Groupe Air France-KLM: Multi-Stopp-Etappe nicht EU-Recht?

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Daho182

Neues Mitglied
30.04.2023
14
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Hallo allerseits,

wir (Gruppe, 14 Personen) hatten drei Flüge gebucht (eine Multi-Stopp-Buchung): AMS-JFK, LGA-IAH und IAH-AMS. Der zweite Flug war somit innerhalb der USA. Hier gab es Komplikationen, wir wurden am Gate zurückgelassen. Der Grund ist bis heute unklar - die Tickets klappten schlichtweg nicht. Gepäck war an Bord; der Flieger flog mit 14 leeren Plätzen ohne uns ab. Acht Stunden lang warteten wir am Gate, es hieß immer nur "There's an issue with your tickets. We gotta fix the tickets!" Die redcoats meinten, sie hätten so etwas noch nie erlebt und waren ratlos. KLM und Delta schoben sich gegenseitig die Schuld zu. Also alle ab ins Hotel. Am nächsten Tag konnten wir abfliegen.

Nun wollte uns die Reklamationsabteilung zunächst die Schuld in die Schuhe schieben. Angeblich falsche Namen und nicht vorhandene Reisedokumente. Das ist völliger Quatsch und ich habe Einspruch erhoben. Nun heißt es, das Ganze falle nicht unter EU-Recht und werde in die USA ans dortige "Kontaktcenter". weitergeleitet. Habe bereits mehrfach gefragt, was das genau bedeutet und warte bisher vergeblich auf Rückmeldung.

Könnt ihr hier helfen? Sollte die Verbindung nicht unter EU-Recht fallen, da das ganze hier gebucht wurde und Start/Ziel Amsterdam war? Wer oder was ist das Kontaktcenter dort? Der Flug wurde von Delta durchgeführt; die gesamte Buchung ging über KLM.

Interessant zu wissen: Der ursprüngliche Flug nach NYC wurde storniert und wir wurden umgebucht (Erstattung hier lief problemlos). Es war ein riesen Chaos. Nacht im Hotel, neue Buchungsnummern, Verbindung über IAD statt direkt usw. Vor unserem Weiterflug LGA-IAH allerdings war die originale Buchung immer als OK angezeigt worden. Erst beim Boarding am LGA kam es dann zu den Problemen. Beim Rückflug IAH-AMS stellte sich bei der Gepäckaufgabe heraus, dass ein fremder Name auf einmal Teil der Gruppe war. Keine Ahnung, wie der da rein kam. Der Passagier unserer Gruppe, der dafür nicht mehr aufgelistet war, kam aber dennoch problemlos ans Gate und in den Flieger.

Danke für eure Hilfe! Beste Grüße!
David
 

phil8900

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17.06.2013
696
150
MUC
Kannst du hier bezüglich des Routings etwas Klarheit reinbringen?
Der Hinflug ist für mein Verständnis nicht relevant, der zweite und dritte aber schon. War LGA-IAH und IAH-AMS der Rückflug und das Routing dementsprechend LGA-IAH-AMS?
Oder waren die beiden Legs unabhängig voneinander, weil ihr noch Zeit in Houston verbracht habt? Den letzten Satz lese ich so, bin aber grade nicht sicher.
 
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Daho182

Neues Mitglied
30.04.2023
14
2
16.3.: AMS-JFK
20.3.: LGA-IAH
30.3.: IAH-AMS

Welche Funktion LGA-IAH hat, vermag ich gar nicht zu sagen. Helfen die Daten?
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.875
Für mich sieht es nach einem Stopover in NYC bei einer Reise AMS-IAH-AMS aus. Da auf einem Ticket gebucht, sollte EU261 Anwendung finden. Eindeutig ist es jedoch nicht.
 

spremmse

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
1.229
1.000
BER
Auch nach US-Recht hast du in solchen Fällen verschiedene Ansprüche, diesbezüglich wirst du aber vermutlich eher im FlyerTalk als hier gute Infos kriegen.
Für die Frage ob hier EU261 greift oder nicht würde ich eindeutig einen Fachmann konsultieren. Ihr seid ja eine große Gruppe, da lohnt sich das ja zweifelsohne.

Den NYC Aufenthalt würde ich persönlich eher nicht als Stopover betrachten, insbesondere nicht, weil ja scheinbar wegen einer Unregelmäßigkeit auf dem ersten Leg bereits Entschädigung gezahlt wurde. Somit ist ja eindeutig AMS-JFK als "Reise" anzusehen, mit Start AMS und Ziel JFK - bei einem Stopover wäre das Ziel ja IAH.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.875
Den NYC Aufenthalt würde ich persönlich eher nicht als Stopover betrachten, insbesondere nicht, weil ja scheinbar wegen einer Unregelmäßigkeit auf dem ersten Leg bereits Entschädigung gezahlt wurde. Somit ist ja eindeutig AMS-JFK als "Reise" anzusehen, mit Start AMS und Ziel JFK - bei einem Stopover wäre das Ziel ja IAH.
Für mich sieht es nach IAH als Ziel aus. 10 Tage Aufenthalt in IAH von insgesamt 14 Tagen Reisezeit macht man ja nicht zufällig.

Ob es vorher schon einmal Entschädigung gab, ist egal.

Nach EuGH-Logik müsste hier eine Nichtbeförderung nach EU261 vorliegen. Die Frage ist, ob der Stopover dazu führt, dass eine mittlere Strecke vorliegt oder ob von einer langen Strecke ausgegangen werden kann.
 

