daher begrenzte ich den späteren Zeitraum im Sinne der EU-VO auf ein Jahr nach Ende der Fahrkartengültigkeit.

Ich will aber durchaus konzedieren, dass es im Streitfall wohl den einen oder anderen Schriftsatz brauchen könnte, um diese Ansicht durchzusetzen ;)
 
Zug fällt aus. Ich fahre 2h später, obwohl es 1h später eine Verbindung gegeben hätte (die aber entsprechend überfüllt war). Soweit sollte das ja von den Fahrgastrechten abgedeckt sein (obwohl es in meinem Fall sowieso ein Flexpreis war).

Was trage ich nun ins Formular ein? "Geplante Ankunft 13 Uhr, tatsächliche Ankunft 15 Uhr"? Dies entspricht eigentlich den Tatsachen. Auf der anderen Seite ist die Bahn ja nur für 1h Schuld - ich fände 25% Erstattung auch legitim - aber 1h einzutragen sieht das Formular in meinem Fall ja gar nicht vor bzw. ist nicht Wahrheitsgemäß möglich.

Ideen?
 
Zug fällt aus. Ich fahre 2h später, obwohl es 1h später eine Verbindung gegeben hätte (die aber entsprechend überfüllt war). Soweit sollte das ja von den Fahrgastrechten abgedeckt sein (obwohl es in meinem Fall sowieso ein Flexpreis war).

Was trage ich nun ins Formular ein? "Geplante Ankunft 13 Uhr, tatsächliche Ankunft 15 Uhr"? Dies entspricht eigentlich den Tatsachen. Auf der anderen Seite ist die Bahn ja nur für 1h Schuld - ich fände 25% Erstattung auch legitim - aber 1h einzutragen sieht das Formular in meinem Fall ja gar nicht vor bzw. ist nicht Wahrheitsgemäß möglich.

Ideen?
Trag‘ zwei Stunden und drei Minuten später ein. Ob sie dir 25% oder 50% geben, sollen sie selbst entscheiden.
 
Die Bahn arbeitet rein mit der tatsächlichen Ankunftszeit. Da Sie andersrum den Fehler zu ihren Gunsten* macht, wird sie ihne hier zu ihren Ungunsten machen und 50 % erstatten.

*Man fährt, um eine absehbare ("planmäßige") Verspätung auszugleichen, zwei Stunden früher. Kommt auf dieser Alternativverbindung eine Stunde später an. Dann sagt die Bahn im ersten Aufschlag: Eine Stunde früher als geplant, gibt nichts :doh:
 
Hat der Kunde eigentlich ein Anrecht auf einen eingeplanten Zwischenhalt? Beispiel: Ich fahre von A über B nach C, mit 8h Zwischenhalt in B. Auf B-C wird eine Verspätung angekündigt, wodurch sich die Ankunft in C massiv verspätet. "Muss" ich den Zwischenhalt in B auf 6h verkürzen, oder darf ich bis zur geplanten Abfahrt in B verweilen und ggf. Ersatzbeförerung oder Hotel in Anspruch nehmen?
 
Hat der Kunde eigentlich ein Anrecht auf einen eingeplanten Zwischenhalt? Beispiel: Ich fahre von A über B nach C, mit 8h Zwischenhalt in B. Auf B-C wird eine Verspätung angekündigt, wodurch sich die Ankunft in C massiv verspätet. "Muss" ich den Zwischenhalt in B auf 6h verkürzen, oder darf ich bis zur geplanten Abfahrt in B verweilen und ggf. Ersatzbeförerung oder Hotel in Anspruch nehmen?
Ich würde mich da auf die gebuchte Verbindung berufen, in der der Zwischenhalt bestimmter Zeit eingeplant ist. Also zählt die Verspätung auf der zweiten Teilstrecke mit allen Konsequenzen.
 
Achtung: bei mir wird in der neuen BahnBonus App der kommende Punkteverfall falsch angezeigt (es werden 2000 Punkte weniger angezeigt als Ende Juni tatsächlich verfallen). Eine Beschwerde ist raus.

Außerdem lässt sich aktuell anscheinend kein Gin&Tonic als Freigetränk einlösen (Wein geht). Eine Beschwerde ist ebenfalls raus.
 
Außerdem lässt sich aktuell anscheinend kein Gin&Tonic als Freigetränk einlösen (Wein geht). Eine Beschwerde ist ebenfalls raus.
Sind ja auch zwei Getränke, nämlich Gin UND Tonic 😂 (So vermutlich die DB Logik).

Kollege meinte auch kürzlich das er auf 'Kombi-Angebote' keine 30% Rabatt bekommen hat (Schinken-Käse + Helles). Einzeln verbucht trotzdem günstiger als die Kombination.
 
Sind ja auch zwei Getränke, nämlich Gin UND Tonic 😂 (So vermutlich die DB Logik).
Damit wird sich die Bahn nicht rausreden können, denn auf der Speisekarte gibt's sowohl Gin und Tonic einzeln, als auch ein "GinTonic" zum Preis von 9,50 EUR, und Freigetränke gelten gemäß Konditionen "für das gesamte Getränkesortiment der Bordgastronomie". Bin aber gespannt auf eine Antwort der Bahn :)
 
Damit wird sich die Bahn nicht rausreden können, denn auf der Speisekarte gibt's sowohl Gin und Tonic einzeln, als auch ein "GinTonic" zum Preis von 9,50 EUR, und Freigetränke gelten gemäß Konditionen "für das gesamte Getränkesortiment der Bordgastronomie". Bin aber gespannt auf eine Antwort der Bahn :)
Kannst ja berichten.

30% gibt's zumindest ohne Probleme und mir wurde als 1.Kl.-Fahrer im Bistro proaktiv ein Glas mitgegeben.

(APS gab's wegen Personalmangel Mal wieder nicht).
 
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