Wer den Knöllchen-Horst in sich entdecken will, kann sich ebenfalls ans Ordnungsamt wenden und dort Mitreisende anzeigen.
Man muss halt aufpassen, bei welchem. Wenn der Delinquent nur zeitweise, beispielsweise beim Essen oder Trinken, oben ohne ist, muss man genau gucken, welche Gemarkung man gerade überfliegt
Viele Aufgaben wie Überwachung und Durchsetzung der Anschnallpflicht oder des Rauchverbots sind an Bord der Crew übertragen. Ist bei der Maskenpflicht nicht so?
Rauchverbot: Der Betreiber des Verkehrsmittels hat gesetzlich eine Hinweispflicht. Zusätzlich hat LH ein Rauchverbot sowie ein Beförderungsverweigerungsrecht bei Zuwiderhandlung in den AGB festgeschrieben.
Anschnallpflicht: Gesetzlich gibt es keine direkte Anschnallpflicht, daher kann man nur versuchen, es indirekt herzuleiten, beispielsweise über die (auch nur durch die Rechtsprechung entwickelte) Pflicht des Kommandanten, dafür zu sorgen, dass alle Sicherheitseinrichtungen genutzt werden. LH kann wiederum privatrechtlich über die AGB gehen, Anschnallpflicht + Beförderungsverweigerungsrecht.
Maskenpflicht: Trifft ausschließlich den Passagier, der Beförderer hat eine stichprobenhafte Kontrollpflicht. Eine Maskenpflicht per AGB ist aus diesen bei LH kürzlich verschwunden.
Und muss die Crew reagieren, wenn ein Pax auf einen Verstoß hinweist?
Nein. Weder Mitpassagier noch Crew kann unmittelbar wissen, ob überhaupt ein Verstoß vorliegt - der maskenlose Passagier könnte ja ggf. (z.B. aus medizinischen Gründen) rechtmäßig handeln. Die Crew (und nur die) kann das herausfinden, indem sie eine Kontrolle durchführt. Wie gesagt, stichprobenartig, und wenn für den betreffenden Flug keine Stichprobe vorgesehen ist, dann ist das so.