Als Regel galt/gilt immer, dass das, was in dem (grau hinterlegten) Kasten oben links im Via steht, als Verbindung gilt. Das, was bei der Reiseverbindung steht, ist irrelevant.
Da Nahverkehrszüge dort auf dem deutschen Abschnitt nicht festgelegt sind, sondern nur mit einem NV*, aber ohne Abfahrtszeiten vermerkt sind, kann man die Fahrgastrechte aufgrund der unklaren Formulierung auch etwas anders verstehen:
Man nehme die Abfahrtszeit am Startbahnhof zur Grundlage (obwohl sie im Kasten nicht hinterlegt ist) und schaue, ob man über den geplanten Laufweg in Österreich in anderen Nahverkehrszügen (ggf. auch andere Strecken) den gebuchten und zeitlich festgelegten Fernverkehr noch erreicht. Ist dem so, muss man auch im Nahverkehr fahren.
Ähnlich ist das ja bei längeren geplanten Aufenthalten, wenn der Aufenthalt durch eine Verspätung verkürzt wird, ist die Zugbindung dennoch nicht aufgehoben.
Zusätzlich ist noch der Grenzübertritt zu beachten. Laut Ticket muss dieser mit einem deutschen Bahnunternehmen (1080) stattfinden. Im geplanten Fall wäre das die BRB. Diese Regelung ist soweit ich mich erinnere im Falle einer aufgehobenen Zugbindung nicht einfach hinfällig.
Also würde ich, falls es der ICE sein soll, ein Reisezentrum/Info aufsuchen und das Ticket freistempeln lassen.
Ansonsten dürfte die Fahrt im ALEX (?) über Hof aber fast komfortabler sein als im ICE 4 von München nach Erfurt.