Daho182

Neues Mitglied
30.04.2023
14
2
Danke für eure Gedanken. Ich hoffe, dass die Sache im Zweifel zu unseren Gunsten entschieden wird. Ich klemme mich weiterhin dahinter und werde berichten.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Interessant zu wissen: Der ursprüngliche Flug nach NYC wurde storniert und wir wurden umgebucht (Erstattung hier lief problemlos).
Den Punkt mit der Erstattung verstehe ich nicht. Welcher Flug wurde erstattet?

Tip: Legt eine offizielle Beschwerde beim US DoT ein. Ihr hattet ein Ticket und Euch wurde das Boarding verweigert. i.d.R. bringt ein "DOT Complaint" etwas Geschwindigkeit in die Sache.
 

Daho182

Neues Mitglied
30.04.2023
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In der Tat etwas konfus formuliert. Hier also der Status Quo:

16.3.: AMS-JFK
- DL 47 canceled, Umbuchung auf KL 643 am gleichen Tag
- KL 643 canceled, Umbuchung auf Flug über IAD am Folgetag
- Erstattungen bereits erhalten

20.3.: LGA-IAH
- DL 1680: Boarding am Gate verweigert, ticketing issues, Problem bis heute unerklärlich; Gepäck an Bord, Flug ohne uns abgehoben
- Flug am Folgetag wahrgenommen
- Reklamation läuft; zunächst hieß es, falsche Namen/Reisedocs, wogegen ich Einspruch erhoben habe
- Reklamation seitens KLM ans "Kontaktcenter" in den USA weitergeleitet, da es sich (angeblich) nicht um EU261 handelt.

30.3.: IAH-AMS
- Alles lief problemlos, allerdings hatte sich ein fremder Name in unsere Buchung eingeschlichen. Der "fehlende" Passagier unserer Gruppe konnte aber problemlos einchecken und boarden.
 

Daho182

Neues Mitglied
30.04.2023
14
2
Für die gestrichenen Flüge am 16.3. haben wir jeweils 600 Euro erhalten.

Der 20.3. ist ein gesonderter claim - und um den dreht sich meine Anfrage hier. Danke fürs Gedanken machen!
 

spremmse

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
1.229
1.000
BER
Wording:

600€ aufgrund von verspäteter Ankunft am Zielort -> Entschädigung (nach EU 261)
evtl. entstandene Mehrkosten -> Erstattung (nach EU 261)
Ticketpreis zurück da Flug nicht angetreten -> Rückerstattung (weiß nicht so genau welche Rechtsgrundlage das hat)

Wer genau gelesen hat findet oben das Wort Zielort. Wenn also die verspätete Ankunft in JFK als Entschädigungswürdig galt, gilt JFK als Zielort der ersten Reise. Somit kann m.M.n. LGA-IAH kein Segment der ersten Reise sein - zumindest nicht in Augen der juristischen Person welche die Entschädigung bereits gezahlt hat.
Auch die Gegenpartei sollte imo nicht in dieser Linie argumentieren, denn sonst hätte sie ja nur einmal Recht auf Entschädigung - die sie bereits erhalten hat.

Das hier ist aber keine Rechtsberatung, also bleibt's dabei: Lieber Fachperson aufsuchen, statt im Forum zu vielen selbsternannten Volljuristen vertrauen schenken.
 

Günther22

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
577
70
Das hier ist definitiv ein Fall für einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Soweit ich verstehe, wurde am 16.3. zunächst DL47 und später dann -nach bereits erfolgter Umbuchung- KL643 annulliert, es gab aber nur einmal 600 € pro Passagier. Hier wäre zu prüfen, ob zweimal ein Anspruch auf jeweils 600 € Entschädigung besteht, da zwei Annullierungen stattfanden.

Die zweite Frage wäre, ob LGA-IAH dem Hinflug zugerechnet werden kann (in diesem Fall wohl weiterer Anspruch auf 600 € wegen Nichtbeförderung) oder ob es sich um eine getrennte Reise handelt. Hier gibt es für beide Sichtweisen vertretbare Argumente.
 
Zuletzt bearbeitet:

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Ja - Entschädigung hatte ich schreiben sollen.

Bleibt die Frage, welche Funktion LGA-IAH erfüllt. Teil der Rückreise? Eigene Reise? Wenn ich nicht nicht irre, hängt davon ab, ob es EU261 ist oder nicht?
Toll, danke für das Rätselraten.
Eine Antwort auf meine erste Frage, wäre sehr hilfreich gewesen
 

Daho182

Neues Mitglied
30.04.2023
14
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Das hier ist definitiv ein Fall für einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Soweit ich verstehe, wurde am 16.3. zunächst DL47 und später dann -nach bereits erfolgter Umbuchung- KL643 annulliert, es gab aber nur einmal 600 € pro Passagier. Hier wäre zu prüfen, ob zweimal ein Anspruch auf jeweils 600 € Entschädigung besteht, da zwei Annullierungen stattfanden.

Die zweite Frage wäre, ob LGA-IAH dem Hinflug zugerechnet werden kann (in diesem Fall wohl weiterer Anspruch auf 600 € wegen Nichtbeförderung) oder ob es sich um eine getrennte Reise handelt. Hier gibt es für beide Sichtweisen vertretbare Argumente.

Mein "jeweils" bezog sich auf die Flüge - es gab pro Person 1200 Euro Entschädigung.

Werde berichten, wenn es eine finale Entscheidung gibt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Toll, danke für das Rätselraten.
Eine Antwort auf meine erste Frage, wäre sehr hilfreich gewesen
Tut mir leid - ich bin total unerfahren und habe die Begriffe nicht richtig zugeordnet. Bin froh, hier Leute zu treffen, die sich top auskennen und mir gute Hilfe leisten. Deinen Tipp (DoT complaint) werde ich befolgen!
 

Daho182

Neues Mitglied
30.04.2023
14
2
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Einen Schritt weiter. Die Gruppenabteilung teilt die Info (siehe Bild) mit.

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