Bahn-Sammelthread

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Zocker1899

Erfahrenes Mitglied
27.05.2016
541
189
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die Frage ist schnell beantwortet:
Getrennte Tickets bedeuten auch dass für die Fahrgastrechte nur die Teilstrecken relevant sind.

Entsteht die Verspätung im ersten Ticket endet der Anspruch auf Beförderung auch nur bis zu dem Zielbahnhof des Tickets.
In dem Fall am besten das Ticket durchgängig buchen, was bei Sparpreisen sowieso kaum einen Unterschied macht oder der Preis der selbe ist.
Ich habe es vermutet. Danke.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
8.308
9.408
FRA / FMO
Kennt sich jemand bei trennten Tickets mit den Fahrgastrechten aus? Muss die Strecke Nürnberg-Hannover-Osnabrück für eine größere Gruppe buchen, wobei der letzte Abschnitt Nahverkehr ist. Jetzt bin ich am überlegen nur Nürnberg-Hannover zu buchen, da dies deutlich günstiger ist, da jeder die letzte Teilstrecke mit dem 9€ Ticket nutzen kann.

Der Zug Hannover Osnabrück ist aber der letzte des Tages. Sollte der ICE mit großer Verspätung in Hannover eintreffen, würden wir dort also festsitzen. Hätten wir dann Anspruch auf Hotel/ Taxi? Ich vermute nicht, da es ja auch schwierig ist nachzuweisen, das die Strecke nicht nur nach Hannover gehen sollte.

Vielen Dank für euer Feedback.
Als Zwischenlösung eventuell probieren den RE nur bis zu einer Haltestelle zu buchen zu der es keine Alternative Verbindungen an dem Abend mehr gibt, sodass die FGR greifen aber man nicht den vollen Aufpreis zahlen muss.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Oder auch nicht. Erteilt der Bund für ein konkretes Projekt keinen Auftrag oder gibt die Gelder nicht frei, kann DB Netz nichts planen geschweige den bauen. Auch im Planungsprozess gibt es immer wieder starken politischen Einfluss.

Aber es ist natürlich deutlich einfacher pauschal auf die DB zu schimpfen.
Deine These ist also, die Deutsche Bahn leide unter Geldmangel? Das wäre immerhin mal eine Aussage, wenn auch eine falsche.

Die Deutsche Bahn arbeitet, wie der BER gebaut wurde.
 
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Carsten89

Aktives Mitglied
05.01.2020
199
82
Wie sieht es derzeit mit der Online-Speisekarte im ICE Portal der 1. Klasse aus und der Bestellmöglichkeit via ICE Portal im BordRestaurant? Funktioniert das mittlerweile in allen ICEs?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.907
16.006
die Frage ist schnell beantwortet:
Getrennte Tickets bedeuten auch dass für die Fahrgastrechte nur die Teilstrecken relevant sind.

Entsteht die Verspätung im ersten Ticket endet der Anspruch auf Beförderung auch nur bis zu dem Zielbahnhof des Tickets.

Das sehe ich anders. Traue mir aber keine Prognose zu, ob sich ein Gericht meiner oder der obigen Ansicht anschlösse.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.287
2.647
Als Zwischenlösung eventuell probieren den RE nur bis zu einer Haltestelle zu buchen zu der es keine Alternative Verbindungen an dem Abend mehr gibt, sodass die FGR greifen aber man nicht den vollen Aufpreis zahlen muss.
Aber das Problem ist, das funktioniert nur wenn man dann eine Hotelübernachtung in Hannover Kauf nimmt.
Ansonsten endet eben die Kostenerstattung für das Taxi im Ort des Zielbahnhofs der ersten Fahrkarte.

Wenn man aber eine Übernachtung akzeptiert könnte das funktionieren.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.287
2.647
Das sehe ich anders. Traue mir aber keine Prognose zu, ob sich ein Gericht meiner oder der obigen Ansicht anschlösse
Ich seit dem ich ja in 8000km Entfernung sitze ist mir so manche Urteil unbekannt geblieben,

aber hat sich wirklich an der Sichtweise Ticket 1 von A nach B ist Beförderungsvertrag I und Ticket 2 von B nach C ist Beförderungsvertrag II und die Fahrgastrechte gelten nur pro Beförderungsvertrag?

