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Die Gültigkeit der Fahrkarte ist in so einem Fall bestimmt nicht maßgeblich, so kann man planmäßig um 8.59 irgendwo ankommen, man verpasst den Anschluss und wäre 9.59 da. Auf Grund der Verspätung möchte man erstmal lokal frühstücken oder stationär eine Telko machen und ist erst 10.59 am Ziel. Das dürfte durch die FGR-VO abgedeckt sein. Nur wo ist die Grenze?Stimmt. Zumindest in Deutschland klammern sich die Verkehrsunternehmen da aber an die Gültigkeit der Fahrkarte, bzw. bei Sparpreisen ggf. noch den ganzen Folgetag (statt nur bis 10h).
Wie das rechtlich aussieht mag ich nicht beurteilen (und denke das man hier im Forum auch keine wirklich brauchbare Aussage zu bekommt).