Oder hat das mit der Verordnung (EU) 2021/782 vom 29. April 2021 zu tun?
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
8.308
9.408
FRA / FMO
Ich auch. Warum sollten auch Zeitkarteninhaber für eine Strecke nochmal bezahlen, nur um die ihnen sowieso zustehenden Rechte zu erhalten? btw, auf meiner Fahrkarte steht auch keine Strecke drauf, dennoch habe ich Ansprüche auf Betreuungsleistungen aus den FGR.
Ja aber die Zeitkarte oder sowas wie das NDS-Ticket ist eben auch für die ganze Strecke gültig, auch wenn keine Strecke draufsteht. Mit dem IC Ticket nach Hannover darfst du nicht den RE nach Osna nutzen.
 

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.433
979
Wo wir bei Fahrgastrechten sind: Wie sieht es aus wenn der Zug zwar fährt man aber nicht mitkommt weil die Transportkapazität nicht nachfragegerecht ist? Sowohl beim Fernverkehr mit Blick auf Entschädigungszahlungen als auch beim Nahverkehr hinsichtlich alternativen Verkehrsmitteln, Überrnachtungen etc.

Insbesondere auch in Fällen von "... fällt leider aus. Ihre nächste Reisemöglichkeit .." hat nicht genug Platz für die doppelte Reisendenanzahl. (oder mehr. Heute erlebt RRX doppelter Doppelstockzug Aachen Köln fällt aus, die Hamsterbacke -einteilig- RSX reicht natürlich nicht mal entfernt. Am Zugende war es im nächsten RRX noch ganz angenehm, den Durchsagen zufolge scheint das in der Mitte anders gewesen zu sein.)
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.907
16.006
Anspruch auf Hotel aus 9.1.6 DB-AGB. Dieser rekurriert auf den Beförderungsvertrag. Beim Umstieg zwischen verschiedenen Unternehmen, also auch DB-FV und DB-NV, schließt man gemäß 1.3.3 unabhängig von der Fahrkarte, auch wenn es nur eine ist, mehrere Beförderungsverträge ab. Diese werden "wie ein einziger Beförderungsvertrag behandelt, soweit für die Beförderungsleistung nur eine Fahrkarte ausgegeben worden ist". Eine Fahrkarte in Gestalt der Durchgangsfahrkarte ist definiert in Art. 3 Nr. 9 VO 2021/782, der wiederum verweist auf Art. 3 Nr. 35 RL 2012/34. Und da, endlich am Ziel ;), wird der Durchgangsfahrschein definiert als "ein oder mehrere Fahrscheine, die einen Beförderungsvertrag für aufeinanderfolgende durch ein oder mehrere Eisenbahnunternehmen erbrachte Eisenbahnverkehrsdienste belegen".

Somit ist Stückeln bei "Aufeinanderfolgen" unkritisch im Sinne der Fahrgastrechte aus den DB-AGB (!). Da wird man irgend wann natürlich das Streiten anfangen, was noch "Aufeinanderfolgen" ist, aber bei einem direkten Anschluss ist das klar.

Aber, wie gesagt, dass muss das Amtsgericht erst einmal mitgehen ;)
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.287
2.647
Aber ist die VO 2021/782 überhaupt schon in Kraft?

Weil dann geht die "Gerichts-Party" erst so richtig los, seht euch mal Art. 19 Abs. 10 der neuen VO an:
(10) Eisenbahnunternehmen sind nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, wenn sie nachweisen können,
dass Verspätungen, verpasste Anschlüsse oder Zugausfälle als direkte Folge von oder in untrennbarem Zusammenhang
mit folgenden Umständen aufgetreten sind:

Dann haben wir demnächst die selben Diskussionen wie bei den außergewöhnlichen Umständen der EV 261/2004

Ergänzung:
Wenn man lesen könnte würde man diese Antwort finden:
Artikel 41
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 7. Juni 2023.

Was zur Folge hat, dass sich an der aktuellen Situation nichts ändert und nächstes Jahr der AU-ja/nein-Diskussionen losgehen werden.
wird der Durchgangsfahrschein definiert als "ein oder mehrere Fahrscheine, die einen Beförderungsvertrag für aufeinanderfolgende durch ein oder mehrere Eisenbahnunternehmen erbrachte Eisenbahnverkehrsdienste belegen".
Aber trift das nicht für die Fahrten zu wenn eine Buchung in mehrere Fahrkarkten aufgeteilt wird, wie es bei der Nutzung im Ausland vorkommt?

Außerdem fehlt es doch an "einen Beförderungsvertrag" es besteht doch zuerst einmmal die NV-Zeitkarte und später kommt die FV-Fahrkarte dazu.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.907
16.006
Aber ist die VO 2021/782 überhaupt schon in Kraft?

Die Definition des Durchgangsfahrscheins bleibt unverändert, derzeit Art. 3 Nr. 10 VO 1371/2007. Ich habe auf die neue VO abgestellt, weil Du spezifisch danach gefragt hast.

Weil dann geht die "Gerichts-Party" erst so richtig los, seht euch mal Art. 19 Abs. 10 der neuen VO an:

[...]

Dann haben wir demnächst die selben Diskussionen wie bei den außergewöhnlichen Umständen der EV 261/2004

Das ist so. Dann wird man diskutieren, ob die Bahn den Baum hätte fällen und die Strecke hätte einzäunen müssen. Und ob Wind im Herbst und Schnee im Winter eine "extreme Witterungsbedingung" ist.

Aber trift das nicht für die Fahrten zu wenn eine Buchung in mehrere Fahrkarkten aufgeteilt wird, wie es bei der Nutzung im Ausland vorkommt?

Außerdem fehlt es doch an "einen Beförderungsvertrag" es besteht doch zuerst einmmal die NV-Zeitkarte und später kommt die FV-Fahrkarte dazu.

Ich verstehe nicht, was Du meinst. Wir haben jetzt schon drei Beförderungsverträge, wenn man NV-FV-NV fährt. Die werden aber als Fiktion wie ein Vertrag behandelt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.287
2.647
Wir haben jetzt schon drei Beförderungsverträge, wenn man NV-FV-NV fährt. Die werden aber als Fiktion wie ein Vertrag behandelt.
Dann widersprichst du dir doch gerade selbst?

Wie soll dann ein vorhandene Zeitkarte mit einer später dazu gebuchten FV-Fahrtkarte zur Durchgangsfahrkarte verbunden werden?

Dieser Fall ist doch dafür gedacht wenn man zB Frankfurt - Bukarrest bucht und dann eben jeweils verschiedene Fahrkarten bis zur jeweiligen Grenze in einer Buchung bekommt.

Außerdem sind es wirkliche drei? denn Nr. 8 besagt:
"Beförderungsvertrag“ einen Vertrag über die entgeltliche oder unentgeltliche Beförderung zwischen ... Fahrkartenverkäufer und dem Fahrgast über die Durchführung einer oder mehrerer Beförderungsleistungen.

Die DB Fernverkehr tritt eben als FK-Verkäufer auf und verkauft die NV-Leistung vor und nach dem FV mit.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.907
16.006
Wie soll dann ein vorhandene Zeitkarte mit einer später dazu gebuchten FV-Fahrtkarte zur Durchgangsfahrkarte verbunden werden?

Über die (bereits zitierte) Legaldefinition "ein oder mehrere Fahrscheine, die einen Beförderungsvertrag für aufeinanderfolgende durch ein oder mehrere Eisenbahnunternehmen erbrachte Eisenbahnverkehrsdienste belegen".

Außerdem sind es wirkliche drei? denn Nr. 8 besagt:
"Beförderungsvertrag“ einen Vertrag über die entgeltliche oder unentgeltliche Beförderung zwischen ... Fahrkartenverkäufer und dem Fahrgast über die Durchführung einer oder mehrerer Beförderungsleistungen.

Die DB fingiert aber über ihre AGB fahrgastrechtlich einen Beförderungsvertrag.

Die DB Fernverkehr tritt eben als FK-Verkäufer auf und verkauft die NV-Leistung vor und nach dem FV mit.

Was nichts daran ändert, dass beim Fahren jeweils ein Vertrag mit jedem Beförderer geschlossen wird. Angesichts des bunten Nahverkehrs ist die Anzahl sozusagen nach oben offen, wenn man einmal von Basel nach Flensburg fährt ;) Aber bei den DB-Fahrgastrechten wird es eben als ein Beförderungvsvertrag behandelt.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
1.079
598
ich glaub du verwechselst Praxis mit ner sehr komischen Theorie.
Wir durften vor zweieinhalb Jahren kräftig Lehrgeld zahlen. ICE hatte nicht ganz eine Stunde Verspätung der letzte Regio den ich sonst als Notfall hatte fuhr wegen Bauarbeiten nicht.
Das Taxi Frankfurt nach Bad Nauheim durft ich selber zahlen! Begründung war mein Sparpreis galt nur bis zum Hbf meine RMV Monatskarte hat da niemanden interessiert. Hab zwei Anwälte gefragt gleiche Antwort die erste Fahrkarte gilt und ich bin ja am Hbf angekommen weils nicht mal ganz 60 Minuten waren gabs nicht mal die 25%.
Aber hey wenn du die Kosten zahlst wenns schief geht zieh ich das gern bei Gericht durch Zeit ist noch.
Bevor einer ankommt ja das mit den Bauarbeiten ging auf meine Kappe hätt ich das gewusst hätte ich wahrscheinlich anders gebucht.
 

SGE

Erfahrenes Mitglied
29.06.2010
368
89
ich glaub du verwechselst Praxis mit ner sehr komischen Theorie.
Wir durften vor zweieinhalb Jahren kräftig Lehrgeld zahlen. ICE hatte nicht ganz eine Stunde Verspätung der letzte Regio den ich sonst als Notfall hatte fuhr wegen Bauarbeiten nicht.
Das Taxi Frankfurt nach Bad Nauheim durft ich selber zahlen! Begründung war mein Sparpreis galt nur bis zum Hbf meine RMV Monatskarte hat da niemanden interessiert.
Learning: Sparpreis immer bis zu einem Bahnhof des Nahverkehrs buchen.

Zum Beispiel Frankfurt West, wenn das in der Richtung des eigentlichen Ziels liegt.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.160
7.497
Die "Tatsache", dass Fahrgastrechte bei gestückelten Tickets nicht gelten, wurde hier schon mehrfach diskutiert. Andererseits möchte ich auf das Hopper-Ticket verweisen, dessen aktuelle Beförderungsbedingungen ich leider nicht finden kann - wohl aber einen alten Beitrag meiner Wenigkeit. Wenn die Bahn zwei aufeinanderfolgende Buchungen untersagen kann (möchte), ist das ein Indiz dass zwei Tickets sehr wohl als einzelner Vorgang betrachtet werden können.

Wie auch immer: Solange die Sache nicht letztinstanzlich von einem Gericht geklärt wurde, ist alles weitere reine Spekulation. Wir könnten auch über das beste Bier oder den einzig wahren Gott philosophieren, mit ähnlichem Ausgang.
 

vectrox

Erfahrenes Mitglied
03.01.2016
879
677
BER & CGN
Deine These ist also, die Deutsche Bahn leide unter Geldmangel? Das wäre immerhin mal eine Aussage, wenn auch eine falsche.

Die Deutsche Bahn arbeitet, wie der BER gebaut wurde.

Habe ich das geschrieben? Nein!

Aber ist auch egal, du scheinst hier ja ein richtiger Experte für Verkehrsinfrastruktur zu sein.

Du solltest dich bei DB Netz bewerben, die werden sich sicherlich sofort nehmen. :)
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Habe ich das geschrieben? Nein!

Aber ist auch egal, du scheinst hier ja ein richtiger Experte für Verkehrsinfrastruktur zu sein.

Du solltest dich bei DB Netz bewerben, die werden sich sicherlich sofort nehmen. :)
Was Du schreibst, ergibt keinerlei Sinn. Wahrscheinlich arbeitest Du für die Deutsche Bahn.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.287
2.647
Wenn die Bahn zwei aufeinanderfolgende Buchungen untersagen kann
Wie soll denn dafür die Begründung aussehen?
Wenn das erste Hopperticket im Bahnhof A endet und im Bahnhof A das zweite beginnt dann ist es völlig irrelevant, was vorher gewesen ist.

Der Reisende hat für jeden Abschnitt einen gültigen Fahrschein, darauf kommt es an.
Man kann aber den Fall zur DIskussion bringen wenn Ticket 1 im Bahnhof B endet und 2 in B beginnt aber der genutzt Zug Bahnhof B auf der Strecke A und C durchfährt.

Solnge die Strecke nicht in einer Buchung erfolgt, gibt es wohl keinen Ansatz die Fahrgastrechte zur Anwendung zu beringen.